Kinder-Euthanasie ist eine bei dem Psychiater Gerhardt SchmidtGerhardt Schmidt: Selektion in der Heilanstalt 1939–1945. Neuausgabe mit ergänzenden Texten, herausgegeben von Frank Schneider. Springer, Berlin 2012, ISBN 978-3-642-25469-7. genannte verharmlosende Bezeichnung für die zwischen 1939 und 1945 organisierte Tötung geistig und körperlich behinderter Säuglinge und Kleinkinder. Der Kinder-Euthanasie als Teil der Krankenmorde in der Zeit des Nationalsozialismus fielen in über 30 „Kinderfachabteilungen“ mindestens 5000 Menschen zum Opfer.
Vorgeschichte
Die sozialdarwinistisch geprägte Rassenideologie des Nationalsozialismus bekannte sich vorbehaltlos zur Maxime, dass sich sowohl auf Ebene der Individuen als auch der Völker und Staaten immer der Stärkere durchsetzen werde. Dieser habe damit ein naturgesetzliches Recht auf seiner Seite. Alle entgegenstehenden religiösen und humanitären Aspekte würden sich letztlich als widernatürlich erweisen. Nur jenes Volk könne sich auf Dauer in diesem stetigen „Kampf ums Überleben“ bewähren, das seine Besten fördere und notwendigerweise alle die eliminiere, die es schwächen. Außerdem könne sich nur ein möglichst rassereines Volk im „Kampf ums Dasein“ behaupten. Zur Erhaltung oder Verbesserung der nordisch-germanischen Rasse müssten daher die Gesetze der Eugenik beziehungsweise der (biologistisch ausgerichteten) Rassenhygiene streng beachtet werden; das heißt, die Förderung der „Erbgesunden“ und die Beseitigung der „Kranken“. Diese müssten im Sinne einer natürlichen Auslese „ausgemerzt“ werden. Die so verstandene Eugenik wurde schließlich die Grundlage der nationalsozialistischen Erbgesundheitspolitik und in den Rang einer Staatsdoktrin erhoben. Der Grundsatz der „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ diente zur Begründung der Ermordung von Geistes- und Erbkranken sowie körperlich schwer Behinderten im Rahmen der Krankenmorde in der Zeit des Nationalsozialismus.
Hitler erklärte bereits 1929 auf dem Reichsparteitag in Nürnberg, dass die „Beseitigung von 700.000 bis 800.000 der Schwächsten von einer Million Neugeborenen jährlich eine Kräftesteigerung der Nation bedeute und keinesfalls eine Schwächung“.Völkischer Beobachter, Bayernausgabe vom 7. August 1929. In: Enzyklopädie des Nationalsozialismus, hrsg. von Wolfgang Benz, Hermann Graml und Hermann Weiß, Digitale Bibliothek, Band 25, Directmedia, Berlin 1999, S. 578. Er konnte sich dabei auf wissenschaftliche Kapazitäten berufen, die die darwinistische Selektionstheorie auf den Menschen übertrugen und über die Rassenhygiene die Utopie einer „Menschenzucht“ formulierten, wie beispielsweise Alfred Ploetz, der Begründer der deutschen Rassenhygiene. Dieser hatte 1895 gefordert, die menschliche Nachkommenschaft nicht „irgendeinem Zufall einer angeheiterten Stunde [zu] überlassen. […] Stellt es sich trotzdem heraus, daß das Neugeborene ein schwächliches und mißratenes Kind ist, so wird ihm vom Ärztekollegium, das über den Bürgerbrief der Gesellschaft entscheidet, ein sanfter Tod bereitet, sagen wir durch eine kleine Dosis Morphium […].“Die Tüchtigkeit unserer Rasse und der Schutz der Schwachen. Ein Versuch über Rassenhygiene und ihr Verhältnis zu den humanen Idealen, besonders zum Socialismus (= Grundlinien einer Rassen-Hygiene. Band 1). Fischer Verlag, Berlin 1895, zitiert nach Klee: „Euthanasie“ im NS-Staat. S. 18.
1935 kündigte Hitler ebenfalls auf dem Nürnberger Reichsparteitag gegenüber dem Reichsärzteführer Gerhard Wagner an, dass er die „unheilbar Geisteskranken zu beseitigen“ suche und zwar spätestens im Falle eines künftigen Krieges.Angelika Ebbinghaus, Klaus Dörner (Hrsg.): Vernichten und Heilen. S. 301.Mitscherlich/Mielke: Medizin ohne Menschlichkeit. S. 183 f.
Die Eliminierung sogenannter Ballastexistenzen wurde unter dem irreführenden Begriff „Euthanasie“ mit dem Beginn des Zweiten Weltkrieges in die Tat umgesetzt. Als äußerer Anlass und rechtfertigender Vorwand wurden die Bittschriften von Eltern an die Kanzlei des Führers (KdF) herangezogen, die um die Gewährung des „Gnadentodes“ für ihre behinderten Kinder baten.
Im Rahmen der sogenannten Aktion T4 wurden zudem hospitalisierte ältere Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit körperlichen oder geistigen Behinderungen und psychischen Erkrankungen erfasst und in den im Deutschen Reich verteilten Tötungsanstalten mit Kohlenmonoxid vergast. Nach außen firmierten diese als Landes(-Heil- und) (Pflege)anstalten. Vorbereitung und Durchführung dieser Mordaktion übernahm ebenfalls die Kanzlei des Führers.Die „Aktion T4“. Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas, abgerufen am 13. März 2025.
Das „Kind K.“ Als unmittelbarer Anlass für den Beginn der organisierten Kinder-„Euthanasie“ gilt in der Literatur der sogenannte Fall „Kind K.“ Die früher gebräuchliche Bezeichnung „Fall Knauer“ erwies sich nach Erkenntnissen des Medizinhistorikers Udo Benzenhöfer aus dem Jahr 2006 als unzutreffend.Udo Benzenhöfer: Richtigstellung. In: Deutsches Ärzteblatt, Jg. 104, H. 47, 23. November 2007, S. A-3232. (PDF; 109 kB)
Bei diesem Fall handelte es sich um das Gesuch der Eltern eines schwer körperlich und geistigNorbert Frei: Einleitung. In: Norbert Frei (Hrsg.): Medizin und Gesundheitspolitik in der NS-Zeit. R. Oldenbourg Verlag, München 1991 (= Schriften der Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte. Sondernummer), ISBN 3-486-64534-X, S. 7–32, S. 13. behinderten Säuglings zur Gewährung des „Gnadentodes“, das zu einem nicht verifizierbaren Zeitpunkt vor Mitte des Jahres 1939 bei der Kanzlei des Führers (KdF) einging. Diese Kanzlei war eine Einrichtung der NSDAP, die Hitler als Privatkanzlei unmittelbar unterstellt war und 1939 etwa 195 Mitarbeiter umfasste. Für „Gnadengesuche“ war das Hauptamt IIb unter der Leitung von Hans Hefelmann und seinem Stellvertreter Richard von Hegener zuständig. Leiter des Hauptamtes II und damit Vorgesetzter der Genannten war Oberdienstleiter Viktor Brack, einer der führenden Organisatoren der nationalsozialistischen „Euthanasie“.
Die Berichte über diese Tatsache stützen sich im Wesentlichen auf Beschuldigten-Aussagen in Nachkriegsprozessen, in denen immer wieder auf den Fall „Kind K.“ hingewiesen wird.Udo Benzenhöfer: „Kindereuthanasie“ im Dritten Reich. Der Fall „Kind Knauer“. In: Deutsches Ärzteblatt, Jg. 95, H. 19, 8. Mai 1998, S. A-1187–A-1189. (PDF)Udo Benzenhöfer: „Ohne jede moralische Skrupel“ In: Deutsches Ärzteblatt, Jg. 97, H. 42, 20. Oktober 2000, S. A-2766–A-2772. (PDF; 162 kB) Nach Aussagen des französischen Journalisten Philippe Aziz zu einem Interview, das dieser 1973 mit einer Familie „Kressler“ in Pomßen geführt haben soll, kam Benzenhöfer nach weiteren Recherchen zu dem Schluss, dass es sich bei dem „Kind K.“ um den am 20. Februar 1939 in Pomßen geborenen und am 25. Juli 1939 verstorbenen Gerhard Herbert Kretzschmar handele. Im Jahr 2007 erfuhr Benzenhöfer jedoch von der Schwester des verstorbenen Kindes, dass dieses gar nicht behindert war und eines natürlichen Todes gestorben sei. Benzenhöfer musste seine Einschätzung revidieren.
Die Identität des Kindes ist somit weiterhin offen. Neue Forschungen eröffnen die Möglichkeit, dass es sich um ein bereits im März 1938 im Kinderkrankenhaus Leipzig-Reudnitz verstorbenes Mädchen gehandelt haben kann.Udo Benzenhöfer: Der Fall Leipzig. S. 51 ff. Dieses Kinderkrankenhaus war mit der Universitätskinderklinik Leipzig und ihrem Direktor Werner Catel direkt verbunden. Die bislang in der wissenschaftlichen Literatur übernommenen Nachkriegsaussagen von Angehörigen der Kanzlei des Führers (KdF) sind somit kritisch zu hinterfragen. Eine genaue Datierung der Ereignisse um den Fall des „Kindes K.“ ist (2008) auf der Grundlage der Aussagen nicht möglich. Es ist denkbar, dass der Zeitraum Anfang 1938 (für die Durchführung der genannten Tötung) bis Anfang/Mitte 1939 (für den Beginn der konkreten Planungsphase) realistisch ist. Sollte sich der Fall des „Kindes K.“ tatsächlich im März 1938 abgespielt haben, wofür einiges spricht, dann kann man den Fall allenfalls als einen Anstoß für Kinder-„Euthanasie“ bezeichnen, nicht aber als den konkreten Anlass.
Den Aussagen der Beteiligten zufolge ging dem Gesuch am 23. Mai 1939 ein Gespräch der Eltern des Kindes mit dem Direktor der Universitätskinderklinik Leipzig, Werner Catel, über die Lebenschancen ihres missgebildeten Kindes voraus.Heilen und Vernichten im Nationalsozialismus. S. 172. Nach Catels eigener Aussage hielt er die baldige Tötung des Kindes für den besten Ausweg für alle Beteiligten. Da eine aktive Sterbehilfe jedoch auch im Dritten Reich strafbar war, empfahl Catel den Eltern ein entsprechendes Gesuch an Hitler über die Kanzlei des Führers. Hefelmann äußerte sich in einer Aussage vor dem Untersuchungsrichter am 14. November 1960 zu diesem Gesuch wie folgt:
Hefelmanns Stellvertreter, Richard von Hegener, ergänzte die Erinnerungen seines Chefs:
Brandt sagte im Nürnberger Ärzteprozess zum Fall des „Kindes K.“ folgendes aus:
Durchführung Nach dem Fall „Kind K.“ wurde Hefelmann von Brandt der Auftrag erhielt, für die KdF (d. i. hier die „Kanzlei des Führers“) ein „beratendes Gremium“ für die „Kindereuthanasie“ zusammenzustellen. Hefelmann schilderte die weitere Entwicklung:
Als Träger des „Kindereuthanasie“-Programms wurde deshalb der „Reichsausschuss zur wissenschaftlichen Erfassung von erb- und anlagebedingten schweren Leiden“ errichtet.
Reichsausschuss zur wissenschaftlichen Erfassung von erb- und anlagebedingten schweren Leiden
Die Organisation der Kinder-Euthanasie wurde zunächst im engsten Kreis mit Hefelmann und von Hegener, dem Leiter des Hauptamtes II der KdF, Viktor Brack und dem Sachbearbeiter für Heil- und Pflegeanstalten in der Abteilung IV (Gesundheitswesen und Volkspflege) des Reichsministeriums des Innern, Herbert Linden, besprochen. Dem vorbereitenden Gremium gehörten neben den Genannten, Karl Brandt, der Augenarzt Hellmuth Unger, der Kinderarzt Ernst Wentzler, der Jugendpsychiater Hans Heinze und höchstwahrscheinlich auch Werner Catel an. Die anstehenden Fragen, die sich auch auf die Vorbereitung der nunmehr bevorstehenden Erwachsenen-„Euthanasie“ bezogen, wurden in einer kurzen, aber effektiven Planungsphase geklärt, sodass schon etwa drei Wochen nach dem ersten „Euthanasie“-Fall in Anlehnung an den Reichsausschuss zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre der „Reichsausschuß zur wissenschaftlichen Erfassung von erb- und anlagebedingten schweren Leiden“ mit ersten konkreten Maßnahmen zur Erfassung der potentiellen Opfer begann.vgl. Sascha Topp: Der „Reichsausschuß zur wissenschaftlichen Erfassung von erb- und anlagebedingten schweren Leiden“. Zur Organisation der Ermordung minderjähriger Kranker im Nationalsozialismus 1939–1945. In: Thomas Beddies, Kristina Hübener (Hrsg.): Kinder in der NS-Psychiatrie (= Schriftenreihe zur Medizin-Geschichte des Landes Brandenburg. Band 10). be.bra Berlin-Brandenburg Wissenschaft Verlag, Berlin 2004, S. 17–54. Er koordinierte die Zusammenarbeit von Reichsministerien, Gesundheitsbehörden, Gesundheitsämtern und Kinderfachabteilungen mit dem Ziel, in einem umschriebenen Verfahrensablauf das Lebensrecht von Kindern zu bestimmen und entsprechende außerhalb der Anstalten lebende Kinder in den Kinderfachabteilungen zu beforschen und töten zu lassen.Marc Burlon: Die „Euthanasie“ an Kindern während des Nationalsozialismus in den zwei Hamburger Kinderfachabteilungen Hamburg, Univ.-Diss. 2009, S. 28 f.