Hohes Dom-, Kathedral- und Metropolitankapitel zu Köln mini|Gesamtansicht der Westfassade des Kölner Doms (2022) miniatur|Darstellung des romanischen Doms im Hillinus-Codex der Kölner Dombibliothek miniatur|Das Chorgestühl von 1311 Das Hohe Dom-, Kathedral- und Metropolitankapitel zu Köln ist eine Gemeinschaft von Diözesangeistlichen, das den Erzbischof von Köln bei der Leitung der Erzdiözese berät.

Ihm obliegt die Seelsorge an der Hohen Domkirche zu Köln, insbesondere die Feier der Liturgie im Kölner Dom. Ferner hat es die Aufgabe der Wahl des Erzbischofs von Köln gemäß dem Preußenkonkordat von 1929. Website des Kölner Domes. Abgerufen am 1. November 2024. Das Domkapitel besteht neben Dompropst und Domdechant aus zehn residierenden und vier nicht residierenden Domkapitularen.

Geschichte Die Ursprünge des Kölner Domkapitels liegen weitgehend im Dunkeln. Es muss bereits vor 816 als festes Gremium bestanden haben, da es in diesem Jahr eine Institutio clericorum anfertigen ließ. Demnach lebten die Kleriker des Domkapitels nach der Kanonikerregel des Chrodegang von Metz.

Die klösterliche Gemeinschaft besaß einen gemeinsamen Schlafsaal (Dormitorium), ein Refektorium (Speisesaal) und eine gemeinsame Bibliothek. Innerhalb der Domimmunität, dem Lebensraum der Kanoniker, gab es auch ein Hospital, einen Friedhof und zahlreiche Kapellen.

Dem Betrieb des „Domklosters“ gehörten in der Mitte des 9. Jahrhunderts über 100 Personen an, die Handwerker nicht mitgezählt. Allein für die Domkirche gab es 23 Bedienstete; im Kapitel kamen dazu zwei Kellermeister, ein Küchenmeister, vier Köche, ein Bäcker, zwei Bedienstete für die Kleiderkammer, zwei Schlafsaalwärter, welche den jungen Kanonikern die Betten machten, vier Türsteher und zahlreiche andere. Selbst im 15. Jahrhundert gab es noch 15 Laienpfründen, obwohl der Haushalt stark verkleinert war.

Noch 1244/46 gab es Ansätze eines gemeinsamen Lebens: In diesem Jahr wurde die Tischordnung geregelt, zudem wurden die 72 Kanoniker nach Rängen geordnet. So gab es unter ihnen 24 Praelati in ecclesia und 20 einfache Pfründen. Aus ihnen entwickelten sich später die 24 Domherren und die 20 Domizellaren. Es gab keine Beförderungen; man rückte mit dem Tode eines älteren auf. Je ein Kanonikat war dem Papst und dem Kaiser vorbehalten.

1212/18 wurden acht Priesterkanonikate eingerichtet; später reduzierte man ihre Zahl auf sieben. Bei ihnen handelt es sich um die sogenannten Kardinalpriester, die seit 1049/52 allein das Recht hatten, an den beiden Hochaltären der Domkirche mit Dalmatik, Sandalen und Mitra die Messe zu feiern.

Bereits um das Jahr 1000 waren die Kanonikate des Kölner Domes alleine dem höheren Adel des Reiches vorbehalten. Lediglich die Priesterkanonikate konnten mit „Bürgerlichen“ besetzt werden.

1162 wurde das Amt des custos regum („Wächter der Könige“) eingerichtet, der für die Pilger zu den Heiligen Drei Königen verantwortlich war; zeitweise war dieses Amt doppelt besetzt.Alheydis Plassmann, Martin Bock: Art. Köln – Domstift. In: Nordrheinisches Klosterbuch. Lexikon der Stifte und Klöster bis 1815. Teil 3: Köln. Franz Schmitt, Siegburg 2022, S. 157–198, hier S. 160.

Spätestens 1450 stand die endgültige Verfassung des Kölner Domkapitels fest. Es bestand nun aus 24 Kapitularen und 20 (später 24) Anwärtern. Von den Kapitularen mussten 16 dem Hochadel des Reiches angehören, weshalb sie auch Domgrafen genannt wurden. Die acht weiteren Kanonikate sollten an Priester mit akademischem Grad vergeben werden. Die Domizellare, also Anwärter, gehörten ebenfalls dem Hochadel an. Die Domgrafen mussten zumindest die Weihe zum Subdiakon besitzen. Höhere Weihen waren für sie nicht vorgeschrieben.

Seit es 1346 zu einem Streit zwischen „Domgrafen“ und Priesterherren gekommen war, in welchem die Domgrafen den Priesterherren das volle Kanonikerdasein absprechen wollten, kam es innerhalb des Kapitels zu keinem derartigen Streit mehr, und die Priesterherren wurden als volle Kanoniker anerkannt.

Wie in vielen Domkapiteln, so begann auch im Hochmittelalter die Emanzipation der Kanoniker von den Prälaten. In zwei Schritten, nämlich 1284 und 1373, wurde das Vermögen zwischen dem Dompropst und dem Domkapitel aufgeteilt. Wenn das Kapitel im Hochmittelalter die freie Wahl des Dompropstes gegen den Papst verteidigen konnte, so verlor sie doch zwei Kanonikate an die Universität zu Köln. Regelte das Kapitel seine Nachfolge im Allgemeinen selbst, so wurden die „Universitätspfründen“, welche zu den acht Priesterkanonikaten gehörten, von der Universität verliehen, die sie 1394 und 1437 erhielt.

Der Zerfall der Vita communis (gemeinsames Leben) führte häufig zu einer mangelhaften Residenz der Domherren, welche oftmals an verschiedenen Kirchen präbendiert waren (vgl. z. B. Oswald von Hohenzollern-Sigmaringen). Waren 1323 noch 15 Kanoniker (8 Domgrafen und 7 Priesterherren) anwesend, so sank ihre Zahl bis 1381 auf fünf Domgrafen und sieben Priesterherren. Letztere bildeten in den folgenden Jahrhunderten meist das stabilere Element des Kapitels. Das für den Dom angefertigte, besonders repräsentative Chorgestühl von 1308 bis 1311 ist gleichwohl mit 104 Sitzen das am umfangreichsten erhaltene in Deutschland.

Durch päpstliche Reservationen (ein mittelalterlicher Rechtsbegriff) ging dem Kapitel ab 1298/1304 das Bischofswahlrecht verloren, welches es sich erst durch das Wiener Konkordat (1448/49) wieder sichern konnte. Trotzdem konnte es im Koadjutorenvertrag von 1366 erstmals eine Wahlkapitulation vereinbaren. Diese enthielt 15 Punkte, von denen neun Vergünstigungen für das Kapitel und den Klerus enthielten, sechs bezogen sich auf die Politik des Erzstifts. Mit jeder Wahl wurde eine neue Wahlkapitulation erstellt, doch alle hatten immer nur ein Ziel: die Vormachtstellung des Domkapitels im Land zu stärken und den Erzbischof an sich zu binden. Hierbei ging es nicht nur um Eigeninteressen, sondern auch um eine Absicherung des Erzstifts.

Nach dem Tode des Erzbischofs Dietrich II. von Moers (1463) setzte das Kapitel mit den Landständen die Erblandesvereinigung durch, welche weitere Verpfändungen Kurkölnischer Territorien und eine zunehmende Verschuldung des Erzstifts verhindern sollte. Gleichzeitig verpflichtete es sich, vor der Wahl das Votum der Landstände einzuholen.

Als Dietrichs Nachfolger, Erzbischof Ruprecht von der Pfalz, sich jedoch zunehmend gegen die eigenen Landstände wandte (er besetzte u. a. die an das Domkapitel verpfändete Stadt Zons), verbündete sich das Domkapitel mit diesen und versuchte, seine Absetzung zu erwirken. Hierbei wandte es sich offen von seinem Erzbischof ab und wählte den nachmaligen Erzbischof Hermann IV. von Hessen zum Administrator. Diese (auch kriegerische) Auseinandersetzung ging unter dem Namen Kölner Stiftsfehde in die Geschichte ein.

Im Zeitalter der Reformation bildete das Domkapitel, gemeinsam mit der Kölner Universität, den Stabilitätsanker des Katholizismus. Energisch trat es den Protestantisierungs- und Reformierungsversuchen der Erzbischöfe Hermann V. von Wied und Gebhard Truchseß von Waldburg entgegen. Besonders Johannes Gropper machte sich hierbei einen Namen.

Kurz vor dem Tode des Erzbischofs Maximilian Heinrich von Bayern (1688) wählte das Domkapitel den Domdechanten und Bischof von Straßburg, Kardinal Wilhelm Egon von Fürstenberg, zum Koadjutor des Erzbischofs. Da der Erzbischof jedoch noch vor der Wahlbestätigung verstarb, kam es nun zur Bischofswahl. Fürstenberg war ein enger Verbündeter des Königs von Frankreich und galt allgemein als „Reichsverräter“. Obwohl Kaiser und Papst Joseph Clemens von Bayern als Kandidaten den Vorzug gaben und der Kaiser bei einer Wahl Fürstenbergs die Verweigerung der Regalien ankündigte, erlagen große Teile des Kapitels den französischen Bestechungsgeldern und Druckmitteln (viele waren auch im französischen Straßburg bepfründet). Es kam zu einer Spaltung des Kapitels, und die Anhänger des Kardinals schlossen sich mit diesem in Bonn ein. Als die Stadt militärisch genommen war, floh Fürstenberg mit den Priesterherren Eschenbrender und Quentel nach Straßburg. Die übrigen Domherren hatten sich bereits dem kaiserlichen Kandidaten angeschlossen. Die Einheit des Kapitels war wieder hergestellt.

In seiner Endphase galt das alte Domkapitel als überaus konservativ und der Aufklärung gegenüber als sehr zugeknöpft. So wurde es oftmals Zielscheibe „aufgeklärter“ Kreise.

mini|Der Kölner Dom und das Domkloster/Priesterseminar um 1795 Im Gegensatz zu vielen anderen Kapiteln wurde das Kölner Domkapitel am Ende des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation nicht aufgehoben. 1794, noch vor dem Einrücken der Franzosen in Köln, begab sich ein Großteil des Kapitels nach Arnsberg. Einige Kanoniker ließ man jedoch in Köln zurück, wo sie die Kapitelsrechte wahren sollten. Hierbei kam es zu Streitigkeiten, bei denen man ein Druckmittel anwandte. Obwohl die „Kölner“ Kapitulare im Auftrag des Kapitels in Köln verblieben waren, wurde ihnen das als mangelnde Residenz angerechnet, und man verweigerte ihnen die Pfründezahlungen. Denn, so die Aussage, Residenzhalten könne man lediglich in Arnsberg. Nach einigen Querelen konnte der Streit beigelegt werden.

In Arnsberg wählte das Kapitel einen neuen Domdechanten und feierte diese Wahl ausgiebig mit Empfängen und Konzert. Die Umstände der Zeit wurden ignoriert. Als 1801 Erzbischof Maximilian Franz von Österreich im Wiener Exil verstorben war, wählte man seinen Neffen Anton Viktor von Österreich zum neuen Erzbischof. Dieser konnte jedoch aufgrund der politischen Lage das Amt nicht mehr antreten und es blieb bei der Wahl eines Kapitularvikars, der bis zu seinem Tode in Deutz (gegenüber dem Kölner Dom) residierte und den rechtsrheinischen Restteil der Erzdiözese verwaltete. Eine Vereinigung der Diözesen Köln und Münster, bei welcher das Kölner Domkapitel im Münsteraner Domkapitel aufgegangen wäre, lehnte man energisch ab.

Da nicht nur die Kathedrale verloren gegangen war, sondern auch die Einkünfte des Kapitels, suchte jeder Kanoniker sein Glück nun auf eigene Faust, und das Kapitel zerfiel. Vakante Stellen wurden nicht mehr besetzt, und 1815 lebten noch acht Domgrafen und vier Priesterherren in alle Winde zerstreut. Bereits 1798 hatte man die Dompropstei mangels Einkünfte nicht mehr besetzt. Als es 1825 zur Wiedererrichtung des Kapitels kam und man den noch lebenden Kapitularen eine Stelle im „neuen“ Domkapitel anbot, lehnte jeder von ihnen ab.

Nachdem die Bulle De salute animarum das Kapitel 1821 wiederherstellte, gab es sich 1830 eigene Statuten. Neu war nun die Tatsache, dass die Domkirche eine Pfarrkirche war. Zu ihrer Seelsorge hatte das Kapitel einen Pfarrer zu bestellen, so wie es auch den Pönitentiar oder Bußkanoniker zu stellen hatte.

Wie in der alten Zeit war auch jetzt das Kapitel und nicht der Erzbischof Hausherr der Kathedrale. Auch jetzt galt, neben der Tätigkeit in der Bistumsverwaltung, der Chordienst in der Domkirche als Hauptaufgabe. Faktisch kam er jedoch in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts fast gänzlich zum Erliegen.

Im Verlauf der Kölner Wirren übernahm das Domkapitel die faktische Regierung des Erzbistums. Diese begann mit der Verhaftung des Erzbischofs Clemens August von Droste zu Vischering im Jahre 1837 und endete mit der Ernennung Johannes von Geissels zum Koadjutor im Jahre 1841. Hierbei hatte das Kapitel sich jedoch äußerst ungeschickt verhalten, denn die Übernahme geschah auf Weisung der preußischen Regierung, die das Kapitel nach der Verhaftung des Erzbischofs zur Wahl eines Kapitularvikars aufforderte. Obwohl der Erzstuhl besetzt war, verhielt sich das Kapitel wie bei einer Sedisvakanz. Ohne es wirklich gewollt zu haben, standen die Domherren nun wie Verbündete des Preußischen Staates da.