Frischborn ist ein Dorf mit rund 1000 Einwohnern und Ortsteil der Kreisstadt Lauterbach im mittelhessischen Vogelsbergkreis.
Ortsgeschichte Mittelalter Die Zuschreibung der vermuteten urkundlichen Ersterwähnung von Frischborn aus dem Jahr 1105 (1106 ?) ist nicht gesichert. Zu diesem Zeitpunkt wurde ein „Hezekin de Visgbrunnen“ erwähnt.StAM K 244 fol. 76 v. Erst die Erwähnung von 1320: „in dem dorffe zu Fischgpurnen“ gilt als gesichert. Am Ägidiustag, dem 1. September 1320, wurde ein Vertrag zwischen Eberhard, Edlem von Breuberg, ein Vertrag mit den Brüdern Johann, Traboto und Heinrich von Eisenbach geschlossen. Gegenstand des Vertrages waren das Gericht Engelrod, das Gericht zu Hopfmannsfeld, die Mühle zu Alsfeld, das Gericht zu Frischborn und das „... forwercke zu Bruwertswende ...“Georg Christian Joannis: Spicilegia. Ffm 1724. S. 416.
Zwei Jahre später wird ein „Henricus de Vischsborne cives in Alsfeld“ (Heinrich von Frischborn, Bürger in Alsfeld) erwähnt.Ludwig Baur: Hessische Urkunden aus dem Großherzoglich Hessischen Haus- und Staatsarchive. Darmstadt 1860. Band 1. Nr. 745, S. 520. Schließlich heißt es 1577 „Fischborn.“Archiv Lauterbach 38, I, 24. Im 18. Jahrhundert wird der heutige Name „Frischborn“ genannt.StAD Abt. XIII, 1, Konv. 19, Fasc. 17. Der Ortsname ist nicht zu verwechseln mit Fischborn. Die Bedeutung des Ortsnamens wird als eine an fischreichem Quellwasser gelegene Siedlung gedeutet.Lutz Reichardt: Die Siedlungsnamen der Kreise Gießen, Alsfeld und Lauterbach in Hessen. Namenbuch. Dissertation. Göppingen 1973. S. 126.
Neuzeit Frischborn hatte einst sehr viel Wald in seiner Gemarkung. Bis ins 16. Jahrhundert gab es in Frischborn mehrere Waldschmieden und etliche Mühlen, die durch das Wasser der Lauter angetrieben wurden.
In den Riedeseldörfern Blitzenrod, Dirlammen und Frischborn kam es zwischen 1763 und 1767 zu Streitigkeiten mit den Riedeseln wegen der Zehntabgaben für Flachs und Kartoffeln.StAD F 27 A 39/72.
Diese drei Dörfer hatten auch einen gemeinsamen Mühlenbann. Das Bannrecht galt für die Mühle zu Frischborn.StAD F 27 A46/3. 1799 wurde das Bannrecht durch fremde Müller verletzt.StAD F 27 A 46/34.
Das Gericht Engelrod umfasste im 17. Jahrhundert neben Frischborn die Orte Hörgenau Engelrod, Dirlammen, Hopfmannsfeld, Eichenrod, Eichelhain, Lanzenhain und Blitzenrod.Werner Troßbach: Bauernbewegungen im Wetterau-Vogelsberg-Gebiet 1648–1806. Fallstudien zum bäuerlichen Widerstand im Alten Reich. Diss. Marburg 1985 = Quellen und Forschungen zur hessischen Geschichte 52. S. 365–389, S. 366.
Die Kirche mit einem massiven Steinturm entstand 1704. Sie überragt das Dorfbild. 1881 entstand in Frischborn ein zweiklassiges Schulhaus. Um 1900 lebten in Frischborn viele Tagelöhner und Waldarbeiter. Es gab kleine Brauereien und Leinwandwebereien (ab 1902 eine mechanische, die 1932 durch eine Hutfabrik abgelöst wurde).
Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Frischborn:
Hessische Gebietsreform (1970–1977) Im Zuge der Gebietsreform in Hessen wurde Frischborn am 1. Februar 1972 auf freiwilliger Basis in die Kreisstadt Lauterbach eingegliedert. Für Frischborn wie für die übrigen durch die Gebietsreform eingegliederten Gemeinden wurde ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher eingerichtet.
Verwaltungsgeschichte im Überblick Die folgende Liste zeigt die Staaten und deren Verwaltungseinheiten,Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan. denen Frischborn angehört(e):
vor 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen, Gericht Engelrod der Freiherren Riedesel zu Eisenbach ab 1567: Heiliges Römisches Reich, Gericht EngelrodDie Zugehörigkeit des Gerichts Engelrod anhand von Karten aus dem Geschichtlicher Atlas von Hessen: , und 1604–1648: Heiliges Römisches Reich, strittig zwischen Landgrafschaft Hessen-Darmstadt und Landgrafschaft Hessen-Kassel (Hessenkrieg) ab 1623: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, Gericht Engelrod (Freiherren Riedesel zu Eisenbach) 1787: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, Oberfürstentum Hessen, Amt Ulrichstein, Gericht Engelrod ab 1806: Großherzogtum Hessen, Fürstentum Oberhessen, Amt Ulrichstein, Gericht Engelrod ab 1815: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Amt Engelrod der Freiherren Riedesel zu Eisenbach ab 1821: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landratsbezirk HerbsteinTrennung zwischen Justiz (Landgericht Lauterbach; Patrimonialgerichtsbarkeit der Freiherren Riedesel zu Eisenbach) und Verwaltung. ab 1825: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landratsbezirk Lauterbach ab 1848: Großherzogtum Hessen, Regierungsbezirk Alsfeld ab 1852: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Lauterbach ab 1867: Norddeutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Lauterbach ab 1871: Deutsches Reich, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Lauterbach ab 1918: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Lauterbach ab 1938: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Kreis Lauterbach ab 1945: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone, Groß-Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Kreis Lauterbach ab 1946: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Kreis Lauterbach ab 1949: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Kreis Lauterbach ab 1972: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Vogelsbergkreis, Stadt Lauterbach ab 1981: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Gießen, Vogelsbergkreis, Stadt Lauterbach
Gerichte seit 1803 In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für das Fürstentum Oberhessen (ab 1815 Provinz Oberhessen) wurde das „Hofgericht Gießen“ eingerichtet. Es war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen, und somit war für Frischborn ab 1806 das „Patrimonialgericht der Freiherren Riedesel zu Eisenbach“ in Engelrod zuständig. Nach der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurden die Aufgaben der ersten Instanz 1821–1822 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übertragen. Dafür wurde das standesherrliche „Landgericht Lauterbach“ geschaffen. Erst infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben.
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Lauterbach“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.
Am 1. Januar 2005 wurde das Amtsgericht Lauterbach als Vollgericht aufgehoben und zur Zweigstelle des Amtsgerichts Alsfeld. Zum 1. Januar 2012 wurde auch diese Zweigstelle geschlossen.
Bevölkerung Einwohnerstruktur 2011 Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Frischborn 981 Einwohner. Darunter waren (0,9 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 159 Einwohner unter 18 Jahren, 378 zwischen 18 und 49, 240 zwischen 50 und 64 und 204 Einwohner waren älter. Die Einwohner lebten in 417 Haushalten. Davon waren 111 Singlehaushalte, 141 Paare ohne Kinder und 129 Paare mit Kindern, sowie 30 Alleinerziehende und 9 Wohngemeinschaften. In 90 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 276 Haushaltungen lebten keine Senioren.
Einwohnerentwicklung • 1800: 436 Einwohner • 1806: 489 Einwohner, 87 Häuser • 1829: 642 Einwohner, 91 Häuser • 1867: 815 Einwohner, 139 bewohnte Gebäude • 1875: 178 Einwohner, 104 bewohnte Gebäude
Religionszugehörigkeit • 1829: 482 evangelische, zwei katholische Einwohner • 1961: 732 evangelische (= 77,46 %), 185 katholische (= 19,58 %) Einwohner
Politik Ortsvorsteher ist Berthold Habermehl (Stand: Juni 2022).
Kultur und Sehenswürdigkeiten Bauwerke mini|Schloss Eisenbach
Zum Stadtteil Frischborn gehört das Riedesel-Stammschloss Eisenbach, das gerne als „hessische Wartburg“ bezeichnet wird. Es wurde erstmals 1217 urkundlich erwähnt und nach seiner Zerstörung durch Fürstabt Leipolz von Fulda im Jahr 1269 von Trabodo von Eisenbach wieder aufgebaut (1289/90).
Regelmäßige Veranstaltungen Fasching (Winter) Hutzelfeuer (Winter) Hexennacht (Frühling, allerdings in der Nacht vom Pfingstsonntag zum Pfingstmontag) Dorffest (Sommer) Kirmes (Am 2. Wochenende im Oktober jeden Jahres) Lange Nacht (23. Dezember)
Verkehr Frischborn lag an der Oberwaldbahn von Glauburg-Stockheim nach Lauterbach (Hess). Diese Strecke ist stillgelegt. Heute läuft der Vulkanradweg über die frühere Bahntrasse von Stockheim nach Lauterbach. Er ist Teil des BahnRadweg Hessen, der auf ehemaligen Bahntrassen ca. 250 km durch den Vogelsberg und die Rhön führt.
Persönlichkeiten Karl Georg Keutzer (* 1884 in Frischborn; † 1964), hessischer Politiker (CDU) und langjähriger Bürgermeister von Frischborn Peter Andreas Grünberg (* 1939 in Pilsen; † 2018), Nobelpreisträger für Physik, lebte von 1946 bis 1952 in Frischborn (Alte Obergasse 7) Reinhold Bernhardt (* 1957), Theologe, stammt aus Frischborn Eva Goldbach (* 1965), Ökonomin und Politikerin, wurde hier geboren
Weblinks
Anmerkungen und Einzelnachweise Anmerkungen
Einzelnachweise
Kategorie:Ort im Vogelsbergkreis Kategorie:Geographie (Lauterbach, Hessen) Kategorie:Ehemalige Gemeinde (Vogelsbergkreis) Kategorie:Ersterwähnung 1105 Kategorie:Gemeindeauflösung 1972