Absetzung umfasst mehrere Bedeutungen. Im Steuerrecht und Sozialrecht bezeichnet sie beispielsweise die zulässigen Abzüge von bestimmten Ausgaben bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens bzw. anderer Bemessungsgrundlagen. Die bei abnutzbaren Gütern des Anlagevermögens erfolgenden Abschreibungen werden im Steuerrecht als Absetzung für Abnutzung bezeichnet. Der Begriff Absetzung wird auch im Zusammenhang bei einer Hehlerei benutzt.

Steuerrecht Es muss nur der Teil der Einnahmen versteuert werden, der übrig bleibt, nachdem folgende Aufwendungen abgezogen wurden: Betriebsausgaben Werbungskosten Ein Sonderfall sind Absetzungen für Abnutzung (AfA). Diese sind i. d. R. Teil von Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten Sonderausgaben Außergewöhnliche Belastung

Steuerhehlerei Absetzen bedeutet hier, eine Sache an einen Dritten – unabhängig von dessen Gut- oder Bösgläubigkeit – zu veräußern.

Sozialrecht (Deutschland)

Absetzbeträge wie Versicherungspauschale, Mehraufwendungen für Verpflegung, Werbungskostenpauschale und Entfernungspauschale regelt § 6 der Sozialgeld-Verordnung des Arbeitslosengelds II.

Einzelnachweise Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung, Pauschbeträge für vom Einkommen abzusetzende Beträge

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