mini|400px|right|Blau: Aus diesen Ländern stammen die illegal Entführten. Hellblau: Häftlinge wurden gemäß angegebenen Quellen über diese Länder transportiert. Rot: Häftlinge sind diesen Angaben zufolge in diesen Ländern angekommen. Schwarz: Standorte der „black sites“. Quellen: Amnesty International, Amnesty International, 1. Januar 2006, Human Rights Watch

Der Begriff Extraordinary rendition (deutsch: außerordentliche Auslieferung, auch Überstellung von Terrorverdächtigen) bezeichnet das Entführen und Überführen einer Person von einem Staat zum anderen ohne juristische Grundlage. In diesem Zusammenhang wird auch der Ausdruck torture by proxy (zu deutsch: „stellvertretende Folter“) von Kritikern dieser Überführungen genutzt, um Abläufe zu beschreiben, bei denen unter dem Vorwand des Kampfs gegen den Terror so genannte Terrorverdächtige in Länder überführt werden, deren Strafverfolgung von teilweise menschenrechtsverletzenden Befragungstechniken wie Folter geprägt ist. Des Weiteren wird von Kritikern angeführt, dass diese Folter in Mitwissen oder sogar in Einverständnis der veranlassenden Regierung geschieht.

Die damalige Außenministerin der Vereinigten Staaten, Condoleezza Rice, erklärte im April 2006 in einem Radio-Interview, dass die Vereinigten Staaten keine Menschen an Orte überführten, von denen man wisse, dass sie dort gefoltert werden würden.Michael John Garcia, Legislative Attorney American Law Division. Renditions: Constraints Imposed by Laws on Torture (PDF; 313 kB) April 5, 2006 p.2 link from the United States Gordon Corera Does UK turn a blind eye to torture?, BBC 5. April, 2005 "One member of the [parliamentary foreign affairs] committee described the policy as 'effectively torture by proxy'".James Naughtie's Jack Straw auf BBC Radio 4 vom 1. April 2006 via Internet Archive Diese Aussage steht im Gegensatz zu staatsanwaltlichen Ermittlungen zum Beispiel im Fall Abu Omar.

Verstoß gegen UN-Konventionen

Diese Vorgehensweise der Vereinigten Staaten hat eine Reihe an moralischen, juristischen und politischen Vorwürfen aufgeworfen und zu diversen offiziellen Untersuchungen der Europäischen Union geführt. Ein Bericht vom Juni 2006 des Europarats schätzte, dass 100 Personen von der CIA auf europäischem Gebiet entführt und in andere Länder überführt wurden – häufig erst, nachdem sie sogenannte Black sites durchliefen, die von der CIA in Kooperation mit den jeweiligen Regierungen betrieben wurden. Gemäß einem Bericht des Europäischen Parlaments vom Februar 2007 führte die CIA 1.245 Flüge durch, die oftmals Länder zum Ziel hatten, in denen die Verdächtigten in Missachtung des dritten Artikels der UN-Antifolterkonvention Folter ausgesetzt werden konnten. Eine große Mehrheit des Europäischen Parlaments bestätigte das Ergebnis des Berichts, der besagte, dass viele Mitgliedsstaaten die illegalen Handlungen der CIA tolerierten, und andere europäische Regierungen und deren Geheimdienste für ihren Widerwillen, bei den Untersuchungen zu kooperieren, kritisierten.

Gut dokumentierte Beispiele sind Khaled al-Masri und Abu Omar.

Dauerhaftes „Verschwindenlassen“ von Verdächtigen

Im Jahr 2006 veröffentlichte ein Zusammenschluss von sechs Menschenrechtsorganisationen, darunter Amnesty International und Human Rights Watch, eine Liste mit 36 Personen, die entweder erwiesenermaßen oder mit hoher Wahrscheinlichkeit von US-Behörden unter Terrorverdacht gefangen gehalten wurden, und die „verschwunden“ (engl. disappeared) seien. Sie seien weder wieder aufgetaucht, noch würden die US-Behörden Fragen zu ihrem weiteren Schicksal oder deren Verbleib beantworten. (PDF; 47 kB) U.S. Responsibility for Enforced Disappearances in the “War on Terror”. Amnesty International, Human Rights Watch et al. Abgerufen bei der New York Law School Diese Situation hatte sich bis zum April 2009 noch nicht wesentlich geändert. Die US-amerikanische Juraprofessorin Margaret Satterthwaite meinte dazu:Dafna Linzer: The Detention Dilemma. Dozens of Prisoners Held by CIA Still Missing, Fates Unknown. ProPublica, 22. April 2009

Siehe auch Habeas Corpus 5. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten UN-Konvention gegen Verschwindenlassen Verbrechen gegen die Menschlichkeit Römisches Statut des Internationalen Strafgerichtshofs

Literatur ECCHR (Hrsg.): „CIA–»Extraordinary Rendition« Flights, Torture and Accountability – A European Approach“, Berlin 2008. Lukas Staffler: Geheimdienstliches Verschwindenlassen von Terrorverdächtigen (extraordinary renditions) im Lichte der EGMR-Judikatur: der Fall Nasr (alias Abu Omar) und Ghali gegen Italien, in: Europäische Grundrechte Zeitschrift (EuGRZ), 2016, Nr. 13–16, S. 344–352.

Weblinks TheRenditionProject.co.uk () – Projekt zur Aufbereitung und Dokumentation von Rendition-Fällen

Einzelnachweise

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