Das Wiener Findelhaus wurde 1784 von Kaiser Joseph II. gegründet und bestand bis 1910. Es gehörte zu den größten derartigen Institutionen der Welt, die Sterblichkeitsrate zu den höchsten. Ein Großteil der rund 750.000 Kinder, die während seines Bestehens aufgenommen wurden, kamen im angeschlossenen Wiener Gebärhaus zur Welt. Das Findelhaus hatte keine Drehlade, es wurden nur Kinder von ledigen Müttern aufgenommen.
Geschichte
Als Vorläufer des Wiener Gebär- und Findelhauses fungierten seit dem 17. Jahrhundert das Chaossche Stiftungshaus mit einem Haus „für die Findel- und unerzogenen Hausarmenkinderwaisen“ und seit Beginn des 18. Jahrhunderts das Wiener Bürgerspital mit einer Außenstelle in Sankt Marx, in der die „Gebäranstalt für ledige und Heilanstalt für syphilitische Frauen“, untergebracht war. Die gemeinsame Unterbringung von unehelich gebärenden und syphiliskranken Frauen erfolgte, weil für beides dieselbe Ursache gesehen wurde: die als Krankheit geltende Unzucht, worunter jede sexuelle Handlung außerhalb der Ehe fiel. Die Kinder wurden gegen Bezahlung einer Taxe oder bei Mittellosigkeit gratis im Stiftungshaus aufgenommen und an Pflegeeltern weitervermittelt. Zwecks Abschreckung konnten die Frauen von der Bevölkerung besichtigt werden, wodurch sie Spott und Hohn über sich ergehen lassen mussten. Die Gebäranstalt diente außerdem seit Gründung des Lehrstuhls für Geburtshilfe im Jahr 1754 der Universität Wien als Ausbildungsstätte; die gebärenden Frauen waren – anders als bei den damals noch üblichen intimen Hausgeburten – den Blicken der Auszubildenden ausgesetzt. Die Situation machte das Gebärhaus wenig attraktiv und vonseiten der Universität wurde darüber geklagt, dass rund 500 Geburten pro Jahr nicht für eine ausreichende Ausbildung genügten. Maria Theresia ordnete im Jahr 1764 per Hofdekret die Errichtung eines Findelhauses an. Ihr Vorhaben wurde zwar nicht verwirklicht, jedoch ebnete sie damit den Weg für die durch Joseph II. 1781 erlassenen, alle Gebiete der Wohlfahrtspflege umfassenden Reformen.
Im Wiener Bürgerspital, das auf mehrere kleine Spitäler aufgeteilt war, gab es ursprünglich keine Trennung, es wurden alle Arten von Hilfesuchenden gemeinsam untergebracht – Alte, Kranke, Behinderte, invalide Soldaten, Geisteskranke und Obdachlose ebenso wie Gebärende und Kinder. Die Trennung der unterschiedlichen Bedürftigen war einer der wichtigsten Punkte in den von Joseph II. erlassenen Direktiv-Regeln. Die Errichtung eines Findelhauses stand dabei an erster Stelle. Zentraler Sammelpunkt für hilfsbedürftige Kinder wurde ab Anfang 1784 zunächst das in Wien-Landstraße gelegene Waisenhaus am Rennweg, das bisher nur für sechs- bis dreizehnjährige Waisen zuständig gewesen war, wobei Kinder von Bürgern, Soldaten und Handwerkern bevorzugt aufgenommen wurden. Hierher wurden nun auch die in Sankt Marx geborenen und von den Müttern zurückgelassenen Kinder gebracht.
Die Eröffnung des von Simon Zeller Edler von Zellenberg (1746–1816), kaiserlicher Leibarzt von Joseph II., als Obergeburtshelfer geleitetenAndreas Mettenleiter: Das Juliusspital in Würzburg. Band III: Medizingeschichte. Herausgegeben vom Oberpflegeamt der Stiftung Juliusspital Würzburg anlässlich der 425jährigen Wiederkehr der Grundsteinlegung. Stiftung Juliusspital Würzburg (Druck: Bonitas-Bauer), Würzburg 2001, ISBN 3-933964-04-0, S. 403 und 845. Gebärhauses erfolgte zugleich mit der Eröffnung des Allgemeinen Krankenhauses am 16. August 1784. Im Oktober 1784 übersiedelte das Findelhaus vom Rennweg gemeinsam mit dem Chaosschen Stiftungshaus unter dem Namen „k. k. Wienerisches Findel- und Waisenhaus“ in den so genannten Strudlhof, einen Teil des kurz zuvor geschlossenen Spanischen Spitals. Dadurch ergab sich eine kurzfristige Trennung des Findelhauses vom Waisenhaus am Rennweg, das erst ein Jahr später – im Oktober 1785 – nachfolgte und bis 1788 wieder unter einer gemeinsamen Verwaltung stand. Mit der am 1. Juli 1788 erfolgten neuerlichen Übersiedlung des Findelhauses in den so genannten Mölkergarten, einem ehemaligen Trinitarierkloster an der Alser Straße (heute Nr. 23), kam es zur endgültigen Trennung des Findelhauses vom Waisenhaus.
Ab dem Jahr 1801 wurden durch das neu gegründete Ammeninstitut im Findelhaus auch Ammen an Private vermittelt. Im Jahr 1802 wurde das Schutzpockenhauptinstitut als Bestandteil des Findelhauses in Wien gegründet.
Ab 1806 unterstand das Findelhaus der Direktion des Allgemeinen Krankenhauses und damit der k. k. Niederösterreichischen Statthalterei. 1819 kamen das Gebärhaus und das Findelhaus als „Provinzial-Staatsanstalten“ in den Zuständigkeitsbereich der Hofkanzlei, was eine Trennung vom Allgemeinen Krankenhaus bedeutete. Als medizinische Ausbildungsstätte der Wiener Universität war das Gebärhaus zugleich dem Unterrichtsministerium unterstellt.
1851 wurde die bereits 1848 von einer Kommission vorgeschlagene Umorganisation realisiert. Das Gebärhaus wurde organisatorisch vom Allgemeinen Krankenhaus getrennt und mit dem Findelhaus vereint, was sich in einer eigenen gemeinsamen Direktion dokumentierte. 1852 erfolgte die neuerliche Unterstellung unter die k. k. Niederösterreichische Statthalterei. Der Status einer k. k. Anstalt blieb erhalten, finanziell bestritt der Staat zwei Drittel der Ausgaben und das Erzherzogtum Niederösterreich ein Drittel. Das Findelhaus wurde 1857 um 138 Plätze für Ammen und doppelt so viele für Kinder erweitert. Anlässlich der Einrichtung der österreichischen Landesvertretungen im Jahr 1861 sollte das Wiener Findelhaus unter Beibehaltung der bisherigen Kostenaufteilung an das Land Niederösterreich übergeben werden, allerdings fürchtete das Land, früher oder später zur Gänze auf den Kosten sitzenzubleiben. 1865 wurde erst das Gebärhaus und 1868 das Findelhaus vom Land Niederösterreich übernommen, was einen Kompetenzstreit über das Vorrecht zur Beforschung der Kinderleichen zwischen Anatomie, Pathologie und Findelhaus zur Folge hatte. Beide Anstalten bekamen wieder eine gemeinsame Direktion. Das Organisationsstatut war, von geringfügigen Änderungen abgesehen, 40 Jahre lang gültig.
Nachdem sich in den 1890er-Jahren das Verhältnis zwischen Gebär- und Findelhaus zu ändern begonnen hatte, kam es mit Beginn des 20. Jahrhunderts zu einer Reorganisation. Das Gebärhaus beschränkte sich nicht mehr auf ledige Mütter, es kamen auch viele verheiratete Mütter, die ihre Kinder anschließend mit nach Hause nahmen. Das Findelhaus entwickelte sich immer mehr zu einer Fürsorgeeinrichtung, an der mittellose Eltern ihre Kinder vorübergehend unterbringen konnten. Zwischen 1893 und 1902 stieg der Anteil zeitweiliger Aufnahmen von knapp vier auf 16 %. Mit 1. Jänner 1909 kam es zur offiziellen Trennung, bei der die Gebäranstalt in die Verwaltung des k.k. Krankenanstaltenfonds überging. Aus der Findelanstalt wurde das weiterhin unter niederösterreichischer Landesverwaltung stehende und nach Gersthof übersiedelte Landeszentralkinderheim.
Politisches Ziel und weitere Maßnahmen zu dessen Erlangung Das Ziel der Gründung des Wiener Findelhauses und des angeschlossenen Gebärhauses waren der Schutz der Neugeborenen vor den unkontrollierbaren Ereignissen nach einer erfolgten Kindesweglegung oder Kindsmord (dieser kam jedoch weitaus seltener vor, als die Argumente der Befürworter vermuten ließen) und der gleichzeitige Schutz von Mutter und Kind durch eine Geburt unter medizinischer Aufsicht. Oder, wie es Joseph II. in seinen Direktiv-Regeln ausdrückte: die „Erhaltung der Menschheit“. Es war das merkantilistisch-populationistisch geprägte Zeitalter der Aufklärung, in dem eine Vermehrung der Bevölkerung und somit auch das Überleben möglichst vieler Kinder zwecks Stärkung von Wirtschafts- und Verteidigungskraft angestrebt wurden. Die Errichtung des Findelhauses wurde daher auch von anderen Maßnahmen begleitet, die das Überleben der Neugeborenen sichern sollten. So wurden von ärztlicher Seite das Selbststillen, das Impfen und ein Ende des Faschens propagiert und eine Verbesserung der Ärzte- und Hebammenausbildung gefordert. Juristen befassten sich mit Benachteiligungen unehelicher Kinder und den Strafen für Unzucht. Der Verkauf abtreibender Mittel wurde ebenso verboten wie eine gemeinsame Bettstatt für Mutter und Kind, damit Mütter ihre Kinder nicht im Schlaf erdrückten. Seit den 1780er-Jahren durften über nicht verheiratete Eltern keine Geld- und Schandstrafen mehr verhängt werden, der politische Ehekonsens wurde aufgehoben, der Makel der unehelichen Geburt sowie jener der „gefallenen Frauen“ ebenso, wobei die Änderung der rechtlichen Stellung nicht vor Diskriminierung schützte. Eine 1786 erfolgte rechtliche Gleichstellung unehelicher Kinder wurde vier Jahre später wieder annulliert.
Die Illegitimitätsrate lag in Wien um 1800 bei 30 %, erreichte 1847 51 % und betrug zwischen 1848 und 1868 50 %, wodurch in dieser Phase über 30 % aller Neugeborenen in Wien zu Findelkindern wurden. Mit der Aufhebung des Ehekonsens im Jahr 1868 kam es in den Alpenländern zu einer sprunghaften Verringerung der Illegitimitätsrate um vier Prozent. Mitte der 1870er-Jahre fiel die Rate der unehelich geborenen Kinder in Wien zeitweise auf unter 40 %.
Das Gebärhaus Aufnahmebedingungen und Anonymität Die wichtigste Bedingung für die Aufnahme der Mütter ins Gebärhaus war, dass sie ledig waren, wobei verwitwete Mütter diesen gleichgestellt waren. Die Möglichkeit der anonymen Geburt war den Müttern von Beginn an garantiert und selbst vor Gericht durfte der Aufenthalt im Gebärhaus nicht als Indiz für eine heimliche Geburt gewertet werden. Allerdings waren die Bedingungen für wohlhabende und arme Frauen unterschiedlich:
Die Gratisabteilung konnte von Frauen in Anspruch genommen werden, wenn sie ein Armutszeugnis vorlegten und somit dem Gebär- und Findelhaus ihre persönlichen Daten bekanntgaben. Diese Variante wählten in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts mehr als 90 % der Frauen. Die Unterbringung erfolgte in den damals üblichen großen Schlafsälen. In der Zeit vor der Geburt wurden sie für Arbeiten herangezogen. Von den Frauen wurde weiters erwartet, dass sie für die Ausbildung von Geburtshelfern und Hebammen als Studienobjekte und später für vier Monate dem Findelhaus als Ammen zur Verfügung standen.
Frauen konnten die Dienste des Gebärhauses gegen Bezahlung einer festgelegten Taxe in Anspruch nehmen, wodurch sie besser untergebracht wurden und ihr Neugeborenes im Findelhaus zurücklassen konnten, ohne nach ihrem Namen gefragt zu werden. Sie hatten lediglich einen versiegelten Umschlag mit ihrem Namen abzugeben, damit im Todesfall ihre Familien verständigt werden konnten; den Umschlag bekamen sie beim Verlassen des Gebärhauses wieder zurück. Ihnen wurde die Möglichkeit geboten, das Allgemeine Krankenhaus durch ein eigenes Tor in einer stillen Seitengasse – das „Schwangerthor“ in der Rotenhausgasse – diskret „mit Larven verschleyert, und überhaupt so unkennbar als sie immer wollen“ zu betreten und wieder zu verlassen.