Eine Kostenüberdeckung liegt in der Kostenrechnung und Plankostenrechnung vor, wenn die Istkosten in einer Rechnungsperiode oberhalb der Sollkosten liegen. Gegensatz ist die Kostenunterdeckung. Auch die künftig erst entstehenden Gesamtkosten unterliegen – wie alle Unternehmensdaten – einer Unternehmensplanung, die speziell Kostenplanung genannt wird. Um tatsächliche oder geplante Kosten voneinander zu unterscheiden, gibt es Istkosten und Sollkosten. Die Istkosten ergeben sich aus der Gewinn- und Verlustrechnung, die Sollkosten aus der Plankostenrechnung.Dieter Pentzek, Kostenplanung und Kostenkontrolle, 1996, S. 13

Ermittlung Formal handelt es sich um eine Kostenunterdeckung , wenn die Istkosten niedriger sind als die Sollkosten:Bernhard Pellens/Nils Crasselt/Walther Busse von Colbe, Lexikon des Rechnungswesens, 2011, S. 514 . Sind die Istkosten höher als die Sollkosten, liegt eine Kostenüberdeckung vor:Helmuth Jost, Kosten- und Leistungsrechnung, 1992, S. 250 . Kostenüber- und Kostenunterdeckung sind unerwünschte Planabweichungen, die durch die Abweichungsanalyse aufgedeckt werden.Josef Kloock, Kostenrechnungsprüfung, in: Wolfgang Lück (Hrsg.), Lexikon der Rechnungslegung und Abschlussprüfung, 1998, S. 484

Anwendung Der Vergleich zwischen Ist- und Sollkosten dient der Kostenkontrolle. Kostenkontrolle in der Kostenträgerzeitrechnung: Im Betriebsabrechnungsbogen werden Ist-Gemeinkosten mit Soll-Gemeinkosten verglichen, wodurch die Wirtschaftlichkeit der einzelnen Kostenstellen überprüft werden kann. Kostenkontrolle in der Kostenträgerstückrechnung: Man vergleicht die mit Normalkosten durchgeführte Vorkalkulation mit der auf Istkosten basierenden Nachkalkulation für einen Kostenträger.

Beispiel In der Kostenträgerzeitrechnung können Über-/Unterdeckungen im Betriebsabrechnungsbogen ermittelt werden. Folgende Annahmen liegen dem Beispiel zugrunde: Ein Unternehmen kalkuliert mit Normal-Zuschlagsätzen, die sich als Durchschnittswert der Ist-Zuschlagsätze der vergangenen zwölf Monate ergeben haben:

Materialbereich10 %Fertigungsbereich200 %Verwaltungsbereich20 %Vertriebsbereich15 %

In der laufenden Rechnungsperiode sind die folgenden Einzelkosten entstanden:

Materialeinzelkosten100.000 €Fertigungseinzelkosten25.000 €

Es ergibt sich der folgende Betriebsabrechnungsbogen:

KostenbereichMaterialFertigungVerwaltungVertriebSumme Ist-Gemeinkosten12.00040.00031.86030.090Zuschlagsgrundlage100.00025.000177.000177.000Ist-Zuschlagsatz12,00 %160,00 %18,00 %17,00 %Normal-Zuschlagsatz10,00 %200,00 %20,00 %15,00 %Normal-Gemeinkosten10.00050.00037.00027.750Über-/Unterdeckung- 2.000+ 10.000+ 5.140- 2.340

Insgesamt liegt über alle Kostenbereiche eine Kostenüberdeckung von +10.800 € vor.

Erläuterungen zu den einzelnen Tabellenzeilen:

Ist-Gemeinkosten Willkürliche Annahmen über die Höhe der Istkosten in der abgelaufenen Periode. Zuschlagsgrundlage Bei der Zuschlagsgrundlage im Material- und Fertigungsbereich handelt es sich um die Einzelkosten aus der Aufgabenstellung. Im Verwaltungs- und Vertriebsbereich gelten die Herstellungskosten auf Ist-Kostenbasis aus der nächsten Tabelle als Zuschlagsgrundlage: Herstellungskosten (HK) = Materialeinzelkosten (MEK) + Materialgemeinkosten (MGK) + Fertigungseinzelkosten (FEK) + Fertigungsgemeinkosten (FGK) = 177.000 €. Ist-Zuschlagsatz Quotient aus Ist-Gemeinkosten und Zuschlagsgrundlage Normal-Zuschlagsatz Annahme aus Aufgabenstellung Normal-Gemeinkosten In allen vier Kostenbereichen ergeben sich die Normal-Gemeinkosten als Produkt aus Normal-Zuschlagsatz und Zuschlagsgrundlage. Im Verwaltungs- und Vertriebsbereich gelten als Zuschlagsgrundlage die in der nächsten Tabelle ermittelten HK auf Normalkostenbasis (185.000 €). Über-/Unterdeckung Differenz zwischen Normal-Gemeinkosten und Ist-Gemeinkosten.

IstkostenNormalkostenÜ-/U-DeckungMaterialeinzelkosten (MEK)100.000100.000 + Materialgemeinkosten (MGK) 12.000 10.000 - 2.000 + Fertigungseinzelkosten (FEK, Fertigungslöhne) 25.000 25.000 + Fertigungsgemeinkosten (FGK) 40.000 50.000 + 10.000 = Herstellkosten (HK) 177.000 185.000 + Verwaltungsgemeinkosten (VWGK) 31.860 35.400 + 5.140 + Vertriebsgemeinkosten (VTGK) 30.090 26.550 - 2.340 = Selbstkosten (SK) 238.950 249.750 + 10.800

Kommunalabgabengesetz Kostenüberdeckung ist auch ein Rechtsbegriff des öffentlichen Rechts. Die landesrechtlichen Kommunalabgabengesetze (KAG) sehen beispielsweise in § 6 Abs. 4 KAG NRW vor, dass Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes (maximal drei Jahre) innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen sind, Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Werden die erhobenen Kommunalabgaben nicht im selben Jahr durch kommunale Ausgaben verbraucht, liegt eine kommunale Kostenüberdeckung vor. In diesem Falle sind gemäß Abs. 1 Satz 1 HGB und § 43 Abs. 6 GemHVO NRW Rückstellungen zu bilden.Institut der Wirtschaftsprüfer (Hrsg.), Fachnachrichten, 12/2010, S. 2

Abgrenzung Die Kostendeckung ist ein Grundsatz der Preiskalkulation, wonach die Gesamtkosten durch die Umsatzerlöse oder Erträge gedeckt sein sollen. Sie betrifft daher ausschließlich die Gewinn- und Verlustrechnung und nicht auch die Plankostenrechnung.

Literatur

Einzelnachweise

Kategorie:Betriebswirtschaftslehre Kategorie:Kostenrechnung Kategorie:Management Kategorie:Planung und Organisation Kategorie:Rechnungswesen