Die heutige Verfassung der Niederlande geht auf die Jahre 1814/15 zurück, als das Königreich der Vereinigten Niederlande begründet wurde. Sie ist eine der ältesten noch gültigen Verfassungen der Welt und hat ihre Wurzeln in der Verfassung der Batavischen Republik von 1798 im Zuge der Französischen Revolution. Modell stand die französische , wichtige Unterschiede lagen in den individuellen Freiheiten der Bürger und der christlichen Nächstenliebe.Hans Schoots: De grondwet van 1798 – Revolutie op het Binnenhof. In: Maurice Kneppers (Hrsg.): Historisch Nieuwsblad, 7/2010; historischnieuwsblad.nl

Eine wichtige Verfassungsänderung, die zur Entstehung des parlamentarischen Systems in den Niederlanden führte, stammt von 1848. Als einen weiteren Meilenstein bezeichnet man die Änderungen im Zusammenhang mit der pacificatie von 1917, als das allgemeine Wahlrecht eingeführt wurde. Im Jahr 1954 wurde die Verfassung, die bis dahin nur aus dem Grondwet voor het Koninkrijk der Nederlanden bestand, um das Statuut voor het Koninkrijk der Nederlanden ergänzt. Damit wurde das Kolonialreich in ein neues Gebilde umgewandelt. Die letzte größere Revision fand 1983 statt, damals wurde ein Großteil des Textes neu formuliert.

mini|Der Hauptautor der Verfassung von 1814: Gijsbert Karel van Hogendorp. Bildnis am Beurs World Trade Center in seiner Geburtsstadt Rotterdam

Verfassungsgeschichte Republik 1579–1795 Infolge des Aufstandes von 1568 waren die (nördlichen) Niederlande von Habsburg-Spanien unabhängig geworden, was im Westfälischen Frieden 1648 anerkannt wurde. Die einzelnen Provinzen waren in der Utrechter Union zusammengeschlossen, der dazu geschlossene Vertrag von 1579 stellt allerdings keine Verfassung dar, enthielt aber für Holland und Zeeland das Grundrecht auf individuelle Glaubensfreiheit.W. R. E. Velema: Revolutie, Republiek en Constitutie. De ideologische context van de eerste Nederlandse Grondwet. In: N. C. F. van Sas (Hrsg.): De eeuw van de Grondwet. Grondwet en politiek in Nederland, 1798–1917. Kluwer, Deventer 1998, S. 20–44, hier S. 20.Erno Bos: Godsdienstvrijheid onder de eerste Oranjevorsten. Hrsg. Verloren, Hilversum 2009, Zusammenfassung digibron.nl. Hinter dem Begriff „Republik der Sieben Vereinigten Niederlande“ sind Aristokratien zu verstehen, in denen die Patrizier der Städte und der Landesadel die Führung innehatten. Trotz der Vormacht der Provinz Holland mussten auch die anderen Provinzen ihre Zustimmung zur gemeinsamen Politik geben. Im 17. Jahrhundert wurden die Niederlande noch als ordentlich, sicher und verlässlich betrachtet, danach, als die übrigen Länder Europas ihre Verwaltung modernisierten, als weniger effizient und altmodisch.Siehe auch Handboek van het Nederlandse staatsrecht, bearbeitet von L. Prakke u. a., W. E. J. Tjeenk Willink, Deventer 2001, S. 107/108.

Die ersten Niederländer, die an eine Verfassung im modernen Sinne einer geschriebenen Verfassungsurkunde dachten, stammten aus der Bewegung der patriotten der 1780er Jahre – die Patrioten wollten im Sinne der Aufklärung das Bürgertum an der politischen Macht beteiligen. Vorbild der Verfassungsbefürworter war zum Teil die Entwicklung in Nordamerika; sie wiesen darauf hin, dass dem lange Zeit so verehrten Utrechter Vertragsdokument von 1579 Merkmale wie die Volkssouveränität, Grundrechte und eine Abgrenzung der Staatsaufgaben fehlten.W. R. E. Velema: Revolutie, Republiek en Constitutie. De ideologische context van de eerste Nederlandse Grondwet. In: N. C. F. van Sas (Hrsg.): De eeuw van de Grondwet. Grondwet en politiek in Nederland, 1798–1917. Kluwer, Deventer 1998, S. 20–44, hier S. 21/22.

Französische Zeit 1795–1813 mini|Departements von 1798 1795 marschierten die Franzosen der Revolution in die Niederlande ein und eine Batavische Republik wurde gegründet. Eine Staatsregeling voor het Bataafsche Volk lag 1798 vor, nachdem französischer Druck die Verhandlungen in der niederländischen Nationalversammlung beschleunigt hatte. Die Verfassung orientierte sich am französischen Direktorium. Es handelte sich bei der Staatsregeling jedoch nicht um eine sklavische Nachahmung der französischen Verfassung von 1795, wie es eine ältere Historiografie sah, so der Staatsrechtler Wyger Rykele Elzo Velema.W. R. E. Velema: Revolutie, Republiek en Constitutie. De ideologische context van de eerste Nederlandse Grondwet. In: N. C. F. van Sas (Hrsg.): De eeuw van de Grondwet. Grondwet en politiek in Nederland, 1798–1917. Kluwer, Deventer 1998, S. 20–44, hier S. 38.

Zwar übernahm die sehr umfangreiche Staatsregeling die Lehre der Gewaltenteilung, wies aber der Legislative die höchste Macht zu. Das Parlament bestand aus zwei gewählten Kammern. Aus seiner Mitte wählte das Parlament fünf Personen, die eine Art Regierung bildeten. Die Provinzen wurden durch Departements nach französischem Muster ersetzt; zwischen Volk und nationaler Volksvertretung sollte es keine Instanzen mehr geben. 1801 wurde auf Druck des französischen Ersten Konsuls Napoléon jedoch eine neue Staatsregeling eingeführt, die der Verfassungsentwicklung in Frankreich folgte. Außerdem gelang es nicht, das zentralistische System im Lande zu verankern.

Am dazugehörigen Referendum nahmen weniger als zwanzig Prozent der Wahlberechtigten teil, weswegen man die Zuhausegebliebenen kurzerhand als Befürworter rechnete.Handboek van het Nederlandse staatsrecht, bearbeitet von L. Prakke u. a., W. E. J. Tjeenk Willink, Deventer 2001, S. 113/114. Die neue Staatsregeling vom Oktober 1801 stärkte die Exekutive, deren Mitglieder teils vom Parlament gewählt und teils durch Kooptation und durch die Departements bestimmt wurden. Die Parlamentsmitglieder wurden ernannt, und die Gesetzesinitiative lag bei der Exekutive. Durch eine territoriale Neuordnung entsprachen die Departements nun großteils den alten Regionen und bekamen die alten Namen wieder. Wie die Gemeinden erhielten die Departements einige Befugnisse. Erstmals wurde ein Nationaal Gerechtshof eingerichtet.Handboek van het Nederlandse staatsrecht, bearbeitet von L. Prakke u. a., W. E. J. Tjeenk Willink, Deventer 2001, S. 114.

mini|Louis Bonaparte, König von Holland 1806–1810 Wieder war es Napoléon, mittlerweile Kaiser, der im Herbst 1804 eine neue Staatsregeling wollte. Die Regierung sollte nur noch eine Person an der Spitze haben, wozu Napoleon den batavischen Abgesandten zu Paris ausersehen hatte, Rutger Jan Schimmelpenninck. Bei einer Wahlbeteiligung von weniger als fünf Prozent kam die neue Staatsregeling 1805 zustande. Dem raadspensionaris (Ratspensionär, ein Begriff aus der Zeit der Republik) stand ein gesetzgebendes Organ von nur 19 Mitgliedern gegenüber. Die Rechte der unteren Ebenen wurden zugunsten des raadspensionaris wieder eingeschränkt.Handboek van het Nederlandse staatsrecht, bearbeitet von L. Prakke u. a., W. E. J. Tjeenk Willink, Deventer 2001, S. 115.

Da Schimmelpennincks Regierung nicht den Erwartungen Napoléons entsprach, richtete der Kaiser ein Königreich Holland ein, mit seinem Bruder Louis Bonaparte als König. 1810 wurden die Departements des Königreiches jedoch von Frankreich annektiert, da Louis den Anweisungen Napoléons unzureichend nachkam. Unter dem Generalgouverneur für die départements de la ci-devant Hollande, Charles François Lebrun, wurden Präfekten in den Departements und maires in den Gemeinden eingesetzt.Handboek van het Nederlandse staatsrecht, bearbeitet von L. Prakke u. a., W. E. J. Tjeenk Willink, Deventer 2001, S. 115.

L. Prakke schreibt zusammenfassend über die französische Zeit, dass man in fünfzehn Jahren die gesamte Skala der Konsequenzen der Revolution erlebt habe. Die Formen und Einrichtungen der alten Republik fanden ein Ende, ohne dass die nachfolgenden Regime lange genug Bestand hatten, um Wurzeln zu schlagen.Handboek van het Nederlandse staatsrecht, bearbeitet von L. Prakke u. a., W. E. J. Tjeenk Willink, Deventer 2001, S. 115.

Die Verfassung des Königreichs 1814/15 mini|links|Das Vereinigte Königreich der Niederlande 1815–1830, zusammen mit dem Großherzogtum Luxemburg in Personalunion mini|König Wilhelm I. der Niederlande (1815), der von 1815 bis 1840 herrschte mini|Verabschiedung der Verfassung der Niederlande, Gravur von 1814 Nachdem Napoleons Macht sich zu neigen begonnen hatte, beendete Wilhelm Friedrich, Prinz von Oranien-Nassau, sein fast 19-jähriges Exil. Am 30. November 1813 (rund einen Monat nach der Völkerschlacht bei Leipzig) landete er bei Scheveningen in der Nähe von Den Haag. Um seine beginnende Herrschaft nicht zu gefährden, verkündete er am 2. Dezember, er wolle die ihm angebotene Souveränität nur bei Annahme einer Verfassung akzeptieren.N. C. F. van Sas: Onder waarborging eener wijze constitutie. Grondwet en politiek (1813–1848). In: N. C. F. van Sas (Hrsg.): De eeuw van de Grondwet. Grondwet en politiek in Nederland, 1798–1917. Kluwer, Deventer 1998, S. 114–145, hier S. 117. Den niederländischen Staatsrechtlern ist es wichtig zu betonen, dass die Verfassung nicht vom König oktroyiert sei. Schon die Proklamation der Herren Kemper und Fannius Scholten, die am 1. Dezember 1813 dem Oranier die Souveränität zusprach, habe eine Verfassung genannt.Handboek van het Nederlandse staatsrecht, bearbeitet von L. Prakke u. a., W. E. J. Tjeenk Willink, Deventer 2001, S. 413.

Der Entwurf für die Verfassung stammte von dem Juristen Gijsbert Karel van Hogendorp. Im Stile des ancien régime sprach er vom Grundgesetz noch oft im Plural, im Sinne von grundlegenden Verfassungsprinzipien. Trotz der rhetorischen Rückgriffe auf die alte Zeit und das Betonen der Tradition übernahm sein Entwurf allerdings das aus französischer Zeit stammende Konzept des Einheitsstaates. Mit dem entsprechenden Artikel in der Grondwet von 1814 lässt sich das Nebeneinander von Alt und Neu gut veranschaulichen: De Staten-Generaal vertegenwoordigen het geheele Nederlandsche Volk. Der Begriff Staten-Generaal war zwar alt, bezeichnete aber nicht mehr eine Gesandtenversammlung wie in der Republik der sieben Provinzen, sondern eine nationale Volksvertretung wie in der Staatsregeling von 1798.N. C. F. van Sas: Onder waarborging eener wijze constitutie. Grondwet en politiek (1813–1848). In: N. C. F. van Sas (Hrsg.): De eeuw van de Grondwet. Grondwet en politiek in Nederland, 1798–1917. Kluwer, Deventer 1998, S. 114–145, hier S. 118/119.

Charakteristisch für die Grondwet voor de Vereenigde Nederlanden (das Grundgesetz für die Vereinigten Niederlande) vom 30. März 1814 sind die erbliche Königswürde und eine zentral organisierte Rechtsprechung.C. A. J. M. Kortmann: Constitutioneel recht. 4. Auflage. Kluwer, Deventer 2001, S. 88.

Schon 1815 musste die Verfassung reformiert werden, denn auf dem Wiener Kongress fielen die ehemals österreichischen Niederlande (das spätere Belgien) an Wilhelms Staat. Die Grondwet voor het Koninkrijk der Nederlanden, auf Französisch: Loi fondamentale du Royaume des Pays-Bas, führte das Zweikammersystem ein, also die Aufteilung des Parlaments in zwei Kammern. Die Mitglieder der Ersten Kammer wurden vom König auf Lebenszeit ernannt, die der Zweiten Kammer für drei Jahre gewählt, wobei jedes Jahr ein Drittel abtrat. Einige neue Grundrechte wie das Petitionsrecht und die Pressefreiheit wurden eingeführt.C. A. J. M. Kortmann: Constitutioneel recht. 4. Auflage. Kluwer, Deventer 2001, S. 88.

Änderungen 1840 und 1848 mini|links|Johan Rudolf Thorbecke (1798–1872), liberaler Staatsmann und Reformer der Verfassung 1848