mini|Versammlung von Gläubigen beim Hören einer Freitagspredigt in Daressalam Die Freitagspredigt oder eigentlich Freitagsansprache () ist eine formale Ansprache, die im Islam vor dem Freitagsgebet in der Moschee nach bestimmten Regeln gehalten wird. Sie stellt eine Form der Chutba dar. Derjenige, der diese Ansprache hält, wird als Chatīb bezeichnet, ist aber in den meisten Fällen mit dem Imam identisch. Er steht während seiner Ansprache üblicherweise auf einem Minbar oder einem erhöhten Platz. Die Ansprache besteht aus zwei Teilen, wobei sich der Chatīb in der Pause zwischen ihnen setzen muss. Die Ansprache hat vor allem liturgischen Charakter und ist mit bekannten Gebetsformeln, Koranversen und Hadithen durchsetzt, enthält aber auch Predigtelemente, die ab dem 20. Jahrhundert stärker entwickelt wurden. Bis ins frühe 20. Jahrhundert wurde die Ansprache stets in klassischem Arabisch gehalten, allerdings wird sie heute auch in verschiedenen Landessprachen wie Persisch, Türkisch oder Englisch mit eingestreutem klassischen Arabisch gehalten. Um sicherzustellen, dass Freitagspredigten keine politische Inhalte haben, die im Gegensatz zur staatlichen Ordnung stehen, geben einige Staaten des Nahen Ostens die Texte dieser Predigten zentral vor.

Entstehung Nach at-Tabarī hielt schon Mohammed kurz nach seiner Ankunft in Medina seine erste Freitagsansprache. Hierbei soll er religiöse Themen mit politischen und militärischen Fragen vermischt haben.Abū Ǧaʿfar Muḥammad b. Ǧarīr aṭ-Ṭabarī: Taʾrīḫ ar-rusul wa-l-mulūk. Hrsg. von M. J. de Goeje. Leiden 1879–1901. Bd. I, S. 1257f. menadoc.bibliothek.uni-halle.de – Engl. Übers. Bd. VII, S. 2–4. Carl Heinrich Becker vermutet allerdings, dass sich die freitägliche Chutba als reglementierter Ritus erst in der Umaiyadenzeit entwickelte.C.H. Becker: „Die Kanzel im Kultus des alten Islam“ in Orientalische Studien: Theodor Nöldeke zum 70. Geburtstag (2. März 1906), gewidmet von Freunden und Schülern und in ihrem Auftr. hrsg. von Carl Bezold. Töpelmann, Gießen, 1906. S. 331–351. Hier S. 344. Digitalisat Der kufische Fiqh-Gelehrte asch-Schaʿbī (gest. zw. 721 u. 729) soll gesagt haben: „Am Freitag soll eine Chutba gehalten werden, ob kurz oder lang.“ Und der mekkanische Gelehrte ʿAtā' ibn Abī Rabāh (gest. ca. 732) wird mit der Aussage zitiert: „Die Chutba ist am Freitag vor dem Gebet.“ʿAbd ar-Razzāq aṣ-Ṣanʿānī: Muṣannaf. 2015, Bd. II, S. 159.

Der genaue Ablauf der Freitagspredigt wird erstmals im 10. Jahrhundert in dem Werk Daʿāʾim al-islām von al-Qādī an-Nuʿmān beschrieben. Er zitiert ʿAlī ibn Abī Tālib mit der Aussage: „Man beginnt am Freitag mit den beiden Chutbas vor dem Gebet. Wenn der Imam den Minbar bestiegen hat, setzt er sich. Die Muezzine verrichten vor ihm den Adhān. Und wenn sie damit fertig sind, steht er auf, hält die Ansprache und predigt. Dann setzt er sich kurz hin. Dann steht er auf und hält eine zweite Chutba, in der er ein Bittgebet spricht. Dann vollziehen die Muezzine die Iqāma. Er steigt herunter, hält das Freitagsgebet mit zwei Rakʿas, bei denen er den Koran laut rezitiert.“al-Qāḍī Nuʿmān: Daʿāʾim al-islām wa-ḏikr al-ḥalāl wa-l-qaḍāyā wa-l-aḥkām. Ed. Asaf A. Fyzee. 2 Bde. Kairo 1951-1960. Bd. I, S. 183. ().

Stellung im Freitagsgottesdienst mini|300px|Freitagspredigt in Lamu, Kenia Die Stellung der Chutba im Freitagsgottesdienst (ǧumʿa) wird von den verschiedenen Rechtsschulen unterschiedlich eingeordnet. Al-Hasan al-Basrī (gest. 728) hielt die Chutba nicht für obligatorisch, mit dem Argument, dass der Freitagsgottesdienst bei demjenigen, der ihr nicht beiwohnt, gültig zustandekomme.al-Māwardī: al-Ḥāwī al-kabīr. 1994, Bd. II, S. 432. Sufyān ath-Thaurī äußerte dagegen, dass ohne Chutba kein Freitagsgottesdienst zustandekomme. Nach der malikitischen Lehrrichtung ist die Chutba beim Freitagsgottesdienst Fard.Ibn ʿAbd al-Barr: al-Istaḏkār fī šarḥ maḏāhib ʿulamāʾ ʾl-amṣār. 1993, Bd. V, S. 127. Ibn ʿAbd al-Barr entnahm dies dem Koranvers 62:9 „Ihr Gläubigen! Wenn am Tag der Versammlung (yaum al-ǧumʿa) zum Gebet gerufen wird, dann wendet euch mit Eifer dem Gedenken Gottes zu“. Das Gedenken Gottes (ḏikr Allāh) sei hier nach dem Idschmāʿ die Salāt und die Chutba. Der Prophet habe die Versammlung nie ohne Chutba abgehalten. Einige Malikiten sollen die Pflicht zur Chutba auch aus dem Koranwort „Sie ließen Dich stehen“ (Sure 62:11) abgeleitet haben. Damit sollen diejenigen getadelt worden sein, die den Propheten bei der Chutba stehen ließen. Ein solcher Tadel sei aber nur dann sinnvoll, wenn es eine Pflicht zur Anwesenheit bei der Chutba gegeben habe. Hieraus könne man ersehen, dass die Chutba schon damals obligatorisch war.Ibn ʿAbd al-Barr: al-Istiḏkār fī šarḥ maḏāhib ʿulamāʾ ʾl-amṣār. 1993, Bd. V, S. 128. Nach as-Sarachsī gehört die Chutba zusammen mit dem Misr, dem Eintritt der richtigen Zeit, der Gemeinschaft der Betenden, dem Sultan und der allgemeinen Erlaubnis zu den sechs nicht auf die Person des Beters bezogenen Voraussetzungen für die Durchführung des Freitagsgottesdienstes.as-Saraḫsī: Kitāb al-Mabsūṭ. Bd. II, S. 23. as-Sarachsī leitete das aus der Aussage in Sure 62:8 ab: „Ihr Gläubigen! Wenn am Tag der Versammlung zum Gebet gerufen wird, dann wendet euch mit Eifer dem Gedenken Gottes zu.“ Das „Gedenken Gottes“ (ḏikr Allāh) in dieser Aussage meinte seiner Ansicht nach die Chutba.as-Saraḫsī: Kitāb al-Mabsūṭ. Bd. II, S. 24. Ein Freitagsgebet ohne Chutba hat nach der hanafitischen Lehre keine Gültigkeit. Die Freitagspredigt ist „nur der Auftakt zu der Hauptkultushandlung des Freitags,“ nämlich dem Gebet, das „ja auch nochmals feierlich durch die Iqāma eingeleitet wird.“Becker: „Zur Geschichte des islamischen Kultus“. 1912, S. 378.

ʿUmar ibn al-Chattāb wird mit der Aussage zitiert, dass die Chutba die Stellung von zwei Rakʿas hat. Wer sie verpasst habe, solle deswegen vier Rakʿas beten.ʿAbd ar-Razzāq aṣ-Ṣanʿānī: Muṣannaf. 2015, Bd. II, S. 171. Die Schiiten und die Schafiiten betrachten die Chutba als Ersatz für zwei Zyklen des sonst vier Rakʿas umfassenden Mittagsgebets, während das spezielle Salāt-Gebet den Platz der zwei übrigen Rakʿas einnimmt. Die Hanafiten, Hanbaliten und Malikiten stellen dagegen diese Beziehung zwischen Freitagsgottesdienst und Mittagsgebet nicht her.Tahera Qutbaddin: Arabic Oration. Art and Function. Brill, Leiden, 2019. S. 276. As-Sarachsī meinte, dass die Chutba Teile eines Gebets unter anderem deswegen nicht ersetzen könne, weil für sie andere Regeln gelten (keine Ausrichtung an der Qibla, Gültigkeit auch im Zustand der Unreinheit). Nach Ibn ʿUthaimīn muss, wenn der Chatīb einer Moschee nicht erscheint, einer aus der Gemeinde nach vorne treten und die Chutba halten. Das Gleiche gilt, wenn der Chatīb aus Krankheitsgründen die Chutba nicht vollenden kann. Ersatzweise ein Mittagsgebet mit vier Rakʿas zu halten, sei nicht erlaubt.Ibn ʿUṯaimīn: Fatāwā Nūr ʿalā darb. 1979, S. 552.

Bestimmungen zu Ort und Zeit Ort Nach asch-Schīrāzī gehört es zu den empfehlenswerten Bräuchen (sunan) der Freitagschutba, dass der Chatīb auf einem Minbar oder einem erhöhten Platz steht.aš-Šīrāzī: at-Tanbīh. 1879, S. 40. An-Nawawī beteuert, dass es einen Konsens der Gelehrten darüber gebe, dass das Halten der Chutba vom Minbar aus erwünscht sei. Der Grund seien verschiedene Hadithe, auf die er vorher hingewiesen habe.an-Nawawī: al-Maǧmūʿ šarḥ al-Muhaḏḏab. 1980, Bd. IV, S. 398. Nach der hanafitischen Lehre gehört es zur Sunna, dass sich der Chatīb nach dem Vorbild des Gottesgesandten auf dem Minbar befindet. Ibn ʿUthaimīn betrachtet es nicht als eine Voraussetzung für die Gültigkeit der Chutba, das sich derjenige, der sie hält, an einem erhöhten Ort befindet. Er könne sie auch vom Mihrāb aus halten. Allerdings sei es besser, wenn er sie von einem erhöhten Ort aus halte, weil die Chutba bei den Zuhörern eine größere Wirkung erziele, wenn sie ihn sähen.Ibn ʿUṯaimīn: Fatāwā Nūr ʿalā darb. 1979, S. 534.

Zeitpunkt Nach der hanafitischen Lehre gehört es zu den beiden Hauptpflichten der Freitagschutba, dass sie nach dem Mittag und vor dem Gebet stattfindet.al-Fatāwā al-Hindīya Bd. I, S. 161. Bei den Imamiten gibt es hinsichtlich des Zeitpunktes der Chutba zwei Meinungen. Die Mehrheitsmeinung besagt, dass der Chatīb zum Zeitpunkt des Zuhr-Gebetes nach dem Gebetsruf mit der Chutba beginnen soll, doch gibt es andere Gelehrte, nach deren Meinung die Chutba schon vor dem Zuhr-Gebet zu halten ist, so dass sie mit dem Zuhr-Zeitpunkt oder kurz danach endet.Anṣārī: „Ḫuṭba“. 1999, S. 169b.

Der Bewegungsablauf Nach hanafitischer Lehre gehört es zu den Sunna-Pflichten der Chutba, sich mit dem Gesicht den Leuten zuzuwenden. Asch-Schāfiʿī dagegen empfahl, dass sich der Chatīb nicht viel nach rechts oder links umwenden, sondern nach vorne blicken sollte, um zu gewährleisten, dass alle Leute seine Chutba hören konnten.aš-Šāfiʿī: Kitāb al-Umm. 2001, Bd. II, S. 409.

Das Stehen während der Ansprache Nach Ibn ʿAbd al-Barr (gest. 1071) besteht unter den malikitischen Gelehrten ein Konsens, dass bei demjenigen, der stehen kann, die Chutba nur dann gültig ist, wenn er steht. Wenn er sich aufgrund von Mattigkeit setze, um auszuruhen, soll er nicht sprechen, bis er wieder steht. ʿUthmān ibn ʿAffān soll so verfahren sein, wenn er ermattet war.Ibn ʿAbd al-Barr: al-Istiḏkār fī šarḥ maḏāhib ʿulamāʾ al-amṣār. 1993, Bd. V, S. 129. Nach dem schafiitischen Rechtsgelehrten Abū Ishāq asch-Schīrāzī (gest. 1083) sind die beiden Ansprachen nur dann gültig, wenn der Chatīb die beiden Ansprachen stehend hält und sich zwischen ihnen setzt.aš-Šīrāzī: at-Tanbīh. 1879, S. 40. Nach al-Ghazālī gehören das Stehen bei den beiden Ansprachen und das ruhige Sitzen zwischen ihnen zu den Voraussetzungen der Chutba. Nach hanafitischer Lehre gehört das Stehen dagegen nur zu den Sunna-Pflichten. Selbst wenn sie sitzend oder liegend gehalten wird, ist dies zulässig.

Das Lehnen auf einen Stab oder ein Schwert mini|Ein Chatīb, der sich bei der Chutba auf ein Schwert stützt, Handschrift der Maqāmāt al-Harīrī, um 1300