Walter Eugen Schmidt (* 9. Juli 1911 in Sonnenberg; † 31. Januar 1970 in Wiesbaden) war ein deutscher Mediziner. Er war im nationalsozialistischen Deutschen Reich SS-Untersturmführer und als Oberarzt in der Landesheilanstalt Eichberg im Rahmen der Aktion T4 und der Kinder-„Euthanasie“ an der Tötung von Geisteskranken und behinderten Kindern beteiligt.
Herkunft und Studium Walter Schmidt wurde am 9. Juli 1911 in Sonnenberg als Sohn des Architekten Karl Schmidt geboren, wuchs dort auf und machte hier auch sein Abitur. An der Universität Frankfurt am Main studierte er von 1932 bis 1937 Medizin.
1927 trat Schmidt der Hitlerjugend und zum 1. Februar 1931 der NSDAP bei (Mitgliedsnummer 424.946),Bundesarchiv R 9361-IX KARTEI/38400768 aus der er im April 1931 wieder austrat, um im Mai 1933 wieder als Mitglied zurückzukehren. Im März 1932 wurde er Mitglied der SS.
Im Jahr 1937 legte Schmidt sein Staatsexamen ab und promovierte im folgenden Jahr. Er war zunächst als Medizinalpraktikant an der Universitäts-Frauenklinik und der Medizinischen Universitätsklinik Frankfurt am Main sowie der Orthopädischen Klinik Wiesbaden tätig. Im Februar 1939 erhielt er seine Approbation rückwirkend ab Dezember 1938.
In der Landesheilanstalt Hadamar Ab dem 15. Februar 1939 war Schmidt als Volontärarzt und ab 1. Mai 1939 als Assistenzarzt an der Landesheilanstalt Hadamar beschäftigt. Bereits hier soll er eigenhändig Patienten mit einer Spritze getötet haben. Bezeugt ist ein Fall, in dem Schmidt einen an Paralyse erkrankten Patienten mit zwei Scopolamin-Spritzen tötete, obwohl ihm dies durch seinen Vorgesetzten ausdrücklich untersagt worden war.Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abteilung 461 Nr. 32061, Band 3, Blatt 107, Franz M. Frankfurt a. M. (ehemals im Büro der Landesheilanstalt Hadamar) an Polizeipräsident Frankfurt a. M. am 15. Juni 1946, zitiert nach „Wissen und irren“, Seiten 181 und 210.
Bei der Waffen-SS Am 22. Mai 1939 wurde Schmidt auf eigenen Wunsch als Assistenzarzt an die Landesheilanstalt Eichberg versetzt, jedoch schon im August 1939 zur späteren Waffen-SS eingezogen. Dort wurde er in einem SS-Totenkopf-Regiment in Brünn, Danzig, Prag und ab April 1940 bis März 1941 in Norwegen eingesetzt. Vorher tat er auch kurzzeitig im KZ Dachau und eventuell in Buchenwald Dienst.Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abteilung 461 Nr. 32442, Band 4, W. Schmidt an Mennecke (23. Dezember 1941), zitiert nach „Wissen und irren“ Seiten 210 und 211 und „Verwaltung des Krankenmordes“ Seite 741.
Leiter der „Kinderfachabteilung“ der Landesheilanstalt Eichberg Nach seinem Einsatz in Norwegen kehrte Schmidt am 15. März 1941 zur Landesheilanstalt Eichberg zurück. Hier übernahm er die Anfang 1941 eingerichtete „Kinderfachabteilung“.
Im Rahmen der sogenannten Kinder-„Euthanasie“ wurden von dem damit beauftragten „Reichsausschuß zur wissenschaftlichen Erfassung von erb- und anlagebedingten schweren Leiden“ Kinder und später auch Jugendliche mit Erbkrankheiten und Missbildungen in speziell ausgewählte Kliniken zur angeblichen besonderen Betreuung und Klärung wissenschaftlicher Fragen eingewiesen. Ärzte und Hebammen waren verpflichtet, dem „Reichsausschuß“ alle Fälle mit den genannten Krankheitsbildern zu benennen. Tatsächlich wurden in den etwa 30 Kinderfachabteilungen reichsweit mindestens 5.000 Säuglinge, Kinder und Jugendliche durch Medikamente oder durch Unterernährung getötet.
Für die Leitung der Eichberger Kinderfachabteilung wurde Schmidt u.k. gestellt und am 1. Juli 1941 zum beamteten Oberarzt befördert.
Das Verfahren des Reichsausschusses beschrieb Schmidt in seiner Aussage am 3. Dezember 1946 im Eichbergprozeß folgendermaßen:
„Wir erhielten von Berlin sogenannte Ermächtigungen zugestellt. Diese Ermächtigung war ergangen aufgrund von Meldungen, die von den Amtsärzten, Hebammen usw. ausgestellt waren. […] So erfaßte also der Reichsausschuß auf diese Art und Weise alle Mißgestalteten, Idioten, Mongoloiden, Kretinisten. Etwa diese Formen wurden erfaßt und in Berlin einer Ärztekommission aufgrund dieser Meldebogen vorgeführt. Diese Ärztekommission beschloss nun, daß dieses betr. Kind zwecks Behandlung irgendeiner Fachabteilung zugeführt wird; es beschloß die Einweisung. Mit dieser Einweisung entstand ein Vorgang. Diese Vorgänge wurden zusammen mit der Ermächtigung an uns in Eichberg geschickt. Wir mußten alle Monate berichten. Es war die Ermächtigung zur Durchführung einer Behandlung im Sinne der Euthanasie. In 95 % der Fälle kam das mit dem Kind. […] In den übrigen 5 % war es so, daß das Kind zwar beim Reichsausschuß erfaßt war, aber aus irgendwelchen Gründen der Bericht unklar war, so daß die Kinder von uns zunächst mal beurteilt werden mußten. Wir mußten einen rein ärztlichen Bericht über diese Kinder abgeben. Auf diesen ärztlichen Berichten wurde vor allem die Frage gestellt: wie beurteilen Sie die Bildungsfähigkeit? Dazu mußte Stellung genommen werden.“„Wissen und irren“, Seiten 223/224.
Enthielten diese Berichte eine ungünstige Prognose, erfolgte vom „Reichsausschuß“ die Ermächtigung zur Tötung des Kindes, die verklausuliert das Wort Tötung durch „Behandlung“ ersetzte und beispielsweise so lautete:
„Unter Bezugnahme auf Ihren Bericht vom 7.7.1941 über obengenanntes Kind teile ich Ihnen nunmehr mit, daß eine Behandlung des Kindes erfolgen kann, sofern die klinische Beobachtung den geschilderten Befund bestätigt. Zu gegebener Zeit bitte ich um Mitteilung über das Ergebnis der Behandlung. Heil Hitler. von Hegener“„Wissen und irren“, Seite 224.
Das Ergebnis der „Behandlung“, also die Tötung, meldete Schmidt dann dem „Reichsausschuß“, wie beispielsweise bei dem Kind Helmut […], das „am 23. Oktober 41 einen plötzlichen Tod gefunden hat“ […].Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abteilung 430/1 Nr. 11170, Krankenakte, zitiert nach „Wissen und irren“ Seiten 225 und 240 Anmerkung 18.
Die Kinder wurden von Schmidt selbst und ausgewähltem Pflegepersonal getötet. Dieses wurde von Schmidt bei der Abendvisite entsprechend angewiesen, indem er bei den betreffenden Patienten stehenblieb und sagte: „Der gefällt mir nicht mehr.“Alice Platen-Hallermund: „Die Tötung Geisteskranker in Deutschland. Aus der Deutschen Ärztekommission beim Amerikanischen Militärgericht“, Frankfurt 1948, Seite 96 und Klee „‘Euthanasie‘ im NS-Staat“ Seite 435.
Im Eichbergprozess von 1946 räumte Schmidt die Tötung von 30 bis 40 Kindern ein. Die Oberschwester der Eichberger Anstalt, Helene Schürg (NSDAP-Mitglied, förderndes Mitglied der SS und Leiterin der Ortsgruppe der NS-Frauenschaft), gab die Tötung von 30 bis 50 Kindern, für deren Tötung sie Sonderzulagen erhalten hatte,Ernst Klee: Deutsche Medizin im Dritten Reich. Karrieren vor und nach 1945. S. Fischer, Frankfurt am Main 2001, ISBN 3-10-039310-4, S. 311 f. zu (Sie wurde 1946 wegen Beihilfe zum Mord zu acht Jahren Haft verurteiltUrteil LG Frankfurt a. M. vom 21. 12. 1946. 4a Js 13/46.). Nach ihrer Aussage wurden etwa 500 Kinder in die Kinderfachabteilung aufgenommen. Von den zwei Dritteln, die dort verstarben wurde ein Drittel, also etwa 200 Kinder, durch Spritzen mit Morphin-Chloralhydrat und Luminaltabletten getötet.„Medizin ohne Menschlichkeit“, Seite 210. Vom Personal des Eichbergs wurde Schmidt daher als „Massenmörder“ bezeichnet.Aussage des Pflegers Müller vom 27. Juli 1945: „Wir nannten ihn nur den ‚Massenmörder‘“, Eichberg-Verfahren Az.: 4 a Js 13/46 Staatsanwaltschaft Frankfurt a. M., zitiert nach Klee „Was sie taten – was sie wurden“ Seite 327. Ein Kollege schätzte ihn „als einen Brausekopf und einen Psychopathen“ ein.Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abteilung 461 Nr. 32442, Band 1, Blatt 43, Befragung Dr. med. Josef L. am 2. August 1945, zitiert nach „Verwaltung des Krankenmordes“ Seite 536.
An der Heidelberger Psychiatrisch-Neurologischen Universitätsklinik hospitierte Schmidt bei Professor Carl Schneider, der Ärzte für Gehirnsektionen ausbildete, um sich für seine Forschungen die Gehirne verstorbener oder getöteter Patienten zu verschaffen. Hierzu hatte der zuständige Landesrat des Bezirksverbandes Nassau, Fritz Bernotat, folgende Anweisung erlassen:
„Gemäß Vereinbarung mit dem Direktor der Universitäts-Nervenklinik Heidelberg, Herrn Prof. Dr. Karl Schneider, sind ab sofort alle in der dortigen Anstalt bei Opduktionen anfallenden Gehirnpräparate zu besonderen Versuchszwecken an die Universitäts-Nervenklinik in Heidelberg, Vosstraße 4, einzusenden. Es sollen insbesondere Gehirne von verstorbenen Schwachsinnigen, Epileptikern, Postencephalitikern eingesandt werden. Es ist daher in jedem Falle bei diesen Kranken nach ihrem Ableben die Opduktion durchzuführen.“Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abteilung 461 Nr. 32442, Band 13, Blatt 12, zitiert nach „Wissen und irren“ Seiten 233 und 242.
In seiner Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main am 12. November 1946 äußerte sich Schmidt hierzu:
„Ich selbst widmete mich während meiner Heidelberger Beschäftigung in der Schneider’schen Klinik Arbeiten der Gehirnhistologie, die an sich mit dem ersterwähnten Forschungszweck [gemeint waren die damals neu aufgekommenen Schocktherapieverfahren wie Insulin- und Cardiazolschock] nur lose zusammenhing“.Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abteilung 461 Nr. 32442, Band 3, zitiert nach „Wissen und irren“ Seite 242, Anmerkung 60.
Ein Patient namens Ballast, der Schmidt als Gehilfe diente, schenkte diesem zu Weihnachten 1941 ein Fotoalbum, in dem jeweils das Bild eines Kindes mit dem Bild dessen von Schmidt sektionierten Gehirn kombiniert war. Auch dieser Patient wurde später von Schmidt zu Tode gespritzt.Klee „Dokumente zur ‚Euthanasie‘“ Seite 251. Insgesamt wurden von der Anstalt Eichberg mindestens 86 Gehirne nach Heidelberg gesandt.„Wissen und irren“ Seite 194.
Die Tötung der sogenannten „Reichsausschußkinder“ war nicht vom Stopp der ersten Phase der Erwachsenen-„Euthanasie“ betroffen, sondern ging kontinuierlich bis Kriegsende weiter.
Schockbehandlungen Etwa ab Sommer 1942 beschaffte Schmidt einen Siemens-Konvulsator und begann mit den verschiedensten Formen der Schockbehandlung, wie Insulinschock, Cardiazolschock, Azomanschock und Elektroschock zu experimentieren. Die Erfolge dieser Maßnahmen stellte er übertrieben positiv dar. In seinem Prozess nach dem Kriege versuchte er diese Heilungsbemühungen in den Vordergrund seines Wirkens auf dem Eichberg zu stellen und damit die Tötungen in der Kinderfachabteilung zu verharmlosen.
Aktion T4 Bei der im Nachkriegssprachgebrauch „Aktion T4“ und im nationalsozialistischen Jargon euphemistisch als „Euthanasie“ genannten Tötung von Geisteskranken und Behinderten in speziellen Gasmordanstalten, fungierte die Landesheilanstalt Eichberg ab Anfang 1941 als „Zwischenanstalt“. Diese dienten zur Tarnung der Aktion, indem die Todeskandidaten nicht direkt in die Tötungsanstalten verlegt wurden, sondern zunächst in Anstalten, die in der Nähe einer der insgesamt fünf Gasmordzentren lag. Außerdem konnte durch die „Pufferfunktion“ der Zwischenanstalten eine optimale und kontinuierliche Nutzung der Tötungsanstalten sichergestellt werden und damit „Leerlauf“ oder „Überlastungen“ vermieden werden.
Die erste Verlegung von Eichberger Patienten in die NS-Tötungsanstalt Hadamar fand am 13. Januar 1941 statt. Insgesamt 800 ihrer eigenen Patienten schickten die Verantwortlichen vom Eichberg bis Ende April in den Tod nach Hadamar. Danach folgten bis zum Stopp der ersten Phase der Erwachsenen-„Euthanasie“ im August 1941 nochmals fast 1.500 Kranke, die auf den Eichberg als eine der Zwischenanstalten für Hadamar verlegt worden waren.