Ein Barbarossaprivileg ist jede von Kaiser Friedrich I. ausgestellte feierliche Urkunde. Speziell können damit gemeint sein: das Messeprivileg für Aachen von 1166 das Barbarossaprivileg für Würzburg von 1168, das von Lorenz Fries als Güldene Freiheit bezeichnet wurde das Stadtrechtsprivileg für Bremen von 1186, auch Gelnhauser Privileg genannt das Barbarossaprivileg für Lübeck von 1188