Ergänzungswahl steht für:

die Ergänzung eines Gremiums aus den eigenen Reihen (Zuwahl) ohne Beteiligung Dritter, siehe Kooptation die Nachwahl einzelner Mitglieder eines Gremiums außerhalb des regelmäßigen Turnus’ die Sudetendeutsche Ergänzungswahl zum Großdeutschen Reichstag 1938