mini|Briefmarken-Gedenkausgabe zum 150. Jahrestag der Wiedereröffnung des Løgtings 2002 mini|Das Løgting in Tórshavn. Altes und neues Gebäude im Jahr 2005. mini|Das Løgtingshaus in Tórshavn. Giebelansicht des alten Gebäudes.

Das Løgting [] ist das Parlament der Färöer. Es zählt zu den ältesten Parlamenten der Welt. Seine Wurzeln reichen bis ins Jahr 900, nur von 1816 bis 1852 fanden keine Tagungen statt.

Das Parlamentsgebäude ist ein 1856 unter Gouverneur Carl Emil Dahlerup gebautes Holzhaus und befindet sich nördlich des ursprünglichen Tagungsortes, der Halbinsel Tinganes im Zentrum von Tórshavn. Neben diesem zentralen Thing gab es bis 1892 auch lokale Things, das sogenannte Várting in jedem der sieben Bezirke (eine Sýsla). Diese traditionellen sieben Wahlkreise wurden am 25. Oktober 2007 zu einem einzigen Wahlkreis zusammengelegt.

Eine Legislaturperiode dauert vier Jahre, vorzeitige Neuwahlen sind möglich. Das aktive und passive Wahlrecht genießen alle Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Name Das altnordische Wort lǫgþing bedeutet „Gesetzesversammlung, Gericht“. Der Bestandteil lǫg bedeutet „Regel“, „Gesetz“ (verwandt mit englisch law und lateinisch lex); Þing bedeutet „Versammlung“ oder „Gericht“ (siehe Thing).

Namensformen: Der volle offizielle Name ist Føroya løgting. Die bestimmte Form von Løgting [] lautet Løgtingið []. Der dänische Name ist Lagting [], bestimmte Form: Lagtinget []. Bis etwa 1400 hieß das Parlament Althing.

Kompetenzen Die Zuständigkeiten des Parlaments regeln im Wesentlichen das Autonomiestatut vom 31. März 1948, der Vertrag von Fámjin vom 29. März 2005 und das Übernahmegesetz vom 4. April 2005.

Wahl der Landesregierung Das Løgting wählt die Landesregierung der Färöer. Sowohl der Ministerpräsident als auch die anderen Minister haben einen Sitz im Løgting ohne Stimmrecht. Regierungsmitglieder müssen ein Abgeordnetenmandat ruhen lassen, sie werden während dessen durch einen Nachrücker aus der Parteiliste vertreten. Beschlossene Gesetze des Løgting müssen vom Ministerpräsidenten bestätigt werden, um in Kraft zu treten.

Politikfelder

Die Kompetenzen des Løgtings werden nach einem A-Sektor und einem B-Sektor unterschieden. Zum A-Sektor gehören alle Zuständigkeitsbereiche, die vom Løgting übernommen werden können, wenn entweder das Løgting oder das dänische Folketing es beschließen. In den B-Sektor fallen alle Fragen, die von färöischer und dänischer Regierung gemeinsam an das Løgting delegiert werden.

Grundsätzlich nicht zuständig ist das Løgting für die Landesverteidigung, Justiz und Außenpolitik. Diese sind Angelegenheit des Königreichs Dänemark. 2005 wurde allerdings mit dem Vertrag von Fámjin ein bilaterales Abkommen unterzeichnet, das die diesbezüglichen Kompetenzen des Løgtings entscheidend erweiterte.

Zu den zentralen Aufgaben des Løgting gehört die Wirtschaftspolitik der Färöer, die vor allem davon bestimmt wird, dass die Färöer kein Mitglied der EU sind. Die Färöer stimmen sich bei ihren Verhandlungen mit der EU stets mit der dänischen Regierung ab. Weitere Zuständigkeitsbereiche sind Inneres, Finanzen, Soziales, Familie, Gesundheit, Umwelt, Verkehr, Kultur, Bildung und Forschung.

Organisation der Abgeordneten

Fraktionen Das Parlament zählt seit 2007 33 Abgeordnete. Folgende färöische Parteien (in Klammern Listenbuchstabe) sind seit der Wahl vom 26. März 2026 im Løgting vertreten (in Klammern Veränderungen gegenüber 2022) Fólkaflokkurin (A), Volkspartei – 9 Sitze (+3) Sambandsflokkurin (B), Unionisten – 7 Sitze (±0) Javnaðarflokkurin (C), Sozialdemokraten – 6 Sitze (−3) Tjóðveldi (E), Republikaner – 6 Sitze (±0) Framsókn (F), Fortschrittspartei – 2 Sitze (−1) Miðflokkurin (H), Zentrum – 2 Sitze (±0) Sjálvstýri (bis 2015: Sjálvstýrisflokkurin) (D), Selbstverwaltungspartei – 1 Sitz (+1)

Ausschüsse Das Løgting hat mehrere Ausschüsse mit folgenden Tätigkeitsbereichen: Finanzen Außenpolitik Färöische Landesregierung Industrie Wohlfahrt Kommunalpolitik Kultur Justiz Nordischer Rat (zwei vom Løgting gewählte Delegierte) Westnordischer Rat Schatzmeisterei des Løgting Gefangenenbetreuung

Parlamentseröffnung mini|Bei der Parlamentseröffnung zur Ólavsøka 1930 kam es zu einem Eklat: Der Danebrog wurde eingeholt und das Merkið gehisst. Traditionell wird das Løgting am färöischen Nationalfeiertag Ólavsøka am 29. Juli offiziell eröffnet. Hierzu versammeln sich Parlamentarier, Minister, Geistliche und Beamte vor dem Parlamentsgebäude und ziehen in einer feierlichen Prozession von der Niels Finsens gøta zur Tórshavner Domkirche. Nach dem Gottesdienst kehrt die Prozession zum Løgting zurück, wo der Løgmaður das Parlament mit einer Rede zur Lage der Nation eröffnet.

Die Parlamentseröffnung trägt Volksfestcharakter. Das felsige Ufer der Regierungshalbinsel Tinganes ist an diesem Tage eintrittsgeldpflichtig. Es bildet die beste natürliche Tribüne, um die sehr beliebte Ruderregatta zu verfolgen.

Früher war die Parlamentssitzung zur Ólavsøka die einzige des Jahres und dauerte acht Tage, jeweils von sechs Uhr morgens bis drei Uhr nachmittags. Jeden Tag gab es einen Kirchgang. Bis ins 17. Jahrhundert hinein waren alle sieben Pfarrer der Färöer zu jedem dieser Gottesdienste anwesend.

Reichsombudsmann Dänemark wird auf den Färöern durch die Reichsombudsschaft vertreten. Der Ombudsmann bzw. die Ombudsfrau nimmt an den Sitzungen des Løgtings teil, darf in der Fragestunde Anfragen stellen, hat aber kein Stimmrecht. Bis zum Autonomiestatut 1948 war der Amtmaður der offizielle Vertreter des Mutterlandes gewesen.

Wahlergebnisse seit 1906 Løgtingswahlen werden in der Regel alle vier Jahre abgehalten. Die Parteien haben feste Buchstaben als Kürzel. In dieser Reihenfolge tauchen sie auch auf den Wahlzetteln auf. Gelistet wird der Zeitraum seit 1906, als die ersten beiden politischen Parteien gegründet wurden, und somit die Nationalbewegung in ihr politisches Stadium trat.

Auffallend ist die relative Stabilität der Wahlergebnisse seit 1954, wo vier Parteien jeweils um die 20 % schwanken. Das entspricht einer Ausgewogenheit im färöischen Koordinatensystem, wo nicht nur zwischen links und rechts, sondern auch in der Frage zur Unabhängigkeit unterschieden wird. Das ergibt vier verschiedene Tendenzen, und sie alle sind ungefähr gleich stark, was entsprechende Kompromisse bei Koalitionsbildungen zur Folge hat.

Die Parteibuchstaben sind:

In Prozenten

Wahl A B C D E F G H I J K L M N O U Summe26.03.202626,721,518,93,617,46,65,310008.12.202218,920,026,62,717,77,56,610031.08.201924,520,322,13,418,14,65,40,90,510001.09.201518,918,725,14,120,77,05,510029.10.201122,524,717,84,218,36,36,210019.01.200820,121,019,47,223,38,40,710020.01.200420,623,721,84,621,75,22,410030.04.200220,826,020,94,423,74,210030.04.199821,318,121,97,623,82,50,84,110007.07.199416,023,415,35,613,76,39,55,81,92,410017.11.199021,918,927,58,814,75,92,310008.11.198823,221,221,67,119,25,22,10,010008.11.198421,621,223,48,519,55,810008.11.198018,923,921,78,419,08,210007.11.197817,926,322,37,220,36,110007.11.197420,519,125,87,222,52,52,510007.11.197020,021,727,25,621,93,510008.11.196621,623,727,04,920,02,810008.11.196220,220,327,55,921,64,410008.11.195817,823,725,85,923,92,910008.11.195420,926,019,87,123,82,510008.11.195032,327,322,48,29,810008.11.194640,928,728,12,310006.11.194543,424,422,89,410024.08.194341,528,319,910,410030.01.194024,732,323,916,21,61,310028.01.193633,724,034,28,110019.01.193250,110,537,30,21,810023.01.192846,110,642,31,010022.01.192458,739,12,210010.11.192058,441,610024.04.191850,349,710028.02.191637,951,710,410002.02.191452,847,210002.02.191252,341,66,010012.02.191072,324,33,410012.02.190866,133,910018.07.190662,437,6100

In Mandaten

Die Sitze verteilten sich dann wie folgt:

Wahl A B C D E F G H I J K L M N O U Summe26.03.202697616223308.12.202267906323331.08.20198771622003309.01.201566827223329.10.201188616223319.01.200877628303320.01.200477718203230.04.20027871813230.04.1998867280103217.07.199468728001003217.11.1990761034203208.11.1988877262003208.11.19847782623208.11.19806873623207.11.19786882623207.11.197455726102607.11.19705671612608.11.19666675112608.11.19626682612908.11.19585782713008.11.19546752612708.11.1950876222508.11.1946864202006.11.1945116602324.08.1943128502530.01.19406864002428.01.193686822419.01.19321128002123.01.19281021102322.01.1924131002310.11.192010102024.04.19189112028.02.191610912002.02.19141282002.02.191213702012.02.191013702002.02.19081372018.07.190612820

Geschichte

Wikingerzeit mini|Tinganes Die erste schriftliche Erwähnung des Løgtings findet sich in der Färingersaga, die um 1200 in Island niedergeschrieben wurde (vorher mündlich überliefert). Historiker schätzen, dass es schon kurz nach der nordischen Besiedlung der Färöer im 9. Jahrhundert gegründet wurde, spätestens um 900. Ursprünglich hatte das Løgting den historischen Charakter eines Althings (nicht zu verwechseln mit dem heutigen isländischen Althing, das ebenso ein modernes Parlament im Sinne einer frei gewählten Vertretungskörperschaft ist), war also Plenum aller Großbauern. Historisch belegt ist, dass das färöische Þing ab dem Jahr 999 das Christentum annahm, nachdem sich der in Norwegen getaufte Häuptling Sigmundur Brestisson gegen den anfänglichen Widerstand durchsetzen konnte. Seitdem gelten die Färöer als christianisiert.

Es hatte seit Anfang an seinen Sitz auf der nach ihm benannten Halbinsel Tinganes im heutigen Tórshavn. Heute sitzt dort nur noch die Landesregierung, während das Løgting etwas weiter in die neue Stadtmitte gerückt ist. Durch die zentral gelegene Thingstätte konnte sich Tórshavn trotz seines relativ ungünstigen Naturhafens zur Handels- und Hauptstadt entwickeln.

Faktisch handelte es sich bei den Färöern bis zur endgültigen Besitznahme durch die norwegische Krone um eine Republik von Siedlern, die sich in ihrem Thing eine demokratische Selbstverwaltung gab.

Vorsitzender des Althings war der Løgsøgumaður. Er hatte selbst kein Stimmrecht, und seine Aufgabe war es, die beschlossenen Gesetze zu verkünden. Dies ist wortwörtlich zu verstehen, denn es wird davon ausgegangen, dass sie damals nicht schriftlich fixiert wurden. Der Logsøgumaður war also eine Art „wandelndes Gedächtnis“ des Things, der sich alle Beschlüsse merken und sie bei Bedarf vortragen musste. Aus dieser Stellung ging in der Folge der Løgmaður hervor.

Siehe auch: Wikingerzeit auf den Färöern

Norwegische Herrschaft 1035 wurden die Färöer zwar formal ein Teil Norwegens, aber die Historiker glauben, dass sich die älteren Regeln des Løgting erhalten konnten, da es zu jener Zeit nur eine unregelmäßige Kommunikation mit der Regierung in Trondheim gab. Wahrscheinlich waren diese Regeln dem Gulating-Gesetz in Norwegen nachempfunden.

1274 führte der norwegische König Magnus Lógbøtari (Magnus der Gesetzesreformer) das Landslóg (Landesgesetz) ein, das aus dem historischen Althing das heutige Løgting formte. Allerdings änderte sich der Name erst um 1400. Während das Thing zuvor eine Versammlung der freien Männer („die besten Männer der Färöer“) war, wurde es nun zu einer Vertretungskörperschaft umgeformt. Es wird vermutet, dass die Beschlüsse des Løgtings spätestens seit diesem Zeitpunkt schriftlich fixiert wurden.

Ab 1280 galten die Färöer endgültig als norwegischer Reichsteil und das Althing nicht länger als gesetzgebende Versammlung. Der Løgmaður war von da an letztlich ein Repräsentant des Königs. In der Realität blieben die Färöer aber weiterhin relativ autonom.

Am 24. Juni 1298 erhielten die Färöer mit dem Schafsbrief (Seyðabrævið) ihr „Grundgesetz“. Schon das Gulating-Gesetz legte in einem Abschnitt namens Tingfararbólkurin (Geschäftsordnung des Things) die Zahl der Løgrættumenn – Abgeordnete, aber auch Strafverfolger – auf 36 fest und bestimmte, dass der Løgmaður („Gesetzesmann“) das Thing leiten solle. Jeweils sechs Løgrættumenn vertraten einen der 6 Syssel (sýslur).