Paul Werner Hoppe (* 28. Februar 1910 in Berlin; † 15. Juli 1974 in Bochum) war ein deutscher SS-Führer und Kommandant der Konzentrationslager Stutthof und Wöbbelin.
Leben Hoppes Vater war Architekt, der bereits 1912 verstarb, Hoppe wuchs daher unter dem Einfluss seines Patenonkels auf, der bildungsbürgerlichen, demokratischen Kreisen zugerechnet wurde. Nach Abitur und Gärtnerlehre begann Hoppe im Herbst 1931, an der Technischen Hochschule Berlin Garten- und Landschaftsbau zu studieren.
Am 1. Juni 1932 schloss Hoppe sich dem Nationalsozialistischen Deutschen Studentenbund an und überwarf sich mit seinem Onkel, der ihm bis dahin Wohnung und Unterstützung gewährt hatte. Hoppe trat der Studenten-SA bei, nahm an paramilitärischen Lehrgängen teil und wurde Anfang 1933 Mitglied der SS. Sein Studium führte er nicht zum Abschluss. Zum 1. April 1933 trat er der NSDAP bei (Mitgliedsnummer 1.596.491).Bundesarchiv, R 9361-IX KARTEI/16861198.
Im Herbst 1934 wurde Hoppe zur SS-Führerausbildung angemeldet und begann einen vorbereitenden Infanterie-Lehrgang. Im April 1935 wurde er zum Führerlehrgang der SS-Junkerschule Braunschweig zugelassen. Danach absolvierte Hoppe einen Lehrgang im KZ Dachau, wurde im April 1936 in das SS-Führerkorps aufgenommen und Zugführer der Wachmannschaft des KZ Lichtenburg.
Im Jahre 1936 ehelichte er Charlotte Baranowski, eine Tochter des Kommandanten von Lichtenburg und später des KZ Sachsenhausen, Hermann Baranowski. Ab 1938 war Hoppe in führender Stellung am Ausbau der SS-Totenkopfverbände tätig, nachdem er bereits im Juli 1937 zum Adjutanten der 1. SS-Totenkopfstandarte „Oberbayern“ befördert worden war. Im November 1938 wurde er Adjutant von Theodor Eicke, dem Leiter der Inspektion der Konzentrationslager, in Dachau.
Nach Beginn des Zweiten Weltkrieges wurde Hoppe von Eicke zum Divisionsadjutanten der SS-Totenkopf-Division ernannt und nahm zunächst wahrscheinlich am Überfall auf Polen und anschließend am „Westfeldzug“ teil. Ab 1941 war Hoppe an der Ostfront eingesetzt. Im Frühjahr 1942 wurde er in der Kesselschlacht von Demjansk verwundet. Nach dem Lazarettaufenthalt wurde Hoppe, der als nicht mehr kriegsverwendungsfähig galt, ab dem 1. September 1942 als Kommandant im KZ Stutthof eingesetzt. Mit dieser Versetzung erfolgte seine Beförderung zum SS-Sturmbannführer. Richard Glücks, seit November 1939 Inspekteur der Konzentrationslager, begründete die Entscheidung, Hoppe als Lagerkommandant einzusetzen, folgendermaßen:
Ab Sommer 1944 kamen 47.000 jüdische Häftlinge aus östlichen Lagern nach Stutthof. Hoppe schickte „arbeitsunfähige“ Juden oft weiter nach Auschwitz. Andere ließ er im eigenen „Judenlager“ selektieren und durch Giftspritzen oder Genickschüsse ermorden.Ulrich Herbert, Karin Orth, Christoph Dieckmann: Die nationalsozialistischen Konzentrationslager. Band 2. Frankfurt 2002, ISBN 3-596-15516-9, S. 769. Im Herbst 1944 wurde ein Eisenbahnwaggon als Gaskammer umgerüstet und kurzzeitig zur Tötung benutzt.Ulrich Herbert u. a.: Die nationalsozialistischen Konzentrationslager. S. 770.
Seit Anfang 1945 spielte Hoppe eine wichtige Rolle bei der Evakuierung der Konzentrationslager im nördlichen Teil des Reiches. Er ließ als Verantwortlicher das KZ Wöbbelin als Ausweichlager für das KZ Neuengamme herrichten und befahl die Räumung des Lagers in Stutthof. Die letzten Häftlinge wurden von dort auf dem Seeweg in die Lübecker Bucht geschafft und fielen bei Neustadt (Holstein) einem Massaker zum Opfer. Kurz vor der Kapitulation der Wehrmacht wurde Hoppe noch zum SS-Obersturmbannführer befördert.
Nach Kriegsende Hoppe flüchtete Anfang Mai 1945 über die Rattenlinie Nord nach Flensburg, wo er offenbar gefälschte Papiere erhielt und untertauchte.Stephan Link: „Rattenlinie Nord“. Kriegsverbrecher in Flensburg und Umgebung im Mai 1945. In: Gerhard Paul, Broder Schwensen (Hrsg.): Mai ’45. Kriegsende in Flensburg. Flensburg 2015, S. 22 ff. Im April 1946 wurde er gefasst, konnte aber im Herbst 1949 aus dem Internierungslager in die Schweiz flüchten. Im Dezember 1952 kehrte er nach Deutschland zurück und wurde im April 1953 verhaftet. Hoppe bestritt eine Beteiligung am Massaker bei Neustadt. 1955 wurde er vom Landgericht Bochum zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Das Gericht stufte ihn als „irregeleitet und verführt“ ein. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf. 1957 wurde er in zweiter Instanz wegen seiner Tätigkeit in Stutthof zu neun Jahren Zuchthaus verurteilt.
Am 20. Dezember 1960 wurde Hoppe aus der JVA Münster entlassen und führte ein unauffälliges Leben bis zu seinem Tod im Jahre 1974.
Literatur Ulrich Herbert, Karin Orth, Christoph Dieckmann: Die nationalsozialistischen Konzentrationslager. Fischer (Tb.), Frankfurt 2002, ISBN 3-596-15516-9. Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945. Fischer-Taschenbuch-Verlag, Frankfurt am Main 2005, ISBN 3-596-16048-0. Carina Baganz: Zehn Wochen KZ Wöbbelin – Ein Konzentrationslager in Mecklenburg 1945. (Hrsg.) Mahn- und Gedenkstätten Wöbbelin 2000 „LG Bochum 4. Juni 1957“. In: Irene Sagel-Grande, H. H. Fuchs, C. F. Rüter (Hrsg.): Justiz und NS-Verbrechen. Sammlung deutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen 1945–1966. Band XIV. University Press, Amsterdam 1976, Nr. 446, S. 147–234.
Einzelnachweise
Kategorie:KZ-Kommandant Kategorie:Personal im KZ Lichtenburg Kategorie:NSDAP-Mitglied Kategorie:SS-Mitglied Kategorie:Angehöriger der Waffen-SS Kategorie:Personal im KZ Stutthof Kategorie:Verurteilte Person (NS-Kriegsverbrechen) Kategorie:Deutscher Kategorie:Geboren 1910 Kategorie:Gestorben 1974 Kategorie:Mann