miniatur|Mittagspause auf einer Baustelle miniatur|Mittagspause arabischer Hafenarbeiter (1958)

Mittagspause ist die Bezeichnung für eine meist unbezahlte Unterbrechung der Arbeitszeit. Sie wird üblicherweise im Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und -nehmer zeitlich festgelegt. In Deutschland liegt sie zumeist in der Zeit von 11:30 bis 13:30 Uhr, in Spanien oder Italien zwischen 13 und 17 Uhr.

Die Mittagspause dient der Erholung und der Einnahme eines Imbisses bzw. des Mittagessens. Als Standard für ihr Zeitausmaß gilt im deutschen und österreichischen Arbeitsrecht ein Anspruch auf 30 Minuten Pause, der nach spätestens sechsstündiger Arbeitszeit gebührt.

Die Mittagspause (oder eine sonstige längere Arbeitspause) kann auch in zwei Hälften zu je 15 Minuten geteilt werden. Sie wird jedoch (geteilt oder ungeteilt) nicht auf die Arbeitszeit angerechnet.

In der Schule darf der ununterbrochene Unterricht ebenfalls sechs Stunden nicht überschreiten. Ist eine Teilung erforderlich, ist eine längere Mittagspause (manchmal auch „große Pause“ genannt) nach fünfstündigem Unterricht üblich bzw. länderweise vorgeschrieben.

Rechtslage in Deutschland

Deshalb ist es unzulässig, die Mittagspause durchzuarbeiten, um früher nach Hause zu gehen.D.A.S. Rechtsschutz der ERGO: Pause

In der Pausenzeit sind Arbeitnehmer eigenwirtschaftlich tätig und deshalb nicht gesetzlich unfallversichert.Arbeitnehmer sind in der Mittagspause nicht unfallversichert

Rechtslage in Österreich

Durch eine Betriebsvereinbarung kann die Ruhepause auch anders geteilt oder auf bis zu fünfzehn Minuten verkürzt werden.

Siehe auch Mittagsruhe Siesta Tagschlaf Mittagspause auf einem Wolkenkratzer

Weblinks

Zeitungsartikel zum Thema Freistunden / Mittagspause in der Schule

Einzelnachweise

Kategorie:Zeitraum (Recht) Kategorie:Arbeitsrecht Kategorie:Schulunterricht