mini|Speisen: Schweinebraten, russischer Salat, Tzatziki, Kipferl und Strudel mini|Kulajda- eine Suppe aus der böhmischen Küche Ein Gericht (oder Essen, Speise) ist die nach den Regeln der Kochkunst aus Zutaten zubereitete Nahrung für Menschen.

Allgemeines Im Sinne der Gastronomie ist eine Speise ein Küchenerzeugnis, das einzeln serviert werden kann, während ein Gericht eine Kombination verschiedener Komponenten ist.

Komponenten bzw. Teile der Speisen sind Küchenerzeugnisse, die nicht selbständig serviert werden (z. B. Suppeneinlagen, Mayonnaise, Salatdressing), (siehe auch Komponentenessen).

Die Bezeichnungen Gericht und Speise werden in der Umgangssprache gleichbedeutend verwendet, jedoch ist eine Speise ein selbständiges Küchenerzeugnis, das einzeln serviert werden kann (z. B. eine Suppe), während ein Gericht eine Kombination verschiedener Speisenteile ist (z. B. Kalbsleber mit Zwiebelringen).Gericht, das, duden.de mini|Geschnetzelte Kalbsleber mit Rösti – ein Schweizer Gericht. Wortherkunft Das Wort „Gericht“ bildete sich im 13. Jahrhundert von richten im Sinne von „Anrichten“, „herrichten“. Hiermit wurde der Vorgang der Zubereitung beschrieben. Das Wort Speise stammt wohl aus („Art“, „Gestalt“, spätlateinisch auch „Gewürz“; hieraus abgeleitet ist die „Spezerei“)Friedrich Kluge/Alfred Götze, Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. 20. Auflage, hrsg. von Walther Mitzka, 1967; Neudruck (21. unveränderte Auflage), 1975, S. 724, ISBN 3-11-005709-3 als ein „aus verschiedenen Bestandteilen zubereitetes Gemisch“. Eine andere Auffassung führt „Speise“ auf das Wort „Aufwand“ () zurück, das heute noch im Wort Spesen vorkommt.

Arten Für die Speisenfolge abgeleitete Begriffe sind Vorspeisen, die dem Hauptgericht als zentraler Bestandteil eines mehrgängigen Menüs vorausgehen, und Nachspeisen. Ferner gibt es das Nationalgericht als typisches „Lieblingsgericht“ eines Landes, das auch als Kosename für dessen Bewohner verwendet wird (z. B. „Krauts“ von Sauerkraut von Briten für Deutsche oder „Spaghettis“ von Deutschen für Italiener), oder das Tellergericht als ein Gericht, das portioniert auf einem Teller serviert wird. Das „Stammgericht“ oder „Stammessen“ bezeichnet ein ständig angebotenes Gericht in einer Gaststätte, also die Spezialität des Hauses, im Unterschied zum wechselnden „Tagesgericht“.

Aufwendig dekorierte Schaugerichte dienten vor allem repräsentativen Zwecken. Sie waren im Alten Rom, in der Renaissance und im Barock beliebt, z. B. als große Braten von ganzen Tieren, in denen mehrere, immer kleinere, steckten oder aus deren Bauch beim Tranchieren Singvögel flatterten.

Nach dem Hauptanteil bestimmter Zutaten gibt es Eierspeisen, Fischspeisen, Fleischgerichte, Kartoffelspeisen, Mehlspeisen, Süßspeisen; nach der Speisetemperatur unterscheidet man kalte Küche oder Warmspeisen.

Gerichte bzw. Mahlzeiten, die lediglich der „Abfütterung“ von (etwa soldatischen) Gemeinschaften mit Nahrung dienen, werden oft als „Fraß“ bezeichnet.Eva Barlösius: Köchin und Koch. Familial-häusliche Essenszubereitung und berufliches Kochen. In: Trude Ehlert (Hrsg.): Haushalt und Familie in Mittelalter und früher Neuzeit. Vorträge eines interdisziplinären Symposions vom 6.–9. Juni 1990 an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Mit einem Register von Ralf Nelles. Thorbecke, Sigmaringen 1991, ISBN 3-7995-4156-X, S. 207–218, hier: S. 210–211.

Begriffe Essen und Speise im 19. Jahrhundert Das Essen ist eine schon zubereitete Speise, welche sogleich gegessen werden kann. Unter einer Speise wurden auch solche essbaren Dinge verstanden, die noch roh sind und erst zubereitet werden müssen (wie zum Beispiel Gemüse).Johann August Eberhard/Friedrich Rückert, Johann August Eberhards Synonymisches Handwörterbuch der deutschen Sprache, 1802, S. 200, Nr. 459

Siehe auch Liste nach Personen benannter Gerichte Garnitur (Küche)

Weblinks

Einzelnachweise

Kategorie:Kochen Kategorie:Küche