Der Begriff Deckungsprinzip wird in verschiedenen Bedeutungen gebraucht:

Im Zwangsversteigerungsrecht besagt das Deckungsprinzip, dass die vorrangigen Rechte im Zwangsversteigerungstermin gewahrt bleiben müssen, siehe Geringstes Gebot im Pfandbriefgeschäft, besagt das Deckungsprinzip, dass die verkauften Pfandbriefe durch Hypotheken in mindestens gleicher Werthöhe gedeckt sein müssen, siehe Pfandbrief im öffentlichen Haushaltsrecht besagt das Gesamtdeckungsprinzip, dass alle Einnahmen insgesamt zur Deckung aller Ausgaben dienen, siehe Gesamtdeckungsprinzip und das Deckungsprinzip, dass die Haushalte ausgeglichen sein müssen, siehe Haushaltsplan in der Deckungsbeitragsrechnung besagt das Deckungsprinzip, dass die Erlöse einer Leistung mindestens die direkt zuordenbaren Kosten decken muss.