Gedenkmünzen der Bundesrepublik Deutschland, die auf erinnerungswürdige Ereignisse verweisen, werden seit dem Jahr 1953 ausgegeben. Die Münzen, deren Auflage amtlich limitiert ist, sind gültige Zahlungsmittel, befinden sich aber im Allgemeinen nicht im normalen Geldumlauf, sondern sind Sammlerstücke. Der Bund als Inhaber des Münzrechts beauftragt die Prägeanstalten der Länder mit der Herstellung. Die Münzen sind von einem Künstler gestaltet und stellen auf der Bildseite jeweils eine Illustration im Zusammenhang mit dem Ausgabezweck dar. Die Wertseite zeigt einen Adler in einer dem Motiv angepassten Form. Die Aufsicht hat das Bundesministerium der Finanzen.Münzgesetz (MünzG) § 6
Bis zum Ende des Jahres 2001 wurden Gedenkmünzen in der Währung „Deutsche Mark“ geprägt. Es gab Motive mit Nennwerten von 5 DM und 10 DM. In der Geschichte der Deutschen Mark wurde eine Goldmünze (keine „Goldmark“) im Jahr 2001 ausgegeben.
Seit der Währungsumstellung am 1. Januar 2002 tragen kursgültige bundesdeutsche Münzen die Währungsbezeichnung „Euro“. Alle vorherigen Ausgaben werden unbefristet durch die Deutsche Bundesbank in Euro umgetauscht. Nach diesem Datum wurden Gedenkmünzen zu 2, 10, 100 und 200 Euro ausgegeben. Am 23. Juni 2010 erschien die erste 20-Euro-Gedenkmünze aus Gold. 2015 wurde erstmals eine 25-Euro-Gedenkmünze aus Silber ausgegeben. Seit 2016 werden silberne Gedenkmünzen im Nominal von 20 Euro sowie Gedenkmünzen aus Kupfer-Nickel mit einem Ring aus Polymer im Nominal von 5 Euro in Umlauf gebracht. Im Jahre 2017 wurde anlässlich des Reformationsjubiläums erstmals eine 50-Euro-Goldmünze ausgegeben. 2019 startete die Ausgabe von 10-Euro-Münzen mit einem durchsichtigen Polymerring.
Euro-Gedenkmünzen sind nicht im gesamten Währungsgebiet gültig, sondern nur im Land der Ausgabe. Eine Ausnahme machen dabei die 2-Euro-Gedenkmünzen; sie sind Zahlungsmittel in allen Ländern der Eurozone. Die Gedenkmünzen höherer Nominale werden hauptsächlich gesammelt und sind daher kaum im Umlauf. Die Europäische Kommission empfiehlt sogar, die Verwendung von Euro-Sammelmünzen als Zahlungsmittel zu verhindern.Die Mitgliedstaaten sollten alle als geeignet erachteten Maßnahmen ergreifen, um die Verwendung von Euro-Sammelmünzen als Zahlungsmittel zu verhindern
Gedenkmünzen aus Silber werden in der Bundesrepublik Deutschland in zwei Qualitätsstufen hergestellt. Der normale Prägegrad ist „Stempelglanz“. Für Münzsammler gibt es eine nur bei der Verkaufsstelle für SammlermünzenVerkaufsstelle für Sammlermünzen erhältliche Ausführung in „Spiegelglanz“; dies gilt auch für die seit 2006 ausgegebenen 2-Euro-Münzen. Alle bis zum Jahre 2007 ausgegebenen Goldmünzen wurden in Stempelglanz geprägt.
Bis 1997 legte die herstellende Münzprägeanstalt beide Qualitäten der DM-Gedenkmünzen auf, danach wurde die Spiegelglanzausführung von allen Ausgabestätten geprägt. Die Euro-Gedenkmünzen werden wieder komplett von der jeweiligen Prägestätte hergestellt. Außer der 2-Euro-Ausgabe bestanden bisher alle Gedenkmünzen aus Magnimat, unterschiedlichen Legierungen von Silber oder aus Gold der höchsten Reinheitsstufe. Die Silbermünzen werden im Allgemeinen jeweils von einer einzigen Münzprägeanstalt hergestellt. Ausnahmen, welche in allen Stätten geprägt wurden, waren die Ausgaben zu vier sportlichen Großereignissen: die Olympischen Sommerspiele 1972, die Fußball-Weltmeisterschaft 2006, die Leichtathletik-Weltmeisterschaften 2009 in Berlin sowie die Alpinen Skiweltmeisterschaften 2011. Die deutschen Goldmünzen kommen ebenso aus allen Prägeanstalten.
mini|Erste bundesdeutsche 100-Euro-Goldmünze mit Sammleretui und EchtheitsbestätigungAusgabedatum: 9. Mai 2002
Geschichte Vor 1871 gab es in den vielen deutschen Staaten verschiedene Währungseinheiten und Münzsysteme, dadurch ergaben sich auch verschiedene Gedenkmünzen. Nach 1871 (Gründung Deutsches Kaiserreich) wurde die Mark als einheitliches Zahlungsmittel für das reichsdeutsche Gebiet eingeführt. Seitdem lauteten alle Zahlungsmittel und somit auch die Gedenkmünzen auf Mark. Bevorzugte Metalle für die Prägung solcher Münzen waren und sind heute noch Silber und Gold. Die heutige Silberlegierung weicht dennoch von den früheren ab. Häufige Nominalstufen waren 2 Mark, 3 Mark, 5 Mark, 10 Mark und 20 Mark. Während der Weimarer Republik zwischen 1919 und 1933 und der Hitler-Diktatur (Zeit des Nationalsozialismus), 1933–1945, gab es einheitliche reichsdeutsche Gedenkmünzen aus Silber. Diese lauteten von 1925 bis 1932 auf 3 und 5 Mark und von 1934 bis 1939 auf 2 und 5 Mark.
Bildseite und Wertseite Die Bildseite wechselt entsprechend dem Grund der Ausgabe, die Wertseite zeigt stets einen Adler, den von der Bundesregierung festgelegten Wert, das Ausgabejahr und die Prägestätte in Form eines Buchstabens für jede Prägestätte (A: Staatliche Münze Berlin; D: Bayerisches Hauptmünzamt in München; F: Staatliche Münze Stuttgart; G: Staatliche Münze Karlsruhe; J: Hamburgische Münze). Alle Gedenkmünzen seit 2002 haben zwölf Sterne auf der Wertseite. Die Gestaltung der Wertseite wird oft an das Motiv auf der Bildseite angepasst oder hat einen direkten Bezug dazu; als Beispiel zeigt die von Jordi Regel entworfene Gedenkausgabe zum 50. Jahrestages des Deutschen Fernsehens den Adler fast rechteckig und flächig ohne Ausprägung von Federn und folgt damit der Form eines Fernsehers.
Gedenkmünzen von 1953 bis 2001 (Währungsbezeichnung Deutsche Mark)
Gedenkmünzen der Bundesrepublik Deutschland wurden ursprünglich von den vier damals bestehenden Prägeanstalten hergestellt: dem Bayerischen Hauptmünzamt mit dem Kennbuchstaben „D“, der Staatlichen Münze Stuttgart („F“), der Staatlichen Münze Karlsruhe („G“) und der Hamburgischen Münze („J“). Der aus der ehemaligen Münze Berlin („A“) zu Zeiten der DDR hervorgegangene Volkseigene Betrieb Münze Berlin prägt seit 1990 unter dem neuen Namen Staatliche Münze Berlin. Damit arbeiten im Jahr 2007 in Deutschland fünf Prägestätten für das Bundesministerium der Finanzen.
Die erste Gedenkmünze der Bundesrepublik Deutschland wurde am 11. September 1953 ausgegeben. Nachfolgend werden hier die Münzen erwähnt, die eine nennenswerte Wertsteigerung erzielten oder eine andere Besonderheit gegenüber den gesamt 87 Ausgaben in der Währungsbezeichnung Deutsche Mark ausweisen.
Die ersten fünf Gedenkmünzen Mehr als fünf Jahre nach der Währungsreform in der Bundesrepublik Deutschland wurde im Jahre 1952 eine erste Gedenkmünze im Wert von 5 Deutschen Mark ausgegeben.100 Jahre Germanisches Museum Nürnberg () Von den 200.000 geprägten Exemplaren wurden 1.240 Münzen in Spiegelglanz, die restlichen in Stempelglanz hergestellt. Die Prägestätte war das Bayerische Hauptmünzamt in München; die Münze wurde, wie alle folgenden 5-DM-Münzen bis 1979, aus 625er Silber geprägt. Sie war dem 100-jährigen Bestehen des Germanischen Nationalmuseums in Nürnberg gewidmet und zeigt auf der Bildseite eine ostgotische Fibel mit dem stilisierten Bild eines Adlers. Diese stammt aus dem Schatzfund von Domagnano in San Marino.
Die folgenden vier ausgegebenen Münzen gedenken jeweils einer einzelnen Person und zeigen deren Kopf als Porträt. Der Nennwert betrug immer 5 DM: Der Anlass der Prägung der zweiten Münze war der 150. Todestag Friedrich Schillers im Jahre 1955.150. Todestag von Friedrich von Schiller () Hersteller war die seit 1872 bestehende Münze in Stuttgart. Die Auflage betrug 198.783 Stempelglanz-Münzen und 1217 Exemplare in Spiegelglanz. Im selben Jahr wurde eine weitere Münze zum 300. Geburtstag des Markgrafen von Baden, Ludwig Wilhelm, des sogenannten „Türkenlouis“, geprägt.300. Geburtstag von Ludwig Wilhelm Markgraf von Baden () Diese Silbermünze hatte eine Auflagenhöhe von 2000 Stück in Spiegelglanz und von 198.000 Exemplaren in Stempelglanz. Die Prägung der Münze übernahm die Münzanstalt in Karlsruhe. Nach zwei Jahren folgte 1957 die Gedenkmünze zur Erinnerung an den einhundertsten Todestag des Freiherrn Joseph von Eichendorff.100. Todestag von Joseph Freiherr von Eichendorff () Sie hatte die gleichen Auflagezahlen wie die vorhergehende und wurde durch die Hamburgische Münze produziert.
Alle vier der damals in der Bundesrepublik Deutschland bestehenden Münzprägeanstalten hatten somit eine Gedenkprägung hergestellt. Die nächste Gedenkmünze und damit gleichzeitig die letzte Ausgabe einer vierstelligen Auflage in Spiegelglanz wurde erst sieben Jahre später im Jahr 1964 geprägt. Ausgegeben wurde diese allerdings erst ab dem 14. März 1966, also weitere zwei Jahre später. Die Gedenkprägung zum „150. Todestag Johann Gottlieb Fichtes“ hatte eine Auflage von 495.000 Stück in Stempelglanz und 5000 Stück in Spiegelglanz.150. Todestag von Johann Gottlieb Fichte () Sie wurde durch die Hamburgische Münze hergestellt.
Neben den 87 geprägten Gedenkausgaben der Bundesrepublik Deutschland in DM-Währung gab es 33 vergleichbare Ausgaben als Gedenkmünzen der DDR.Günter und Gerhard Schön: Kleiner Deutscher Münzkatalog von 1871 bis heute. 34. Auflage, Battenberg, München 2004, ISBN 3-89441-554-1. Die Mehrzahl der Gedenkmünzen der DDR hatten allerdings eine niedrigere Auflage als die BRD-Gedenkmünzen gleichen Jahrgangs. Siehe hierzu auch die Liste der Gedenkmünzen der DDR.
Nachprägungen Auf Grund ihrer Seltenheit sind die fünf ersten Gedenkmünzen gesuchte Sammelobjekte. Im Gegensatz zu den späteren Millionenauflagen gab es hier ein relativ geringes Prägevolumen, es gibt aber Nachprägungen. Die Deutsche Mark ist kein Zahlungsmittel mehr, daher ist die Nachprägung keine Herstellung von Falschgeld. Dies würde ansonsten als Straftat nach StGB mit einer Freiheitsstrafe geahndet. Eine unveränderte Nachprägung stellt jedoch eine Ordnungswidrigkeit nach Abs. 1 Nr. 1 Münzgesetz dar. Danach ist das Nachahmen von außer Kurs gesetzten oder ungültig gewordener Münzen in der Bundesrepublik Deutschland nur erlaubt, wenn ein entsprechender Hinweis auf der Münze angebracht ist. So tragen einige Nachprägungen eine klar erkennbare Jahreszahl der Nachprägung zusätzlich zum originalen Ausgabejahr. Wenn ein solcher ausdrücklicher Hinweis fehlt, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor ( Abs. 3 MünzG). Nachprägungen haben außer dem Metallwert oder als reiner „Platzhalter“ (Belegstück) für ein nicht vorhandenes Original für Münzsammler meist keine Bedeutung.
Ausgaben von 1967 bis 2001 In den Jahren von 1967 bis 2001 wurden 82 Gedenkmünzen geprägt. Der Durchmesser aller 5-DM-Münzen betrug 29 mm, es gab 38 Ausgaben. Davon waren 23 Nennwerte zu fünf DM aus 625er Silber, die Masse betrug jeweils 11,2 Gramm; die restlichen 15 aus Magnimat gefertigten Motive wogen 10 Gramm pro Münze. Von 43 geprägten Gedenkmünzen zu 10 DM bestanden 29 Motive aus 625er Silber, die anderen aus Sterlingsilber mit einem Silbergehalt von 92,5 %. Bei einem Durchmesser von 32,5 mm betrug die Masse jeder Münze 15,5 Gramm.
Initiiert von Klaus Ullmann, wurde 1970 eine Serie von fünf Münzen zur Mitfinanzierung der Olympischen Sommerspiele 1972 beim Bayerischen Hauptmünzamt begonnen. Sie endete mit der letzten Ausgabe am 22. August 1972. Diese Münzen hatten erstmals einen Nennwert von 10 Deutsche Mark. Die Gesamtauflage betrug 100 Millionen Stück; es sind auch heute noch die Gedenkmünzen mit der höchsten Auflagezahl. Alle Ausgaben wurden im Gegensatz zu den Vorgängern von allen vier Prägestätten angefertigt. Die erste dieser Olympiamünzen mit dem Motiv der Strahlenspirale trug 1970 die Umschrift Spiele der XX·Olympiade 1972 in Deutschland. Da aber kein Land, sondern eine Stadt die Spiele ausrichtet, wurde die Beschreibung der folgenden Ausgaben in München geändert. Die erste Münze wurde 1972 mit der neuen Umschrift Spiele der XX·Olympiade 1972 in München ein zweites Mal geprägt.