mini|Das unbekannte Porträt ist heute in den Vatikanischen Museen zu sehen. Das bedeckte Haupt lässt darauf schließen, dass es sich bei dem alten Mann um einen römischen Priester bei der Durchführung eines Rituals handeln könnte. Die Merkmale sind in einer sehr realistischen Art und Weise gemacht und sind typisch für die spätrepublikanische Kunst der zweiten Hälfte des ersten Jahrhunderts v. Chr. (Inv. 1751)
Das Priesterwesen durchdrang im antiken Rom Staat und Zivilgesellschaft gleichermaßen. Der Kultus wurde für das gesamte Staatswesen rezipiert. Im Gegensatz zu vielen anderen antiken Religionen gab es in Rom nie eine geschlossene Priesterkaste. Sakrale Akte waren aber von höchster Bedeutung für das Staatsverständnis. Staatsorgane wie die Magistrate sprachen sich bei hoheitlichen Aufgaben nicht nur mit dem Senat ab, sie konsultierten auch Priester, um sich der Zustimmung der Götter zu versichern. Viele Ämter überschnitten sich in den sakralen Aufgabenbereichen, die religiösen Belange wurden untereinander aufgeteilt.
Vorbemerkungen Die römische Kultur war über weite Strecken ihrer Geschichte eine „plurireligiöse Gesellschaft“, wobei dem römischen Polytheismus die vorherrschende spirituelle Ausrichtung zufiel, in dem Jupiter, Juno, Mars und andere Göttervergleiche hierzu auch der Kaiserkult verehrt wurden.Robert Muth: Einführung in die griechische und römische Religion. WBG, Darmstadt 1998, ISBN 3-534-13654-3, S. 226–227 Muth wies darauf hin, dass eine „Liebe zu den Göttern“ unbekannt war, im Gegensatz zu der ekstatischen Hingabe, wie sie in der Anhängerschaft so z. B. antiker Mysterienkulte regelmäßig anzutreffen war.Robert Muth: Einführung in die griechische und römische Religion. WBG, Darmstadt 1998, ISBN 3-534-13654-3, S. 213 Auch erwiesen sich die religiösen Ansichten der römischen Kultur anschlussfähig an die Vorstellungen der von ihnen eroberten und integrierten Ethnien mit deren Übernahme, interpretatio romana, der jeweiligen Götterwelten.
Beard charakterisiert die römische Religion so, dass es keine Glaubenslehre in sensu stricto gab, keine „heilige Schrift“ und ebenso kein kohärentes Glaubenssystem.Mary Beard: SPQR. Die tausendjährige Geschichte Roms. S. Fischer Verlag, Frankfurt am Main 2016, ISBN 978-3-10-002230-1, S. 105–107 Die Römer wussten um die Existenz der Götter, aber sie glaubten nicht an sie in einem „verinnerlichten Sinn“. Nicht das individuelle Seelenheil und die Moral standen vorrangig, sondern das gute Verhältnis der Römer, der communitas populi romani zu den Göttern, die Erfolg und Wohlstand gewähren sollten. Die Vollbringung des Götterkultes war eine priesterliche Angelegenheit, die privaten familialen Kulthandlungen oblagen dem pater familias, dem Familienoberhaupt, als ihren Priester.Robert Muth: Einführung in die griechische und römische Religion. WBG, Darmstadt 1998, ISBN 3-534-13654-3, S. 289
Rosenberger sieht die antiken religiösen Spezialisten, die Priester in einer Vermittlerrolle zwischen den Menschen und Göttern, jedoch kamen ihnen vor allem eine Bedeutung an den Heiligtümern zu, denn die Seher, Propheten und Ritualspezialisten hatten an den Orakelstättenvergleiche hierzu auch Kultstätten, Axes Mundorum eine eindeutige Vermittlerfunktion.Veit Rosenberger: Religion in der Antike. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2012, ISBN 978-3-534-23826-2, S. 49; 100–121
Während der Zeit der römischen Republik übernahm die Kommunikation mit den Göttern (Divination), die auf der Ebene des römischen Gemeinwesen stattfand, die politische Elite, die, obzwar von den Priestern beraten, in ihren Entscheidungen jedoch eigenständig blieb. Besonders präsent war daher die römische Religion im politischen Umfeld, so tagte der Römische Senat in einem sakral definierten Raum, templum, und auch nicht, ohne ein vorheriges Weihrauch- und Weinopfer durchgeführt zu haben.Romina Schiavone: Vergehen gegen die Götter – Religiöse Delikte. In: Marcus Reuter, Romina Schiavone (Hrsg.): Gefährliches Pflaster. Kriminalität im römischen Reich (= Xantener Berichte Grabung-Forschung-Präsentation. Band 21). Philipp von Zabern, Darmstadt 2011, ISBN 978-3-8053-4393-0, S. 135–145, hier S. 135; Heinrich Krefeld (Hrsg.): Res Romanae. Cornelsen, Berlin 2005, S. 73 f.
Das Staatspriestertum Sacerdotes Die sacerdotes (sacerdotes publici populi Romani Quiritium, übersetzt etwa: „öffentliche Priester der römischen Bürgerschaft“) waren Priester im Ehrenamt. Sie entstammten der politischen und sozialen Elite.Jörg Rüpke: Sukzessionen in römischen Priesterschaften: Reflexion und Faktor sozialen Wandels. In: Almut-Barbara Renger, Markus Witte (Hrsg.): Sukzession in Religionen: Autorisierung, Legitimierung, Wissenstransfer. De Gruyter, Berlin / Boston 2017, S. 375–392, hier S. 375. Den Vorsitz im Gremium nahm der magister ein. Das Amt unterlag der Annuität. Eine Ausnahme bildete der Pontifex maximus, Vorsitzender des Pontifikalkollegiums, denn der wurde auf Lebenszeit gewählt. Den Priestern kam die Aufgabe zu, sich prominent zu zeigen und sichtbarem Ort Rituale mitzugestalten, deren Abläufe im Wesentlichen gewohnheitsrechtlich vorgegeben waren, so die Besorgung des Kult- und Opferwesens. Sie kannten sich im Recht aus, waren Spezialisten für die Eigentumsverhältnisse der Götter, und standen mit ihrem Vorzeichenwissen an der Schnittstelle zwischen Religion und Politik, wie ansonsten allein die Auguren.Jörg Rüpke: Sukzessionen in römischen Priesterschaften: Reflexion und Faktor sozialen Wandels. In: Almut-Barbara Renger, Markus Witte (Hrsg.): Sukzession in Religionen: Autorisierung, Legitimierung, Wissenstransfer. De Gruyter, Berlin / Boston 2017, S. 375–392, hier S. 376. Sie schufen sachkundige Verbindungen zwischen den Mitgliedern des Gemeinwesens und der sakralen Sphäre. Die Übersetzung mit „Priester“ ist hilfskonstruktiv, denn sacerdotes glichen eher öffentlichen Organen, als Geistlichen im heutigen Sinn. Sprachwissenschaftlich wird der aus den Worten sacer („einer Gottheit gehörig“) und *dhe („machen“, „tun“) zusammengesetzte Begriff als „Vollzieher einer heiligen Handlung“ gedeutet.Jörg Rüpke, Greg Woolf (Hrsg.): Religion in the Roman Empire. Kohlhammer, Stuttgart 2021, ISBN 978-3-17-029225-3, S. 25 f.
Die Priesterschaft mini|400px|Prozession römischer Priester auf einem Relief der Ara Pacis Augustae. Die Staatspriesterschaft, die wohl schon in archaischer Zeit aus der Übertragung von Sakralhandlungen an bestimmte Familien hervorging, war in drei Hauptgruppen organisiert.
Das waren in einer Hinsicht fünfzehn flamines, Einzel- und Opferpriester einer bestimmten Gottheit, der rex sacrorum (Opferkönig) und sechs vestales, Priesterinnen, die der Göttin Vesta verpflichtet waren.
Darüber hinaus gehörten zu den Priesterkollegien (ursprünglich drei, dann fünfzehn, seit Gaius Iulius Caesar sechzehn) pontifices, analog viele augures, der ordo haruspicum LX, die tresviri bzw. septemviri epulonum und die duoviri bzw. decemviri bzw. quindecimviri sacris faciundis. Sie waren insbesondere für administrative Religionsbelange und die Zeichendeutung zuständig.
Letztlich gehörten auch die stadtrömischen Kultsodalitäten (zwanzig fetiales, vierundzwanzig salii, luperci, zwölf arvales fratres, Titii sodales; in der Kaiserzeit ergänzt durch mehrere Augustales sodales), die anstelle der eigentlichen Staatspriester (Einzelpriester und Kollegien) besonders eigentümliche, oft noch etruskische Riten pflegten.
Das einzige von Frauen ausgeübte staatliche Priesteramt war das der Vestalinnen. Aber auch die Ehefrauen von Priestern konnten eine priesterliche Stellung innehaben (regina sacrorum, flaminica).Jörg Rüpke: Sukzessionen in römischen Priesterschaften: Reflexion und Faktor sozialen Wandels. In: Almut-Barbara Renger, Markus Witte (Hrsg.): Sukzession in Religionen: Autorisierung, Legitimierung, Wissenstransfer. De Gruyter, Berlin / Boston 2017, S. 375–392 (377).
Die Priesterschaft ergänzte sich ursprünglich durch Kooptation selbst; eine Ausnahme bildeten der rex sacrorum, die flamines und die vestales, die vom staatlichen Oberpriester, dem pontifex maximus, ernannt wurden. Seit Ende des 3. Jahrhunderts v. Chr. erfolgte die Ernennung des pontifex maximus und seit der lex Domitia 104 v. Chr. die der Priesterkollegien durch die in Wahlkörperschaften organisierte Bevölkerung. Das Priesteramt wurde im Allgemeinen lebenslang ausgeübt. Als inaugoratio bezeichnet man den Antritt in das Priestertum, während der Abtritt exaugoratio genannt wird. In beiden Fällen wird eine große Zeremonie veranstaltet.
Die soziale Stellung und Rolle der Priester In der römischen Religion übte während der römischen Monarchie der rex (König) die obersten priesterlichen Funktionen aus, während der Republik der Oberpriester, seit Augustus durch die Vereinigung von Prinzipat und Oberpontifikat 12 v. Chr. der princeps (Kaiser). Die Priester genossen besondere Ehren- und Vorrechte und galten auch als Hüter der Traditionen, was sie in ihrer altertümlichen Tracht (apex, tutulus, galerus, toga praetexta) zum Ausdruck brachten. Körperliche Defekte verhinderten den Eintritt in das Priesteramt. Die wichtige Rolle des sacerdos zeigt sich in der lange andauernden Exklusivität der höchsten Priesterstellen für Patrizier, auf die die Plebejer mit der Schaffung eines eigenen Zentralkults am Fuß des plebejischen Aventins reagierten und so ein Gegenstück zum römischen Haupttempel auf dem Kapitol schufen. Erst die lex Ogulnia 300 v. Chr. erlaubte es Plebejern, auch Pontifikat und Augurat auszuüben.
Die Priester wurden als öffentliche (publici) Personen angesehen, wenn sie eine staatlich anerkannte Sakralhandlung ausübten, galten aber sonst als homines privati – im Gegensatz zu den Magistraten. Die Bezeichnung sacerdos publicus blieb im Allgemeinen dem pontifex maximus und dem flamen dialis vorbehalten, die auch ex officio im Senat einsaßen, während ansonsten eine strenge Trennung zwischen Priesterschaft und Magistraten herrschte; letzteren wurden während der Republik sogar eine höhere Wertschätzung als den Priestern zuteil. Die Priester waren gleichwohl von größter Bedeutung für die Öffentlichkeit, da sie einen weiten Aufgabenkreis hatten: Sie schieden die dies fasti (Tage mit Rechtsprechung), dies nefasti (Tage ohne Rechtsprechung) und dies comitiales (Tage der Volksversammlungen), legten den Kalender fest, entschieden anhand der von den Sehern gedeuteten Vorzeichen über die Rechtsgültigkeit von Beschlüssen der staatlichen Organe oder konnten mit der Begründung begangener religiöser Verfehlungen Magistrate absetzen. Die Priesterämter waren deshalb während der Phase der römischen Bürgerkriege starken politischen Einflussnahmen ausgesetzt.
Im Wesentlichen nahmen die Priesterschaften ihre Aufgaben in der Stadt Rom oder im latinischen Umland wahr. Gleichwohl zog ihre Rekrutierung weitere Kreise, bis sie sich aus dem gesamten Imperium (Römische Provinzen) rekrutierten. Ihre Selbstdarstellung, ihre Ehrung wurde auf Inschriften verewigt (Dakien, Palmyra, Thysdrus oder auch Germania superior).Jörg Rüpke: Sukzessionen in römischen Priesterschaften: Reflexion und Faktor sozialen Wandels. In: Almut-Barbara Renger, Markus Witte (Hrsg.): Sukzession in Religionen: Autorisierung, Legitimierung, Wissenstransfer. De Gruyter, Berlin / Boston 2017, S. 375–392 (379).
Die Priesterschaft und die Rechtsprechung