Boni pastoris ist ein Apostolisches Schreiben (Motu Proprio) vom 22. Februar 1959 und wurde von Papst Johannes XXIII. veröffentlicht. In diesem Schreiben regelt er die Zusammensetzung und Arbeitsgrundlagen für die „Päpstliche Kommission für Film, Rundfunk und Fernsehen“.
Ausgangspunkt
Grundlage dieser Neuregelungen ist die Enzyklika Miranda prorsus, mit der Papst Pius XII. die Einrichtung dieser Kommission angeregt hatte. So legte Johannes XXIII. fest:
Weitere Entwicklung
Der Kompetenzbereich der Kommission wurde durch Papst Paul VI. 1964 auf den Bereich der Tageszeitungen und Zeitschriften erweitert und die Bezeichnung auf „Päpstliche Kommission für die soziale Kommunikation“ geändert. 1988 führte die, von Papst Johannes Paul II., eingeleitete Kurienreform zu einer erneuten Umbenennung auf „Päpstlicher Rat für die sozialen Kommunikationsmittel“.
Einzelnachweise
Weblinks Die deutsche Fassung auf der Vatikanseite Die lateinische Fassung auf der Vatikanseite Die englische Fassung auf der Vatikanseite Päpstlicher Rat für die sozialen Kommunikationsmittel
Kategorie:Apostolisches Schreiben Kategorie:Katholizismus und Medien Kategorie:Werk von Johannes XXIII. Kategorie:Religion 1959