mini|Der Binnenhof in Den Haag, das politische Zentrum der Niederlande. Der Rittersaal dient gemeinsamen Sitzungen von Erster und Zweiter Kammer.

Das politische System der Niederlande ist vom System der parlamentarischen Demokratie bestimmt, in dem Parteien eine große Rolle spielen. Das Parlament ist in zwei Kammern aufgeteilt: Die Erste Kammer wird von den Provinzparlamenten gewählt, die Zweite Kammer vom Volk. Letztere ist die eigentliche nationale Volksvertretung. Die Kräfteverhältnisse zwischen den Parteien dort sind ausschlaggebend dafür, wie sich die Regierung zusammensetzt.

mini|Einrichtung des niederländischen Staates Die wichtigsten historischen Meilensteine waren, nach der Gründung des heutigen Staates 1815, die Einführung der Ministerverantwortlichkeit in der Verfassung 1848 und das allgemeine Wahlrecht (mit Verhältniswahl) 1918. Seit den 1960er- und 1970er-Jahren, als die Verzuiling (die gesellschaftliche Trennung nach sozialkulturellen Milieus) sich abschwächte, sind die Wahlergebnisse oftmals sehr schwankend.

Königreich der Niederlande

Das Königreich der Niederlande ist ein staatsrechtliches Gebilde in Europa und Amerika. Es besteht aus vier Ländern. Neben den europäischen Niederlanden sind dies die karibischen Inseln Curaçao, Aruba und Sint Maarten. Grundsätzlich regelt jedes dieser vier Länder seine Angelegenheiten selbst. Angelegenheiten, die durch Reichsgesetze für das gesamte Reich geregelt werden, sind insbesondere Äußeres, Verteidigung, Staatsangehörigkeit und Auslieferungen sowie Seeschifffahrt.

Die nach Einwohnerzahl und Wirtschaftskraft stark dominierenden Niederlande sind auch juristisch in einer sehr dominanten Position. Die niederländischen Generalstaaten (das Parlament) verabschieden die Reichsgesetze. Bijzondere gedelegeerden („Besondere Delegierte“) der anderen drei Länder haben nur Rederecht bei der Behandlung des Entwurfs eines Reichsgesetzes, das ihr Land betrifft, und können hierzu Änderungsanträge stellen.

Der Rijksministerraad besteht aus den niederländischen Ministern sowie aus je einem Bevollmächtigten jedes der drei anderen Länder. Beschließt die Zweite Kammer den Entwurf eines Reichsgesetzes trotz Einspruchs eines Bevollmächtigten Ministers mit weniger als drei Fünftel der Stimmen, wird die parlamentarische Behandlung unterbrochen für eine Behandlung des Gesetzentwurfs im Ministerrat. Außerdem kann ein bevollmächtigter Minister unter bestimmten Voraussetzungen erreichen, dass ein Reichsgesetz für sein Land nicht gilt. Über Reichsangelegenheiten, die ausschließlich die Niederlande betreffen, entscheiden diese allein.

Allgemeine Charakterisierung Politikwissenschaftlich gesehen sind die Niederlande eine parlamentarische Demokratie, jedoch staatsrechtlich eine konstitutionelle Monarchie. In der niederländischen Verfassung kommt das Wort „Demokratie“ nicht vor, die Frage der Souveränität wird nicht beantwortet. Der König gehört der Regierung an und bestellt die Minister, ohne dass das Parlament darauf offiziell Einfluss hat. Tatsächlich aber hat sich um 1866 das parlamentarische Prinzip durchgesetzt, das heißt, dass der König de facto nur Minister ernennt, die von einer Parlamentsmehrheit gestützt werden. Auf dem Demokratieindex, der von der Zeitschrift The Economist herausgegeben wird, erreichten die Niederlande im Jahre 2019 den elften Platz.

Die Niederlande sind ein dezentralisierter Einheitsstaat. Die Provinzen sind Verwaltungseinheiten mit Selbstverwaltungsorganen, es wird ihnen kein Staatscharakter zugesprochen. Unterhalb der Provinzen gibt es als dritte und unterste Ebene im vertikalen Staatsaufbau die Gemeinden. Die Vorsteher der Provinzen (Kommissare des Königs) und Gemeinden (Bürgermeister) werden vom Innenminister ernannt. Nach dem großen liberalen Staatsreformer des 19. Jahrhunderts spricht man vom Huis van Thorbecke (Haus von Thorbecke).

Der niederländische Staatsbürger hat auf den drei Ebenen jeweils eine Wählerstimme: für einen Kandidaten zur Zweiten Kammer, für einen Kandidaten zu den Provinzialstaaten und für einen Kandidaten zum Gemeinderat. Außerdem gibt es eine besondere Verwaltungsebene, die waterschappen, die ebenfalls gewählt werden. Hinzu kommt die Stimme für einen Kandidaten zum Europäischen Parlament. Das Europäische Parlament dürfen alle EU-Bürger in den Niederlanden mitwählen, den Gemeinderat auch andere Ausländer.

Ebene Volksvertretung Regierung Niederlande Staten-Generaal, bestehend aus der Ersten und der Zweiten Kammer Regering:– Kroon (Erbrecht)– Ministers (durch Krone ernannt) 12 Provinzen Provinciale Staten Gedeputeerde Staten:– Commissaris van de Koning (vom Innenminister eingesetzt)– drei bis sieben gedeputeerden (gewählt durch Provinciale Staten) über 300 Gemeinden Gemeenteraad College van burgemeester en wethouders:– Burgemeester (vom Innenminister eingesetzt)– mindestens zwei wethouders (gewählt durch den Gemeinderat) 21 Waterschappen Algemeen bestuur Dagelijks bestuur bzw. college van dijkgraaf en heemraden:– Dijkgraaf (vom Innenminister eingesetzt)– heemraden (gewählt durch das algemeen bestuur)

Staatsoberhaupt und Regierung In den Niederlanden besteht die Regierung offiziell aus dem König und den Ministern. Der König ist der ständige Teil der Regierung (formell der Regierungschef), die Minister sind der nichtständige Teil. Die Regierung im Sinne der ausführenden Gewalt im Staat heißt overheid (wörtlich: Obrigkeit).

Siehe auch: Liste der niederländischen Ministerpräsidenten, Liste der Regierungen der Niederlande, Liste der Herrscher der Niederlande

König

mini|Willem-Alexander von Oranien-Nassau, König der Niederlande seit 2013

Die Krone ist seit 1815 erblich im Haus Oranien-Nassau, als das Königreich der Niederlande mit Wilhelm I. gegründet wurde. Verfassungsrechtliche Dokumente sprechen oftmals vom vorst (Fürsten). König und damit Staatsoberhaupt ist seit 30. April 2013 König Willem-Alexander.

Der Monarch muss Gesetze unterzeichnen, damit sie in Kraft treten können (mit einigen Ausnahmen). Eine Verweigerung der Unterschrift hat es aber noch nie gegeben. Der König kann beide Kammern des Parlamentes auflösen. In der Praxis wird aber lediglich die Zweite Kammer aufgelöst, in aller Regel nach dem Bruch einer Regierungskoalition. Amtshandlungen des Königs, wie die Unterzeichnung von Gesetzen oder königliche Beschlüsse (zum Beispiel die Parlamentsauflösung, Rechtsverordnungen) müssen durch mindestens einen Minister oder Staatssekretär gegengezeichnet sein. Die Ernennung und Entlassung von Ministern und Staatssekretären ist vom Ministerpräsidenten gegenzuzeichnen. In seiner Arbeit unterstützt wird er vom Kabinett des Königs.

Ministerrat mini|Sogenannte bordesscene, mit Königin und Ministern. Hier die bordesscene von 2010 mit dem neuen Ministerpräsidenten Mark Rutte (VVD) und der damaligen Königin Beatrix.

Die Regierung besteht aus dem König (dem sogenannten Ständigen Teil der Regierung) und den Ministern. Der Ministerpräsident und die übrigen Minister sowie Staatssekretäre (die nicht unbedingt ernannt werden müssen) werden vom König ernannt und entlassen. Die Regierung ohne den König heißt Ministerrat oder auch Kabinett. Die Kabinettssitzungen finden ohne Anwesenheit des Königs statt, der Ministerpräsident erstattet diesem aber einmal wöchentlich Bericht. Das Verbindungsbüro zwischen König und Ministerpräsident heißt Kabinet van de Koning und ist nicht mit dem eigentlichen Kabinett zu verwechseln. Ein Misstrauensvotum kennt die Verfassung nicht. Jedoch gilt die ungeschriebene Regel, dass der Ministerrat oder auch ein einzelner Minister zurücktritt, wenn ihm die Zweite Kammer das Misstrauen ausspricht.

Die Position des Ministerpräsidenten gilt als eher schwach, vor 1983 wurde er in der Verfassung nicht einmal erwähnt. Von den übrigen Ministern hebt ihn rechtlich nur ab, dass die Ernennung und Entlassung der übrigen Minister und der Staatssekretäre seiner Gegenzeichnung bedarf. Erst 1937 erhielt der Ministerpräsident mit dem Ministerium für Allgemeine Angelegenheiten einen eigenen Apparat, zuvor war der faktische Regierungschef normaler Fachminister. Der Titel minister-president wurde 1945 eingeführt.

Informateur und Formateur Obwohl die Verfassung dies nicht vorsieht, ist es seit 1918 üblich, dass der Ministerrat nach einer Wahl zur Zweiten Kammer zurücktritt und eine neue Regierung gebildet wird. Die Regierungsbildung ist stark institutionalisiert. Folgende Vorgehensweise hat sich herausgebildet: In einer ersten Phase erstellt die Vorsitzende der Kammer einen Erkundungsauftrag. Grundlage dafür sind Gespräche mit den Fraktionsvorsitzenden. Die größte Fraktion macht einen Vorschlag für einen (oder mehrere) verkenner. Daraufhin beauftragt die Kammervorsitzende den verkenner damit, mit den Kammerfraktionen zu sprechen, welche politischen Ziele sie verfolgen, und welche Fraktionen zusammenarbeiten können. Der verkenner schreibt einen Bericht, der in der Kammer diskutiert wird. In einer Informationsphase ernennt die Kammervorsitzende einen informateur, der mit denjenigen Fraktionsführern spricht, die eventuell eine Koalition bilden wollen. Ein Entwurf für ein Koalitionsabkommen wird erstellt, und die möglichen Posten werden verteilt. Ein formateur erhält dann den Auftrag für die eigentliche Regierungsbildung. Dabei handelt es sich normalerweise bereits um den künftigen Ministerpräsidenten. Die konkreten Kandidaten für die Regierungsposten werden ausgewählt und gescreent. Nach weiteren Vorbereitungen und Absprachen überreicht der formateur der Kammervorsitzenden seinen Abschlussbericht. Danach ernennt der König den Ministerpräsidenten und auf dessen Vorschlag hin die Minister und Staatssekretäre. Bis 2012 berichtete man nicht der Kammervorsitzenden, sondern dem König. Dies wurde geändert, um den Verdacht auszuräumen, dass der König hinter den Kulissen Einfluss auf die Politik ausübt. Der König soll als Staatsoberhaupt überparteilich bleiben und hat auch keinen demokratischen Regierungsauftrag.

Normalerweise dauert die Regierungsbildung etwa zwei bis vier Monate. Am längsten brauchte man nach den Wahlen von 1972 (163 Tage, → Kabinett Den Uyl), 1977 (208 Tage, → Kabinett Van Agt I), 2023 (223 Tage, → Kabinett Schoof), 2017 (226 Tage, → Kabinett Rutte III) und 2021 (299 Tage, → Kabinett Rutte IV). Besonders kurze Zeit, etwa sieben Wochen, brauchte Mark Rutte, um nach der Wahl im September 2012 am 5. November (erneut) zum Ministerpräsidenten ernannt zu werden.

Staatsrat Der König ist Vorsitzender des Staatsrates, des Raad van State. Ihm gehören (sofern volljährig) auch sein voraussichtlicher Nachfolger und eventuell weitere Mitglieder des königlichen Hauses an. Die Mitglieder des Königshauses haben aber kein Stimmrecht. Der König ernennt bis zu 28 weitere Mitglieder auf Lebenszeit. Die faktische Leitung des Staatsrates liegt beim Vizepräsidenten. Die meisten Mitglieder des Staatsrates sind Juristen und rekrutieren sich aus ehemaligen Politikern, hohen Beamten und Hochschullehrern. Eine Abteilung des Staatsrats fungiert als höchste Verwaltungsgerichtsinstanz.

Vier weitere, nach Politikfeldern gegliederte, Abteilungen des Staatsrats nehmen eine Gutachterfunktion wahr. Sämtliche Gesetzentwürfe (mit Ausnahme des Haushalts) und Rechtsverordnungen werden vom Staatsrat begutachtet, sowohl inhaltlich als auch juristisch. Die juristische Prüfung ist deshalb bedeutsam, weil es keine Verfassungsgerichtsbarkeit gibt. Ist der König nicht in der Lage, sein Amt auszuüben, nimmt der Staatsrat bis zur Einsetzung eines Regenten dessen Aufgaben wahr.

Koalitionen In den Niederlanden wird üblicherweise eine Regierungskoalition gebildet, die eine absolute Mehrheit in der Zweiten Kammer hat. Minderheitskabinette gab es normalerweise nach einem Koalitionsbruch bis zur nächsten Regierungsbildung, dennoch regierte 2010 bis 2012 von Anfang an ein Minderheitskabinett (VVD-CDA), das von einer weiteren Fraktion (PVV) parlamentarisch toleriert wurde.