mini|450px|Regionen, Provinzen, Bezirke und Gemeinden Belgiens Stand 2025 Die Verwaltungsgliederung Belgiens bezeichnet die in Belgien existierenden vertikalen administrativen Strukturen. Seit der Föderalisierung Belgiens sind diese Strukturen weniger klar als im zuvor bestehenden Zentralstaat. Die europäische NUTS-Systematik gibt nicht alle Subtilitäten des belgischen Staatsrechtes wieder.
Grundsätzliches
Föderale Struktur Auf der höchsten Verwaltungsebene Belgiens befindet sich nicht, wie in den meisten anderen Staaten, eine einzige, gesamtstaatliche Einheit. Belgien ist seit 1993 offiziell ein Bundesstaat, der aus einer föderalen, gemeinschaftlichen und regionalen Ebene zusammengesetzt ist.Art. 1 der Verfassung.
Zwar ist der Föderalstaat auf dem gesamten Gebiet Belgiens zuständig, doch nicht in allen Angelegenheiten. Für die gemeinschaftlichen bzw. regionalen Angelegenheiten sind ausschließlich die Gemeinschaften bzw. die Regionen auf ihrem Hoheitsgebiet zuständig. Der in Deutschland geltende Grundsatz „Bundesrecht bricht Landesrecht“ besteht in Belgien nicht: Föderale Gesetze und gemeinschaftliche bzw. regionale Dekrete (bzw. Ordonnanzen in Brüssel) besitzen in der Regel denselben Wert.Art. 127, § 2, 128, § 2, 129, § 2 und 130, § 2 der Verfassung; Art. 19, § 2 des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen; in einem geringeren Maße Art. 6 bis 9 des Sondergesetzes vom 12. Januar 1989 über die Brüsseler Institutionen. Nur die Verfassung und die Gesetze und Sondergesetze, die in ihrer direkten Ausführung verabschiedet wurden, stehen über den föderalen Gesetzen und den gliedstaatlichen Dekreten (bzw. Ordonnanzen).
Dies bedeutet, dass die gesamte dezentralisierte Ebene nicht nur einer einzigen oberen Ebene zur Verfügung steht, sondern potenziell vom Föderalstaat, von einer Gemeinschaft oder von einer Region gleichzeitig beauftragt werden kann, verschiedene Rechtsnormen umzusetzen. In der Tat unterliegen die dezentralisierten Organe generell einer „spezifischen Aufsicht“, die, je nachdem welche Angelegenheit betroffen ist, von der föderalen, gemeinschaftlichen oder regionalen Obrigkeit ausgeübt werden kann.Art. 7, § 1, Abs. 2 des Sondergesetzes vom 8. August 1980.Die spezifische Aufsicht steht der allgemeinen Aufsicht gegenüber, die in den Fällen greift, für die keine besonderen Aufsichtsregeln vorgesehen sind. Die allgemeine Aufsicht liegt bei den Regionen, außer für das Gebiet deutscher Sprache, wo sie von der Deutschsprachigen Gemeinschaft ausgeübt wird; Art. 7, § 1, Abs. 1 des Sondergesetzes vom 8. August 1980 und Dekret der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 1. Juni 2004 über die Ausübung gewisser Zuständigkeiten der Wallonischen Region im Bereich der Untergeordneten Behörden durch die Deutschsprachige Gemeinschaft.
Dezentralisierung Schon zur Zeit des Zentralstaates Belgien herrschte eine gewisse Dezentralisierung. Hierbei muss zwischen zwei Arten der Dezentralisierung unterschieden werden:F. Delpérée, S. Depré, Le système constitutionnel de la Belgique, Bruxelles, Larcier, 2000, S. 40. Politische Dezentralisierung: Schaffung von politischen Einrichtungen, die eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen, denen autonome Zuständigkeiten zuerteilt werden und die unter der Aufsicht einer übergeordneten Behörde stehen.Beispielsweise die Gemeinden und Provinzen, die sich um alles kümmern, was von kommunalem bzw. provinzialem Interesse ist; Art. 41, Abs. 1 der Verfassung. Verwaltungstechnische Dezentralisierung: Schaffung von Einrichtungen mit nicht politischem Charakter, die jedoch eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen, autonome Zuständigkeiten ausüben können und unter einer gewissen Kontrolle der staatlichen Behörden stehen.Beispielsweise die „parastatalen“ Einrichtungen, wie die öffentlichen Nahverkehrsgesellschaften oder Rundfunkanstalten.
Man unterscheidet die Dezentralisierung von der Dekonzentrierung. Bei der letzteren handelt es sich lediglich um eine Verwaltungstechnik, bei der gewisse Aufgaben von einem Hauptdienststelle an mehrere auf dem Staatsgebiet verteilte kleinere Dienststellen weitergeleitet werden, ohne dabei die geringste Autonomie zu gestatten. In diesem Fall wird die Hierarchie also weiterhin strikt bewahrt.Beispielsweise die Zollämter oder regionalen Steuerämter. Auch ist die Dezentralisierung nicht mit dem Föderalismus zu verwechseln. Die föderalen Behörden (Föderalstaat im engeren Sinne, Gemeinschaften und Regionen) sind einander nicht über- bzw. untergeordnet, sondern stehen auf derselben hierarchischen Stufe (siehe oben).
Die hiernach erwähnten untergeordneten Behörden (vor allem Gemeinden und Provinzen) können gleichzeitig dezentralisierte wie auch dekonzentrierte Aufgaben ausführen.
Verwaltungsgliederung nach NUTS
Im Nachfolgenden wird die Verwaltungsgliederung dargelegt, so wie sie in den NUTS-Tabellen aufgezeigt wird.Liste der NUTS-Regionen Die NUTS-Nomenklatur, obwohl sie bereits Besonderheiten für Belgien enthält, kann jedoch nur begrenzt die Komplexität der belgischen Staatsstruktur wiedergeben.
Gesamtstaat Als NUTS-0-Einheit wird der Gesamtstaat Belgien angegeben. Dieser ist mit dem Föderalstaat gleichzusetzen, auch wenn zwischen Föderalstaat und Regionen (siehe unten) keine Hierarchie besteht.Hierzu gibt es punktuelle Ausnahmen, wie beispielsweise die Möglichkeit für den Föderalstaat, Zuständigkeiten anstelle der Region Brüssel-Hauptstadt auszuüben, wenn das internationale Statut Brüssels gefährdet ist; Art. 45 und 46 des Sondergesetzes vom 12. Januar 1989.
Regionen Die NUTS-1-Kategorie bilden die drei Regionen Belgiens.Art. 3 der Verfassung.
Regionen Einwohner Fläche 40px Flämische Region 6.698.876 13.624 km² 40px Wallonische Region 3.662.495 16.844 km² 40px Region Brüssel-Hauptstadt 1.222.637 161 km²
Die Gemeinschaften werden in der NUTS-Nomenklatur nicht berücksichtigt, da sich die flämische und die französische Gemeinschaft in der Region Brüssel geographisch überlappen. Die Deutschsprachige Gemeinschaft bildet eine Ausnahme (siehe unten).
Provinzen Die NUTS-2-Kategorie bilden die zehn Provinzen. Fünf von ihnen gehören zur Flämischen Region, fünf zur Wallonischen Region.Art. 5 der Verfassung.
Flämische Provinzen Einwohner Fläche 40px Antwerpen 1.867.366 2.850 km² 40px Limburg 885.951 2.422 km² 40px Ostflandern 1.563.108 3.000 km² 40px Flämisch-Brabant 1.173.440 2.106 km² 40px Westflandern 1.209.011 3.144 km²
Wallonische Provinzen Einwohner Fläche 40px Wallonisch-Brabant 409.782 1.093 km² 40px Hennegau 1.351.127 3.786 km² 40px Lüttich 1.110.989 3.862 km² 40px Luxemburg 291.143 4.440 km² 40px Namur 499.454 3.666 km²
Die Provinzen sind im Gegensatz zu den Regionen dezentralisierte Organe. Dies bedeutet, dass sie sich in der Hierarchie sowohl unter dem Föderalstaat als unter den Regionen befinden. Die Institutionen der Provinz, d. h. Provinzialrat, Permanentdeputation (bzw. Provinzkollegium) und insbesondere der Gouverneur, können mit der Ausführung von föderalen oder regionalen Bestimmungen betraut werden. Die Provinzen dienen bei den Föderalwahlen als Wahlkreise.
Als elfte NUTS-2-Einheit ist wieder die Region Brüssel-Hauptstadt zu finden, da diese auf ihrem Gebiet die Zuständigkeiten der Provinzen selbst ausübt. Das zweisprachige Gebiet Brüssel-Hauptstadt an sich ist provinzfrei.
Bezirke Die 43 (Verwaltungs-)Bezirke bilden die NUTS-3-Stufe. Jede Provinz ist in Verwaltungsbezirke eingeteilt. Die Bezirke werden auf Französisch als arrondissements und auf Niederländisch als arrondissementen bezeichnet. Manchmal wird die Bezeichnung Arrondissement auch auf Deutsch verwendet, obwohl Bezirk der amtliche Begriff ist.
FlandernProvinz AntwerpenProvinz Flämisch-BrabantProvinz LimburgProvinz OstflandernProvinz Westflandern40px Antwerpen40px Halle-Vilvoorde40px Hasselt40px Aalst40px Brügge40px Mechelen40px Löwen40px Maaseik40px Dendermonde40px Diksmuide40px Turnhout40px Tongeren40px Eeklo40px Kortrijk40px Gent40px Ostende40px Oudenaarde40px Roeselare40px Sint-Niklaas40px Tielt40px Veurne40px Ypern
WallonienProvinz HennegauProvinz LüttichProvinz LuxemburgProvinz NamurProvinz Wallonisch-Brabant40px Ath40px Huy25px Arlon30px Dinant40px Nivelles40px Charleroi40px Lüttich25px Bastogne30px Namur40px La Louvière40px Verviers25px Marche-en-Famenne30px Philippeville40px Mons40px Waremme25px Neufchâteau40px Soignies25px Virton40px Thuin40px Tournai-Mouscron
Der Bezirk Brüssel-Hauptstadt muss hinzugezählt werden.
Im Gegensatz zu den Provinzen und Gemeinden verfügen die Bezirke über keine politischen dezentralisierten Institutionen. Pro Bezirk gibt es in der Regel einen Bezirkskommissar, der gegebenenfalls mit der Ausübung von föderaler oder regionaler Gesetzgebung beauftragt werden kann oder dem Provinzgouverneur beisteht. Die Verwaltungsbezirke sind nicht mit den belgischen Gerichtsbezirken, die 12 an der Zahl sind, zu verwechseln. Die Verwaltungsbezirke dienen bei den Regionalwahlen als Wahlkreise.Anhang 1 des ordentlichen Gesetzes vom 16. Juli 1993 zur Vollendung der föderalen Staatsstruktur.
Eine Ausnahme in der NUTS-3-Nomenklatur bildet der Bezirk Verviers, welcher in einen französischsprachigen und einen deutschsprachigen Teil unterteilt wird. Das Gebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft liegt vollständig auf dem Gebiet dieses Bezirks. Um dieser besonderen Situation Rechnung zu tragen, wurde der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Jahr 2008 als einziger Gemeinschaft der Status einer NUTS-Einheit gegeben.
Gemeinden
Die letzte Gliederungsebene stellen die 581 Gemeinden Belgiens dar. Es handelt sich hierbei um LAU-2-Einheiten, den ehemaligen NUTS-5.
Auch die Gemeinden sind dezentralisierte Organe und stehen ganz unten in der Hierarchie. Ihre Institutionen, d. h. Gemeinderat und insbesondere Bürgermeister- und Schöffenkollegium (bzw. Gemeindekollegium) und Bürgermeister, werden regelmäßig mit der Ausübung föderaler oder regionaler Aufgaben beauftragt.
Ursprünglich gab es in Belgien 2359 Gemeinden, doch bei einer Fusion im Jahr 1977 wurden viele von ihnen zusammengelegt, sodass man an die heutige Zahl der Gemeinden kommt.Königlicher Erlass vom 17. September 1975 zur Fusion von Gemeinden und der Änderung ihrer Grenzen, ratifiziert durch ein Gesetz vom 4. April 1985.
Siehe auch: Zusammenschluss belgischer Gemeinden
Andere Verwaltungsebenen Gemeinschaften Es gibt in Belgien drei Gemeinschaften.Art. 2 der Verfassung.
Gemeinschaften 40px Flämische Gemeinschaft 40px Französische Gemeinschaft 40px Deutschsprachige Gemeinschaft
Wie bereits erwähnt müsste man die Gemeinschaften mit dem Föderalstaat und den Regionen auf die höchste Verwaltungsebene stellen, da alle drei Ebenen auf ihren jeweiligen Zuständigkeitsgebieten gesetzliche Hoheit auf ihrem Gebiet besitzen.
Nur die Deutschsprachige Gemeinschaft taucht in der NUTS-Nomenklatur auf (NUTS-3). Dies ist verständlich, da die beiden anderen Gemeinschaften kein klar definiertes Gebiet besitzen: Beide sind gleichzeitig zuständig für das zweisprachige Gebiet Brüssel-Hauptstadt. Besondere Strukturen sichern die Präsenz der Flämischen und der Französischen Gemeinschaft in Brüssel (siehe VGC, COCOF und COCOM als Institutionen der Region Brüssel-Hauptstadt).
Kantone Von Kantonen ist nur in der Wahlgesetzgebung und im Gerichtswesen die Rede: Die Wahlbezirke werden in 208 Wahlkantone unterteilt (103 in Flandern, 97 in der Wallonie, acht in Brüssel): In den Wahlkantonen gibt es bei den Wahlen einen Hauptwahlvorstand, ein oder mehrere Zählbüros und mehrere Wahlbüros.Anhang des Wahlgesetzbuches in Ausführung von Art. 87. Die Gerichtsbezirke werden in 187 Gerichtskantone unterteilt: Der Gerichtskanton ist der territoriale Zuständigkeitsbereich der „Friedensrichter“ (unterstes belgisches Zivilgericht in der Justizhierarchie).Art. 1 des Anhangs des Gerichtsgesetzbuches und Königlicher Erlass vom 3. Juni 1999 zur Bestimmung des Gebiets auf dem jeder Sitz eines Gerichtskantons, der über mehrere Sitze verfügt, seine Gerichtsbarkeit ausübt.