Als Suppeneinlagen bezeichnet man Bestandteile von Suppen und Eintöpfen, die nach dem Garprozess als Ergänzung und Aufwertung des Geschmacks und Nährwerts zugefügt werden. Grundsätzlich sind die Suppeneinlagen bereits verzehrfertig und werden nur noch mit dem Gericht erwärmt.
Prinzipiell unterscheidet man die Suppeneinlagen in folgenden vier Gruppen:
Gemüse und Pilze Blumenkohl, Paprika, Spargel, Tomate Wurzelgemüse: Kartoffeln, Karotten, Sellerie, Lauch Pilze: Champignons, Trüffel
Getreide und Backwaren Backerbsen, Biskuit, Brandmasse Croûtons und Scheiben von Weißbrot Eierkuchen wie Flädle (als Garnitur Céléstine genannt) Graupen und Grieß Reis und Teigwaren Suppenteig Klößchen bzw. Knödel aus: Fisch und Fleisch Leber und Mark Grieß Strudel Fleischstrudel, Lungenstrudel
Daneben werden Eierstich oder Wurst in verschiedenen Formen als Suppeneinlage verwendet.
Quellen Erhard Gorys: Das neue Küchenlexikon. Von Aachener Printen bis Zwischenrippenstück. 13. Auflage, dtv, München 2011, ISBN 978-3-423-36245-0. Friedel Dries: Prüfungsaufgaben für Köche. 8. Auflage, Pfanneberg, Giessen / Leipzig 1996, ISBN 3-8057-0374-0.