Das Bundespolizeibeamtengesetz (BPolBG) umfasst in Deutschland vom allgemeinen Dienstrecht der Bundesbeamten abweichende und ergänzende Regelungen für Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei, des Bundeskriminalamtes, der Polizei beim Deutschen Bundestag sowie dem Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder, die durch die Besonderheiten des Polizeivollzugsdienstes erforderlich sind.

Das Gesetz regelt Laufbahnen, die Polizeidienstunfähigkeit einschließlich eines Stellenvorbehalts, die frühere Altersgrenze zum Eintritt in den Ruhestand, den Grundsatz, dass die Ausbildung für eine Verwendung im Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei und in den entsprechenden Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes der Länder befähigen soll, die Versetzung, Wohnen in Gemeinschaftsunterkunft und Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung, Freizeitausgleich bei Einsätzen und Übungen sowie Erstattung von Kosten eines Studium sowie einer Fortbildung.

Im Übrigen gelten die für Bundesbeamte allgemein geltenden Vorschriften wie das Bundesbeamtengesetz.

Die Befugnisse der Bundespolizisten regelt das Bundespolizeigesetz.

Literatur H. J. Bauschke: Beamtenrecht in Stichworten. 1995, ISBN 3-7663-2624-4. J. Monhemius: Beamtenrecht, Darstellung der beim Bund und in den Bundesländern geltenden Regelungen. 1995, ISBN 3-406-39700-X. E. Schütz: Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Kommentar. Gesamtausgabe, Lbl. R. Laskowski: Bundespolizeibeamtengesetz. In: Martin H. W. Möllers (Hrsg.): Wörterbuch der Polizei. München 2001, ISBN 3-406-47949-9.

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