Obbornhofen ist ein Stadtteil von Hungen im mittelhessischen Landkreis Gießen.
Geografische Lage Obbornhofen liegt südwestlich von Hungen in der nördlichen Wetterau. Durch den Ort verläuft die Landesstraße 3354. Durch ein Waldstück abgeschirmt liegt westlich die Bundesautobahn 45.
Ortsgeschichte Mittelalter Ersterwähnung und historische Namensformen
Obbornhofen wurde 766/767 erstmals in dem Kopiar Lorscher Codex erwähnt: „… in pago Wetdereiba uilla Oberenhouen … (Im Gau Wetterau im Dorf Obbornhofen)“. Hier wird die Siedlungsform des Orts erstmals uilla genannt. Für das gleiche Datum weist das Kopiar noch einen weiteren Beleg auf.CL III 3749 Danach folgten zahlreiche weitere Schenkungen an das Kloster Lorsch. Die weiteren Schenkungen in Obbornhofen stammen aus den Jahren 761, 768, 771, 774, 791, 798 und 831. Die Schenkungen vom 29. September 774CL III 3745. und von 791 betreffen auch Wohnbach.Eugen Rieß: Wohnbach im Frühmittelalter: Eugen Rieß|Dieter Wolf: Vom Leben in einem kleinen Dorf. Die Ortsgeschichte von Wohnbach. Band 1: Alte Zeiten. Herausgegeben vom Arbeitskreis Dorferneuerung Wohnbach und der Gemeinde Wölfersheim. 2022. S. 41, Fußnote 41. Der Etichone Liutoldi (Liudo) übergab 774 „in Hoverenhove“ „eine Hofreite mit dem daraufstehenden Gebäude und soviel Wald, wie dazu gehört, …“ dem Kloster.CL 2935 = 3746d.
In den späteren Formen des Ortsnamens lässt sich ein Wandel desselben vom Dativ Singular zum Dativ Plural erkennen. In der Namensforschung scheint dies „… auf die Entwicklung der Siedlung vom Einzelhof zum Weiler und zum Dorf zu beruhen.“Lutz Reichardt: Die Siedlungsnamen der Kreise Gießen, Alsfeld und Lauterbach in Hessen. Namenbuch. Dissertation. Göppingen 1973. S. 272 f. Eine Fälschung aus dem 13. Jahrhundert nennt für 1141: „… predium in Obernhoben“ (Besitz in Obbornhofen).Arthur Wyss, Urkundenbuch der Deutschordens-Ballei Hessen. 1. Bd. 1207–1299, 2. Bd. 1300–1359, ND 1965, Bd. 3, Nr. 1332 Es erscheint 1269 ein Mitglied des Ortsadels: „… Sifridus de de Oberhoven“Ludwig Baur: Hessische Urkunden aus dem Großherzoglich Hessischen Haus- und Staatsarchive. Band 1–5. Band 1. Starkenburg und Oberhessen. Darmstadt 1860. Nr. 132. Als Landsiedel, eine häufige Pachtform im Mittelalter, wird 1342 urkundlich genannt: „… Cunze vnse landsedel von Obirnhabin“.Ludwig Baur: Hessische Urkunden 1, Nr. 805. Zur bekannten und weitverbreiteten Familie Bellersheim gehört der 1367 erwähnte: „… Wernhern Beldirsheym genant von Abernhofen.“Ludwig Baur, Hessische Urkunden 1, Nr. 1015
Der Ortsname wird als „der höher gelegene Hof“ gedeutet und beruht auf dem mhd. Grundwort „hof = Gehöft, Garten.“Friedrich Kluge: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. 20. Auflage Berlin 1967. bearbeitet von Walther Mitzka. S. 313.
Herrschaftsverhältnisse im Mittelalter
In Obbornhofen befand sich im Frühmittelalter der zentrale Herrenhof für den Besitz des Klosters Lorsch auch in Wohnbach und Bellersheim. Der Hof umfasste ca. 60 m × 60 m und war damit fast genauso groß wie der Berstädter Herrenhof.Eugen Rieß: Kloster Lorsch. in: Eugen Rieß, Dieter Wolf: Vom Leben in einem kleinen Dorf. S. 32–60.
Obbornhofen wird am 10. Juli 1238 zur Hälfte als münzenbergisches Lehen an den Ritter Winter von Kalsmunt durch Ulrich I. von Münzenberg vergeben.Hans Heinrich Kaminsky: Die ersten Belege für Münzenberg als Stadt aus den Jahren 1238 und 1244. In: Petra und Uwe Müller: Münzenberg. Heimat im Schatten der Burg. 1975, S. 75f-80, S. 75–78.
Nach dem Aussterben der Münzenberger in männlicher Linie 1255 erbten Isengard von Münzenberg und ihr Mann Philipp von Bolanden einen Teil des Münzenberger Besitzes. 1271 teilten die Söhne Philipps die Herrschaft Münzenberg 1271 Werner von Falkenstein erhielt u. a. das Gericht Obbornhofen.Valentin Ferdinand Gudenus: Codex diplomaticus sive anecdotorum res Moguntinas, Francicas, Trevirenses, Colonienses, finitimarumque regionum, nec non ius Germanicum et S.R.I. historiam vel maxime illustrantuim. Band 2, 1747, S. 139.
Am 20. April 1304 wurde in einem Schiedsspruch zwischen Ulrich von Hanau und den Falkensteinern festgestellt, dass Hanau ein Sechstel „umme Gerlohes gut von Berstat zu Obernhoven, daz die herren von Valkenstein ime nemen,“ für den Fall zugesprochen wird, dass dieses Gut lehnsrührig von der Herrschaft Münzenberg ist.Heinrich Reimer: Urkundenbuch der Geschichte der Herren von Hanau und der ehemaligen Provinz Hanau. Bd. 2, Osnabrück 1965, S. 40 ff.
Neuzeit Zwischen Wohnbach und Obbornhofen wurde 1862 die Straße planiert und als Chaussee angelegt. Bei diesen Arbeiten wurden mehrere menschliche Skelette und ein Pferdeskelett gefunden, die man im 19. Jahrhundert als Funde aus dem 17. oder 18. Jahrhundert verortete, die aber nach neueren Forschungen wohl aus der Merowingerzeit stammen.Dieter Wolf: Wohnbach, einst ein befestigter Ort. Gedanken zu Wällen und Gräben, Hecken und Dorfzäunen, Ober- und Unterpforten - im Dorf und in der Region. In: Eugen Rieß; Dieter Wolf: Vom Leben in einem kleinen Dorf. Wohnbach. Band 1. S. 269–414.
Gebietsreform in Hessen
Im Zuge der Gebietsreform in Hessen wurde zum 1. Januar 1977 kraft Landesgesetz die bis dahin selbstständige Gemeinde Obbornhofen in die Kleinstadt Hungen eingegliedert. Für Obbornhofen wurde wie für alle Stadtteil von Hungen ein Ortsbezirk eingerichtet.
Verwaltungsgeschichte im Überblick Die folgende Liste zeigt die Staaten und deren Verwaltungseinheiten,Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan. denen Obbornhofen angehört(e): 8. und 9. Jahrhundert: pagus wetdereiba, Kloster Lorsch vor 1742: Heiliges Römisches Reich, Grafschaft Solms-Braunfels, Herrschaft Münzenberg, Amt Wölfersheim ab 1742: Heiliges Römisches Reich, Fürstentum Solms-Braunfels, Herrschaft Münzenberg, Amt Wölfersheim ab 1806: Großherzogtum Hessen,Mediatisierung infolge der Rheinbundakte. Oberfürstentum Hessen, Amt Wölfersheim (des Fürsten Solms-Braunfels) ab 1815: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Amt Wölfersheim (des Fürsten Solms-Braunfels) ab 1820: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Amt WölfersheimPatrimonialgericht: Standesherrliches Amt Wölfersheim des Fürsten Solms-Braunfels. ab 1822: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landratsbezirk HungenTrennung zwischen Justiz (Landgericht Hungen; 1822 gingen die Rechte des „standesherrlichen Amts Wölfersheim“ an das Landgericht über, wo sie im Namen der Standesherren ausgeübt wurden) und Verwaltung. ab 1841: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Hungen ab 1848: Großherzogtum Hessen, Regierungsbezirk Friedberg ab 1852: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Nidda ab 1867: Norddeutscher Bund,Der Norddeutsche Bund war der erste deutsche Bundesstaat unter der Führung Preußens. Er war die geschichtliche Vorstufe des Deutschen Reichs. Infolge des Deutschen Krieges wurde die Provinz Oberhessen dort zwangsweise Mitglied. Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Nidda ab 1871: Deutsches Reich, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Nidda ab 1874: Deutsches Reich, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Giesen ab 1918: Deutsches Reich (Weimarer Republik), Volksstaat Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Gießen ab 1938: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Landkreis GießenIm Zuge der Gebietsreform 1938 wurde die Provinz Oberhessen aufgelöst. ab 1945: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone,Infolge des Zweiten Weltkriegs. Groß-Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen ab 1946: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen ab 1949: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen ab 1977: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Lahn-Dill-Kreis, Stadt HungenAm 1. Januar 1977 wurde Obbornhofen als Stadtteil nach Hungen eingegliedert. ab 1979: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen, Stadt Hungen ab 1981: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Gießen, Landkreis Gießen, Stadt Hungen
Gerichte seit 1803 In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das Hofgericht Gießen als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Obbornhofen ab 1806 das „Patrimonialgericht der Fürsten Solms-Braunfels“ in Wölfersheim zuständig. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Die zweite Instanz für die Patrimonialgerichte waren die standesherrlichen Justizkanzleien. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt.
Mit der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurde diese Funktion beibehalten, während die Aufgaben der ersten Instanz 1821–1822 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übergingen. Ab 1822 ließen die Fürsten Solms-Braunfels ihre Rechte am Gericht durch das Großherzogtum Hessen in ihrem Namen ausüben. „Landgericht Hungen“ war daher die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht, das für Obbornhofen zuständig war. Auch auf sein Recht auf die zweite Instanz, die durch die Justizkanzlei in Hungen ausgeübt wurde verzichtete der Fürst 1823. Erst infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben.
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Hungen“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.
Am 1. Juni 1934 wurde das Amtsgericht Hungen aufgelöst und Obbornhofen dem Bezirk des Amtsgerichts Nidda zugeteilt. Zum 1. Januar 2012 wurde auch das Amtsgericht Nidda gemäß Beschluss des hessischen Landtags aufgelöst und Obbornhofen ging an das Amtsgericht Gießen. Bezieht sich auf das Die übergeordneten Instanzen sind jetzt, das Landgericht Gießen, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sowie der Bundesgerichtshof als letzte Instanz.
Kirchengeschichte mini|hochkant|Evangelische Kirche
Obbornhofen hat seit 1333 eine selbstständige Pfarrei.Arthur Franz Wilhelm Wyss, Urkundenbuch der Deutschordens-Ballei. Bd. 2, Nr. 587. 1462 und noch bis 1593 hatten die von Nordeck zur Rabenau den Kirchensatz als Solms-Licher Lehen. Den Kirchensatz hatte Solms-Lich aus der Münzenberger Erbschaft.
Blasius Lundorp ist der erste bekannte evangelische Pfarrer in Obbornhofen. Seine Amtszeit dauerte von 1558 bis 1568. Ihm folgte für 56 Jahre Martin Walter aus Bauernheim.Wilhelm Diehl Reformationsbuch der evangelischen Pfarreien des Großherzogthums Hessen. = Hessische Volksbücher 31–36. Friedberg 1917, S. 359. Dieser war auch bereit, den konfessionellen Wechsel von der Lehre Luthers zur reformierten unter Graf Conrad von Solms-Braunfels zu vollziehen.Wilhelm Diehl, Reformationsbuch, S. 536.
Die heutige evangelische Kirchengemeinde ist mit der evangelischen Kirchengemeinde Bellersheim pfarramtlich verbunden.
Der quadratische Chorraum der Obbornhofener Kirche stammt aus dem 13. Jahrhundert. Das neue, barock geprägte Kirchenschiff wurde 1741 und 1742 angebaut.
Jüdische Gemeinde