Das Basler Integrationsmodell ist ein 1999 von der Ethnologin Rebekka Ehret entwickeltes und vom Integrationsbeauftragten Thomas Kessler im Kanton Basel-Stadt umgesetztes Integrationsmodell für Migranten. Es beinhaltet Fördermassnahmen für Ausländer, die sich integrieren wollen, jedoch auch Sanktionen gegen Integrationsunwillige. Das Integrationsmodell richtet sich nach dem Grundsatz «Fördern und fordern – vom ersten Tag an, verbindlich». Das Modell erlangte grosse Bekanntheit und wird immer wieder als Vorbild für eine erfolgreiche Integrationspolitik herangezogen.

Entwicklung des Modells Für die Amtsperiode 1997 bis 2001 hatte sich der Basler Regierungsrat als einen von vier Schwerpunkten die «Bevölkerungs- und Stadtentwicklung» zum Ziel gesetzt. (PDF; 259 kB), Punkt 2.2, Seite 5 In diesem Zusammenhang kam der Regierungsrat dann auch auf das Thema Integration zu sprechen. Bis zu diesem Zeitpunkt wendete man im Kanton bei der Integrationspolitik den klassischen Defizitansatz an, bei dem man von einem generellen Nachholbedarf von Migranten ausging und sich auf das Beseitigen dieser Integrationsdefizite und -probleme konzentrierte. 1999 beauftragte der Basler Regierungsrat die Ethnologin Rebekka Ehret von der Universität Basel, ein Leitbild und Handlungskonzept für die Basler Integrationspolitik zu erarbeiten. Dieses Dokument stellte einen völligen Richtungswechsel dar, da man nun nach dem «ressourcenorientierten Potenzialansatz» vorging. Dieser Ansatz betrachtet Integrationsdefizite nicht mehr als Probleme der Migranten und will die Fähigkeiten und das Potential der Migranten nutzen, etwa deren Mehrsprachigkeit und die interkulturellen Kompetenzen, zum Beispiel für «cultural brokers». In der einjährigen Ausarbeitung dieses 22-seitigen Dokumentes wurden über 170 spezifische Fachgruppen sowie Migranten miteinbezogen. 2001 stimmte der Grosse Rat dem Beschluss zur Umsetzung des neuen Leitbildes mit grosser Mehrheit zu. Mit der Umsetzung des Modells wurde der frühere Drogendelegierte der Stadt Basel, Thomas Kessler, beauftragt, der seit 1998 das Amt des Integrationsbeauftragten bekleidete.

Um das Modell auf dem Stand der Zeit zu halten, wird es laufend überarbeitet. So wurde das Handlungskonzept 2004 vom interdepartementalen Netzwerk Integration überholt und an die aktuellen Verhältnisse angepasst. Ausserdem gibt der Regierungsrat des Kantons jährlich einen Politikplan heraus, der auch Vorgaben zur Integration enthält. Im Legislaturplan 2009–2013 wurde als Ziel nochmals konkret die Verbesserung der Willkommenskultur und Chancengleichheit benannt. 2012 wurde das Leitbild von 1999 nochmals ergänzt.Medienmitteilung des Regierungsrats Basel vom 25. April 2012. Abgerufen am 26. Januar 2013. Mit dem Kantonale Integrationsprogramm 2014–2017 werden Zuzüger neu bereits am ersten Tag und bei der Arbeit begrüsst.Artikel «Viele Deutsche ziehen nach Basel», Badische Zeitung vom 29. Juni 2013. Abgerufen am 29. Dezember 2013.

Das Integrationsgesetz von 2008 Seit dem 1. Januar 2008 gilt in der Schweiz das neue Asyl- und Ausländergesetz, in dem das aus Basel stammende Prinzip des «Fordern und Förderns» auch auf nationaler Ebene gesetzlich verankert wurde. Gleichzeitig wurde im partnerschaftlichen Vorgehen in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft (PDF; 556 kB) ein neues Integrationsgesetz erlassen, das der bereits bestehenden Integrationspolitik auf kantonaler Ebene eine gesetzliche Grundlage gibt. Der Unterschied zwischen dem kantonalen Integrations- und dem schweizerischen Ausländergesetz ist die Verpflichtung der Ausländer zur Mitarbeit und zum Besuch von Kursen. Dieser Punkt ist auf Bundesebene im Kapitel zwei des Ausländergesetz nur mittels weniger, nichtverpflichtender Formulierungen festgeschrieben. Laut eigenem Bekunden der Integrationsbehörde von 2007 ist das Gesetz europaweit das modernste. (PDF; 8 kB)

Das Leitbild Die drei Leitideen Das von Ehret erarbeitete Leitbild baut auf drei Leitideen auf: Punkt 2, Seiten 4–6. Die Integrationspolitik nimmt als Basis bereits vorhandenem Potential, Errungenschaften, Fähigkeiten und Kompetenzen aller Beteiligten. Die Mehrsprachigkeit und kulturelle Vielfalt sind als Chance zu sehen und zu nutzen. Die dadurch nicht vorhandenen Kenntnisse in anderen, z. B. sprachlichen, Bereichen sind nicht als reines Defizit wie bisher zu sehen. Stattdessen sollte man auch die Arbeit, schulische und berufliche Bildung bei den Migranten fördern. Dies bringt mehr Erfolg als einfach nur sprachliche Defizite zu beseitigen. Die Integration ist ein Prozess, der die gesamte Bevölkerung miteinbezieht und alle sind an diesem Prozess beteiligt. Hürden bei der Beteiligung am gesellschaftlichen Leben sind in allen Bereichen abzubauen und jeder Mensch sollte gleichberechtigt am gesellschaftlichen, politischen, wirtschaftlichen und beruflichen Leben teilnehmen können. Es muss bewusst und sorgsam mit Unterschieden umgegangen werden. Man darf diese Differenzen weder oberflächlich durch kulturelle oder ethnische Unterschiede erklären noch sollten geschlechterspezifische Unterschiede ignoriert oder neutralisiert werden. Jeder Mensch wird als Individuum wahrgenommen.

Umsetzungsideen Im Leitpapier wurden verschiedene, auf Basel bezogene, Umsetzungsideen erläutert: (PDF; 909 kB), Punkt 4, Seite 12–22

In der Schule soll der Schwerpunkt auf die Sprachkenntnisse der Schüler gelegt, die Deutsch als Zweitsprache lernen, sodass diese wenn nötig in Deutsch gefördert werden. Jedes Kind soll in der Schule die gleichen Chancen haben. In der Erwachsenenbildung sollen neben Sprachkursen auch Staatskunde, Elternkurse, Laufbahnberatung und Nachholen des Grundschulabschlusses angeboten werden. Ausserdem sollen im Ausland erworbene Abschlüsse möglichst anerkannt werden.

Im Bereich der Erwerbstätigkeit soll eine Informationskampagne in der Privatwirtschaft durchgeführt werden, damit Unternehmen die bei ihnen beschäftigten Migranten selber fördern und über Integrationsangebote informieren. Bei öffentlichen Betrieben werden Migranten systematisch gefördert.

In den Quartieren sollen Quartierbüros eingerichtet werden, die als Arm der Verwaltung näher bei der Bevölkerung sind. Diese Büros arbeiten mit den verschiedenen Abteilungen der Verwaltung zusammen. Weiter wird vorgeschlagen, dass Mediatoren eingesetzt werden, die die Rolle eines Friedensrichters aus der Bevölkerung in ihrem Quartier übernehmen. Diese Massnahmen sollen passend in die bereits vorhandenen Quartierstrukturen eingebaut werden.

Es soll, um die Diskussion um die Integration zu versachlichen, eine Öffentlichkeitskampagne gestartet werden. Im Leitpapier wurde dafür die Gründung eines Fachgremiums vorgeschlagen. Mittlerweile existieren in Basel Plakatkampagnen mit Slogans gegen Diskriminierung. Zudem versorgt Integration Basel die Bevölkerung so gut es geht mit Informationen, um sie in den Integrationsprozess einzubinden. Falls bei speziellen Punkten Informationsbedarf besteht, müssen diese für die Öffentlichkeit erarbeitet werden.

Um die Gleichberechtigung zu gewährleisten, sollten die Migranten auf politischer Ebene Mitspracherecht besitzen. Wenn dieses Integrationsmodell Erfolg haben sollte, müsste den Migranten das Stimm- und Wahlrecht gegeben werden. Konkrete politische Ziele bis 2002 in diesem Bereich waren die Einführung des kantonalen Wahl- und Stimmrechts für Ausländer; eine Initiative zu dessen Einführung wurde 2010 jedoch von der Basler Stimmbevölkerung klar verworfen.Artikel «Schwere Niederlage für Basler Integrationspolitiker» von Maurice Thiriet, Tages-Anzeiger vom 27. September 2010. Abgerufen am 24. Januar 2013.

Ergänzung von 2012 2012 wurde das Leitbild nochmals ergänzt, um den neusten Entwicklungen in Basel Rechnung zu tragen. So ist seit Einführung der Personenfreizügigkeit der Anteil der ausländischen Bevölkerung von 27,5 % auf 33 % angestiegen, wobei sich der Anteil der deutschen Staatsbürger auf über 14'000 Einwohner verdoppelt hat. Es wurde eine Anpassung der Seniorenarbeit und Altenpflege an die älter werdende Migrationsbevölkerung nötig. Neu wurde der Diskriminierungsschutz ins Leitbild aufgenommen, welcher im Leitbild von 1999 noch nicht enthalten war, jedoch bereits auf Gesetzesebene festgeschrieben wurde und auch umgesetzt wird. Weitere Ergänzungen betreffen den Austausch der Religionen, der Zugang zu offizieller und informeller Informationen für Migranten sowie die Partizipation derselben.

Umsetzung Die Umsetzung des Integrationsleitbildes unterliegt Integration Basel, das dem Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt unterstellt ist. Leiter von Integration Basel war bis Ende 2008 der Integrationsbeauftragte Thomas Kessler, der damit auch für die Umsetzung verantwortlich war. In Integrationsthemen ist Kessler inzwischen ein gefragter Experte. Nach dem Start des neuen Integrationsmodells erhielt der Kanton Basel-Stadt vom Bund einen jährlichen Förderbeitrag von rund 1,2 Millionen Franken (Stand 2002)Verwaltungsbericht Regierungsrat BS 2002, Seite 184 (PDF; 1,1 MB), den damals höchsten Betrag schweizweit. Weitere 300'000 Franken erhielten die gemeinsamen Projekte von Basel-Stadt und Basel-Landschaft. 2008 ist die Zusammenarbeit zwischen den beiden Kantonen und anderen Kantonen noch weiter ausgebaut worden. Die grösste Herausforderung bei der Integration ist laut Thomas Kessler die Nacherfassung und Integration der in den 1980er und 1990er Jahren aus den Billiglohnländern Jugoslawien und Türkei geholten Arbeitskräfte, die danach zum Teil ihre Familien nachzogen. Seit Juni 2011 ist Nicole von Jacobs Leiterin der neuen Fachstelle Diversität und Integration in der Abteilung Kantons- und Stadtentwicklung. Diese Fachstelle wurde im Rahmen einer Reorganisation der Abteilung Gleichstellung und Integration gebildet.

Grundsätze Aus dem Leitbild zur Integration werden folgende Grundsätze zur Umsetzung des Modells in der Praxis gefolgert: Es wird eine Sozialpolitik verfolgt, die zwischen sozialen und ökonomischen Werten unterscheidet, jedoch nicht nach ethnischer Herkunft. Das Ziel hierbei ist, den sozialen Abstieg der Migranten zu verhindern. Wer sich engagiert, soll auch gefördert werden. Durch den Abbau struktureller Hindernisse wird dies begünstigt. Die Erwartungen der Integrationsstelle werden klar kommuniziert. Mittels Information der Bevölkerung sollen Vorurteile abgebaut werden. Viele Probleme mit Ausländern haben ihre Ursache in der mangelhaften Information und Aufklärung der Bevölkerung.

Vereinbarungen mit Migranten