Kollektivschuld bedeutet, dass die Schuld für eine Tat nicht einem einzelnen Täter (oder individuellen Tätern) angelastet wird, sondern einem Kollektiv, also allen Angehörigen einer Gruppe, z. B. einer Familie, eines Volkes oder einer Organisation. Das Strafrecht moderner Demokratien geht grundsätzlich von einer individuellen Verantwortlichkeit aus, so dass Kollektivschuld juristisch nicht relevant ist.

In Deutschland wird von Seiten der extremen Rechten häufig behauptet, die Alliierten hätten den Deutschen eine Kollektivschuld für die Verbrechen des Nationalsozialismus angelastet, die sich auch auf alle folgenden Generationen übertragen würde, und darauf gestützt Bestrafungen und militärische Sanktionen praktiziert. Tatsächlich hatten solche Vorwürfe, auch direkt nach dem Kriegsende 1945, nie reale politische oder juristische Auswirkungen.

Anstelle auf eine rechtliche oder moralische Schuld kann sich der Begriff auch auf ein Schuldgefühl beziehen, das entstehen kann, wenn die eigene Gruppe als verantwortlich für gruppenbasierte Vergehen wahrgenommen wird. Anlass können etwa die Verletzungen der Menschenrechte der australischen Aborigines, der Rassismus in den Vereinigten Staaten, der Holocaust oder Sexismus sein.N. R. Branscombe, B. Doosje: Collective guilt: International perspectives. Cambridge University Press, New York 2004. S. X, S. 4 ff.

Kollektivhaftung

Im Unterschied zur Kollektivschuld gibt es den juristischen Begriff der Kollektivhaftung, die dem Mitglied einer Gruppe die Haftung für die Schäden auferlegt, welche Organe der Gesamtheit durch ihr Handeln verursacht haben. Mit Kollektivhaftung wird z. B. im Völkerrecht die Haftung eines Staates für Schäden völkerrechtswidrigen Handelns seiner Organe begründet. Hierher gehört auch die Verpflichtung zu Reparationszahlungen eines im Krieg unterlegenen Gegners, der den älteren völkerrechtlichen Anspruch auf Tributzahlungen abgelöst hat. Als problematisch gilt eine kollektive Zuweisung von Schadensersatzpflichten gegen Staaten, weil sie letztlich in den Staatsbürgern natürliche Personen wirtschaftlich schädigen, die sich ihre Zugehörigkeit zu einem Staat oder Volk nicht aussuchen konnten, sondern denen sie durch Abstammung und Geburt zugeschrieben wurden. Im Kontext von Krieg und bewaffneten Konflikten hat Kollektivhaftung wiederholt zu Menschenrechtsverletzungen geführt und gilt als Verletzung der Genfer Konvention.

Artikel 33 Genfer Abkommen IV bestimmt, dass keine Person für ein Verbrechen verurteilt werden darf, das sie nicht persönlich begangen hat. Nach Art. 87 Abs. 3 Genfer Abkommen III und Artikel 33 Genfer Abkommen IV zählen Kollektivstrafen zu den Kriegsverbrechen.

Ethik und Recht Die Annahme der Kollektivschuld wird mit einer moralischen Verantwortung durch die Zugehörigkeit zu der Gruppe begründet, nicht durch die individuelle Schuldzurechnung. In westlichen Gesellschaften ist dies nicht mit der Moral und dem Gesetz zu vereinbaren. So beruht z. B. das moderne Strafrecht in europäischen Staaten auf dem Grundsatz einer individuellen Verantwortlichkeit. In vielen Teilen der Welt und früher auch in Europa war kollektivistisches Denken dagegen weit verbreitet, wonach der Einzelne Teil eines Kollektivs (Familie, Klan, Volk) ist und für Taten anderer Angehöriger des Kollektivs bestraft werden kann.https://jaspers-stiftung.ch/de/karl-jaspers/die-schuldfrage

Kollektivschulddebatte zu Krieg und Holocaust Alliierte Vorwürfe mini|„Diese Schandtaten: Eure Schuld!“ Eines der Plakate der Kollektivschuld-Kampagne.Jeffrey K. Olick: In the house of the hangman: the agonies of German defeat, 1943–1949. S. 98 f. (Fn. 12). mini|Exhumierungen von Toten und Leichentransport durch die Bevölkerung rund um Neunburg mini|Deutsches Kind beim Anblick von Opfern des KZ Buchenwald in Nammering

Die Ideen einer Kollektivschuld der Deutschen an der verbrecherischen Kriegführung Deutschlands und dem Holocaust sowie demzufolge ihrer kollektiven Bestrafung dafür entstanden nicht im US-amerikanischen und britischen Volk, sondern auf höheren Ebenen der Politik ihrer Länder. Erst gegen Ende des Krieges begann die amerikanische Öffentlichkeit dem deutschen Volk kollektive Verantwortung zuzuweisen. Die Veränderung in der öffentlichen Wahrnehmung begründete sich darin, dass nun Berichte über die Zustände in den Konzentrationslagern und den Massenmord an den europäischen Juden die amerikanischen Bürger erreichten. Auch ein veränderter Blickwinkel auf den Nationalsozialismus als System der Massenmobilisierung statt als diktatorische Herrschaft über ein gelähmtes Volk trug dazu bei.Francis R. Nicosia, Jonathan Huener: Business and industry in Nazi Germany. S. 130 f.

Bereits im Jahr 1944 hatten prominente Meinungsführer in den USA eine Propaganda-Kampagne (die bis 1948 fortgesetzt wurde) für einen harten Frieden für Deutschland mit dem Ziel initiiert, die amerikanische Gewohnheit zu beenden, Nationalsozialisten und deutsches Volk als getrennte Einheiten zu betrachten.Steven Casey: The Campaign to sell a harsh peace for Germany to the American public, 1944–1948. LSE Research Online, London 2005. (online) (Original In: History. 90 (297) 2005, S. 62–92.) Die Psychological Warfare Division unternahm eine psychologische Propaganda-Kampagne, um eine deutsche kollektive Verantwortung zu entwickeln.Morris Janowitz: German reactions to nazi atrocities. In: American Journal of Sociology. Vol. 52, No. 2, Sep., 1946. (abstract auf: jstor.org) In Verbindung damit war der Vansittartismus bei den Westalliierten von großer Bedeutung, also die Überzeugung, dass eine aggressive Außenpolitik zum Wesen der deutschen Nation gehöre.Wolfgang Wippermann: Umstrittene Vergangenheit. Fakten und Kontroversen zum Nationalsozialismus, Berlin 1998, S. 14–15. Derartige Auffassungen sorgten innerhalb von Teilen des Widerstandes gegen den Nationalsozialismus, wie dem Kreisauer Kreis und den Verschwörern um das Attentat vom 20. Juli 1944, für antiwestliche Stimmungen gegen Kapitalismus und Materialismus, was, Axel von dem Bussche zufolge, auch bei Claus Schenk Graf von Stauffenberg der Fall war.Dieter Ehlers: Technik und Moral einer Verschwörung. 20. Juli 1944. Frankfurt am Main 1964, S. 149–150.

In der am 26. April 1945 erlassenen Joint Chief of Staffs Direktive 1067, welche die Medienpolitik der Alliierten im Umgang mit Deutschland festlegte, wurde eine „Politik der Härte“ gefordert. Laut der Direktive Nr. 1 von Robert McClure an die Heeresgruppenpresse hieß dies, dass durch möglichst emotionsarme und faktenorientierte Berichterstattung unter den Deutschen ein Bewusstsein für eine Kollektivschuld für Verbrechen wie jene, die in den Konzentrationslagern begangen wurden, zu schaffen sei. Die Behauptung einer Kollektivschuld in der letzteren Direktive wurde allerdings bereits nach einer Woche zurückgenommen und der Gebrauch des Vorwurfes durch die Alliierten reduziert, da diese die Demokratisierung nicht wie erwartet förderten, sondern eher hinderlich waren. Dadurch nahm die These der Kollektivschuld auch nie den Status einer offiziellen Doktrin an und führte nicht zu juristischen Konsequenzen.Jeffrey K. Olick: In the house of the hangman: the agonies of German defeat, 1943–1949. S. 98 f. (Fn. 12). Anstatt dessen übernahmen die Besatzungsmächte einen Standpunkt, der zwischen der aktiven Schuld von „Kriminellen“ und der passiven Schuld der Gesamtbevölkerung differenzierte. Der rigide „harte Frieden“ wich mit der Zeit einer „weicheren“ Linie, die die Mitwirkung der Deutschen befürwortete.

Am 20. Juli 1945 – dem ersten Jahrestag des gescheiterten Versuchs, Hitler zu töten – wurde das Attentat überhaupt nicht erwähnt. Der Grund dafür war, dass man glaubte, wenn die deutsche Bevölkerung daran erinnert würde, dass es aktiven deutschen Widerstand gegen Hitler gab, so würde dies die alliierten Bemühungen, der deutschen Bevölkerung ein Gefühl der kollektiven Schuld zu vermitteln, untergraben.Michael R. Beschloss: The Conquerors: Roosevelt, Truman and the Destruction of Hitler’s Germany, 1941–1945. ISBN 0-7432-4454-0, S. 258 („At a moment when they were trying to establish a sense of collective guilt for Hitler’s horrors, they did not wish to confuse the issue by reminding the world that some Germans had risked their lives, however belatedly and for whatever reasons, to stop the Fuhrer.“)

Nach Norbert Frei wurde die Kollektivschuldthese von den Westalliierten in der Nachkriegszeit – abgesehen von einzelnen Maßnahmen, etwa den Zwangsbesichtigungen von Stätten der NS-Verbrechen wie dem KZ Buchenwald – zwar durchaus vertreten, aber eben nicht praktiziert. In den Entnazifizierungsverfahren sei im Gegenteil jedes Mal individuelle Schuld geprüft worden.Norbert Frei: Deutsche Lernprozesse. NS-Vergangenheit und Gerenationenfolge. In: Derselbe: 1945 und wir. Das Dritte Reich im Bewußtsein der Deutschen. dtv, München 2009, S. 47.

Deutsche Reaktionen Während 1946 noch 78 Prozent der Bevölkerung der Westzonen die ersten Nürnberger Prozesse nach dem Zweiten Weltkrieg als gerecht empfanden, war diese hohe Zustimmungsquote nach Umfragen amerikanischer Demoskopen vier Jahre später auf 38 Prozent gesunken. Die Internierungspraxis der Alliierten, die erzwungene Konfrontation mit den Hinterlassenschaften der Konzentrationslager, die Entnazifizierung von früheren Vertretern des NS-Regimes, die Strafverfahren vor zivilen und militärischen Gerichten wurden zunehmend als Siegerjustiz empfunden. Die Nürnberger Prozesse, in denen jeweils ausgewählte Spitzenrepräsentanten des NS-Regimes verurteilt worden waren, galten als inszenierte „Stellvertreterprozesse“, in denen eine „Kollektivschuld“ der Deutschen bewiesen werden sollte. Vor dem Hintergrund eines diffusen Gefühls von Komplizenschaft wurde eine Entlastung aller Deutschen von einem „Kollektivschuldvorwurf“ gefordert. In apologetischer Form wurde behauptet, nur Adolf Hitler, die NS-Führung bzw. die gesellschaftlichen Eliten sollten für Krieg und Völkermord verantwortlich gewesen sein, nicht das gesamte deutsche Volk oder der einzelne Täter. Wie Norbert Frei darstellt, hatte die Annahme, es werde den Deutschen eine Kollektivschuld vorgeworfen, in der Hauptsache dazu gedient, diesen Vorwurf in ritueller Empörung immer zurückweisen zu können. Dieser Diskurs sei „Ausdruck der fortbestehenden volksgemeinschaftlichen Solidarisierungsbedürfnisse“ gewesen und habe im Zusammenhang gestanden mit den in den 1950er Jahren verbreiteten Forderungen nach einer Amnestierung der verurteilten NS- und Kriegsverbrecher sowie generell nach einem Schlussstrich unter die NS-Vergangenheit. Ähnlich argumentiert der Sozialwissenschaftler Samuel Salzborn: Durch Verdrängen bzw. Verschweigen der „ursächlichen Zusammenhänge von deutscher Volkstums- und Vernichtungspolitik auf der einen und Umsiedlung der Deutschen und Bombardierung deutscher Städte als Konsequenz dieser Politik auf der anderen Seite“ solle der „historische Kontext“ verschleiert werden. Weiter schreibt er anhand einer Analyse von Äußerungen der AfD-Politiker Björn Höcke und Alexander Gauland: „Dem stets halluzinierten Vorwurf einer deutschen Kollektivschuld, den es tatsächlich von alliierter und assoziierter Seite als politische Handlungsmaxime nicht gegeben hat […], wird mit einer Geschichtsinterpretation begegnet, die geradewegs auf die Schaffung eines Mythos deutscher Kollektivunschuld zusteuert.“Samuel Salzborn: Antisemitismus in der „Alternative für Deutschland“. In: ders. (Hrsg.): Antisemitismus seit 9/11. Ereignisse, Debatten, Kontroversen. Nomos, Baden-Baden 2019, S. 206.