Basisdaten Bundesstaat Freie Hansestadt Bremen Sitz Bremen, Landherrnamt Bestandszeitraum 1879–1945 Fläche 193,6 km² (1910) Einwohner 25.071 (1939) Gemeinden 35 (1879)11 (1945) Der Landkreis Bremen, in der bremischen Verfassung als Kreis des bremischen Landgebiets bezeichnet, bestand von 1879 bis 1945 als eine Gebietskörperschaft in der Freien Hansestadt Bremen und diente der Verwaltung des bremischen Landgebiets.Verfassung der freien Hansestadt Bremen vom 18. Mai 1920: Vierter Abschnitt. Von den öffentlich-rechtlichen Körperschaften
Geschichte mini|Karte von Bremen mit den Gemarkungsgrenzen von 1851 Vorgeschichte Das bremische Landgebiet bestand seit 1819 aus der Landherrschaft am linken Weserufer und der Landherrschaft am rechten Weserufer. Beide Gebiete wurden von Landherren verwaltet, die vom Bremer Senat bestimmt wurden und immer auch Senator waren. 1874 wurde die Verwaltung des gesamten Landgebiets, also beider Landherrschaften, einem Landherrn übertragen.
1879–1889 Am 1. Januar 1879 wurde durch eine Gesetzesverordnung des Bremer Senats verfügt, dass das bremische Landgebiet "als ein Kreis einen Kommunalverband zur Selbstverwaltung seiner Angelegenheiten mit den Rechten einer juristischen Person bildet".
Der Kreis besaß einen Kreistag, der aus 28 Vertretern des Landgebiets bestand. Den Vorsitz des Kreistags hatte der bremische Landherr inne, der gleichzeitig ein Senator des Bremer Senats war. Als Exekutivorgan des Kreises fungierte der Kreisausschuss, der aus dem Landherrn und sechs vom Kreistag gewählten Mitgliedern bestand.
Bei seiner Gründung gehörten dem Kreis die folgenden 35 Landgemeinden an:
Am 21. November 1885 wurden die hafennahen Teile von Walle in die Stadt Bremen eingegliedert.
1889–1921 Mit der Landgemeindeordnung vom 18. Juli 1888, die am 1. Januar 1889 in Kraft trat, wurde die Anzahl der Landgemeinden durch mehrere Fusionen auf 20 reduziert: Die Gemeinden Niederblockland, Wasserhorst und Wummsiede wurden zur neuen Gemeinde Blockland zusammengeschlossen. Die Gemeinden Mittelbüren und Niederbüren wurden zur neuen Gemeinde Büren zusammengeschlossen. Die Gemeinden Horn-Lehe, Sebaldsbrück und Vahr wurden zur neuen Gemeinde Horn zusammengeschlossen. Die Gemeinden Oberneuland und Rockwinkel wurden zur neuen Gemeinde Oberneuland-Rockwinkel zusammengeschlossen. Die Gemeinden Brokhuchting, Grolland, Kirchhuchting und Mittelshuchting wurden zur neuen Gemeinde Huchting zusammengeschlossen. Die Gemeinde Katrepel wurde in die Gemeinde Borgfeld eingegliedert. Die Gemeinden Burg, Grambkermoor und Lesumbrok wurden in die Gemeinde Grambke eingegliedert. Die Gemeinde Lankenau wurde in die Gemeinde Rablinghausen eingegliedert. Die Gemeinde Hasenbüren wurde in die Gemeinde Seehausen eingegliedert. Dem Kreis gehörten seitdem die folgenden Gemeinden an:
Am 1. April 1892 wurden weitere stadtnahe Teile von Gröpelingen und Walle in die Stadt Bremen eingegliedert. Am 1. April 1902 wurden Gröpelingen, Hastedt, Schwachhausen, Walle und Woltmershausen (zusammen 2770 Hektar) fast vollständig in die Stadt Bremen eingemeindet. Kleine Reste dieser Gemeinden wurden den benachbarten Landgemeinden zugeschlagen.
1921–1939 Am 1. April 1921 kam es zu weiteren Eingemeindungen:Eingemeindungsgesetz vom 19. März 1921, Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 1921, S. 95 ff. Die Landgemeinden Oslebshausen und Neuenland sowie ein Teil der Landgemeinde Oberneuland-Rockwinkel wurden in die Stadt Bremen eingemeindet. Die 1889 gebildete Gemeinde Grambke wurde wieder aufgelöst. Die Gemeindeteile Burg und Grambke wurden in die Stadt Bremen eingemeindet, während Grambkermoor und Lesumbrok nun wieder eigene Landgemeinden bildeten. Die 1889 gebildete Gemeinde Horn wurde wieder aufgelöst. Der verstädterte Teil von Horn-Lehe sowie Sebaldsbrück und die Vahr wurden in die Stadt Bremen eingemeindet, während aus dem nördlichen Gemeindegebiet die neue Gemeinde Lehesterdeich gebildet wurde. Von der Gemeinde Rablinghausen wurde der Teilort Rablinghausen in die Stadt Bremen eingemeindet. Der Gemeindeteil Lankenau bildete wieder eine eigene Gemeinde. Am 1. April 1923 folgten noch weitere Teile der Landgemeinde Oberneuland-Rockwinkel. Dem Kreis gehörten seitdem die folgenden 14 Gemeinden an:
Durch die am 17. März 1926 per Gesetz festgelegte Kreisordnung wurden die Regelungen von 1879 modernisiert; insbesondere wurde ein demokratisches Verfahren zur Wahl des Kreistags festgeschrieben.Gesetzblatt der freien Hansestadt Bremen 1926, S. 39 ff.: Kreisordnung vom 17. März 1926 Am 17. Januar 1934 wurden Teile der Landgemeinde Grambkermoor in die Stadt Bremen eingemeindet.
Am 30. Juni 1934 wurde durch das Gesetz über die Neuordnung der Selbstverwaltung der Stadtgemeinden Bremerhaven und Vegesack, des Kreises des bremischen Landgebiets und der Landgemeinden in den kommunalen Körperschaften von Bremen das nationalsozialistische Führerprinzip eingeführt. Der Landherr übernahm alle Rechte des Kreistages und des Kreisausschusses.Gesetzblatt der freien Hansestadt Bremen 1934, S. 29 ff.: Gesetz über die Neuordnung der Selbstverwaltung der Stadtgemeinden Bremerhaven und Vegesack, des Kreises des bremischen Landgebiets und der Landgemeinden
Am 1. April 1938 wurde die Stadt Vegesack, die als sogenannte Hafenstadt bis dahin nicht zum bremischen Landgebiet gehörte, zu einer kreisangehörigen Stadt erklärt.Verordnung über die Einführung der Deutschen Gemeindeordnung in den Gemeinden des bremischen Landgebiets vom 30. März 1938
1939–1945 Am 1. November 1939 wurde das Land Bremen um eine Reihe von preußischen Gemeinden vergrößert, die alle direkt in die Stadt Bremen eingemeindet wurden. Aus dem im Verordnungstext so bezeichneten Landkreis Bremen wurden außerdem die Stadt Vegesack sowie die Gemeinden Büren, Grambkermoor und Lesumbrok in die Stadt Bremen eingemeindet.§ 3 Vierte Verordnung über den Neuaufbau des Reichs vom 28. September 1939
Der Landkreis Bremen umfasste nun noch elf Gemeinden:
Am 1. Dezember 1945 wurden alle Gemeinden des Landkreises Bremen in die Stadt Bremen eingemeindet. Damit erlosch der Landkreis.
Einwohnerentwicklung
Jahr Einwohner Quelle 1880 27.136 Jahrbuch für bremische Statistik 1882 1883 27.476 Meyers Konversations-Lexikon 1888 1900 37.327 1910 23.659 1933 22.448 1939 25.071
Landherren 1879–1890Albert Gröning 1890–1895Karl F. H. Stadtländer 1895–1911Clemens Buff 1911–Theodor Spitta 1925–1928Carl Detmar Stahlknecht 1933–1937Erich Vagts
Einzelnachweise
Bremen Kategorie:Behörde (Bremen) Kategorie:Historisches Territorium (Bremen) Kategorie:Verwaltungseinheitsgründung 1879 Kategorie:Aufgelöst 1945