ʿAura () bezeichnet im religiösen Vokabular des Islams zum einen eine Blöße, die meist mit „Scham“ übersetzt wird und die es zu verhüllen gilt. Diese Blöße kann im konkreten Sinn nackte Haut sein, die bedeckt werden muss. Das gebotene Verhüllen der Blöße wird als Satr al-ʿAura () bezeichnet. Zum anderen beschreibt es im Koran noch die Schwachstellen von Häusern in Yathrib. Das Wort kann außerhalb des islamischen Vokabulars auch Fehler oder Mangelhaftigkeit bedeuten.Wehr, Hans: Arabisches Wörterbuch. Harrassowitz, Wiesbaden 1977, S. 895. Online aufrufbar miniatur|Der ehemalige indonesische Präsident Sukarno mit entblößtem Oberkörper im Zustand des Ihrāms während des Haddsch. Die meisten islamischen Gelehrten betrachten die ʿAura eines Mannes als den Teil seines Körpers zwischen seinem Bauchnabel und seinem Knie.

ʿAura in Koran und Sunna

Koran Der Begriff ʿAura erscheint im Koran an drei Stellen, mit unterschiedlichen Bedeutungsnuancen. In Sure 33:13 33:13 dient er zur Beschreibung ungeschützter Wohnungen in Yathrib:

Nach Sure 24:5824:58 bezeichnet ʿAura drei Geschlechtsteile von erwachsenen Muslimen. Die Koranexegese, die hier in Klammern angegeben ist, bezieht „drei“ auf drei Tageszeiten, an denen die „Geschlechtsteile“ zu sehen sein können:

In Sure 24:3124:31 werden Personen (vor allem Familienangehörige) festgelegt, vor denen sich Frauen nicht verhüllen brauchen; dazu zählen auch "Kinder, die noch kein Wissen von der ʿAura der Frauen besitzen", analog zu den vorher genannten "Männern die keinen Geschlechtstrieb (mehr) haben"Ali und Leaman: Islam: the key concepts. Routledge, New York 2008, S. 12f.:

Vor allem die letzten beiden Stellen sind essentiell für das islamische Konzept der Scham. Allerdings wird im Koran die Beschaffenheit männlicher bzw. weiblicher Geschlechtsteile nicht weiter spezifiziert.

Sunna In Werken der Sunna wird ʿAura verschieden verwendet. Ein Beispiel ist ein Hadith „zweifelhafter Authentizität“, der die komplette Frau als ʿAura beschreibt. Dieser Ausspruch hatte nach Mohammeds Tod (632) Einfluss auf manchen islamischen Gelehrten.Ali und Leaman 2008, S. 12. Ein oft verwendeter Ausspruch verbietet Männern die ʿAura anderer Männer zu sehen und Frauen die ʿAura anderer Frauen.Ibn Taimīya, Taqī ad-Dīn: Faṣl satr an-Nisāʾ ʿan ar-Raǧul wa-satr ar-ar-Raǧul ʿan ar-Raǧul. http://library.islamweb.net/newlibrary/display_book.php?flag=1&bk_no=22&ID=2529 [12.05.2017].

Koranexegese Aufgrund der Unklarheiten, die der Koran aufwirft, versuchten verschiedene islamische Gelehrte in ihren Tafsīr-Werken ʿAura genauer zu bestimmen. Die hier genannten Tafsīr-Werke geben nicht die Meinung der Autoren wieder. In der klassischen Koranexegese war es vielmehr üblich, Berichte und Meinungen des islamischen Religionsstifters Mohammed und seiner Prophetengenossen zu sammeln und wiederzugeben.Goldziher, Ignaz: Die Richtungen der islamischen Koranauslegung. Brill, Leiden 1920, S. 62. Online aufrufbar Die folgenden Kommentare beziehen sich – sofern nicht anders angegeben – auf Sure 24:31.

at-Tabarī Der Gelehrte at-Tabarī führte um 900 in seinem Tafsīr mehrere Berichte zu ʿAura auf. Beispielsweise heißt es bei ihm, dass der Betende seine ʿAura bedecken müsse. Die Frau müsse beim Gebet somit ihre Hände, ihr Gesicht und den Rest ihres Körpers bis zum Ellbogen bedecken. Ein anderer Bericht, den at-Tabarī auf ʿAbdallāh ibn ʿAbbās zurückführt, besagt, dass die ʿAura einer Frau ihr Schmuck sei. At-Tabarī spezifiziert den Schmuck als Hals- und Fußkette, Armreife, Ohrringe und das Haar einer Frau. Diese Dinge dürfe sie ausschließlich ihrem Ehemann zeigen.at-Tabarī: Tafsīr at-Tabarī. Online aufrufbar Diese Interpretation ähnelt dem Standpunkt des frühchristlichen Denkers Johannes Chrysostomos (*344 oder 349; † 407). Chrysostomos war zum einen geschockt von der Armut in den Städten seiner Zeit, zum anderen wollte er sexuellen Trieben Einhalt gebieten. Eine von ihm empfohlene Maßnahme war deshalb, dass die Frau lernen müsse, weniger Schmuck zu tragen. Es gebühre sich nämlich nicht, dass sie „mit dem Preis mehrerer Mahlzeiten“ an ihren Ohren an Bettlern vorbeilaufe.Brown, Peter: The Body and Society – Men, Women and Sexual Renunciation in Early Christianity. Faber and Faber, London [u. a.] 1988, S. 312.

al-Baghawī Die ʿAura eines Mannes ist nach dem Tafsīr von al-Baghawī (gest. 1122) zwischen seinem Bauchnabel und den Knien. Dasselbe gilt auch für Frauen untereinander in Abwesenheit von Männern. Dies gilt jedoch nur unter der Prämisse, dass keine Gefahr von Fitna (sexuelle Versuchung) besteht.al-Baġawī: Maʿālim at-tanzīl. 1411h, Bd. VI, S. 411.

Was den Oberschenkel angeht, so verweist al-Baghawī einerseits auf Mālik ibn Anas. Dieser war der Ansicht, dass der Oberschenkel nicht zur ʿAura gehört. Er begründete dies mit einem Bericht, der auf Anas ibn Mālik zurückgeführt wird. Dieser erzählte, dass er einmal, als Mohammed ein Pferd durch die Gasse von Chaibar führte, mit seinem Knie Mohammeds Oberschenkel berührte. Da zog Mohammed den Schurz von seinem Oberschenkel, so dass Anas die weiße Haut seines Oberschenkels sehen konnte.

Al-Baghawī fügt jedoch hinzu, dass andererseits die meisten Gelehrten den Oberschenkel als Teil der ʿAura sehen. Er verweist auf einen Hadith, welches durch mehrere Gewährsmänner verbürgt ist. Darin klärt Mohammed einen gewissen Maʿmar auf, dass der Oberschenkel Teil der ʿAura sei. Ein anderer Hadith lässt Mohammed sagen, dass der Oberschenkel ʿAura sei (inna al-faḫḏ ʿaura).

Hinsichtlich der ʿAura der Frau in Anwesenheit eines Mannes erklärt al-Baghawī, dass in dem Fall, dass sie frei ist und in keinem Mahram-Verhältnis zu ihm steht, ihr ganzer Körper ʿAura ist und der Mann nichts außer ihren beiden Händen und ihrem Gesicht sehen darf. Die ʿAura einer Sklavin sei dagegen die gleiche wie die eines Mannes: zwischen Bauchnabel und Knien. Dasselbe gelte auch für Personen, die in einem Mahram-Verhältnis zueinander stehen. Bei einem fremden Mann gelte für die Frau das Gleiche wie für ihn: Sie dürfe nicht seinen ʿAura-Bereich sehen. Einem Mann sei es erlaubt, den gesamten Körper seiner Frau und seiner Sklavin zu sehen, mit der er sexuell verkehren dürfe. Dies ändere sich nur, wenn er seine Sklavin an einen anderen Mann verheirate. Dann nämlich sei sie wie eine fremde Sklavin für ihn.

al-Qurtubī Im berühmten Werk Tafsīr al-Qurtubī des andalusischen Gelehrten al-Qurtubī ist die ʿAura der Frau als der gesamte Körper außer Hände und Gesicht spezifiziert. Die ʿAura des Mannes hingegen befinde sich zwischen Bauchnabel und Knie.al-Qurtubī: Tafsīr al-Qurtubī. Online aufrufbar.

Tafsīr al-Dschalālain Im Tafsīr al-Dschalālain wird die ʿAura der Frau als der Teil des Körpers zwischen Bauchnabel und Knien konkretisiert.Sawār, Marwān (Herausgeber): Ǧalāl ad-Dīn Muḥammad Ibn Aḥmad al-Maḥallī und Ǧalāl ad-Dīn ʿAbd ar-Raḥmān Ibn Abī Bakr as-Suyūṭī: al-Qur'ān al-karīm bi-r-rasm al-ʿuṯmānī wa-bi-hāmišihi tafsīr al-imāmain al-ǧalālain. Bairūt, Dār al-Maʿrifa 1983.

Ibn ʿArabī In seinem Werk Aḥkām al-Qurʾān (deutsch: Die Vorschriften des Korans) beschäftigt sich Abū Bakr Ibn al-ʿArabī (gest. 1148) unter anderem mit Sure 7 Vers 31Sure 7, Vers 31. Eine der Probleme, die sich für ihn aus diesem Vers ergibt, ist, ob die Menschen sich hinsichtlich der Bedeckung der Scham (Satr al-ʿAura) unterscheiden und ob die Bedeckung der Scham beim Pflichtgebet Fard (Pflicht) oder mustahabb (wünschenswert) ist. Für die Bewertung lässt er die berühmten sunnitischen Rechtsgelehrten Abū Hanīfa, asch-Schāfiʿī und Ahmad ibn Hanbal zu Wort kommen, die alle drei der Meinung sind, dass Satr al-ʿAura beim Gebet Pflicht sei. Dies sei die richtige Ansicht (aṣ-ṣaḥīḥ), denn Mohammed selbst habe Satr al-ʿAura während des Gebets vorgeschrieben.Ibn ʿArabī: Aḥkām al-Qurān, Vol. 2, S. 306. Online aufrufbar

Sunnitische Rechtsschulen Zwischen den vier sunnitischen Rechtsschulen besteht hinsichtlich der ʿAura der Frau in einigen Punkten ein Idschmāʿ. So zählen sie das Gesicht einer freien Frau nicht hinzu und klassifizieren die ʿAura einer Sklavin als den Bereich zwischen Bauchnabel und Knie (hinsichtlich der Brust herrscht Uneinigkeit).Hsu, Shiu Sian Angel: Dress in Islam: Looking and Touching in Hanafi Fiqh. University Microfilms International, Ann Harbor 1994, S. 19f.

Hanafiten Die Hanafiten sind sich zwar einig, dass Handflächen (kaffānī) und Gesicht einer freien Frau nicht zur ʿAura gehören, jedoch besteht Uneinigkeit darüber, ob der Handrücken darin eingeschlossen sind. Grund für diese Uneinigkeit war die Tatsache, dass das Wort kaff sowohl „Handfläche“ als auch „Hand“ insgesamt bedeuten kann. Diejenigen Hanafiten, die argumentieren, dass der Handrücken Teil der ʿAura sei, verweisen auf die Existenz des Begriffs ẓahr al-kaff (Handrücken). Aus diesem schlossen sie, dass kaff nur die Handflächen meint, der Handrücken dagegen Teil der ʿAura sei und somit nicht gezeigt werden dürfe.Hsu 1994, S. 20.

Manche Hanafiten unterscheiden auch zwischen der ʿAura einer Frau während des Gebets und außerhalb desselben. Dies ist laut Hsu eine sehr „rare Unterscheidung“, die Gelehrte der Rechtsschulen äußerst selten trafen. Diejenigen Hanafiten, die diese Unterscheidung treffen, sind der Ansicht, dass der Fuß einer Frau nur außerhalb des Gebets zur ʿAura zähle und somit während des Gebets nicht verhüllt werden müsse. Die meisten Hanafiten zählen den Fuß einer Frau jedoch in jeder Situation zu ihrer ʿAura.Hsu 1994, S. 21.

Die Stimme einer fremden Frau betrachten nicht alle Hanafiten als Teil ihrer ʿAura. Diejenigen, die sie zur ʿAura zählen, begründen dies mit einem Hadīth. Darin heißt es, dass „die Lobpreisung Gottes Sache der Männer ist, das Händeklatschen diejenige der Frauen“ (at-tasbīḥ li-riǧāl wa-t-taṣfīq li-n-nisāʾ).Hsu 1994, S. 21–22.

Die ʿAura eines Mannes definieren die meisten Hanafiten als den Teil des Körpers zwischen Bauchnabel und Knie, während dieser Rechtsschule zu eigen ist, dass sie die Knie zur ʿAura hinzuzählen. Gleiches gilt auch für die ʿAura einer Sklavin. Einige wenige hanafitische Gelehrte jedoch betrachten die Brüste der Sklavin während des Gebets als Teil ihrer ʿAura. In einigen Fällen ist ihre ʿAura auf den Bereich des Bauches (das, was sich zwischen ihren Brüsten und ihrem Bauchnabel ist), ihren Rücken (das Pendant zu ihrem Bauch) und ihre beiden Seiten (was Bauch und Rücken verbindet) erweitert, dann nämlich, wenn bei ihr Hermaphroditismus vorliegt, sie ein Kind geboren hat, eine testamentische Verfügung (tadbīr) auf ihre Freilassung abgeschlossen wurde oder sie einen Freilassungsvertrag (mukātaba) abgeschlossen hat.Hsu 1994, S. 24–25.

Was das Gebet angeht, so muss nach hanafitischer Lehre eine freie Frau ihre ʿAura bedecken, damit es Gültigkeit erlangt. Sollte die Kleidung verrutschen, sei dies vertretbar, sofern mehr als drei Viertel des Handrückens noch bedeckt sind. Der Busen einer Sklavin sei beim Beten zudem Teil ihrer ʿAura, auch wenn er es außerhalb des Gebets nicht sei.Hsu 1994, S. 32–33.

Was den Mann während des Gebets angeht, so soll er seine Schulter bedecken, auch wenn sie nicht zur ʿAura gehört. Falls er sie nicht bedeckt, sei dies eine „verpönte“ (makrūh) Handlung.Hsu 1994, S. 33.

Schāfiʿiten Die Schāfiʿiten halten sich, was die ʿAura der Frau angeht, größtenteils an asch-Schāfiʿī, der in seinem Kitāb al-Umm die ʿAura einer freien Frau als ihren gesamten Körper außer Gesicht, Handflächen und Handgelenk definierte. Hinsichtlich der Füße beschrieb asch-Schāfiʿī lediglich den Fußrücken als ʿAura. Manche Schāfiʿiten folgern daraus, dass eine freie Frau den unteren Teil ihres Fußes zeigen dürfe, andere zählen den kompletten Fuß zu ihrer ʿAura.Hsu 1994, S. 22.