Laubach ist eine Kleinstadt im mittelhessischen Landkreis Gießen.
Geografie Die Stadt an der Wetter hat einen unregelmäßigen Grundriss. Der Hauptkomplex der Siedlung liegt rechts des Flusses. Von Norden mündet ein Seitental ein. Das Stadtbild wird dominiert vom Schloss mit Park im Norden. Im Südwesten schließt sich die ehemals ummauerte Altstadt mit nahezu quadratischem Grundriss an. Vor der Stadtkirche befindet sich ein kleiner Marktplatz. Eine jüngere Wohnsiedlung liegt im Osten, eine moderne Wohnsiedlung im Nordwesten. Im Westen erstreckt sich entlang der Bahnlinie ein Industriegebiet.
Geografische Lage Die Gemeinde Laubach erstreckt sich am Rande des Naturparks Vulkanregion Vogelsberg. Der Ortskern von Laubach liegt 700 m westlich des 9. Längengrads Ost. Der nördliche Nachbarort auf diesem Meridian ist Büßfeld im Vogelsbergkreis. Die Entfernung zum Äquator beträgt 5602,25 km.
Laubach ist mit 9.700 Hektar die flächengrößte Gemeinde des Landkreises Gießen.
Nachbargemeinden Laubach grenzt im Norden an die Stadt Grünberg und die Gemeinde Mücke (Vogelsbergkreis), im Osten an die Städte Ulrichstein und Schotten (beide Vogelsbergkreis), im Süden an die Stadt Nidda (Wetteraukreis), im Südwesten an die Stadt Hungen sowie im Westen an die Stadt Lich und die Gemeinde Reiskirchen.
Stadtgliederung mini|Innenstadt mit Schloss Laubach im Hintergrund Altenhain Freienseen Gonterskirchen Laubach (Kernstadt) Lauter Münster Röthges Ruppertsburg (mit Friedrichshütte) Wetterfeld
Ortsgeschichte mini|Laubach – Auszug aus der Topographia Hassiae von Matthäus Merian 1655
Mittelalter Laubach wurde als Lovbach in dem Zeitraum zwischen 750 bzw. 802 erstmals urkundlich erwähnt. Die Schenkung an das Kloster Fulda findet sich in einem Fuldaer Kopiar, dem Codex Eberhardi, vor 1160: „Nordalach de Wetereiba tradidit sancto Bonifatio bona sua in Lovbach.“Ernst Friedrich Johann Dronke: Fuldaer Urkundenbuch. Nr. 308, S. 453. Übersetzt: Nordalach aus der Wetterau übertrug dem Heiligen Bonifatius seine Güter in Laubach. Neben dem Hof mit 20 Morgen waren dies auch Bifang und ein Knecht und dessen Frau. Später folgen an das Kloster Fulda vier Schenkungen, zwei davon wohl noch im 9. Jahrhundert. Ernst Friedrich Johann Dronke: Traditiones et antquitates Fuldenses. Fulda 1844. Capitulum 42 Nr. 102, 135, 224, 288, 290. So heißt es um 1160: „bona sua in Loupbahc.“Ernst Friedrich Johann Dronke: Traditiones. Capitulum 42 Nr. 135.
Weitere Erwähnungen finden sich, datiert ins 9. Jahrhundert, in einem Kopiar des Klosters Hersfeld: „In pago Wetreibe ... in Loudahc ...“. Hier wird der Klosterbesitz mit zehn Hufen und drei Mansen angegeben.Hans Weirich: Urkundenbuch des Reichskloster Hersfeld. Band 1,1. Marburg 1936. Nr. 38, S. 73. 1057 heißt es in einer Urkunde: „.. in locis que ita nominatur: Loubahc.“ (in Orten, die so Laubach genannt werden).Hans Weirich: Urkundenbuch des Reichskloster Hersfeld. Nr. 102, S. 185. Zwischen 1138 und 1141 wird ein „Henricus de Loybbach“ erwähnt.Peter Acht: Mainzer Urkundenbuch. Bd. 2,1 (1137 – 1175). Darmstadt 1968. Nr. 24, S. 40. Eine Differenzierung des Ortes geschieht 1239: „in maiore Lopach“ (im größeren Laubach) und in „superiori Lopach“ (im oberen Laubach).Archiv für Hessische Geschichte und Alterthumskunde 1 (1835/37. S. 286).
1246 wird „Rubertus de Lubach“ urkundlich erwähnt.Ludwig Baur: Urkundenbuch des Klosters Arnsburg in der Wetterau. Darmstadt 1851. Nr. 49, S. 33. 1290 heißt es wieder „Loubbach superiori.“Ludwig Baur: Hessische Urkunden aus dem Großherzoglich Hessischen Haus- und Staatsarchive. Band 1–5. Band 1. Darmstadt 1860–1873. Nr. 229, S. 158. Eine Urkunde aus dem Jahre 1512 kennt den Namen „clein Loupach.“StAD, Urkunden Oberhessen. Laubach. Und ein Dorsalvermerk aus dem gleichen Jahr nennt: „Obern Laupach.“
Der Ortsname Laubach enthält neben dem Gewässernamen auch das Bestimmungsglied ahd.: loub, mhd.: loup. Es wird vermutet, dass der Ortsname mit dem Laubreisersammeln für das Vieh zusammenhängt.Lutz Reichardt: Die Siedlungsnamen der Kreise Gießen, Alsfeld und Lauterbach in Hessen. Namenbuch. Dissertation. Göppingen 1973. S. 221 f.
Ulrich II. zu Hanau und seine Frau Agnes von Hohenlohe erlaubten am 5. Dezember 1340 ihrem Sohn Ulrich III. zu Hanau den Verkauf von Burg und Dorf Laupach mitsamt den dazu gehörigen Gerichten und Dörfern, u. a. „Guntherskirchen“ und „Aeinhartshusen“.Heinrich Eduard Scriba: Regesten der bis jetzt gedruckten Urkunden zur Landes- und Orts-Geschichte des Grossherzogthum. Später erhält Fulda weitere vier Privatschenkungen, zwei davon wohl noch im 9. Jahrhundert (Codex Eberhardi 1 II S. 207, 209, 215, 220 = Dronke, Traditiones Capitulum 42 Nr. 102, 135, 224, 288, 290).ms Hessen. Band 2: Die Regesten der Provinz Oberhessen enthaltend. Darmstadt 1849, Nr. 1326.
Neuzeit Hessische Gebietsreform (1970–1977) Im Zuge der Gebietsreform in Hessen wurden auf freiwilliger Basis am 31. Dezember 1970 die Gemeinden Gonterskirchen, Lauter, Münster, Röthges, Ruppertsburg und Wetterfeld, am 31. Dezember 1971 Altenhain und am 1. April 1972 Freienseen nach Laubach eingegliedert.Karl-Heinz Gerstenmeier: Hessen. Gemeinden und Landkreise nach der Gebietsreform. Eine Dokumentation. Melsungen 1977, S. 301. Vom 1. Januar 1977 bis zum 1. August 1979 war Laubach dem Lahn-Dill-Kreis zugeordnet, danach wieder dem Landkreis Gießen. Für alle ehemals eigenständigen Gemeinden sowie für die Kernstadt wurde je ein Ortsbezirk gebildet.
Verwaltungsgeschichte im Überblick Die folgende Liste zeigt die Staaten und deren Verwaltungseinheiten,Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan. denen Laubach angehört(e):
vor 1806: Heiliges Römisches Reich, Grafschaft Solms-Laubach (Anteil an der Herrschaft Münzenberg), Amt Laubach ab 1806: Großherzogtum Hessen (Souveränitätslande), Fürstentum Oberhessen, Amt Laubach (des Grafen Solms-Laubach) ab 1815: Großherzogtum Hessen (Souveränitätslande), Provinz Oberhessen, Amt Laubach (des Grafen Solms-Laubach) ab 1820: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Amt LaubachPatrimonialgericht: Standesherrliches Amt Laubach des Grafen Solms-Laubach. ab 1822: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landratsbezirk HungenTrennung zwischen Justiz (Landgericht Laubach; 1822 gingen die Rechte des „standesherrlichen Amts Laubach“ an das Landgericht über, wo sie im Namen der Standesherren ausgeübt wurden) und Verwaltung. ab 1837: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Grünberg ab 1848: Großherzogtum Hessen, Regierungsbezirk Gießen ab 1852: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Schotten ab 1867: Norddeutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Schotten ab 1871: Deutsches Reich, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Schotten ab 1918: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Schotten ab 1938: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Landkreis Gießen ab 1945: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone, Groß-Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen ab 1946: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen ab 1949: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen ab 1977: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Lahn-Dill-Kreis ab 1979: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen ab 1981: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Gießen, Landkreis Gießen
Gerichte seit 1803 In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das „Hofgericht Gießen“ eingerichtet. Es war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Laubach ab 1806 das „Patrimonialgericht der Grafen Solms-Laubach“ zuständig. Nach der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurden die Aufgaben der ersten Instanz 1821–1822 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übertragen und ab 1822 ließen die Grafen von Solms-Laubach ihre Rechte am Gericht durch das Großherzogtum Hessen in ihrem Namen ausüben. „Landgericht Laubach“ war daher die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht, das für Laubach zuständig war. Auch auf sein Recht auf die zweite Instanz, die durch die Justizkanzlei in Hungen ausgeübt wurde, verzichtete der Graf 1823. Erst infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben.
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglichen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Laubach“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen. Am 1. Juli 1968 erfolgte die Auflösung des Amtsgerichts und Laubach wurde dem Sprengels des Amtsgerichts Gießen zugelegt.
Bevölkerung Einwohnerstruktur 2011 Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag, dem 9. Mai 2011, in Laubach 9728 Einwohner. Nach dem Lebensalter waren 1556 Einwohner unter 18 Jahren, 3903 zwischen 18 und 49, 2181 zwischen 50 und 64 und 2088 Einwohner waren älter. Unter den Einwohnern waren 563 (5,8 %) Ausländer, von denen 174 aus dem EU-Ausland, 342 aus anderen europäischen Ländern und 47 aus anderen Staaten kamen. (Bis zum Jahr 2020 erhöhte sich die Ausländerquote auf 8,3 %.) Die Einwohner lebten in 4154 Haushalten. Davon waren 1260 Singlehaushalte, 1249 Paare ohne Kinder und 1238 Paare mit Kindern, sowie 307 Alleinerziehende und 93 Wohngemeinschaften. In 957 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 2701 Haushaltungen lebten keine Senioren.
Einwohnerentwicklung • 1631: 181 Untertanen, 53 Witwen
Historische Religionszugehörigkeit • 1830: 1745 evangelische, 14 katholische, 112 jüdische Einwohner • 1961: 2307 evangelische, 622 römisch-katholische Einwohner • 1987: 6623 evangelische (= 72,1 %), 1489 katholische (= 16,2 %), 1070 sonstige (= 11,7 %) Einwohner • 2011: 6170 evangelische (= 63,4 %), 1450 katholische (= 14,9 %), 2110 sonstige (= 21,7 %) Einwohner
Historische Erwerbstätigkeit • 1961: Erwerbspersonen: 179 Land- und Forstwirtschaft, 491 Prod. Gewerbe, 181 Handel, Verkehr und Nachrichtenübermittlung, 326 Dienstleistung und Sonstiges.
Politik Stadtverordnetenversammlung Für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach erbrachte die Kommunalwahl am 15. März 2026 folgendes amtliche Endergebnis,Votemanager: Amtliches Endergebnis der Gemeindewahl am 15. März 2026 - 23° Election Manager: Laubach 2026 in Vergleich gesetzt zu früheren Kommunalwahlen:
Wahlvorschläge%2026Sitze2026%2021Sitze2021%2016Sitze2016%2011Sitze2011%2006Sitze2006%2001Sitze2001 21,7 7 28,7 9 31,9 10 31,3 12 25,6 10 17,4 6 23,5 7 21,7 7 21,8 7 22,4 8 27,4 10 30,3 11 12,9 4 20,2 6 20,3 6 23,0 9 29,7 11 34,4 13 10,1 3 15,0 4 9,2 3 13,3 5 7,9 3 9,8 4 17,4 5 — — — — — — — — — — FBLL Freie Bürgerliste Laubach 7,3 2 5,7 2 7,6 2 — — — — — — 5,2 2 — — — — — — — — — — 1,9 1 5,6 2 4,4 1 3,7 1 6,6 2 8,1 3 BfL Bürger für Laubach — — 2,9 1 4,8 2 6,2 2 2,7 1 — — Gesamt 100,0 31 100,0 37 100,0 37 100,0 37 100,0 37 100,0 37 Wahlbeteiligung in % 63,1 50,4 52,1 47,0 46,6 54,2 Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung ist Joachim M. Kühn, Freie Wähler Laubach.
Bürgermeister