Als Zwei-Reiche-Lehre wird eine lutherisch geprägte theologische Gesellschaftstheorie bezeichnet. Ausgangspunkt war Luthers Schrift „Von weltlicher Obrigkeit …“, in der er das Reich Gottes vom Reich der Welt unterscheidet. Ein Christ lebt in beiden Reichen gleichzeitig, denn er lebt nach den Prinzipien Christi und den staatlichen Gesetzen.

Dieser später als Zwei-Reiche-Lehre bezeichnete Ausgangspunkt war seit den 1950er Jahren schwerpunktmäßig in Deutschland Gegenstand innerkirchlicher Kontroversen. Als Gegenmodell gilt das Konzept der Königsherrschaft Christi, welches aus der Tradition des reformierten Protestantismus stammt, von Karl Barth vertreten wurde, in die Barmer Theologische Erklärung Eingang fand (These 2) und dadurch eine weite Rezeption auch innerhalb des Luthertums erfuhr. Beide Modelle bieten eine Positionsbestimmung der Kirche in der modernen Gesellschaft. Die Leuenberger Konkordie (1973) bezeichnete die Zwei-Reiche-Lehre einerseits, die Lehre von der Königsherrschaft Christi andererseits als konfessionelle Differenz, die noch zu klären sei. Die EKD-Denkschrift Evangelische Kirche und freiheitliche Demokratie (1985) formulierte einen Konsens., hier S. 776–778. Vgl. Leuenberger Konkordie IV.2: „Es ist Aufgabe der Kirchen, an Lehrunterschieden, die in und zwischen den beteiligten Kirchen bestehen, ohne als kirchentrennend zu gelten, weiterzuarbeiten. Dazu gehören … Zwei-Reiche-Lehre und Lehre von der Königsherrschaft Jesu Christi.“ (online)

Martin Luther selbst gebrauchte die Formulierung „Zwei-Reiche-Lehre“ nicht, sie wurde erst im 20. Jahrhundert für Luthers politische Ethik üblich. Da Luther politische Begriffe nicht eindeutig definierte, war in der Forschung lange Zeit strittig, wie weit der Dualismus der „Reiche“ auch die „Regimente“, also die tatsächlichen Machtfaktoren auf Erden, betrifft und mitbestimmt. So haben verschiedene Theologen bei Luther eine „Zwei-Regimente-Lehre“ alternativ oder zusätzlich zu den beiden „Reichen“ postuliert.

Begriffsklärung: „Zwei-Reiche-Lehre“ – „Zwei-Regimenten-Lehre“ Nach Martin Honecker handelt es sich bei dem Terminus „Zwei-Reiche-Lehre“ um eine Begriffsprägung Karl Barths, die dieser 1922 in polemischer Auseinandersetzung mit lutherischen Sozialethikern wie Paul Althaus gefunden habe.Martin Honecker: Grundriss der Sozialethik (De-Gruyter-Lehrbuch). De Gruyter, Berlin / New York 1995, S. 14. Vgl. auch: Kurt Nowak: Zweireichelehre: Anmerkungen zum Entstehungsprozeß einer umstrittenen Begriffsprägung und kontroversen Lehre. In: Zeitschrift für Theologie und Kirche 78/1 (1981), S. 105f. Anm. 3 zu Barths Begriffsprägung. Aber noch 1932 sprach Ernst Wolf von einer lutherischen „Zweisphären-Theorie“, während Harald Diem im Titel seiner 1938 während des Kirchenkampfs erschienenen Dissertation (Luthers Lehre von den Zwei Reichen, untersucht von seinem Verständnis der Bergpredigt aus. Ein Beitrag zum Problem Gesetz und Evangelium) die selbstverständliche Bekanntheit des Begriffs Zwei-Reiche-Lehre voraussetzt. Der Begriff blieb allerdings in der NS-Zeit eher ungebräuchlich und wurde unterschiedlich verwendet: Emanuel Hirsch, der ihn häufiger gebrauchte, lehnte eine Eigengesetzlichkeit von NS-Staat und Kirche dezidiert ab und strebte ein neoidealistisch konzipiertes Volkskirchentum an, in dem Religion und Politik eng verschränkt sein sollten.Kurt Nowak: Zweireichelehre: Anmerkungen zum Entstehungsprozeß einer umstrittenen Begriffsprägung und kontroversen Lehre. In: Zeitschrift für Theologie und Kirche 78/1 (1981), S. 113f.

Nach 1945 dagegen wurde im Gefolge von Johannes Heckel bevorzugt von der „Zwei-Regimenten-Lehre“ gesprochen. Damit griff man auf die wohl erste Veröffentlichung zum Thema zurück: Einar Billings schwedische Monografie Luthers lära om staten (1900), der die Formulierung „Lehre von den zwei Regimenten“ (lära om de två regementerna) gebraucht., hier S. 784.

Eigentlich muss von einer „Zwei-Reiche-und-Regimenten-Lehre“ gesprochen werden. Gott wirkt in der Welt in zwei unterschiedlichen Regierweisen (= „Regimenten“), als Folge davon gibt es zwei unterschiedliche, gleichursprüngliche und miteinander verbundene Sphären (= „Reiche“), in denen sich die Christen vorfinden.

Situationsbezogenheit der Aussagen Luthers Luther hat selbst nie von einer „Zwei-Reiche-Lehre“ oder Ähnlichem gesprochen und keine systematische Religions- bzw. Kirchen- und Staatstheorie entworfen. Seine Schriften reagierten immer auf aktuelle Probleme, die er als Reformator vom biblischen Wort Gottes her zu lösen versuchte. Zentral sind hier vor allem die Schriften Von weltlicher Obrigkeit, wie weit man ihr Gehorsam schuldig sei (1523), zu den Bauernaufständen mit Wider die Mordischen und Reubischen Rotten der Bawren (1525), Ob Kriegsleute auch in seligem Stande sein können (1526) und seine Predigten zur Bergpredigt (1530–1532). Ob sich daraus ein System ableiten lässt, ist fraglich. Die aus Luthers Schriften abgeleiteten Systeme des 20. Jahrhunderts, die von systematischen Theologen entwickelt wurden, variieren deshalb und akzentuieren Luthers Aussagen verschieden.

Luthers Schrift „Von weltlicher Obrigkeit …“ Grundlegend für Luthers Zwei-Reiche-Lehre ist die 1523 erschienene Schrift Von weltlicher Obrigkeit, wie weit man ihr Gehorsam schuldig sei.Luther, WA 11, 229–281 Sie ist von ihrem Anlass her zu interpretieren: Herzog Georg von Sachsen hatte die Verbreitung von Luthers Übersetzung des Neuen Testaments in seinem Territorium verboten. Luther fragt, ob ein Bibelverbot zu den Kompetenzen eines Fürsten gehören kann. Die Antwort ist nein, denn dies wäre die Anmaßung quasi-religiöser Befugnisse durch eine weltliche Obrigkeit. Die Untertanen haben im konkreten Fall Recht und Pflicht zu passivem Widerstand, müssen aber Strafe und Verfolgung akzeptieren – keineswegs dürfen sie zur Selbsthilfe greifen und gewaltsam Widerstand leisten.Andreas Großmann: Demokratische Loyalität und Ungehorsam: Perspektiven der lutherischen Zweireichelehre. In: Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie 78/1 (1992), S. 68–93, hier S. 72f.

In „Von weltlicher Obrigkeit …“ unterscheidet Luther zu Beginn das Reich Gottes vom Reich der Welt. Er ordnet beiden Reichen bestimmte Menschengruppen zu: Im Reich Gottes leben nur die rechtgläubigen Christen, im Reich der Welt alle übrigen Menschen. Demnach lebt ein Christ in beiden Reichen gleichzeitig; denn er lebt nach den Prinzipien Christi und in einem Staat nach dessen Gesetzen.

Zu diesen beiden Reichen treten nun die beiden Regimente Gottes, mit denen Gott allerdings nur das Reich der Welt regiert. Das Reich Gottes existiert unabhängig von den Regimenten: Luther unterscheidet das geistliche Regiment, welches „fromm macht“, das heißt den Glauben durch das Predigtamt der Kirche in Wort und Sakrament „durch den heiligen Geist und unter Christus“ weckt, vom weltlichen Regiment, das durch das Schwertamt der Obrigkeit dem Bösen, den Unchristen, das heißt zum Schutz der Frommen, und dem Krieg wehrt, das heißt Frieden schafft. Die Unterscheidungen von zwei Reichen und zwei Regimenten dürfen nicht vermischt werden. Der Mensch findet sich nun entweder im Reich Gottes durch die Rechtfertigung allein aus Glauben vor, in dem es keine Regimente braucht, weil aus dem Glauben automatisch die guten Werke fließen, oder aber im Reich der Welt, des Unglaubens, indem er durch das Predigt- und Schwertamt konfrontiert und regiert wird. Christen unterwerfen sich aber aus Nächstenliebe der Obrigkeit bzw. dem weltlichen Regiment, obwohl sie es eigentlich nicht nötig hätten. So ergibt sich für die Christen das Problem, inwieweit sie berechtigt sind, sich politisch in Staat/Welt zu betätigen. Luther sagt dazu, dass im Reich Gottes die Bergpredigt und das Liebesgebot gelten und die Menschen einander nicht richten sollen (These). Andererseits sind die Christen aber gerade im Reich der Welt, dem sie freilich nicht als Bürger angehören, aufgefordert, das Schwert zu führen. Denn das Böse und das Unrecht müssen gestraft werden (Antithese):

Konkret, „mit dem einen [d. i. im Reich Gottes] siehst du auf dich und das Deine, mit dem andern [d.i. das Reich der Welt] auf den Nächsten und auf das Seine. An dir und an dem Deinen hältst du dich nach dem Evangelium und leidest Unrecht für deinen Nächsten. An dem andern und an dem Seinen hältst du dich nach der Liebe und leidest kein Unrecht für deinen Nächsten – was das Evangelium nicht verbietet, ja vielmehr an anderer Stelle gebietet.“

Nun besteht die Synthese also darin, dass Christen für sich freiwillig Unrecht unter der Obrigkeit erleiden, aber für die/den andere/-n Unrecht verhindern. Das trifft besonders für das gewaltlose passive Widerstandsrecht gegen einen ungerechten Fürsten zu: An dieser Stelle gilt als verbindliche Verhaltensregel: „Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen.“ (Apg 5,29)

Das weltliche Regiment, die Obrigkeit, hat allerdings nur Gewalt und Macht über den äußeren Menschen, das heißt seinen Leib, aber nicht über den inneren Menschen, das heißt seine Seele bzw. seinen Glauben.

Im dritten und letzten Teil dieser Schrift gibt er dem Fürsten in der klassischen Form des Fürstenspiegels Ratschläge für sein Verhalten den Bürgern gegenüber.

Zusammenfassend zeigt sich also, dass Luther seine Rechtfertigungslehre (sola gratia – sola fide – solus Christus) konsequent auf das Verhältnis der Christen zur Obrigkeit anwendet: Der einzelne Christ, gerecht gesprochen durch den Glauben an Gottes Wort, ist aufgerufen, durch freiwillige Unterwerfung unter die Obrigkeit durch Schwert- und Predigtamt zu handeln und damit dem Nächsten zu dienen, das heißt allen Menschen, auch den Ungläubigen, damit der Friede im Reich der Welt gewahrt bleibt. Er gehört damit aber keineswegs zum Reich der Welt, sondern bleibt allein Bürger des Reiches Gottes. Zu bemerken bleibt zum Abschluss, dass Luther aufgrund des situativen Charakters seiner Schriften nicht in der Lage war, seine in den 1520er Jahren entworfene Konzeption durchzuhalten: Es werden in der Folgezeit die Begriffe Reich und Regiment verschieden gedeutet und wechselseitig verwendet. Später ist er gar der Auffassung, dass Christen Bürger des „Reiches Gottes“ und des „Reiches der Welt“ sind, also Bürger zweier Reiche.

Traditionsgeschichtliche Voraussetzungen Luthers Lehre von den Zwei Reichen bzw. Regimenten knüpft an das biblische Konzept der zwei Äonen an. Er war als Theologe ein Schüler des Augustinus von Hippo und las bei ihm, dass das Reich Gottes (civitas Dei) und das Reich der Welt (civitas terrena bzw. Diaboli) strikt getrennt seien. Die im Mittelalter ausgebildete Zwei-Schwerter-Theorie gehört ebenfalls zu den traditionsgeschichtlichen Voraussetzungen Luthers, wobei er sich hiervon kritisch distanzierte.

Biblische Vorstellungen Die alttestamentliche und frühjüdische apokalyptische Vorstellung der zwei Äonen besagt, dass der alte jetzige Äon, wenn die Königsherrschaft Gottes beginnt, durch einen neuen abgelöst werden wird. Im Neuen Testament wird diese Vorstellung dahingehend umgeprägt, dass der alte Äon nicht mehr abgelöst wird, sondern mit dem Kommen des Messias Jesus Christus das Neue in das Alte „keilförmig“ hereinbricht. Unsere Zeit wird so seit dem Kommen Christi als „Schon-jetzt-und-Noch-nicht“ gekennzeichnet. Dies zeigt sich auch in der Vorstellung der Zwei-Reiche- und Regimente-Lehre (ZRRL) bei Luther: Das Reich Gottes kann so als „Schon-jetzt“ und das Reich der Welt als „Noch-nicht“ gekennzeichnet werden. Diese wichtige eschatologisch-dynamische Bestimmung ist ganz wesentlich für das Verständnis der ZRRL bei Luther. Ohne diese Perspektive wird sie zu einer starren, das Bestehende rechtfertigenden Konstanten.

Augustins Gottesstaat