Franz Hürth SJ (* 5. Oktober 1880 in Aachen; † 29. Mai 1963 in Rom) war katholischer Geistlicher, Jesuit und Moraltheologe.

Leben Franz Hürth war Sohn des Architekten Hermann Joseph Hürth und seiner Frau Wilhelmine (geb. Fleischhauer). Sein älterer Bruder war Theodor Hürth, der spätere Generalpräses des Internationalen Kolpingwerkes.

Franz Hürth studierte Philosophie und Katholische Theologie an der Jesuiten-Hochschule in Valkenburg/Niederlande sowie Jurisprudenz in Berlin. Ab 1918 war er als Nachfolger von August Lehmkuhl Professor für Moraltheologie in Valkenburg. Dort zählte Karl Rahner zu seinen Schülern. In der Diskussion um die Sterilisierung Geisteskranker in den späten 1920er Jahren widersprach er Joseph Mayer (1886–1967) und verfocht die grundsätzliche Unvereinbarkeit von katholischer Moraltheologie und Eugenik.

Bei der Abfassung der Enzyklika Casti connubii von 1930 erreichte er, dass die Ehezwecklehre (siehe auch Matrimonium) gegen die Absicht von Papst Pius XI. festgeschrieben wurde.

Im Herbst 1934 wurde Hürth von Papst Pius XI. beauftragt, zusammen mit seinem Ordensbruder Johannes Rabeneck für das Heilige Offizium eine Stellungnahme zur nationalsozialistischen Ideologie vorzubereiten. Bereits nach einem halben Jahr hatten die beiden Jesuiten „– im Wesentlichen aus Hitlers ‚Mein Kampf‘ – ein Verzeichnis der Hauptirrtümer des Nationalismus, Rassismus und Totalitarismus zusammengestellt“.Thomas Brechenmacher: Der Vatikan und die Juden: Geschichte einer unheiligen Beziehung. Beck, München 2005, ISBN 3-406-52903-8, S. 180 f.

Nachdem die Ordenshochschule in Valkenburg nach dem deutschen Einmarsch in die Niederlande im Juli 1942 von der Gestapo aufgelöst worden war, wechselte Hürth als Professor für Moraltheologie an die Päpstliche Universität Gregoriana in Rom. Dort erlangte er vor allem Bedeutung und Einfluss als moraltheologischer Berater von Papst Pius XII. und wurde als Konsultor des Heiligen Offiziums berufen. Er war einer der 27 Theologen, die in Vorbereitung der 1950 erfolgten Dogmatisierung der leiblichen Aufnahme Mariens in den Himmel zu Rate gezogen wurden.Matthias Daufratshofer: Es gilt das gesprochene Wort? Maria kommt im Mariendogma von 1950 namentlich nicht vor. In: Herder Korrespondenz, 2024, Jg. 78, Heft 4, S. 13–16, hier S. 13.

Hürths Vorschlag folgend, berief Papst Johannes XXIII. die französischen Theologen Yves Congar und Henri de Lubac zu Konsultoren der Theologischen Vorbereitungskommission für das Zweite Vatikanische Konzil.

Ehrungen 1955: Großes Verdienstkreuz der Bundesrepublik Deutschland

Schriften Rezension zu Joseph Mayer, „Gesetzliche Unfruchtbarmachung“, Freiburg 1927. In: Scholastik, Freiburg, 1928, Jg. 3, S. 216 ff., 418 ff. Gesetzliche Sterilisation. In: Stimmen der Zeit, Februar 1929, Jg. 59, Heft 5, Band 117, S. 360–375. Die Stellung der katholischen Sittenlehre zum Strafrecht im allgemeinen und zum strafrechtlichen Schutz der Sittlichkeit im besonderen. Paderborn 1929. „Schuld und Sühne“ vom psychologischen und fürsorgerischen Standpunkt. Bachem, Köln 1931 (Veröffentlichungen des Vereins katholischer deutschen Sozialbeamtinnen; 3); . Der Wille zum Kind: Zur Frage nach der sittlich zulässigen Ausnützung der tempora agenneseos. In: Chrysologus, Paderborn, 1932, Jg. 72, Hefte 11 und 12. Theologia Moralis. Päpstliche Universität Gregoriana, Rom 1948. mit Pedro Maria Abellán: De principiis, de virtutibus et praeceptis. Päpstliche Universität Gregoriana, Rom 1948, .

Literatur Ludwig Koch: Jesuitenlexikon: Die Gesellschaft Jesu einst und jetzt. Bonifacius-Druckerei, Paderborn 1934, . Nachdruck Leverkusen / Hervelee 1962, S. 835.

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Einzelnachweise

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