Bundesautobahn 35 (Abkürzung: BAB 35) – Kurzform: Autobahn 35 (Abkürzung: A 35) – war der Projektname einer geplanten Autobahn, die von Nienburg über Hannover, Hameln, Lemgo und Lage nach Bielefeld verlaufen sollte. Dabei war an der Anschlussstelle (AS) Hannover-Herrenhausen ein Autobahnkreuz mit der A 2, bei Gehrden ein Kreuz mit der geplanten A 30, südlich Hameln ein Autobahndreieck mit der geplanten A 36, bei Lemgo ein Kreuz mit der geplanten A 5, bei Bielefeld-Ost ein weiteres Kreuz mit der A 2 und schließlich im Zentrum von Bielefeld ein Dreieck mit der ebenfalls nicht realisierten A 47 vorgesehen.
Planungsgeschichte und Bau Der am 30. Juni 1971 verabschiedete Plan des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 sah den Bau einer Bundesautobahn zwischen Nienburg/Weser und Hameln sowie zwischen Dörentrup östlich von Lemgo und Bielefeld zunächst nicht vor. Lediglich zwischen Dörentrup bei Lemgo und Hameln war an die Errichtung einer Autobahn unter der Bezeichnung „A 106“ gedacht, die über Alfeld (Leine), Bockenem, Goslar und Bad Harzburg zur innerdeutschen Grenze führen sollte (später auch Bundesautobahn 36). Zwischen Nienburg/Weser und Hannover sollte die Bundesstraße 6 vierstreifig neu- und ausgebaut werden, wobei im Wesentlichen die Bestandstrasse erweitert und lediglich die Umgehung Nienburg/Weser neu geschaffen werden sollte. Zwischen Hannover und Hameln war geplant, die B 217n vierstreifig zu bauen, wie es dann tatsächlich erfolgte. Dabei sollte im Bereich der Stadt Springe die bereits vorhandene Ortsumgehung ausgebaut werden. Hameln sollte im Zuge der vierstreifigen B 1n östlich und südlich umgangen werden. Schließlich sollte die B 1n die A 106 südwestlich Hameln kreuzen. Die Autobahn 106 sollte so angelegt werden, dass sie über Extertal nach Dörentrup führt und hier in die ebenfalls vierspurig zu errichtende B 66 mündet. Die B 66 sollte sodann als Neubau zwischen Dörentrup, Lemgo, Lage, Oerlinghausen und Bielefeld-Zentrum vierstreifig entstehen. Für die Umsetzung wurden die Strecken in folgende Dringlichkeitsstufen eingeteilt: Kurzform Abschnitt Bemerkung DringlichkeitsstufeB6Nienburg/Weser–HannoverBundesstraße 441/LimmerstraßeIB6Ausbau zwischen B441 und B3/Ricklinger KreiselIIB217Tönniesbergkreisel (B65) – WeetzenIB217Weetzen–Springe–HamelnIIB1südwestlich HamelnAusnahme: kurzes einbahniges Teilstück am Ortsausgang HamelnIIA106Hameln–DörentrupIIIB66Dörentrup–Lemgo–LageIIB66Lage–BielefeldI
Erst mit der Neustrukturierung und neuen Nummerierung des Netzes der Bundesautobahnen, die mit Wirkung ab 1. Januar 1975 erfolgte, wurde aus den einzelnen Vorhaben zum Aus- und Neubau von Bundesfernstraßen der einheitliche Streckenzug als Bundesautobahn unter der Bezeichnung „A 35“ geschaffen. Die Strecke Bielefeld–Lemgo gehörte jedoch zunächst nicht dazu; ihr Status war noch offen. Zudem wurden dabei im Raum Hannover und zwischen Hameln und Lemgo die Streckenführungen modifiziert.
Mit dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 vom 5. August 1976Bundesgesetzblatt Jg. 1976, Teil I, S. 2093 wurden die Veränderungen der Streckenführung im Raum Hameln und Hannover übernommen. Zudem wurde die Strecke Bielefeld–Lemgo in den Streckenzug der A 35 aufgenommen, wobei im Bedarfsplan immer noch neben „A 35“ die Bezeichnung „B 66“ enthalten war. Das Projekt zur Realisierung der A 35 erhielt jedoch sogleich einen Rückschlag: die Dringlichkeit wurde auf vielen Abschnitten herabgesetzt. Im Einzelnen sah der Plan folgendes vor:
Abschnitt Bemerkung DringlichkeitsstufeMarklohe West – Marklohe OstIbsüdlich Nienburg/Weser – Neustadt am Rübenberge-NordIbNeustadt am Rübenberge-Nord – FrielingenIaFrielingen – Garbsen-BerenbostelIbGarbsen-Berenbostel – Hannover-Stöckensechsstreifiger AusbauIaHannover-Stöcken – AhlemIaAhlem–EmpeldeIbEmpelde–Springe–OstIaSpringe Ost – Hameln – Lemgo – Lage-Heidenmöglicher weiterer BedarfHeiden (bei Lage) – Lage (B39n)IaLage – Asemissen2. Fahrbahn als möglich weiterer Bedarf1. Fahrbahn: IbAsemissen – Bielefeld-ZentrumIb Bereits das zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 vom 25. August 1980Bundesgesetzblatt Jg. 1980, Teil I, S. 1614 brachte das Aus für die A 35. Jedoch blieben einzelne Bestandteile weiterhin in der Planung als Bundesstraßen erhalten. Es handelte sich um folgende
Bezeichnung Abschnitt Bemerkung DringlichkeitsstufeB6OU MarklohezweistreifigIB6OU Nienburg/Weservierstreifiglaufendes VorhabenB6Neustadt am Rübenberge – Frielingenvierstreifiglaufendes VorhabenB6AS Hannover-Herrenhaus – Hannover-StöckensechsstreifigIB 217Ronnenberg–VölksenvierstreifigIB66nöstlich Hameln – Voßheide bei LemgozweistreifigIIB66nVoßheide bei Lemgo – Lage (B239n)zweistreifigIB66nLage (B239n) – Bielefeld-ZentrumvierstreifigI
Im dritten Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes vom 21. April 1986Bundesgesetzblatt Jg. 1986, Teil I, S. 537 blieb die A 35 gestrichen. Zudem wurden die vorgesehenen Bundesstraßenneubauten reduziert. Vorgesehen waren lediglich:
Bezeichnung Abschnitt Bemerkung DringlichkeitsstufeB6OU Markloheteilweise vierstreifigweiterer BedarfB6OU Frielingenvierstreifiglaufendes VorhabenB6AS Hannover-Herrenhaus – Hannover-Stöckensechsstreifiglaufendes VorhabenB217Ronnenberg–Völksenvierstreifigvordringlicher BedarfB217/B1OU Hamelnvierstreifigweiterer BedarfB66OU Barntrupvierstreifigweiterer BedarfB66OU Lemgovierstreifigvordringlicher BedarfB66Lemgo–Lagezweistreifigweiterer BedarfB66Lage–Asemissenzweistreifigweiterer BedarfB66Umgehung Bielefeld Stieghorstvierstreifigvordringlicher Bedarf
An der Streichung der A 35 änderte sich auch nach dem Vierten Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes vom 15. November 1993Bundesgesetzblatt Jg. 1993, Teil I, S. 1877 nichts. Hingegen wurden die Planungen hinsichtlich der Bundesstraßenneubauprojekte erneut modifiziert. Nunmehr waren enthalten: Bezeichnung Abschnitt Bemerkung StandB6OU Markloheteilweise vierstreifigweiterer BedarfB6OU Frielingenvierstreifiglaufendes VorhabenB6AS Hannover-Herrenhaus – Hannover-Stöckensechsstreifiglaufendes VorhabenB217Ronnenberg – Völksenvierstreifigvordringlicher BedarfB217/B1OU Hamelnvierstreifigweiterer BedarfB66OU Barntrupvierstreifigweiterer BedarfB66OU Lemgovierstreifigvordringlicher BedarfB66Lemgo–Lagezweistreifigweiterer BedarfB66Lage–Asemissenzweistreifigweiterer BedarfB66Umgehung Bielefeld Stieghorstvierstreifigvordringlicher Bedarf
Die Bundesverkehrswegepläne seit 2003 sehen die A 35 nicht mehr vor.
Abschnitt Nienburg/Weser – Hannover In diesem Abschnitt wurde noch vor einer Autobahnplanung zunächst 1961 die Ortsumgehung von Neustadt am Rübenberge geschaffen. In den 1960er Jahren erfolgte sodann der vierstreifige Ausbau der B 6 zwischen Frielingen und Berenbostel, allerdings ohne Mittelstreifen und Standspuren. Ab 1975 wurde an der Ortsumgehung von Nienburg/Weser (Marklohe-Ost – Langendamm) gearbeitet, deren Bau als einzige Teilstrecke dieses Abschnittes in den Straßenbauberichten der Bundesregierung der Jahre 1975 bis 1979 unter der Bezeichnung A 35 geführt wurde, jedoch 1982 unter der Widmung als B 6 die Fertigstellung erfuhr. Die 8,4 Kilometer lange Strecke ist durchgängig kreuzungsfrei und im Autobahnquerschnitt errichtet. Mit der Streichung der A 35 aus dem Bedarfsplan mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen 1980 wurde bei den weiteren Baumaßnahmen an der B 6 der Autobahnquerschnitt weitgehend aufgegeben. Entsprechend erfolgte Anfang der 1980er Jahre der Ausbau der B 6 zwischen Neustadt am Rübenberge und Frielingen, der in zwei Bauabschnitten in den Jahren 1982 und 1984 unter Verkehr gebracht wurde (jeweils 2,5 km, 4-streifig, planfrei mit Mittelstreifen, ohne Standstreifen). Erst 1987 konnte die Ortsumgehung Frielingen mit einer Länge von 2,8 Kilometern (4streifig, planfrei mit Mittelstreifen, ohne Standstreifen, als Bundesstraße 6 gewidmet) fertiggestellt werden. 1994 wurde die Ortsumgehung Marklohe-Lemke eingeweiht, die das nördliche Ende der A 35-Trasse ursprünglich bilden sollte (4,2 km, davon 2,3 km 4-streifig im Autobahnquerschnitt). 2009 wurden der 8,9 Kilometer lange Abschnitt Nienburg/Weser – Eilvese und der 8,1 Kilometer lange Abschnitt Eilvese – Neustadt am Rübenberge freigegeben, die beide von zwei auf vier Fahrspuren erweitert worden waren (Neubau einer Richtungsfahrbahn; ohne Standspuren, mit Mittelstreifen, nur teilweise planfrei). Letztlich wurde mit den genannten Arbeiten die durchgängige vierstreifige Befahrbarkeit der B 6 zwischen Nienburg/Weser und Hannover hergestellt, jedoch nicht durchgängig kreuzungsfrei und nicht im Regelquerschnitt einer Autobahn.
Streckenführung im Raum Hannover Mit der Einordnung des Streckenzuges der B 6 in den als Bundesautobahn 35 bezeichneten Streckenzug stellte sich das Problem der Linienführung im Raum Hannover. Bisher war die Bundesstraße 6 im Bereich des Stadtgebietes schrittweise vierstreifig aus- oder neugebaut worden:
Neubau zwischen Stadtteil Herrenhausen (alte B 6, Herrenhäuser Straße) und Anschlussstelle Limmerstraße/Bundesstraße 441 (bis Anfang der 1960er Jahre fertiggestellt)Shell Atlas, 29. Auflage, Mairs Geographischer Verlag, Stuttgart 1962/63, Bl. 24 Neubau zwischen AS Limmerstraße und Kreisverkehr Deisterplatz (bis Mitte der 1960er Jahre fertiggestellt)Der Große Shell Atlas, 11. Auflage, Mairs Geographischer Verlag, Stuttgart 1965/66, Bl. 198 Ausbau der Göttinger Straße und der Friedrich-Ebert-Straße zwischen Deisterplatz und Ricklinger Kreisel (zweite Hälfte der 1960er Jahre)Der Große Shell Atlas, 11. Auflage, Mairs Geographischer Verlag, Stuttgart 1965/66, Bl. 198Der Große Shell Atlas, 14. Auflage, Mairs Geographischer Verlag, Stuttgart 1968/69, Bl. 198 Neubau zwischen der Kreuzung Stöckener Straße und der Anschlussstelle bei Herrenhausen/Herrenhäuser Straße (4,8 km, 1974 fertiggestellt)
Die Fertigstellung des zuletzt genannten Abschnittes wurde im Straßenbaubericht des Jahres 1974 der Bundesregierung sogar unter der Bezeichnung „A 35“ geführt. Gleichwohl erfüllte keiner der im Stadtgebiet gelegenen Streckenabschnitte der B 6 die Trassierungsanforderungen einer Bundesautobahn. Zwar waren einige Anschlussstellen geschaffen worden, doch die Strecke war nach wie vor über Kreuzungen mit dem übrigen Straßennetz an vielen Stellen verbunden. Zudem wiesen die Teilabschnitte nicht durchgängig einen Querschnitt auf, der die Aufstufung zur Autobahn zuließ.
Eine Variante zur Umsetzung der A 35 sah trotzdem noch 1976 den Aus- bzw. teilweisen Neubau der Bundesstraßen 6, 65 und 217 im Stadtgebiet vor, so dass die A 35 von der Anschlussstelle Herrenhausen (A 2) über die Straßenzüge „Am Leineufer“, „Westschnellweg“, „Göttinger Straße“ und „Friedrich-Ebert-Straße“ zum Ricklinger Kreisel (alle im Zuge der B 6), sodann über die „Bückeburger Allee“ (B 65) nördlich und westlich Empelde und schließlich über Ronnenberg, Weetzen, Bredenbeck weiter nach Springe geführt worden wäre. In den Straßenbauberichten der Bundesregierung aus den Jahren 1976 bis 1979 wurde der Bau der Ortsumgehung Empelde als Abschnitt der A 35 mit einer Gesamtlänge von 5,6 km geführt, von der bis Ende 1975 1,2 km und im Jahre 1978 weitere 1,4 km fertiggestellt waren.