Der Inspizient Wehrpharmazie der Bundeswehr (InspizWehrpharmBw) inspiziert im Auftrag des Befehlshabers des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr (bis 2024: Inspekteur des Sanitätsdienstes) Sanitätsdienststellen und -einrichtungen.
Die Funktion des InspizWehrpharmBw hieß zuvor Inspizient Pharmazie und Sanitätsmaterial der Bundeswehr (InspizPharm/SanMatBw) und wurde mit heutiger Bezeichnung erstmals im Erlass des Bundesministeriums der Verteidigung vom 29. Juni 1984 definiert.Carsten Gerd Dirks, Fritz Krafft: Wehrpharmazie im Nachkriegs-Deutschland. In: Pharmazeutische Zeitung, 28. Januar 2002. Sie wurde bis 2025 wahrgenommen durch den Unterabteilungsleiter V im Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr.
In seiner Funktion als Inspizient berät er in fachlichen Angelegenheiten der Wehrpharmazie den Inspekteur sowie die General-/Admiralärzte der militärischen Organisationsbereiche sowie bis 2025 den Kommandoarzt des Einsatzführungskommandos der Bundeswehr. Ebenso ist er für die aufsichtsbehördliche Überwachung der Bundeswehrapotheken zuständig.
Dienstposteninhaber Dienstgrad Name geboren von bis HerkunftUniformträgerbereich OberstAp Heer OberstAp Heer GenAp Heer GenAp Heer GenAp Luftwaffe GenAp Heer GenAp Heer GenAp Heer GenAp Heer GenAp Heer GenAp Heer GenAp Heer GenAp Heer GenAp Heer
Einzelnachweise
Kategorie:Dienststellung (Bundeswehr)