Mounir al-Motassadeq (; * 3. April 1974 in Marrakesch) ist ein marokkanischer Terrorist, der als Student in Deutschland lebte. Er wurde im weltweit ersten Prozess um die Terroranschläge am 11. September 2001 als Helfer angeklagt und erstinstanzlich verurteilt und verbüßte ab November 2001 eine Freiheitsstrafe wegen Komplizenschaft mit den vielfachen Morden rund um Mohammed Atta. Das Hanseatische Oberlandesgericht bestätigte am 8. Januar 2007OLG Hamburg, Urteil vom 8. Januar 2007, Az. 7-1/06, Volltext. das ursprüngliche Urteil wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und der Beihilfe zum Mord in 246 Fällen und setzte das Strafmaß auf 15 Jahre Haft rechtskräftig fest. Am 15. Oktober 2018 wurde er nach Marokko abgeschoben, nachdem er die Haftstrafe bis auf wenige Wochen verbüßt hatte.9/11-Terrorhelfer Motassadeq nach Marokko abgeschoben. In: fnp.de, 15. Oktober 2018.Terrorhelfer Motassadeq kommt bald aus Haft frei. In: welt.de, 9. August 2018, abgerufen am 16. Oktober 2018.
Biographie Mounir al-Motassadeq ist der Sohn des Arztes Ibrahim al-Motassadeq. Er kam 1993 nach Münster und lernte dort Deutsch. Ab 1995 studierte er Elektrotechnik an der Technischen Universität Hamburg-Harburg.Hans Leyendecker: Gottesfürchtig und sittenfest. In: sueddeutsche.de, 17. Mai 2010, abgerufen am 15. Oktober 2018. Im Jahr 2000 hielt er sich in einem al-Qaida-Ausbildungslager in Afghanistan auf, wie er in der Verhandlung bestätigte. Während des Studiums wohnte er im Hamburger Stadtteil Harburg. Anfangs wohnte er mit Abdelghani Mzoudi zusammen, der wie er 1993 aus Marokko nach Deutschland kam und sich zur selben Zeit wie al-Mottassadeq für das Studium der Elektrotechnik in Harburg einschrieb. Mzoudi und al-Mottasadeq gehörten zum engeren Kreis um den „El Amir“ genannten Mohammed Atta, Said Bahaji, der von al-Mottassadeq in den Kreis eingeführt wurde, und weiterer Mitglieder der Hamburger Terrorzelle.Terry McDermott: Perfect Soldiers – The Hijackers: Who They Were, Why They Did It. HarperCollins, 2005, S. 48–49.Souad Mekhennet, Claudia Sautter, Michael Hanfeld: Die Kinder des Dschihad. Die neue Generation des islamistischen Terrors in Europa. Piper, München 2006, ISBN 3-492-04933-8; aktualisierte Taschenbuchausgabe ebenda (Juni) 2015, ISBN 978-3-492-30858-8, S. 91–92 und 127–129. Mohammed Atta kannte al-Motassadeq spätestens seit 1996, als er dessen Testament mitunterzeichnete.Terry McDermott: Perfect Soldiers – The Hijackers: Who They Were, Why They Did It. HarperCollins, 2005, S. 49. In seiner Haftzeit absolvierte al-Motassadeq ein Studium an der Fernuniversität Hagen.Georg Mascolo, Gabor Halasz: 9/11-TerrorhelferMotassadeq auf dem Weg nach Marokko. In: tagesschau.de, 15. Oktober 2018. Er ist verheiratet und hat zwei Kinder.Jana Werner: „9/11“-Terrorhelfer Motassadeq auf dem Weg in die Freiheit. In: welt.de, 15. Oktober 2018, abgerufen am 15. Oktober 2018.
Verurteilung wegen Terroranschlägen vom 11. September 2001 Am 19. Februar 2003Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 19. Februar 2003, Az. 2 BJs 88/01-5, 2 StE 4/02-5, Volltext. verurteilte das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg ihn wegen Beihilfe zu 3066-fachem Mord und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu der Höchststrafe von 15 Jahren. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Al-Motassadeq, der zum engeren Umkreis der Hamburger Terrorzelle gehörte, in die Pläne zur Verübung von Terroranschlägen in den Vereinigten Staaten eingebunden gewesen sei und zudem logistische Unterstützung geleistet habe. Insbesondere habe Motassadeq über eine Vollmacht für das Konto des Attentäters Marwan Al-Shehhi verfügt und sich während dessen Abwesenheit um dessen Angelegenheiten gekümmert. Unter anderem habe er während dessen Pilotenausbildung in Vereinigten Staaten Geld in Höhe von 5000 DM an Al-Shehhi überwiesen, wobei ihm bewusst gewesen sei, dass die überwiesenen Beträge, wenn auch in verhältnismäßig geringem Maße mit zur Finanzierung der Pilotenausbildung Al-Shehhis oder zur Bezahlung der sonstigen Kosten Al-Shehhis während seines USA-Aufenthaltes und damit der Vorbereitung des Attentatsvorhabens dienen sollten.Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 19. Februar 2003, Az. 2 BJs 88/01-5, 2 StE 4/02-5, Volltext, Rn. 48. Am 4. März 2004 wurde das Urteil vom Bundesgerichtshof aufgehoben und wegen mangelhafter Beweiswürdigung zur Neuverhandlung nach Hamburg zurückverwiesen.BGH, Urteil vom 4. März 2004, Az. 3 StR 218/03, Volltext. Der mit internationalem Haftbefehl gesuchte Said Bahaji versicherte in einem Brief an seine Mutter, al-Motassadeq habe mit den Anschlägen nichts zu tun.Brief an die „liebe Mutter“. In: focus.de, 5. April 2004.
Am 6. April 2004 wurde al-Motassadeq, wie zuvor schon sein Kommilitone Abdelghani Mzoudi, der wegen ähnlicher Anschuldigungen angeklagt war, unter Auflagen freigelassen. Sein Strafverteidiger war der deutsche Anwalt Josef Gräßle-Münscher. Das Hanseatische Oberlandesgericht begründete die Entscheidung damit, dass der Tatverdacht wegen Beihilfe zum Mord nicht mehr bestehe. Der Sprecher der US-Regierung kritisierte die Freilassung des „gefährlichen Kerles“.
Ab 10. August 2004 wurde gegen al-Motassadeq vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht neu verhandelt. Am 19. August 2005OLG Hamburg, Urteil vom 19. August 2005, Az. IV-1/04, Volltext. wurde er zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Das Gericht sprach ihn wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung schuldig, jedoch nicht der Beihilfe zum Mord. Das Urteil erlangte keine Rechtskraft, da sowohl die Bundesanwaltschaft als auch der Angeklagte Revision einlegten.
Am 12. Oktober 2006 begann die erneute Revisionsverhandlung vor dem Bundesgerichtshof. Am 16. November 2006 hob der Bundesgerichtshof auf die Revision der Bundesanwaltschaft hin das Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg hinsichtlich des freisprechenden Teils auf und sprach Motassadeq auch der Beihilfe zum Mord in 246 Fällen schuldig. Dies entspricht der Anzahl der getöteten Passagiere und Besatzungsmitglieder der vier entführten Flugzeuge. Motassadeq soll in die Anschlagspläne eingeweiht gewesen sein und den Attentätern geholfen haben, ihre Reisen nach Afghanistan und in die USA zu verschleiern. Insoweit verwies der BGH das Verfahren zu erneuter Verhandlung an das OLG Hamburg zurück.BGH, Urteil vom 16. November 2006, Az. 3 StR 139/06, Volltext.
Am 8. Januar 2007 wurde Motassadeq nach erneuter Verhandlung vom 7. Strafsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.OLG Hamburg, Urteil vom 8. Januar 2007, Az. 7-1/06, Volltext.
Zuvor blieb Motassadeq mit der Auflage, sich einmal täglich bei der Polizei zu melden, vorerst von einer Haft verschont. Das Oberlandesgericht Hamburg begründete dies damit, dass Motassadeq in der Vergangenheit stets alle Auflagen erfüllt habe. Am folgenden Tag legte die Bundesanwaltschaft Beschwerde durch Generalbundesanwältin Monika Harms ein: Es bestehe Fluchtgefahr, weil Motassadeq wegen des rechtskräftigen Bundesgerichtshof-Urteils eine hohe Haftstrafe zu befürchten habe. Zudem hätten dessen Ehefrau und Kinder Deutschland bereits verlassen. Kurz darauf half das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg der Beschwerde nicht ab und übertrug damit die Entscheidung dem Bundesgerichtshof, der die beschlossene Haftverschonung aufhob. Motassadeq wurde daraufhin am Abend des 17. November 2006 in Hamburg festgenommen.
Eine Verfassungsbeschwerde und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vom 8. Januar 2007 vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) blieben erfolglos. Das BVerfG nahm die Beschwerde nicht an. Nach dem Kammerbeschluss vom 10. Januar 2007 wurden keine Grundrechte des Angeklagten verletzt, als er vom Bundesgerichtshof am 16. November 2006 rechtskräftig verurteilt wurde.BVerfG, Beschluss vom 10. Januar 2007, Az. 2 BvR 2557/06, Volltext.
Die Revision von Motassadeq gegen das Urteil des 7. Strafsenats wurde am 2. Mai 2007 mit Beschluss des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs als unbegründet verworfen. Damit war das Urteil rechtskräftig und die rechtlichen Möglichkeiten von Motassadeq in Deutschland waren vorbehaltlich einer Wiederaufnahme des Verfahrens ausgeschöpft.Motassadeq scheitert mit Revision. In: Spiegel Online, 11. Mai 2007.BGH, Beschluss vom 2. Mai 2007, Az. 3 StR 145/07, Presseerklärung.
Während seiner Haftzeit verhielt er sich unauffällig, rückte aber von seiner „islamistisch-dschihadistischen Einstellung“ nicht ab. Dreimal versuchte er vergeblich, vorzeitig freigelassen zu werden: nach Verbüßen von zwei Drittel der Haft, im Mai 2015 und im November 2016. Die Bundesanwaltschaft verzichtete darauf, dass Motassadeq seine Strafe bis zum letzten Tag verbüßte, unter der Bedingung seiner Abschiebung nach Marokko. Damit ermöglichte sie seine sofortige Verhaftung, sollte er jemals nach Deutschland zurückkehren.Terrorhelfer Motassadeq kommt bald frei. In: welt.de, 9. August 2018, abgerufen am 16. Oktober 2018.
Am 15. Oktober 2018 wurde Mounir Motassadeq aus der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel entlassen und anschließend nach Marokko abgeschoben.9/11-Terrorhelfer über Frankfurt nach Marokko abgeschoben. In: hessenschau.de, 15. Oktober 2018. Zudem wurde dem Marokkaner ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Bundesrepublik Deutschland auferlegt, das bis zum 3. April 2064 gilt. Nach der Ankunft in seinem Heimatland ließ Motassadeq sich im Haus seiner Familie in Marrakesch nieder. Weil ihm vor seiner Abschiebung entgegen Anti-Terror-Bestimmungen die mehr als 7.000 Euro seines Häftlingskontos ausgezahlt worden waren, leitete die Staatsanwaltschaft Hamburg ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz gegen die Justizverwaltung ein, infolge dessen gegen einen Beamten der JVA Fuhlsbüttel ein Strafbefehl erwirkt wurde.
Literatur Terry McDermott, Perfect Soldiers – The Hijackers: Who They Were, Why They Did It, HarperCollins 2005 (englisch)
Weblinks
Berichte des Spiegels über Mounir al-Motassadeq Berichte der Zeitung „Die Zeit“ über Mounir al-Motassadeq
Einzelnachweise
Kategorie:Al-Qaida-Mitglied Kategorie:Hamburger Terrorzelle Kategorie:Verurteilte Person Kategorie:Person (Mordfall) Kategorie:Person des Islam (Hamburg) Kategorie:Marokkanischer Emigrant in Deutschland Kategorie:Marokkaner Kategorie:Geboren 1974 Kategorie:Mann