mini|hochkant|Werner Best (1942) Bei den Boxheimer Dokumenten – in der Literatur gelegentlich auch Boxheimer Dokument genannt – handelte es sich um Pläne für eine gewaltsame Machtübernahme durch Mitglieder der NSDAP. Sie wurden am 5. August 1931 vom damals 28-jährigen Gerichtsassessor und NSDAP-Funktionär Werner Best verfasst. Benannt wurden sie nach dem Boxheimer Hof bei Bürstadt/Lampertheim, in dem führende hessische Nationalsozialisten im Sommer 1931 dazu mehrere Beratungen abhielten. Beteiligt waren neben Best der stellvertretende Gauleiter Wassung, SA-Stabführer Stavinoga, Wirtschaftsreferent Wilhelm Schäfer und der Pächter des Boxheimer Hofes, Richard Wagner. Die Veröffentlichung der Dokumente schlug in der angespannten innen- und landespolitischen Lage des Herbstes 1931 hohe Wellen.
Ausgangslage mini|hochkant|Heinrich Brüning, Reichskanzler 1930–1932 Im Herbst 1931 wurde Deutschland von einer Minderheitsregierung unter Reichskanzler Heinrich Brüning (Deutsche Zentrumspartei) hauptsächlich mit Notverordnungen gemäß Artikel 48 der Weimarer Reichsverfassung regiert. Obwohl diese drakonische Sparmaßnahmen vorsahen und mit ihrer Deflationspolitik die Weltwirtschaftskrise noch verschärften, tolerierte die SPD Brüning und sein Kabinett, indem sie bei den immer selteneren Sitzungen des Reichstags regelmäßig gegen die Aufhebung der Notverordnungen stimmte, die von NSDAP, DNVP oder KPD beantragt wurden. Die Aufhebung einer Notverordnung hätte zur Auflösung des Reichstags nach Artikel 25 der Reichsverfassung geführt, und von den anschließenden Neuwahlen waren neue Stimmengewinne der NSDAP zu befürchten, die bei den Reichstagswahlen vom September 1930 überraschend über 18 % der Stimmen gewonnen hatte.
Außer von der Tolerierung im Reichstag war Brüning vom Wohlwollen des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg abhängig, der ihn zunehmend drängte, sich von den Sozialdemokraten zu lösen und sich stärker nach rechts zu orientieren. Zu diesem Zweck hatte der Kanzler am 10. Oktober 1931 sein Kabinett umgebildet und Reichswehrminister Wilhelm Groener zusätzlich mit dem Innenressort sowie Hermann Warmbold, Aufsichtsrat der I.G. Farben, mit dem Wirtschaftsministerium betraut. Schon am nächsten Tag hatten aber Nationalsozialisten, Deutschnationale und die republikfeindliche Veteranenorganisation Stahlhelm mit einer Großdemonstration in Bad Harzburg gezeigt, dass sie sich durch diesen Rechtsschwenk der Regierung nicht von ihrem Oppositionskurs gegen Brüning und Hindenburg abbringen ließen.
Mittelfristig strebte Brüning eine Zusammenarbeit mit der NSDAP an, denn im Frühjahr 1932 stand die Wiederwahl Hindenburgs an, der nicht mit den Stimmen der Sozialdemokraten gewählt werden wollte. Das sollten vielmehr die Nationalsozialisten tun, die Brüning gleichzeitig durch eine zunehmende Einbindung in Koalitionen auf Länderebene zähmen wollte. Der Zähmungsplan stammte von Reichswehrminister Groener und seinem Leiter des Ministeramtes Kurt von Schleicher, die gleichzeitig die SA in eine neu einzurichtende Miliz einbinden wollten, um so die Rüstungsbeschränkungen des Versailler Vertrags zu umgehen.Gotthard Jasper: Die gescheiterte Zähmung. Wege zur Machtergreifung Hitlers 1930–1934. edition suhrkamp 1270, neue folge 270, Frankfurt am Main 1986, S. 63–72; Gerhard Schulz: Von Brüning zu Hitler. Der Wandel des politischen Systems in Deutschland 1930–1933 (=Zwischen Demokratie und Diktatur. Verfassungspolitik und Reichsreform in der Weimarer Republik, Bd. 3). Verlag Walter de Gruyter, Berlin, New York 1992, S. 608 f.; Johannes Hürter: Wilhelm Groener. Reichswehrminister am Ende der Weimarer Republik (1928–1933) . R. Oldenbourg Verlag München 1993, S. 314–324.
Voraussetzung für diese Pläne war, dass Hitler an seiner Legalitätstaktik festhielt, auf die er sich Ende September 1930 im so genannten Ulmer Reichswehrprozess unter Eid festgelegt hatte: Demnach würden die Nationalsozialisten auf ihrem Weg zur Macht ausschließlich legale Mittel anwenden. Eine erste Gelegenheit, die Möglichkeiten einer solchen Zähmung zu sondieren, bot die Situation in Hessen nach den Landtagswahlen vom 15. November 1931. Die regierende Weimarer Koalition unter Staatspräsident Bernhard Adelung (SPD) hatte ihre Mehrheit verloren, die Nationalsozialisten lagen mit 37,1 % der Stimmen noch vor der SPD. Da die Kommunisten mit 14,3 % noch vor dem Zentrum drittstärkste Kraft im Lande geworden waren, gab es keine Möglichkeit, eine parlamentarische Mehrheit nur mit demokratischen Parteien zu bilden. Die hessischen Zentrumspolitiker begannen daher mit Billigung des Reichskanzlers Koalitionsverhandlungen mit den Nationalsozialisten.
Gegen diesen Zähmungskurs wehrten sich die sozialdemokratischen Innenminister Preußens und Hessens, Carl Severing und Wilhelm Leuschner. Sie wollten NSDAP und SA nicht integrieren, sondern mit der ganzen Schärfe des Gesetzes als gewalttätig und hochverräterisch verfolgen und letztlich verbieten lassen. Das Republikschutzgesetz, das hierzu eine geeignete Handhabe geboten hätte, war allerdings 1930 in nur abgeschwächter Form erneuert worden, 1932 ließ die Regierung Brüning es ganz auslaufen. Am 17. November 1931 gerieten Leuschner und Severing bei einer Konferenz der Innenminister hart mit Groener aneinander, der statt über den Straßenterror der SA lieber über die zahlenmäßig überwiegenden Gewalttaten von kommunistischer Seite reden wollte. Die SA erwähnte er lediglich als Opfer der kommunistischen „Mordseuche“ und hatte dabei den braunschweigischen Innenminister Dietrich Klagges (NSDAP) ganz auf seiner Seite. Leuschner und Severing konnten sich mit ihrer Forderung, wenigstens ein allgemeines Uniformverbot per Notverordnung zu erlassen, nicht durchsetzen. Um überhaupt auch gegen die Nationalsozialisten vorgehen zu können, schlug der bayrische Innenminister Karl Stützel außerdem vor, „gegen Personen, welche durch ihr Auftreten die Sicherheit des Reiches gefährden“, die Schutzhaft einzuführen und kommunistische Organisationen wie die Rote Hilfe oder die Revolutionäre Gewerkschafts-Opposition zu verbieten, doch auch er drang nicht durch. Gerhard Schulz: Von Brüning zu Hitler. Der Wandel des politischen Systems in Deutschland 1930–1933 (=Zwischen Demokratie und Diktatur. Verfassungspolitik und Reichsreform in der Weimarer Republik, Bd. 3), Verlag Walter de Gruyter, Berlin, New York 1992, S. 601 ff.
Vielmehr erklärte der Reichsinnenminister am folgenden Tag, es gelte den politischen Radikalismus mit „Mitteln … geistiger und moralischer Art“ zu bekämpfen. Johannes Hürter: Wilhelm Groener. Reichswehrminister am Ende der Weimarer Republik (1928–1933), R. Oldenbourg Verlag München 1993, S. 317. Brüning erinnert sich in seinen Memoiren:
Überlieferung und Inhalt Die Originale der Boxheimer Dokumente sind nicht zugänglich, sie befinden sich seit Ende des Zweiten Weltkriegs in einem Moskauer Sonderarchiv.Ulrich Herbert: Best. Biographische Studien über Radikalismus, Weltanschauung und Vernunft 1903 bis 1989, Verlag J.H.W. Dietz Nachf., Bonn 1996, S. 115. Best selbst veröffentlichte sie im Mai 1932 mit rechtfertigenden Erläuterungen im Selbstverlag.Werner Best: … wird erschossen. Die Wahrheit über das Boxheimer Dokument, Mainz 1932 Die Forschungsliteratur zum Thema stützt sich zumeist auf eine 1953 erschienene Dokumentation in der Wochenzeitung Das Parlament, die die ausführliche Presseberichterstattung des Jahres 1931 und 1932 auswertete. Die Boxheimer Dokumente, in: Das Parlament, 3. Jahrgang, Heft 3 vom 18. März 1953, S. 2.
Die Boxheimer Dokumente bestanden aus Richtlinien für Notverordnungen und dem Entwurf eines Aufrufes, der im Fall einer Machtübernahme erlassen werden sollte. Er trug den Titel:
Best ging bei seinen Plänen von einem kommunistischen Aufstand aus, der die Reichsregierung stürzen würde. Dieser Aufstand sei mit der Novemberrevolution vergleichbar und würde „einen neuen Rechtszustand“ schaffen. Zur Rettung des Volkes müssten bewaffnete nationalsozialistische Gruppen, die Best vage als „SA, Landwehren o.ä.“ beschrieb, die Macht ergreifen und den Ausnahmezustand erklären. „SA, Landwehren o.ä.“ sollten die unumschränkte Vollzugsgewalt erhalten. Alle politischen Gegner sollten „vorsorglich“ in unverzüglich einzurichtende Konzentrationslager gebracht werden.Bernt Engelmann: Einig gegen Recht und Freiheit. Ein deutsches Geschichtsbuch. Teil 2, Steidl Verlag, Göttingen 1998, S. 165. „Widerstand wird grundsätzlich mit dem Tode bestraft“, das galt auch für die Nichtbefolgung der für die „Machtergreifung“ vorgesehenen und vereinzelt bereits vorbereiteten Notverordnungen. Ebenfalls erschossen würden alle, die ihre Waffen nicht binnen 24 Stunden ablieferten, und alle Angehörigen des öffentlichen Dienstes, die sich an Streiks oder Sabotagemaßnahmen beteiligen würden. Zu diesem Zwecke sollten Feldgerichte eingerichtet werden.
Aus dem weiteren Verlauf des Textes geht nicht hervor, wer genau mit dem „mich“ gemeint war. Darüber hinaus sah der Entwurf umfangreiche Enteignungen vor. Sämtliche Lebensmittelvorräte sollten in Listen erfasst und auf Anforderung abgeliefert werden, „jeder Verkauf und jede tauschweise Veräußerung von Lebensmitteln ist verboten“. Alle Zins- und Mietzahlungen und die in der Wirtschaftskrise sehr häufig gewordenen Zwangsvollstreckungen sollten ausgesetzt werden, ein grundsätzliches staatliches Zugriffsrecht auf sämtliches Privatvermögen sollte eingeführt werden: „Es gibt bis zur anderweitigen Regelung kein Privateinkommen mehr“. Außerdem sollte eine allgemeine Arbeitsdienstpflicht für alle Deutschen eingeführt werden: „Der Anspruch auf Ernährung … ist von der Erfüllung der Dienstpflicht abhängig“. Da Juden vom Arbeitsdienst ausgeschlossen waren, bedeutete dies implizit, dass sie keinerlei Lebensmittel erhalten würden.Ursachen und Folgen. Vom deutschen Zusammenbruch 1918 und 1945 bis zur staatlichen Neuordnung Deutschlands in der Gegenwart. Eine Urkunden und Dokumentensammlung zur Zeitgeschichte, hg. v. Herbert Michaelis und Ernst Schraepler, Bd. 7: Die Weimarer Republik. Vom Kellogg-Pakt zur Weltwirtschaftskrise 1928–30. Die innenpolitische Entwicklung, Dokumenten-Verlag Dr. Herbert Wendler & Co., Berlin o. J., S. 377 ff. Hier die Zitate; vgl. Karl Dietrich Bracher: Die Auflösung der Weimarer Republik. Eine Studie zum Problem des Machtverfalls in der Demokratie, Taschenbuchausgabe, Droste Verlag Düsseldorf 1984, S. 381 f.; Gerhard Schulz: Von Brüning zu Hitler. Der Wandel des politischen Systems in Deutschland 1930–1933 (=Zwischen Demokratie und Diktatur. Verfassungspolitik und Reichsreform in der Weimarer Republik, Bd. 3), Verlag Walter de Gruyter, Berlin, New York 1992, S. 605. Bests Formulierungen weisen Parallelen zum ihm bekannten Entwurf einer Notverfassung auf, die Theodor von der Pfordten 1923 entworfen hatte, ein Nationalsozialist, der beim Hitlerputsch von der Polizei erschossen worden war.Susanne Meinl: „Das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen der in Deutschland aufhältlichen Angehörigen des jüdischen Volkstums ist beschlagnahmt“. Antisemitische Wirtschaftspropaganda und völkische Diktaturpläne in den ersten Jahren der Weimarer Republik, in: Irmtrud Wojak und Peter Hayes (Hrsg.): „Arisierung“ im Nationalsozialismus. Volksgemeinschaft, Raub und Gedächtnis, Campus-Verlag, Frankfurt/Main und New York 2000, S. 46.
Veröffentlichung