mini|Schuko-Steckdose mini|Schuko-Stecker nach CEE 7/4 Schuko ist ein Silbenwort für Schutz-Kontakt und bezeichnet ein System von nicht verpolungssicheren Steckern (CEE 7/4) und Steckdosen (CEE 7/3), das vorwiegend in Europa und einigen Ländern Asiens verbreitet ist. International ist dieses System aus Schutzkontaktsteckdose und Schutzkontaktstecker auch als Stecker-Typ F bekannt und teilweise kompatibel mit dem „französischen“ (ursprünglich belgischenplugsocketmuseum.nl) System namens Stecker-Typ E. Der Begriff ist geschützt und wird vom Schuko-Warenzeichenverband verwaltet.
In Europa werden Schuko-Steckdosen nur in folgenden Ländern nicht verwendet: Belgien, Frankreich, Großbritannien, Irland, Polen, Schweiz, Slowakei und Tschechien. In Italien können teilweise Schukostecker verwendet werden. In Dänemark sind sie seit 2011 zugelassen, aber aktuell noch nicht weit verbreitet. In der Schweiz ist vorgeschrieben, dass verkaufte Elektrogeräte einen Schweizer Stecker besitzen. Bei Geräten mit Schuko-Stecker muss ein sogenannter Fix-Adapter beigelegt werden.
Terminologisch gilt zu beachten, dass die Langbezeichnung Schutzkontaktstecker nicht ausschließlich für das Schuko-System, sondern zuweilen auch für andere Stecksysteme mit Schutzkontakt verwendet wird, wie etwa in diversen Online-Shops für die 3- und 5-poligen Stecker der Schweizer Norm SN 441011.
Geschichte
Im Jahr 1925 präsentierte der Gastwirtssohn Albert Büttner aus Rückersdorf bei Nürnberg, Gründer der heutigen ABL GmbH, auf der Leipziger HerbstmesseMartin Droschke: Wer hat’s erfunden? Schutzkontaktstecker. In: Franken 2024. Franken-Wissen für das ganze Jahr. Emons Verlag, Köln 2023, ISBN 978-3-7408-1797-8, Blatt 29. Januar. einen Schuko-Stecker. Für diesen wurde ihm 1930 das Patent DE 489003 für einen Stecker mit Erdungseinrichtung gewährt. Büttners Patent DE 370538 wird oft als Bezugnahme auf Schuko zitiert, aber es bezieht sich eigentlich auf ein Verfahren zum Zusammenhalten aller Teile des Steckers oder der Buchse mit einer einzigen Schraube; hierbei gibt es keine Erwähnung der Erdverbindung.
Das Patent, welches das Schuko-Stecksystem dann in seiner bis heute benutzten Form erstmals zeigte, wurde von den Siemens-Schuckertwerken AG am 24. Dezember 1929 in Deutschland angemeldet. Als Erfinder wurde der Siemens-Oberingenieur Wilhelm Klement genannt (DRP 567906, angemeldet am 24. Dezember 1929; erteilt am 12. Januar 1932).
In den vom Verband Deutscher Elektrotechniker (VDE) herausgegebenen „Vorschriften für die Errichtung und den Betrieb elektrischer Starkstromanlagen nebst Ausführungsregeln“ in der Fassung vom 1. Juli 1924 wird in §3 festgelegt, dass in Räumen in denen durch Feuchtigkeit, Wärme, oder chemische Einflüsse „besondere Gefahren“ vorliegen, elektrische Installationen zu erden sind. Dies auch in Niederspannungsanlagen unter 250V die mit Einphasen-Wechselstrom betrieben wurden.
Eine beispielhafte Auflistung von solchen Räumen mit besonderen Gefahren gibt es nicht. Auch Büroräume, sowie Bäder und Küchen in privaten Haushalten werden nicht explizit erwähnt. Letztlich musste ein Installateur oder andere Verantwortliche im Einzelfall entscheiden ob besondere Gefahren vorlagen. Im gewerblichen Bereichen war dies oft leicht erkennbar, in Büroräumen und Wohnungen war es dagegen lange nicht vorgeschrieben elektrische Anlagen zu Erden, oder andere Schutzmaßnahmen wie die Nullung oder Schutzschaltungen einzusetzen. Noch in den Bestimmungen für das Errichten von Starkstromanlagen unter 1000V (VDE 0100) vom November 1958 werden Büroräume und sogar Küchen in Wohnungen in die Kategorie der „Trockenen Räume“ eingeordnet, für die keine besonderen Schutzmaßnahmen erforderlich waren. Ein isolierender Fußbodenbelag wurde als ausreichend betrachtetVDE 0100/11.58, § 3N, Nr. f, Punkt 3. und § 5N, Nr. b, Punkt 1. Eine Pflicht zur Erdung von elektrischen Anlagen auch in Büro- und Wohnräumen kam erst Jahrzehnte später.
Viel bedeutender als der VDE für die Verbreitung des Schuko-Systems in der Zeit bis zum 2.Weltkrieg waren die Stromanbieter. Viele Elektrizitätswerke machten schon seit ihrer Gründung den Stromkunden und Installateuren genaue Vorschriften für die Ausführung Elektrischer Anlagen und der verwendeten MaterialienDr.-Ing. Herbert F. Müller, Das elektrische ABC, M. Krayn, Technischer Verlag G.m.b.H., Berlin 1930. Da die E-Werke damals noch exklusive Versorgungsgebiete und die Abnehmer keine Wahlmöglichkeit hatten, musste man dem folgen. Anders als der VDE betrachtete man dabei Küchen und Bäder in Wohnungen und Privathäusern als Räume mit besonderen Gefahren für die zusätzliche Schutzmaßnahmen notwendig waren. So sollten z.B. alle Geräte mit metallenen Gehäuse wie Heißwasserspeicher oder Kochherde gesichert werden. Oft geschah dies indem man eine feste Leitungsverbindung vom Gerätegehäuse zu einem Wasserrohr führte. Damit war eine Erdung hergestellt, allerdings in einer einfachen Form wie sie heute nicht mehr zulässig wäre.
Schwieriger war dies bei kleinen beweglichen Geräten wie Kaffeemaschinen oder Toastern, die damals ebenfalls metallene Gehäuse hatten und über eine Steckdose angeschlossen wurden. Hier waren Anschlussschnüre, Stecker und Steckdosen mit einer separaten Schutzleitung notwendig. Im gewerblichen Bereich, in Fabriken, größeren Gewerbebetrieben und Teilen der öffentlichen Verwaltung waren geschützte Anlagen schon vor 1924 üblich. Es gab hierfür auch Stecksysteme. Dies waren zumeist Stecker und Dosen mit Metallgehäusen, oder z.B. auch das bis heute benutzte HNA-System das mit 3 Stiften ausgestattet ist, aber hauptsächlich im maritimen Umfeld eingesetzt wird (HNA = Handelsschiff-Normen-Ausschuss).
Diese Steckvorrichtungen mit Schutzkontakten eigneten sich jedoch nur bedingt für den Einsatz in gewerblichen Bereichen ohne größere Maschinen oder in Büroräumen und privaten Haushalten. Sie waren schwer, unhandlich und gestalterisch unpassend. In den 1920er Jahre fingen deshalb viele Hersteller von Installationsmaterialien an neue Stecksystem mit zusätzlichen Schutzkontakten für solche Anforderungen zu entwickeln. Man verfolgte verschiedene Ansätze. Neben einfachen Lösungen mit 3 Stiften am Stecker und 3 Öffnungen in der Dose gab es auch Konstruktionen bei denen Stecker und Dosen mit Metallgehäusen versehen waren, über die ein Schutz hergestellt werden konnte. Eine weitere Variante waren Systeme bei denen eine Erdungsplatte seitlich am Steckerkörper und in der Dose angebracht waren. Letztlich der Ansatz auf den auch das Schuko-System zurück geht.
Die heutige Exklusivität erlangte das System von Siemens/Klement erst in den 1970er und 1980er Jahren. Bis dahin waren - wenn auch nur in Nischenbereichen - auch noch 3-Stift-Systeme wie eine häusliche Variante des HNA-Systems oder das 1952 von der Fa. Busch-Jäger AG aus Lüdenscheid entwickelte „Terko“-System in GebrauchPatent Nr. DE000000919299B, patentiert vom 24.Januar 1952 an). Große Marktdominanz erreichte das Stecksystem von Siemens/Klement bereits im Verlauf der 1930er und 1940er Jahre. Dies hatte mehrere Gründe.
Hilfreich könnte u. a. gewesen sein, dass Wilhelm Klement selbst Mitglied der VDE-Kommission für Installationsmaterial war. Er wird sich dort kaum gegen die Verwendung seines Systems ausgesprochen habenQuelle: Mitgliedsverzeichnis des VDE, Herbst 1925. Allerdings haben die Vorschriften und Normen des VDE damals wie heute nicht den rechtlichen Status staatlicher Gesetze die grundsätzlich zu befolgen wären. Auch kann der VDE nicht die Verwendung bestimmter Systemlösungen oder bestimmte Fabrikate vorschreiben, es bestehen jedoch Steuerungsmöglichkeiten durch die Festlegung von Rahmenbedingungen und der Zertifizierung von Materialien.
Es gibt in Deutschland keinen Zwang zur Verwendung des Schuko-Systems, auch eine allgemeine Einführung zu einem festgelegten Termin gab es nie.
Wichtiger als der VDE für die Verbreitung von Schuko war, dass die Fa. Siemens als bedeutender Hersteller von Installationsmaterial große Marktmacht hatte. Man arbeitet eng mit Stromlieferanten zusammen. So haben z.B. die Rheinisch-Westfälischen Elektrizitätswerke (RWE) bereits 1930 ihren Kunden die Verwendung von Schuko in geerdeten oder genullten Einphasen-Strom Anlagen bis 250V vorgeschriebenQuelle: Sammelliste 1930 der Bergmann-Elektricitäts-Werke Berlin, S.78.
In der Zeit vor dem 2. Weltkrieg hatten die meisten Stromlieferanten komplexe Tarifsysteme. Es wurde nicht nur zwischen Tag- und Nachttarifen, sondern auch zwischen Lichtstrom für Beleuchtungszwecke, Haushaltsstrom zum Kochen und Heizen sowie Strom für gewerbliche Zwecke unterschieden. Hierbei war der Lichtstrom der teuerste Tarif, der Gewerbestrom wurde zumeist am günstigsten angeboten, Haushaltsstrom lag dazwischen. Es gab somit in vielen Wohnungen und Betrieben getrennte Netze und mehrere Stromzähler oder auch Doppeltarifzähler. Um Missbrauch zu verhindern mussten die Kunden unterschiedliche Stecksysteme für unterschiedliche Tarife verwenden. Ein Wunsch vieler E-Werke war es, die Stecker so zu vereinheitlichen das die Stromabnehmer Stecker für niedrige Tarife auch direkt in Dosen mit höheren Kosten verwenden konnten. Ein Wunsch auf Seite der Kunden war es die Stecker mit Schutzkontakt auch mit den alten, nicht geschützten Steckdosen mit üblicherweise nur zwei Öffnungen verwenden zu können. Notwendig war dies in kleinen Betrieben, wie z.B. einer Bäckerei, bei der die Wohnräume des Betreibers in unmittelbarer Nähe zur Backstube lagen und einzelne Geräte in beiden Bereichen verwendet werden sollten. Umgekehrt sollten, so eine Forderung des VDE, die alten ungesicherten Stecker nicht in gesicherte Steckdosen passen, um zu verhindern dass ungesicherte Geräte in gefährdeten Räumen verwendet werdenVorschriften für die Errichtung von Starkstromanlagen mit Betriebsspannungen unter 1000V – (V.E.S. 1/1930), §13 h.
Mit dem Schuko-System war all dies möglich.
3-Stift Systeme waren natürlich ungeeignet um in den alten 2-Loch Steckdosen eingeführt zu werden. Schuko dagegen passte, zumindest wenn Steckdosen bis 10 Ampere Stromstärke vorhanden waren, denn diese konnten Steckerstifte mit 4 und 5mm Durchmesser aufnehmen. Stecker mit metallenen Gehäusen oder offenen Kontaktplatten waren ausgeschlossen, denn mit ihnen ergab sich ein Sicherheitsproblem. Verwendete man derart gesicherte Stecker in ungeschützten Steckdosen konnten, falls ein Defekt im angeschlossenen Gerät oder in den Leitungen vorlag, die Platten oder die Gehäuse der Stecker unter Spannung gesetzt werden, ohne dass die Sicherung im Netz auslöste. Wilhelm Klement berücksichtigte dies indem er die seitlichen Schutzkontakte am Stecker in Nuten versenkte, sodass sie kaum noch berührt werden konnten. Zusätzlich ordnete er in den Steckdosen seitlich der Einführungsöffnungen Materialverstärkungen mit Führungsnuten an. Dadurch war die Benutzung eines alten Steckers mit runder Frontplatte nicht mehr möglich. Auch die meisten damals noch oft verwendeten Stecker mit rechteckiger Frontseite konnten zumeist nicht eingeführt werden.
Das Problem der Komptabilität für unterschiedliche Stromtarife löste man bei Siemens allein durch unterschiedlich angebrachte Nuten an den Kontaktstiften und jeweils passend geformten Öffnungen in den Dosen. Unterschiedliche Stiftstellungen oder Stiftmaße und auch unterschiedliche Gehäuseformen waren nicht mehr notwendig. So realisierte man ein überraschend einfaches System, dass die Verwendung von Steckern in jeweils höherpreisigen Tarifen immer zuließ, in anderer Richtung jedoch nicht. Ein vollständiger Schutz gegen Manipulationen war dies nicht, aber manche Stromlieferanten waren von diesem System überzeugt genug, um es ihren Kunden nahezulegen oder sogar vorzuschreiben.