Die Apostolische Konstitution Sapientia Christiana (Abkürzung SC) wurde am 15. April 1979 durch Papst Johannes Paul II. veröffentlicht. Er legte hiermit die Ordnung „Über die kirchlichen Universitäten und Fakultäten“ fest. Am 29. April 1979 erfolgte durch die Kongregation für das katholische Bildungswesen eine Ausführungsbestimmung, die zum Bestandteil dieser Apostolischen Konstitution wurde.

Im Rahmen des mit den Konkordaten vereinbarten Rechts gilt somit für katholische Theologische Fakultäten und nichtfakultäre theologische Einrichtungen an staatlichen Universitäten und Hochschulen in Deutschland das universalkirchliche Hochschulrecht, welches mit dieser Konstitution neu geordnet wurde und 1983 durch zwei so genannte Akkommodationsdekrete der deutschen Situation angepasst worden war.

Die Aufnahme dieser konstitutionellen Anordnungen in Statuten lässt sich an den Statuten der Theologischen Fakultät Paderborn exemplarisch darstellen, so heißt es im Artikel 2 „Aufgaben der Fakultät“:

In Sapientia Christiana werden für alle Bereiche der personellen und finanziellen Organisation, für den Forschungsauftrag (SC Art. 66), für die einheitliche Lehre (SC Ar. 67 § 2 und Art. 70), für die Besetzung des Magnus Cancellarius (SC Art. 8) der grundsätzlich durch den örtlichen Diözesanbischof wahrgenommen wird, für den Rektor (SC Art. 18), für die Lehrkörper und schließlich für die Voraussetzung des Studiums und die Anforderungen an die Studierenden, klare Vorschriften erteilt.

Am 8. Dezember 2017 wurde sie durch die Apostolische Konstitution Veritatis Gaudium erneuert.

Weblinks Text der Apostolischen Konstitution (deutsch)

Einzelnachweise

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