Die DIN-Norm DIN 18560 „Estriche im Bauwesen“ beschreibt die Arten, die Ausführung und die Anforderungen an Estrich. Sie wurde zuletzt im Juli 2021 (Teil 1) bzw. August 2022 (Teil 2) überarbeitet und ersetzt zusammen mit der DIN EN 13813 die Version vom Mai 1992.
Die allgemeinen Vertragsbedingungen für Estricharbeiten bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und der Nebenleistungen (einschließlich der erforderlichen Trenn-, Dämmstoff- und Schutzschichten) sowie die Abrechnung enthält die ATV DIN 18353.
Teil 1: Allgemeine Anforderungen, Prüfung und Ausführung Teil 1 stellt Anforderungen an Dicke, Trockenrohdichte, Brandverhalten, Wärmeschutz, Schallschutz und Estriche im Freien. Weiterhin wird die Prüfung von Estrichen beschrieben. Hierbei wird zwischen Eingangsprüfung (Prüfung der Übereinstimmung der Produktangaben mit der Bestellung), der Erhärtungsprüfung (Aufschluss über Gebrauchstauglichkeit zu einem bestimmten Zeitpunkt, Prüfung nur im Ausnahmefall) und der Bestätigungsprüfung (Entnahme von Proben bei Zweifeln an der Qualität des eingebauten Estrichs, Prüfung nur im Sonderfall) unterschieden. Darüber hinaus wird die Ausführung der gebräuchlichsten Estricharten (Calciumsulfatestrich, Gussasphaltestrich, Magnesiaestrich, Kunstharzestrich, Zementestrich) normativ geregelt.
Teil 2: Estriche und Heizestriche auf Dämmschichten (schwimmende Estriche) Heizestriche werden nach drei Ausführungsvarianten unterschieden: Systeme mit Rohren innerhalb des Estrichs Systeme mit Rohren unterhalb des Estrichs Systeme mit Rohren im Ausgleichsestrich, auf den der Estrich mit einer zweilagigen Trennschicht aufgebracht wird Weiter werden die maximalen Heiztemperaturen bei Heizestrichen geregelt:
Estrichart Warmwasserfußbodenheizung Elektrofußbodenheizung Gussasphaltestrich 45 °C 55 °C Calciumsulfatestrich 55 °C 65 °C Zementestrich 55 °C 65 °C
Auch die Mindestnenndicke* wird in Abhängigkeit von der Härteklasse (EN 13813) geregelt (für lotrechte Nutzlasten ≤ 2 kN/m²):
Estrichart Biegezugfestigkeits- bzw.Härteklasse Mindestnenndicke in mm Calciumsulfatfließestrich F4F5F7 353535 Calciumsulfatestrich F4F5F7 454035 Gussasphaltestrich IC10 25 Kunstharzestrich F7F10 3530 Magnesiaestrich F4F5F7 454035 Zementestrich F4F5 4540
(*Für höhere Nutz- und Flächenlasten gelten entsprechend höhere Mindestnenndicken)
Es werden Aussagen über die Mindestnenndicken beheizter Estriche getroffen (hier: für Systeme mit Rohren innerhalb des Estrichs).
Calciumsulfat- und Zementestrich: Mindestnenndicke = Mindestnenndicke in Abhängigkeit von der Nutzlast + Heizrohrdurchmesser Die Mindestrohrüberdeckung beträgt bei Biegezugfestigkeitsklasse F4 45 mm. Bei höheren Biegezugfestigkeitsklassen ist eine Mindestdeckung von 30 mm zulässig.
Gussasphaltestrich: Nutzlast ≦ 2 kN/m² : Mindestnenndicke = 35 mm Nutzlast ≧ 2 kN/m² und ≦ 5 kN/m² : Mindestnenndicke = 40 mm Die Mindestrohrüberdeckung beträgt 15 mm. Es sind nur Gussasphaltestriche der Härteklasse IC10 zugelassen Weiter wird die Beschaffenheit der Dämmschicht und des Untergrundes, der Einbau sowie die Prüfung bei von der Norm abweichenden Bauteildicken geregelt.
Teil 3: Verbundestriche Bei Verbundestrichkonstruktionen geht der Estrich eine kraftschlüssige Verbindung mit dem Rohboden ein. Um einen ausreichenden Verbund zwischen Estrich und Untergrund zu gewährleisten, ist zu beachten, dass nicht alle Estricharten auf allen Untergründen eingebaut werden sollten.
Eignung verschiedener Untergründe für Verbundestriche:
Untergrund Beton Calciumsulfatestrich Magnesiaestrich Zementestrich Gussasphaltestrich Holz Stahl Estrichart Calciumsulfatestrich ++o+ooo Gussasphaltestrich o--o+oo Kunstharzestrich +oo+ooo Magnesiaestrich +o++o+o Zementestrich +o-+ooo
(Zeichenerläuterung: + geeignet; o mit besonderen Maßnahmen geeignet; - nicht geeignet)
Die Nenndicke von Verbundestrichen sollte laut DIN 18560-3 bei Calciumsulfat-, Kunstharz-, Magnesia- und Zementestrichen die Stärke von 50 mm und bei Gussasphaltestrichen die Stärke von 40 mm nicht überschreiten.
Um eine kraftschlüssige Verbindung zu gewährleisten, muss der Untergrund frei von Verunreinigungen aller Art sein (Öl, Kraftstoff, Mörtelreste o. ä.). DIN 18560-3 regelt weiter die Prüfung von Verbundestrichen, die in Ausnahmefällen (Zweifel an der Qualität des Estrichs) vorgenommen werden soll.
Teil 4: Estriche auf Trennschicht Estriche auf Trennschicht sind nicht kraftschlüssig mit dem tragenden Untergrund verbunden.
Die Mindestnenndicken sollten bei Estrichen auf Trennschicht folgende Werte nicht unterschreiten:
Estrichart Mindestnenndicke in mm Calciumsulfatestrich 30 Gussasphaltestrich 25 Kunstharzestrich 15 Magnesiaestrich 30 Zementestrich 35
Der tragende Untergrund muss den statischen Ansprüchen genügen und eine ebene (Ebenheitstoleranzen nach DIN 18202), gratfreie Oberfläche aufweisen.
Weiter wird die Prüfung von Estrichen auf Trennschicht, die in Ausnahmefällen (Zweifel an der Qualität des Estrichs) vorgenommen werden soll, normativ geregelt.
Teil 7: Hochbeanspruchbare Estriche (Industrieestriche) Teil 7 gilt für direkt genutzte (d. h. kein weiterer Bodenbelag) Calciumsulfat-, Gussasphalt-, Magnesia- und zementgebundene Hartstoffestriche.
Es werden drei mechanische Beanspruchungsgruppen definiert. :
Beanspruchungs-gruppe Art der Bereifung des Flurförderzeugs Beispiele: Arbeitsabläufe, Fußgängerverkehr I (schwer) Stahl, Polyamid Bearbeiten, Schleifen und Kollern von Metallteilen, Absetzen von Gütern mit Metallgabeln, Fußgängerverkehr mit mehr als 1000 Personen/Tag II (mittel) Urethan, Vulkollan, Gummi Schleifen und Kollern von Holz, Papierrollen und Kunststoffteilen Fußgängerverkehr von 100 bis 1000 Personen/Tag III (leicht) LuftreifenMontage auf Tischen, Fußgängerverkehr bis 100 Personen/Tag
Hochbeanspruchte Gussasphaltestriche sind als Estriche auf Trennschicht, ab einer Nenndicke von 40 mm als mehrschichtige Konstruktion, auszuführen.
Für solche Estriche sind folgende Mindestnenndicken in Abhängigkeit vom Größtkorn des Zuschlags festgelegt:
Beanspruchungsklasse Mindestnenndicke in mm Größtkorn des Zuschlags in mm I (schwer) 3530 118 II (mittel) 3025 85 III (leicht) 3025 85
Hochbeanspruchte Kunstharz- und Magnesiaestriche sind im Allgemeinen als Verbundestriche auszuführen.
Weiter wird die Prüfung im Sonderfall wie im Teil 3 und 4 beschrieben.
Literatur Zementestrich (PDF-Datei), Zement-Merkblatt Betontechnik B 19, 7.2015
Siehe auch DIN 18500–18999
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