Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI (, , , ) ist die Aufsichtsbehörde der Schweiz für die nukleare Sicherheit und Sicherung der kerntechnischen Anlagen; es beaufsichtigt die Kernkraftwerke Beznau, Gösgen, Leibstadt und Mühleberg, die Forschungsreaktoren des Paul Scherrer Instituts und der ETH Lausanne (CROCUS) sowie das schweizerische «Zwischenlager für radioaktive Abfälle» Zwilag. Sitz des ENSI ist Brugg im Kanton Aargau.

Der stillgelegte Forschungsreaktor AGN-211-P der Universität Basel untersteht seit November 2021 nicht mehr der Aufsicht des ENSI.

Das ENSI wiederum wird überwacht vom ENSI-Rat, einem vom Schweizer Bundesrat gewählten und ihm direkt unterstellten Gremium (fünf bis sieben Mitglieder).ENSI-Rat. ENSI.

Geschichte Bis Ende 2008 war die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) die in der Schweiz verantwortliche technische Aufsichtsbehörde für kerntechnische Anlagen. Sie hatte ihren Sitz im aargauischen Würenlingen.

Die HSK kontrollierte die Sicherheit der fünf betriebenen Kernkraftwerke und der weiteren Kernanlagen in der Schweiz. Die HSK nahm gleichzeitig auch die Funktion der Strahlenschutz-Aufsicht über sämtliche Kernanlagen sowie Aufgaben im Bereich der Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Abfälle wahr. Im Gegensatz zu Deutschland, wo die genannten Funktionen aufgetrennt sind und teils sogar auf Länderebene ausgeübt werden, nahm die HSK die Aufgaben unter einem gemeinsamen Führungsdach wahr. Sie wurde kontrolliert von der aus nebenamtlichen Fachleuten bestehenden Kommission für die Sicherheit der Kernanlagen (KSA).

Der frühere HSK-Direktor Roland Naeglin hat die «Geschichte der Sicherheitsaufsicht über die schweizerischen Kernanlagen 1960–2003» in einem monumentalen Werk aufgearbeitet.Roland Naegelin: Geschichte der Sicherheitsaufsicht über die schweizerischen Kernanlagen 1960–2003. Villingen 2007, .

Seit dem 1. Januar 2009 werden die Aufgaben vom ENSI wahrgenommen. Gemäss Parlamentsbeschluss wurde die HSK vom Bundesamt für Energie abgetrennt und in eine unabhängige Aufsichtsbehörde umgewandelt. Damit wird die Forderung des internationalen Übereinkommens über nukleare Sicherheit in Bezug auf die Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörde umgesetzt.

Gesetzliche Grundlagen Die Organisation des ENSI wird im ENSI-Gesetz (ENSIG) geregelt.Bundesgesetz über das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat. In: admin.ch. Die rechtlichen Grundlagen für die Aufsichtstätigkeit des ENSI finden sich hauptsächlich im Kernenergiegesetz (KEG)Schweizerisches Kernenergiegesetz. In: admin.ch. und im Strahlenschutzgesetz (StSG)Schweizerisches Strahlenschutzgesetz. In: admin.ch..

Die Aufgaben des ENSI Gemäss Kernenergiegesetz ist der Betreiber für die Sicherheit seiner Anlage verantwortlich.Kernenergiegesetz. Art. 22: Allgemeine Pflichten des Bewilligungsinhabers. In: admin.ch. Das ENSI überprüft, ob der Betreiber dieser Verantwortung nachkommt, und verschafft sich durch eigene Analysen, Inspektionen und Aufsichtsgespräche eigene Bewertungsgrundlagen.

Die Aufsichtstätigkeit des ENSI lässt sich in die zwei Hauptaufgaben der Anlagenbegutachtung und der Betriebsüberwachung einteilen:

Anlagenbegutachtung Grundlagen und Richtlinien Die Begutachtung und Überwachung von Kernanlagen basiert auf Gesetzen, Richtlinien und technisch-wissenschaftlichen Grundlagen. Darin sind die Sicherheitsanforderungen und die Kriterien, nach denen sich die Beurteilung des ENSI richtet, dargestellt. Die Grundlagen und Richtlinien werden vom ENSI nach dem Stand von Wissenschaft und Technik weiterentwickelt. Dazu fördert das ENSI die nukleare Sicherheitsforschung, ist in über 70 internationalen Kommissionen und Fachgruppen für die Sicherheit der Kernenergie vertreten und arbeitet an der Weiterentwicklung der internationalen Sicherheitsvorgaben mit. In den Richtlinien werden unter anderem Strahlenschutzziele beim Betrieb von Kernanlagen vorgegeben, die Berichterstattung über den Betrieb oder die Organisation von Kernkraftwerken geregelt und die Anforderungen für die geologische Tiefenlagerung festgelegt.Sammlung der Richtlinien in Kraft auf der Website des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI.

Gutachten Das ENSI erstellt Sicherheitsgutachten, wenn Betreiber von Kernanlagen Anträge stellen, die über die bestehende Betriebsbewilligung hinausgehen. Beispielsweise werden die periodischen Sicherheitsüberprüfungen aller Kernkraftwerke vom ENSI beurteilt und die Ergebnisse mit Auflagen in einem Gutachten festgehalten.

Freigaben Anträge für die Änderungen von Kernanlagen, die durch bestehende Betriebsbewilligungen abgedeckt sind, behandelt das ENSI und erteilt bei positivem Entscheid eine Freigabe. Beispiele dafür sind Änderungen an sicherheitstechnisch klassierten Komponenten und Systemen oder Änderungen von technischen Spezifikationen.

Betriebsüberwachung Kontrolle, Inspektion und Zulassung Das ENSI prüft die Berichterstattung der Betreiber, führt Aufsichtsgespräche durch und kontrolliert die Kernanlagen inklusive deren Organisation und Betrieb durch Inspektionen vor Ort. Das ENSI lässt für sicherheitsrelevante Positionen in Kernanlagen nur Personen zu, die über die notwendigen Fähigkeiten und Ausbildungen verfügen.Kernenergiegesetz. In: admin.ch.

Revision Jedes Kernkraftwerk führt jährlich eine mehrwöchige Revision durch, während welcher Unterhaltsarbeiten und Reparaturen im Werk gemacht werden. Gleichzeitig wird der Brennstoff erneuert. Diese Revisionsstillstände der Kernkraftwerke werden vom ENSI begleitet und überwacht.Viel Arbeit auch fürs ENSI bei den jährlichen KKW-Revisionen. ENSI, 15. Mai 2012.

Strahlenüberwachung Das ENSI überwacht die Einhaltung der Strahlenschutzvorschriften und Dosislimiten. Es kontrolliert die Radioaktivitätsabgaben der Kernanlagen und die Einhaltung der Abgabelimiten. Es ermittelt die Strahlenexposition der Bevölkerung und des Werkpersonals.Schweizerisches Strahlenschutzgesetz. In: admin.ch.

Fernüberwachung und Prognose Das ENSI betreibt um jede Kernanlage herum ein Messsystem für die automatische Dosisleistungsüberwachung sowie ein System zur Übermittlung von Anlageparametern aus den Kernkraftwerken.Messwerte Radioaktivität. ENSI (Echtzeitdaten des Messsondensystems MADUK). Die Daten ermöglichen dem ENSI, bei einem Störfall Prognosen für eine eventuelle Ausbreitung von Radioaktivität in der Umgebung zu erstellen.Ausbreitungsmodelle. ENSI.

Vorkommnisbearbeitung Vorkommnisse in schweizerischenVorkommnisse. ENSI (Stand 29. Januar 2026). und ausländischen Kernanlagen werden systematisch hinsichtlich ihrer Bedeutung für die nukleare Sicherheit ausgewertet. Mit der Beurteilung der vom Betreiber ergriffenen Massnahmen wird überprüft, ob sich die Erkenntnisse auf andere Kernanlagen in der Schweiz übertragen lassen. Wenn nötig, fordert das ENSI Verbesserungen.

Notfallbereitschaft Das ENSI ist in eine landesweite Organisation für die Bewältigung schwerer Störfälle eingebunden, der unter anderem die Nationale Alarmzentrale angehört.Notfallschutz und Zonenpläne. ENSI.

Sicherheitsbewertung Das ENSI fasst alle im Laufe eines Jahres anfallenden Daten zu einer Sicherheitsbewertung zusammen. Daraus leitet es allfällige Massnahmen und seine künftige Aufsichtsplanung ab. In jährlichen Berichten über die Sicherheit der Kernanlagen, den Strahlenschutz und die gesammelten Erfahrungen aus Betrieb und Forschung legt das ENSI Rechenschaft gegenüber der Öffentlichkeit ab.Jahresberichte des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI.

Analysen nach dem Reaktorunglück in Fukushima Nach der Nuklearkatastrophe von Fukushima analysierte das ENSI die Ereignisse mit einem interdisziplinär zusammengesetzten Expertenteam. Die Ergebnisse inklusive der Lessons Learned wurden zwischen August und Dezember 2011 in vier Berichten der Öffentlichkeit vorgestellt.Dossier Fukushima mit allen vier Berichten auf der Website des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI.

Die Schweizer Kernkraftwerke mussten zudem nach der Nuklearkatastrophe von Fukushima nachweisen, dass sie ein 10'000-jährliches Hochwasser sowie ein 10'000-jährliches Erdbeben und ein erdbebenbedingtes Hochwasser beherrschen. Weiter beteiligte sich die Schweiz freiwillig am Stresstest der Europäischen Union.Dossier zum EU-Stresstest auf der Website des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI. Als Folge dieser Überprüfungen mussten die Schweizer Kernkraftwerke verschiedene Verbesserungsmassnahmen vornehmen.Atomaufsicht übt Kritik. In: Badische Zeitung. 7. Mai 2011.

Betriebsjahre Betriebsjahr 2009 Im Jahr 2009 verzeichneten die Schweizer Kernanlagen 24 meldepflichtige Vorkommnisse. Davon ereigneten sich elf Vorkommnisse in den beiden Reaktoren des Kernkraftwerks Beznau, vier in Mühleberg, drei in Gösgen und vier in Leibstadt. Dazu kamen zwei Vorkommnisse in den Kernanlagen des PSI. Das Vorkommnis in Beznau vom 3. August 2009 wurde auf der internationalen Ereignisskala INES der Stufe 2 zugeordnet, das verspätet gemeldete Vorkommnis in Gösgen vom 24. Juni 2008 der Stufe 1, und die übrigen Vorkommnisse im Berichtsjahr wurden auf Stufe 0 eingestuft.Aufsichtsbericht 2009. ENSI, 5. Mai 2010. Das ist seit mindestens 1995 das bezüglich solcher Vorkommnisse deutlich schlechteste Betriebsjahr des Schweizer KKW-Parks.Vergleich der gedruckten Jahres- bzw. ab 2004 Aufsichtsberichte von HSK bzw. ENSI der Jahre 1995 bis 2009.

Betriebsjahr 2010 Die 41 meldepflichtigen Vorkommnisse im Jahr 2010 verteilten sich wie folgt auf die Schweizer Kernanlagen: insgesamt zehn Mal für die beiden Reaktoren im Kernkraftwerk Beznau, elf Mal für Gösgen, fünf Mal für Leibstadt und vierzehn Mal für Mühleberg. Im Fall Mühleberg relativierte das ENSI, die Störungen seien «im wesentlichen» während der Inbetriebnahme neuer Ausrüstung aufgetreten. In den Kernanlagen des PSI ereigneten sich im Jahr 2010 zwei meldepflichtige Vorkommnisse der INES-Stufe 0. Keine Vorkommnisse verzeichnete das ENSI bei den beiden Forschungsreaktoren der ETH Lausanne und der Universität Basel.Kernanlagen in der Schweiz waren 2010 sicher. ENSI, 17. Januar 2011. 40 der 41 Vorkommnisse waren der INES-Stufe 0 zuzuordnen. Ein Vorkommnis während der Revision im Kernkraftwerk Leibstadt vom 31. August 2010 ordnete das ENSI der INES-Stufe 2 zu. Dabei wurde bei einem Taucher die zulässige Strahlendosis von 20 Millisievert (mSv) pro Jahr überschritten. Eine Übertretung des Strahlenschutzgesetzes wurde bei dem Vorfall allerdings nicht erreicht.Aufsichtsbericht 2010. ENSI, 1. Juli 2011.

Betriebsjahr 2011 Im Jahr 2011 gab es 31 meldepflichtige Vorkommnisse in den Schweizer Kernkraftwerken. Davon wurden 30 in der Stufe 0 und eines in der Stufe 1 der Ereignisskala INES eingeteilt. Sieben Vorkommnisse betrafen das Kernkraftwerk Beznau mit Block 1 und 2; fünf Vorkommnisse betrafen Gösgen, elf das Kernkraftwerk Leibstadt, vier das Kernkraftwerk Mühleberg, drei die Kernanlagen des Paul Scherrer Instituts und eines den Forschungsreaktor der ETH Lausanne. Kein Vorkommnis verzeichnete das ENSI beim Zwilag und beim Forschungsreaktor der Universität Basel. Das INES-1-Ereignis wurde infolge einer möglichen Verstopfung der Notstandsystem-Wasserfassung bei einem Extremhochwasser beim Kernkraftwerk Mühleberg gemeldet. Diese Erkenntnis bewog den Kraftwerksbetreiber BKW-FMB Energie AG, die Anlage vor dem geplanten Revisionstermin abzuschalten und nachzurüsten.Aufsichtsbericht 2011. ENSI, 29. Juni 2012.

Betriebsjahr 2012