Der Deutschlandvertrag (vollständiger amtlicher Titel: Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten, auch Generalvertrag, Bonner Vertrag oder Bonner Konvention genannt) ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der am 26. Mai 1952 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den drei westlichen Besatzungsmächten Frankreich, Großbritannien und USA geschlossen wurde. Gegenstand des Deutschlandvertrags war die Wiederherstellung der deutschen Souveränität und die Normalisierung des völkerrechtlichen Status Deutschlands. Er löste das Besatzungsstatut von 1949 ab.

Vor dem Hintergrund des Koreakrieges und der wachsenden Spannungen zwischen Ost und West waren die USA bestrebt, einen deutschen Beitrag zur Verteidigung des Westens innerhalb der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) zu erhalten. Dies war der Anlass für die Beendigung des Besatzungsregimes in der Bundesrepublik und die Gewährung der Rechte eines souveränen Staates. In der DDR wurde der Deutschlandvertrag gemäß Sprachregelung der SED als „Generalkriegsvertrag“ bezeichnet.

Das Vertragswerk wurde zwar durch die Bundesrepublik, Großbritannien und die USA ratifiziert, trat jedoch wegen des darin vorgesehenen Junktims mit dem EVG-Vertrag nicht in Kraft, weil die französische Nationalversammlung am 30. August 1954 die Ratifizierung des EVG-Vertrages ablehnte. Daraufhin wurde der Deutschlandvertrag in Teilen neu ausgehandelt. Er wurde schließlich in abgeänderter Version gemäß Protokoll vom 23. Oktober 1954 zu den Pariser Verträgen gültig, in denen die Westeuropäische Union (WEU) begründet wurde. Die Revision war für die Bundesrepublik vorteilhaft. Die revidierte Fassung sagte der Bundesrepublik Deutschland zwar „die volle Macht eines souveränen Staates über ihre inneren und äußeren Angelegenheiten“ zu, zählte aber trotzdem eine Anzahl von Einschränkungen auf gesetzgeberischem, militärischem und internationalem Gebiet auf.

Weitere Bestimmungen des Generalvertrages und der Zusatzverträge drückten sich in Sonderrechten der Westmächte aus, unter Vorbehalt jener Rechte und Verantwortlichkeiten, die Berlin und Deutschland in seiner Gesamtheit, die endgültige Friedensregelung und die deutsche Wiedervereinigung betrafen.

Entstehung Vorgeschichte Die Lage in der frühen Bundesrepublik Mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949 war der Kriegszustand mit den Alliierten noch nicht aufgehoben. Deutschland war noch von ihren Truppen besetzt, die eine Gefährdung der Nachbarstaaten durch Deutschland verhindern sollten, und ein Besatzungsstatut schränkte die Souveränität Deutschlands ein. In der Auseinandersetzung mit der Alliierten Hohen Kommission erreichte die deutsche Bundesregierung eine Reihe von Regelungen und Zugeständnissen, die zwar das Besatzungsregime noch nicht aufheben konnten, aber eine stärkere Unabhängigkeit und Mitsprache ermöglichten.

Bereits im November 1949 schaffte die Alliierte Hohe Kommission den Lizenzzwang für die Neugründung politischer Parteien ab, im April und Juli 1951 verminderte sie ihre Produktionsbeschränkungen für die deutsche Industrie. In kleinen Schritten erhielt die Bundesrepublik ihre innere Souveränität zurück, nur nicht auf militärischem Gebiet. Ein alliiertes Gesetz, das am 1. Juni 1950 in Kraft trat, fasste alle Verbote zusammen, die die Entwaffnung und Entmilitarisierung der Bundesrepublik im industriellen Bereich sicherstellen sollten. Zur gleichen Zeit wurde aber schon über die Zahl der künftigen deutschen Armeeverbände diskutiert. Nachdem man sich zunächst mit einer „Dienststelle für Auswärtige Angelegenheiten“ im Bundeskanzleramt („Dienststelle Blankenhorn“) hatte behelfen müssen, wurde nach einer Revision des Besatzungsstatuts im März 1951 ein Außenministerium eingerichtet: Für die Unterzeichnung des Gründungsvertrags der Montanunion am 18. April 1951 musste die Bundesrepublik ein Minimum an äußerer Souveränität erhalten.Rudolf Morsey: Die Bundesrepublik Deutschland. Entstehung und Entwicklung bis 1969 (= Oldenbourg Grundriss der Geschichte, Bd. 19). Oldenbourg, München 2007, ISBN 978-3-486-70114-2, S. 28 f.; Thomas Knoll: Das Bonner Bundeskanzleramt: Organisation und Funktionen von 1949–1999. Springer VS, Wiesbaden 2013, S. 84 f.

Bundeskanzler Konrad Adenauer war schon in den Monaten vor dem Überfall Nordkoreas darüber besorgt, dass die Rote Armee den Streitkräften der Westmächte in Westeuropa weit überlegen war. In Gesprächen mit den Hohen Kommissaren hatte er um die Erlaubnis für eine bundespolizeiliche Organisation als Gegengewicht gegen die quasi-militärischen Grenzstreitkräfte gebeten, die seit dem Frühjahr 1948 in der Sowjetischen Zone aufgebaut worden waren, während es in Westdeutschland, abgesehen von Hilfspersonal bei den Besatzungstruppen, nichts Vergleichbares gab.Peter Graf Kielmansegg: Nach der Katastrophe. Eine Geschichte des geteilten Deutschland. Siedler, Berlin 2000, ISBN 3-88680-329-5, S. 142. Im Juni 1950 bot er den Hohen Kommissaren erstmals eine Beteiligung deutscher Soldaten in Form von Freiwilligenverbänden an, die in Frankreich unauffällig ausgebildet und von Paris kontrolliert werden könnten.Rudolf Morsey: Die Bundesrepublik Deutschland. Entstehung und Entwicklung bis 1969 (= Oldenbourg Grundriss der Geschichte, Bd. 19). Oldenbourg, München 2007, ISBN 978-3-486-70114-2, S. 268.

Koreakrieg und Bemühen der USA um einen deutschen Verteidigungsbeitrag Mit Beginn des Koreakrieges am 25. Juni 1950 verlagerten die USA ihr Engagement von Europa weg nach Ostasien. Ihren Überlegungen, das militärische Potential Westdeutschlands zur Verteidigung Westeuropas nutzbar zu machen, standen noch die Entmilitarisierungbestimmungen der deutschen Kapitulation und des Potsdamer Abkommens entgegen. Diese und das damalige internationale Sicherheitssystem unter Einschluss der Charta der Vereinten Nationen waren nach den Ereignissen des Zweiten Weltkrieges von dem Gedanken getragen, „Sicherheit vor einem erneuten deutschen Angriff zu haben“. Spätestens jetzt begannen sich die Hauptsiegermächte darum zu bemühen, deutsche Kräfte für die Verteidigung der freien Welt wieder nutzbar zu machen und die Bundesrepublik als aktiven Partner in ihr Sicherheitssystem zu integrieren.Ellinor von Puttkamer: Vorgeschichte und Zustandekommen der Pariser Verträge vom 23. Oktober 1954. In: ZaöRV 17 (1956/57), S. 455 ff. (PDF; 2,9 MB).

Der Krieg in Korea und die Furcht vor einem neuen Weltkrieg in der öffentlichen Wahrnehmung entsprach internen Bedrohungsszenarien der US-Militärs, das seit 1950 eine Aufrüstung der Bundesrepublik forderte. Die sowjetische Expansion im Gefolge des Zweiten Weltkriegs in Osteuropa, die kommunistische Revolution in China 1949 und der Koreakrieg erschienen als Beweis für die Aggressivität des internationalen Kommunismus.Manfred Görtemaker: Kleine Geschichte der Bundesrepublik. Fischer, Frankfurt am Main 2005, ISBN 3-596-16039-1, S. 98. Daraus folgte nun die Aufstellung deutscher Soldaten, was vorher für die europäischen Staaten, die von den Truppen der Wehrmacht besetzt gewesen waren, nicht vorstellbar gewesen war. Aus anglo-amerikanischer Sicht waren in der akuten Koreakrise westdeutsche Soldaten erforderlich.Jost Dülffer: Europa im Ost-West-Konflikt 1945–1990, München 2004, ISBN 3-486-49105-9, S. 174 f.

An der für September 1950 nach New York einberufenen Außenministerkonferenz der Westalliierten sollte auch der amerikanische Hochkommissar für Deutschland John Jay McCloy als geschäftsführender Vorsitzender der Alliierten Hohen Kommission teilnehmen. Der amerikanische Außenminister Dean Acheson hatte am 3. Juli 1950 in einem Bericht an den Nationalen Sicherheitsrat der USA gefordert, „Deutschland so schnell wie möglich in eine enge und feste Verbindung mit dem Westen zu bringen und Verhältnisse zu schaffen, unter denen das Potential Westdeutschlands endgültig dem Potential des Westens hinzugefügt werden kann“. Das Thema sollte auf der Außenministerkonferenz behandelt werden.Zitiert nach Manfred Görtemaker: Kleine Geschichte der Bundesrepublik, Frankfurt am Main 2005, S. 98 f.

Adenauers Memoranden für die Westmächte vom 29. August 1950 Zur Vorbereitung der Außenministerkonferenz bat McCloy Bundeskanzler Adenauer am 24. August um eine Darlegung seiner Ansichten über das Verhältnis der Bundesrepublik zu den Alliierten. Adenauer ließ daraufhin am 29. August zwei Memoranden anfertigen, das „Memorandum zur Frage der Neuordnung der Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu den Besatzungsmächten“, das er auch in seinen Memoiren abdrucken ließ,Konrad Adenauer: Erinnerungen 1945–1953. Deutsche Verlags-Anstalt, Stuttgart 1965, S. 358 f.; auf konrad-adenauer.de, Zugriff am 19. März 2018. und das „Memorandum über die Sicherheitsfrage“.Memorandum des Bundeskanzlers über die Sicherung des Bundesgebietes nach innen und außen, 29. August 1950 auf der Website des Bundesarchivs, Zugriff am 6. Januar 2018. Nach Henning Köhler war das „eine bewußte Täuschung des Kabinetts“, Köhler: Adenauer. Eine politische Biographie, Propyläen, Berlin 1994, S. 627. Der Gedanke, beide Memoranden gleichzeitig zu übergeben, kam erst kurz vor der Übergabe.Hans-Peter Schwarz: Adenauer. Der Aufstieg. 1876–1952. DVA, Stuttgart 1986, S. 763 f. Adenauer führte über die beiden Memoranden keinen formalen Kabinettsbeschluss herbei. Dadurch wurden die Minister vor vollendete Tatsachen gestellt. Mit Ausnahme von Innenminister Gustav Heinemann stimmten sie jedoch nachträglich zu. Trotzdem kam es zu einem Eklat über diesen Alleingang. Heinemann schied deswegen aus der Regierung und der CDU aus. Später wurde er zu einem Wortführer gegen die Wiederbewaffnung.Manfred Görtemaker: Kleine Geschichte der Bundesrepublik, Frankfurt am Main 2005, S. 99.

Im „Memorandum zur Frage der Neuordnung der Beziehungen der Bundesrepublik zu den Besatzungsmächten“ bat Adenauer als Gegenleistung für die Erfüllung der Pflichten, die der Bundesrepublik „im Rahmen der europäischen Gemeinschaft aus der gegenwärtigen Lage und ihren besonderen Gefahren erwachsen“, um eine umfassende Neugestaltung des Rechtsstatus der Bundesrepublik, der ihr mehr „Handlungsfreiheit und Verantwortlichkeit“ bringen müsse. Damit meinte er die Beendigung des Kriegszustands und die Aufhebung des Besatzungsstatuts, das zu diesem Zeitpunkt gerade erst seit einem Jahr in Geltung war. Die Beziehungen zu den Siegermächten sollten zunehmend durch vertragliche Vereinbarungen bestimmt werden. Von einem militärischen Engagement der Bundesrepublik war hier nicht die Rede.Manfred Görtemaker: Geschichte der Bundesrepublik. Von der Gründung bis zur Gegenwart. C.H. Beck, München 1999, ISBN 3-406-45846-7, S. 298.