+Landtag des Reichslandes Elsaß-Lothringen Landesflagge Landeswappen 140px|Flagge 70px|Landeswappen Basisdaten Sitz: Straßburg Wahlsystem: Mehrheitswahl Anzahl Stimmen(Bundesrat): 3 Rechenverfahren: ./. Anzahl der Wahlkreise: 60 Wahlberechtigte: 378.036 Legislaturperiode: 3 Jahre Erste Sitzung: Der Landtag des Reichslandes Elsaß-Lothringen war das Landesparlament und damit die Legislative des Reichslandes Elsaß-Lothringen im deutschen Kaiserreich. Er wurde durch die Architekten August Hartel und Skjøld Neckelmann am damaligen Kaiserplatz errichtet.
Landesausschuss mini|Sitzungsgebäude des Landesausschusses Nach dem Deutsch-Französischen Krieg war Elsaß-Lothringen als Reichsland direkt dem Reich zugeordnet und verfügte über keine eigene Staatlichkeit. Erst durch kaiserlichen Erlass vom 29. Oktober 1874Reichsgesetzblatt 1874, S. 492, Gesetzblatt für Elsaß-Lothringen 1874, S. 37, Text des Erlasses wurde eine Volksvertretung des Reichslandes eingerichtet, der Landesausschuss.
Die Mitglieder des Landesausschusses wurden nicht vom Volk gewählt, sondern von den Bezirkstagen benannt. Die drei Bezirkstage für Lothringen, Oberelsass und Unterelsass bestimmten jeweils zehn Mitglieder.
1879 wurde der Landesausschuss erweitert. Die nun 58 Mitglieder wurden von den Bezirkstagen (Lothringen 11, Oberelsass 10, Unterelsass 13) den kreisfreien Städten (jeweils 1 Mitglied aus Straßburg, Mülhausen, Metz und Colmar) und den Landkreisen (20 Mitglieder) indirekt gewählt.Gesetz auf Wikisource; hier: § 12 ff.
Der Landesausschuss hatte zunächst nur beratende Funktion. 1877 erhielt der Landesausschuss legislative Funktion und ein Haushaltsrecht. Ab 1879 erhielt der Landesausschuss ein Gesetzesinitiativrecht. Seine Beschlüsse bedurften aber der Zustimmung des Bundesrats.
Rechtsgrundlage und Aufbau Mit der Verfassung des Reichslandes Elsaß-Lothringen vom 31. Mai 1911 wurde der Landesausschuss durch einen direkt gewählten Landtag ersetzt.
mini|Eine Sitzung des Landesausschusses für Elsass-Lothringen mini|Siegelmarke Bureau des Landtags für Elsass-Lothringen Erste Kammer Die Einführung einer Ersten Kammer wurde im Reichsland parteiübergreifend kritisiert. Während Erste Kammern in den anderen Teilen des Reiches historische Gründe hatten, bestand im Reichsland keine über eine Erste Kammer einzubindende Adelsschicht. So war die Erste Kammer ein reines Honoratiorenparlament. Kritisiert wurden insbesondere die Ernennungsrechte des Kaisers.Sophie Charlotte Preibusch: Verfassungsentwicklungen im Reichsland Elsaß-Lothringen 1871-1918: Integration durch Verfassungsrecht?, 2010, ISBN 3-8305-2047-6, Seite 417 ff., online
Die erste Kammer bestand aus: den zwei römisch-katholischen Bischöfen des Reichslandes (dem Bischof von Metz (Willibrord Benzler) und dem Bischof von Straßburg (Adolf Fritzen)) dem Präsidenten des Oberkonsistoriums der Kirche Augsburgischer Konfession von Elsass und Lothringen (Friedrich Curtius) dem Präsidenten des Synodalvorstands der Reformierten Kirche von Elsass und Lothringen, Karl Piepenbring dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Colmar (Otto von Vacano, ab 1913: Hugo Molitor) einem Vertreter der Universität Straßburg, Wilhelm Wiegand einem Vertreter der Israelitischen Konsistorien fürs Oberelsass, für Lothringen und fürs Unterelsass (1912–1915: Adolf Ury, 1915–1919: Nathan Netter)Ernest Hamburger: Juden im öffentlichen Leben Deutschlands, 1968, ISBN 3-16-829292-3, Seite 392 Online vier Vertretern der größeren Städte: Straßburg (Bürgermeister Rudolf Schwander) Metz (Bürgermeister Roger Joseph Foret) Colmar (Bürgermeister Daniel Blumenthal) Mülhausen (Michel Diemer-Heilmann) vier Vertretern der Handelskammern: Handelskammer Straßburg: Charles Léon Ungemach Handelskammer Metz: Theodor Müller Handelskammer Colmar: Emile André Kiener Handelskammer Mülhausen: Theodor Schlumberger (in Mülhausen war zunächst Eduard Köchlin gewählt worden, der das Mandat jedoch vor der Eröffnung des Landtags zurückgab) sechs Vertretern des Landwirtschaftsrats nämlich Sebastian Pius Gegauff und Friedrich Paul Greiner (Demokrat.) für den Landwirtschaftsrat Elsaß-Lothringen (Oberelsaß) Michael Baerst (ohne Parteizugehörigkeit, liberal) und Michel Diebolt (liberal) für den Landwirtschaftsrat Elsaß-Lothringen (Unterelsaß) Augustin Henry (Verstarb nach Eröffnung des Landtags) und Amedée Jean-Baptiste René Paié für den Landwirtschaftsrat Elsaß-Lothringen (Lothringen) zwei Vertretern der Handwerkskammer (Francois Xavier Ley (Zentrum) und Wilhelm Weißmann (liberal)) drei Vertreter der Gewerkschaften sowie weiteren Mitgliedern, die auf Vorschlag des Bundesrates durch den Kaiser ernannt wurden. Gustav Abt (keine Parteimitgliedschaft, nationalliberal) Hubert Franz Maria Graf von Andlau-Homburg (ohne Parteimitgliedschaft, Zentrum) Ferdinand Gustav Hans von Arnim, General Otto Back, Unterstaatssekretär und Bürgermeister von Straßburg René Bian Bürgermeister und Gutsbesitzer in Sentheim David Emil Bronnert (liberal) Albert Grégoire (loth. Block, liberal) Johannes Hoeffel (Deutsche Reichspartei) Paul Laband Hugo Miethe, Hüttendirektor Walther von Moßner, General Johann Josef Rech, Bürgermeister von Sablon Sigismund Karl Maria Freiherr von Reinach, Gutsbesitzer und Bürgermeister in Hirzbach Heinrich Ruland, Justizrat Carl Georg Rudolf Max Schmidt, Präsident der Generaldirektion der Reichseisenbahnen Leo Vonderscheer (Zentrum) Josef Johann Meckel, Hauptlehrer Franz Freiherr Zorn von Bulach, Weihbischof von Straßburg
Die erste Kammer wählte auf ihrer Sitzung am 22. November 1911 ihr Präsidium. Präsident: Altbürgermeister Otto Back (1911 bis 1917), Johannes Hoeffel (1917–1918) 1. Vizepräsident: Johannes Hoeffel, Arzt aus Buchsweiler 2 Vizepräsident: Grégoire, Lothringen Schriftführer: Leo Vonderscheer Kiener Dieboldt-WeberFritz Bronner: Die Verfassungsbestrebungen des Landesausschusses für Elsaß-Lothringen 1875-1911, 1926, Seite 142–143
Zweite Kammer Die zweite Kammer bestand aus 60 Abgeordneten, die nach dem Grundsatz der Mehrheitswahl in 60 Wahlkreisen für eine Dauer der Wahlperiode von drei Jahren gewählt wurden. Sie wurde in Abgrenzung zur ersten Kammer, die aus Honoratioren bestand, auch „Volksparlament“ genannt. Mindestalter für die Wählbarkeit waren 25 Jahre. Das aktive Wahlrecht hatten Bürger ab 25 Jahre. Die Modalitäten für die Wahlkreisgrenzen wurden durch eine Verordnung vom 3. Juli 1911 geregelt.Verordnung über die Einteilung der Landtagswahlkreise für Elsaß-Lothringen vom 3. Juli 1911 (Reichsgesetzblatt S. 267)
Landtagswahl 1911
Die ersten und einzigen Landtagswahlen zur 2. Kammer fanden am 22. Oktober 1911 statt (am 29. Oktober 1911 wurde ein einzelner Sitz in einer Nachwahl bestimmt).
Das Wahlverhalten wurde sehr stark von der Nationalität bestimmt. In Lothringen fielen die 8 Wahlkreise westlich der Sprachgrenze mit hohen Mehrheiten an den französischsprachigen Lothringer Block. Die deutschen Parteien verzichteten hier auf Kandidaturen. Ausnahme war die SPD, die jedoch hier nur Splitterpartei war. Auf der deutschsprachigen Seite gingen die Mandate überwiegend an das Zentrum (8 Mandate) und die Liberalen (4 Mandate). Auch als Ausgleich dafür, dass die deutschen Kandidaten in den französischsprachigen Landesteilen durch das Mehrheitswahlrecht keine Möglichkeit hatten, ins Parlament zu kommen, finden sich unter den Mitgliedern der ersten Kammer mit Albert Grégoire und Johann Josef Rech zwei vom Kaiser ernannte Mitglieder dieser Bevölkerungsgruppe.Roth, François: Le personnel politique de la Lorraine pendant l'annexion à l'empire Allemand 1871-1918. De la France vers l'Allemagne - De l'Allemagne vers la France. In: Themenportal Europäische Geschichte (2007),
Landtagswahl 1911 Partei Stimmanteil in % Sitze Elsaß-Lothringische Zentrumspartei 31,0 % 24 Sitze SPD Elsaß-Lothringen 23,8 % 11 Sitze Lothringer Block 16,3 % 10 Sitze Liberal-Demokraten 15,9 % 7 Sitze Unabhängig – Liberal 6,9 % 5 Sitze Unabhängig – Zentrum 1,4 % 1 Sitz Unabhängig Fortschrittlich 1,1 % 1 Sitz Diverse Rechte 0,8 % 1 Sitz (An 100 % fehlende Stimmen = nicht im Landtag vertretene Wahlvorschläge)
Erläuterungen zu den Parteien und Wählerlisten: ELZ: Elsass-Lothringische Zentrumspartei Unabhängig – Liberal: von den Liberal-Demokraten unterstützte unabhängige Kandidaten Unabhängig – Zentrum: vom Zentrum unterstützte unabhängige Kandidaten Unabhängig Fortschrittlich: unabhängige, der SPD nahestehende Kandidaten Diverse Rechte: unabhängige, der ELZ nahestehende Kandidaten Lothringer Block: frankophone bzw. frankophile Kandidaten im Bezirk Lothringen
Liste der Mitglieder der Zweiten Kammer mini|Wahlkreiseinteilung bei der Landtagswahl