mini|Gebäude des Arbeitsgerichtes (2011) Das Arbeitsgericht Darmstadt, ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit, ist eines der sieben hessischen Arbeitsgerichte.
Gerichtssitz und -bezirk Das Gericht hat seinen Sitz in Darmstadt. Es ist örtlich zuständig für Rechtsstreitigkeiten aus den Amtsgerichtsbezirken Bensheim, Darmstadt, Fürth, Dieburg, Groß-Gerau, Lampertheim, Michelstadt und Rüsselsheim am Main (außer Kelsterbach).Hessisches Ausführungsgesetz zum Arbeitsgerichtsgesetz vom 7. März 2005, Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, 2005, S. 244
Gebäude und Größe Das Arbeitsgericht befindet sich in dem 1988 vollendeten neuen Justizgebäude an der Ecke Steubenplatz/Am alten Bahnhof. Das Gebäude beherbergt nicht nur das Arbeitsgericht Darmstadt, sondern auch das Sozialgericht Darmstadt, das Hessische Landessozialgericht und den 6. Familiensenat des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main.
Die Postanschrift lautet: Steubenplatz 14, 64293 Darmstadt.
Das Arbeitsgericht Darmstadt verfügt über zwölf Kammern.
Übergeordnete Gerichte Dem Arbeitsgericht Darmstadt ist das Hessische Landesarbeitsgericht und im weiteren Rechtszug das Bundesarbeitsgericht übergeordnet.
Geschichte Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926RGBl. I S. 507 wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz unabhängig, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Darmstadt entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Darmstadt als Landesarbeitsgericht für den Volksstaat Hessen. In Darmstadt entstand das Arbeitsgericht Darmstadt. Sein Sprengel umfasste den Bezirke der Darmstadt I und II, Dieburg, Gernsheim, Groß-Umstadt, Reichelsheim im Odenwald und Reinheim. Es bestand je eine Kammer für Arbeiter, für Angestellte und für Handwerk.Bekanntmachung über die Einrichtung der Arbeitsgerichtsbehörden im Volksstaat Hessen vom 14. Mai 1927, Hessisches Regierungsblatt S. 98 f., Digitalisat.
Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 zunächst alle Gerichte geschlossen. Die ordentlichen Gerichte wurden schon bald wieder eröffnet, während die Arbeitsgerichte zunächst außer in Hamburg nicht wieder eingerichtet wurden, so dass arbeitsgerichtliche Streitigkeiten von den ordentlichen Gerichten erledigt werden mussten. Gemäß Kontrollratsgesetz 21 sollten in Deutschland Arbeitsgerichte aufgebaut werden. So wurde in Darmstadt das Arbeitsgericht neu gebildet. Sein Sprengel umfasste nun die Amtsgerichtsbezirke Bensheim, Darmstadt, Dieburg, Fürth, Groß-Gerau, Lampertheim und Michelstadt.
Siehe auch Liste deutscher Gerichte Liste der Gerichte des Landes Hessen
Literatur Eckhart G. Franz, Hanns Hubert Hofmann, Meinhard Schaab: Gerichtsorganisation in Baden-Württemberg, Bayern und Hessen im 19. und 20. Jahrhundert. = Akademie für Raumforschung und Landesplanung: Beiträge, Band 100 = Behördliche Raumorganisation seit 1800, Grundstudie 14. VSB Braunschweig, 1989, ISBN 3-88838-224-6, S. 232–236.
Weblinks Internetpräsenz des Arbeitsgerichtes Darmstadt Übersicht der Rechtsprechung des Arbeitsgerichtes Darmstadt
Nachweise
Darmstadt Kategorie:Gericht (Darmstadt) Kategorie:Gerichtsgründung 1927 Kategorie:Aufgelöst 1945 Kategorie:Gerichtsgründung 1946