mini|Historischer Ortskern von Rotenberg im Schnee mini|Historischer Ortskern von Rotenberg zum Weihnachtsmarkt mini|Das Schloss über Rotenberg
Rotenberg ist ein Stadtteil von Rauenberg im Rhein-Neckar-Kreis im Regierungsbezirk Karlsruhe in Baden-Württemberg.
Geographie und Verkehrslage
Geografische Lage mini|Luftbild von Rotenberg (Rauenberg) 2007 Der Stadtteil liegt rund 18 Kilometer südlich von Heidelberg am Ende des Angelbachtals am Waldangelbach, der das Tal Richtung Oberrheingraben durchfließt. Es durchläuft zuvor die Hügellandschaft des Kraichgaus. Das historische Zentrum des Stadtteils liegt in der Talsohle, inzwischen ist jedoch der östlich das Tal begrenzende Schlossberg bebaut und neuere Neubaugebiete erschließen nun zunehmend den westlich des Tals liegenden Galgenberg bis hin zur Umgehungsstraße. Rotenberg liegt somit auf der Grenze zwischen Kraichgau und Kurpfalz.
Nachbargemeinden Angrenzende Ortschaften, beginnend im Norden im Uhrzeigersinn, sind Rauenberg, Dielheim, Tairnbach Mühlhausen, Rettigheim, Malsch und Malschenberg.
Verkehr Der Stadtteil liegt an der B 39 zwischen Speyer und Sinsheim und hat eine eigene Anschlussstelle. Die A 6 ist direkt über die Bundesstraße in drei Kilometern Entfernung über die Anschlussstelle Wiesloch-Rauenberg zu erreichen. Per Bus erreicht man Rotenberg mit der Verkehrsverbund Rhein-Neckar-Linie: Bahnhof Wiesloch-Walldorf – Wiesloch – Rauenberg – Rotenberg – Mühlhausen – Eichtersheim/Waldangelloch. Diese Linie trat an die Stelle des auf der früheren Bahnstrecke Wiesloch Stadt–Waldangelloch im Jahr 1980 eingestellten Personenverkehrs. Seit Dezember 2008 verkehrt werktags zu den Hauptverkehrszeiten zusätzlich ein Schnellbus zum Bahnhof Wiesloch-Walldorf.
Geschichte Erste Erwähnung Bei der Suche nach der ersten urkundlichen Erwähnung von Rotenberg stößt man zunächst auf eine Urkunde aus dem Jahre 1184, in der von einem Berg „Rotemberch“ die Rede ist. Die Urkunde ist nicht mehr im Original vorhanden, ist aber in einer Sammlung überliefert, die Valentin Ferdinand Gudenus im Jahre 1728 in Frankfurt am Main herausgegeben hat. Allerdings sind Malsch und Mühlhausen bereits 783 im Lorscher Codex genannt und in einer Urkunde aus dem Jahre 976 ausdrücklich als Ortschaften bezeichnet worden, deshalb erscheint es kaum vorstellbar, dass Rotenberg 1184 noch unbesiedelt gewesen sein soll, deshalb dürfte „Rotemberch“ in dieser Urkunde von 1184 also nicht der Rotenberg sein, weder Burg noch Ort.
Am 4. Juni 1255 fertigte der Ritter Friedrich, genannt Streiphe von „Rodenburg“ in Heidelberg eine Urkunde aus, in der er einen Gütertausch mit dem Kloster Frankenthal festlegte. Das Original dieser Urkunde befindet sich im Hauptstaatsarchiv München. Die Verbindung der Ritter von Rodenburg mit Rotenberg wird durch eine Urkunde aus dem Jahr 1213 von Ritter Berthold Streif und dem St.-German-Stift zu Speyer hergestellt, diese Urkunde wird im Generallandesarchiv in Karlsruhe aufbewahrt.
Konkreter ist die Erwähnung Rotenbergs im Testament des Bischofs Heinrich von Speyer am 19. Januar 1272. Darin unterstellt der Testator die Befestigungsanlagen „Horrenburch“, „Rothenburch“, „Horenberch“ und „Steina“ treuhänderischer Verwaltung, bis zu Tilgung aller Schulden. Damit ist die Burg bezeugt, an deren Fuße sicher auch schon eine Ansiedlung bestand. Auch diese Urkunde lagert im Generallandesarchiv in Karlsruhe.
Ortsname
In der Folge gab es unterschiedliche Schreibweisen, die im 14. und 15. Jahrhundert auf „burg“ endeten: „Rodenburg, Rotenburg, Rothenburg, Rotemburg“, im 16. und 17. Jahrhundert daneben die Endung „berg“. Erst im 18. Jahrhundert verfestigte sich die Schreibweise dann auf „Rothenberg“, die durch die Rechtschreibreform zu Beginn des 20. Jahrhunderts in „Rotenberg“ überging.
Die wörtliche Bedeutung des Ortsnamens wird zumeist auf die Lage am Hang mit „rotem“ Keupermergel zurückgeführt. Es ist aber auch denkbar, dass Roth…/Rod… von roden herzuleiten ist. Der Name könnte also auch darauf hinweisen, dass die Burg auf einer Rodung errichtet wurde.
Stadtrecht Gegen Ende des Jahres 1336 wurde Gerhard von Ehrenberg zum Bischof von Speyer gewählt. Er musste sein Amt unter äußert widrigen Umständen antreten, da seine geistliche und auch weltliche Macht durch seinen Vorgänger sehr eingeschränkt war. Erst in den Jahren 1337 bis 1341 gelang es ihm unter anderem, durch engen Kontakt zu Ludwig IV. dem Bayern seine Macht wieder zurückzuerlangen. So wurde ihm 1338 gestattet, die Dörfer Rotenberg und Udenheim (heute Philippsburg) zur Stadt zu erheben. Der Text der Urkunde für Rotenberg lautet:
Beide Urkunden, die Rotenberger und die Udenheimer, sind heute nicht mehr vorhanden. Während die Udenheimer noch in einem mittelalterlichen Kopialbuch aufgezeichnet ist, liegen von der Rotenberger nur Kopien von einer Abschrift aus dem Jahre 1720 vor. Der Notar Barlo bestätigt eigenhändig seine Abschrift mit dem Original auf Pergament. Diese Abschrift befand sich in einem alten, ebenfalls nicht mehr vorhandenen Pfarrbuch. Sie wurde 1746 von dem Notar Johann Valentin Schaeffer kopiert und 1772 von dem Rotenberger Pfarrer Georg Christoph Schaeffer in seinem „schwarzen Buch“ (Genaueres dazu: St. Nikolaus (Rotenberg)) vermerkt.
Im Jahre 1366 bestätigte Kaiser Karl IV. dem Nachfolger Bischof Gerhards, Lamprecht von Brunn, alle Rechte, Freiheiten und Besitzungen des Bistums Speyer, darunter Rotenburg Burg und Stadt.
Nach außen wurde die Stadteigenschaft Rotenbergs sehr bald durch die Errichtung einer Mauer bekundet. Diese hatte zwei Tore, das Untere im Westen, das Obere im Nordosten. Die Ummauerung des Schlosses war allerdings nicht sehr stark und wurde während des Dreißigjährigen Krieges mehrfach durchbrochen. Angedeutet ist sie bereits auf der Wildbannkarte aus dem Jahre 1548 und deutlich dargestellt auf dem Ortsplan, der um 1760 entstand. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts wurde die Mauer an Bürger versteigert oder abgebrochen, heute sind nur noch vereinzelte Reste erhalten.
Von der Möglichkeit, Wochenmärkte oder Jahrmärkte abzuhalten, ist in Rotenberg offenbar kein Gebrauch gemacht worden. Hingegen ist im Nachbardorf Malsch schon seit dem 16. Jahrhundert ein Jahrmarkt nachgewiesen, allerdings hätte Rotenberg wohl kaum mit dem noch älteren und bedeutsamen Markt der kurpfälzischen Stadt Wiesloch konkurrieren können.
Die wesentlichen Rechte der Stadt Rotenberg bestanden in der Freiheit der Bürger von Leibeigenschaft und Fron. Ausnahmen davon sind nur im „Schwarzen Buch“ von Pfarrer Schaeffer enthalten: 1758 für Arbeiten am Rheindamm zu Lußheim, 1759 für den Bau des Pfarrhauses mit Scheuer sowie 1720 und 1747.
Am 2. Oktober 1756 erließ Fürstbischof Franz Christoph von Hutten einen Gnadenbrief, der noch im Stadtarchiv Rauenberg vorliegt und im Winzermuseum der Stadt ausgestellt ist. Darin wird auf diverse Vorstellungen der Stadt und auf die daraufhin durchgeführten Untersuchungen eingegangen, wonach zwar die Stadtrechtsverleihung von 1338 anerkannt, den Rotenbergern aber auch missbräuchliche Anwendung vorgeworfen wird. Nach Meinung des Fürstbischofs sei es falsch, dass alle nach Rotenberg ziehenden und sich dort niederlassenden Leute ohne Weiteres von der Leibeigenschaft frei würden.
Amt Rotenberg Bischof Gerhard musste sein Amt im Jahre 1336 unter schwierigen Bedingungen antreten, es war für ihn von großer Bedeutung, möglichst bald ein Bild über sein Bistum und dessen Vermögensverhältnisse zu bekommen. Deshalb teilte er das Bistum in Amtsbezirke ein. Dem Amt Rotenberg waren die Gemeinden Balzfeld, Dielheim, Horrenberg, Oberhof, Unterhof, Malsch, Malschenberg, Mühlhausen, Rotenberg und Schloss Rotenberg unterstellt.
Eine Volkszählung von 1530 im Amt Rotenberg kam zu folgendem Ergebnis: Rotenberg mit Schloss hatte 225 Einwohner, davon 120 Kinder, in 54 Haushalten. Das gesamte Amt mit allen Orten hatte 1397 Einwohner, davon 775 Kinder, in 338 Haushalten.
Das Siegel und Wappen Das älteste überlieferte Stadtsiegel stammt aus dem Jahre 1471. Die Mitte des Siegels zeigt im Wappenschild einen Turm auf einer Bergspitze, dessen Zinnenbereich stark auskragt. Die Umschrift, aus dem Lateinischen übersetzt, lautet wohl „Siegel des Schultheißen und der Geschworenen (oder des Gerichts) der Stadt Rotenberg 1471“.
1623 wurde ein neues Siegel gefertigt, der Turm auf der Bergspitze trägt deutlich Zinnen und wird von zwei schwebenden Türmchen flankiert. Die Umschrift lautet „Sigillum civitatis Rodenburg 1623“. Ende des 19. Jahrhunderts gab es eine neue Ausfertigung mit modernen Buchstaben in deutscher Schrift, mit Krone über dem Siegel, ohne Jahreszahl.
1901 wurde Rotenberg ein Wappenvorschlag des Generallandesarchivs Karlsruhe in Farbe übersandt, die Rotenberger haben diesem Vorschlag aber offenbar widersprochen, woraufhin das Archiv 1902 einen neuen Wappenvorschlag präsentierte, welcher allgemein anerkannt wurde. Hierauf wurde ein neues Siegel gefertigt mit der Umschrift „STADTGEMEINDE ROTHENBERG“. 1908 trug man der neuen Rechtschreibung Rotenberg auch im Siegel Rechnung.
Die Blasonierung des Wappens lautet: „In Blau auf grünem Dreiberg ein goldener Zinnenturm, darauf drei Türmchen mit spitzen Helmen“ (siehe auch Liste der Wappen im Rhein-Neckar-Kreis).
ohne|65px|Altes Wappen Ursprüngliches Wappen von 1902 bis zur Eingemeindung 70px|Stadtwappen Wappen der Weinstadt Rauenberg als Collage der Stadtteilwappen von 1984
Die Bezeichnung Stadtgemeinde fand zwar 1935 offiziell ihr Ende, allerdings wurde der im damaligen Deutschen Reich eingeführte Hoheitsadler nur in bestimmten Sachbereichen verwendet. Nach dem Kriege wurde zunächst das Siegel von 1908 wieder eingeführt.
Nach jahrelangen Bestrebungen um die Stadtrechte wurden diese 1956 durch das Land Baden-Württemberg bestätigt und die Umschrift des Wappens wurde in „STADT ROTENBERG“ abgeändert.
Im Zuge der Gemeindereform in Baden-Württemberg wurde die Stadt Rotenberg am 1. Januar 1972 in die Gemeinde Rauenberg eingemeindet, welche am 1. Januar 1975 zur Stadt erhoben wurde, zu ihr gehören die drei Ortsteile Rauenberg, Rotenberg und Malschenberg.
Der Weinstadt Rauenberg wurde 1984 ein neues Wappen verliehen, welches den Figuren der alten Wappen aller drei Stadtteile Rechnung trägt. Mit Rücksicht auf die Farbwirkung des Gesamtwappens wurde nur die Farbe von Turm und Hintergrund des Rotenberger Wappens getauscht.
Schultheißen, Vögte, Bürgermeister und Ortsvorsteher Schultheißen Die Schultheißen wurden von der Ortsherrschaft eingesetzt, ihre Aufgaben waren vor allem, den Vorsitz des Ortsgerichtes zu führen und die Gemeinde nach außen zu vertreten (es gibt allerdings keine zusammenhängende Übersicht der Rotenberger Schultheißen): um 1499 Ludwig um 1513 Mathis Hertel um 1540–1545 Rafan Stockheimer um 1556–1564 Hans Brosam um 1565–1573 Hans Seytz um 1577–1580 Jacob Kamerknecht um 1587–1588 Eberhard Weigel um 1589–1595 Hans Eberlin um 1597 Wendel Müller um 1600–1613 Georg Ne(h)rer um 1617–1631 Wendel Stockheimer um 1652 Quirin Müller um 1700–1716 Johann Martin Geiß um 1724–1733 Johann Adam Grei(u)lich um 1749–1769 Adam Nicolaus Ries(ß) (Vater) um 1772–1778 Adam Nicolaus Ries(ß) (Sohn) um 1783–1786 Johann Georg Greulich um 1787–1799 Johann Nicolaus Greulich um 1800–1808 Joseph Menges
Vögte und Bürgermeister Rotenbergs Nach dem badischen Organisationsreskript von 1809 hießen die Ortsvorgesetzten auf dem Lande Vogt. Die 1832 neu in Kraft getretene Gemeindeordnung bezeichnete die Vögte dann als Bürgermeister (die folgenden Amtszeiten sind durch das Stadtarchiv Rauenberg belegt): bis 1813 Joseph Menges 1814–1838 Johannes Fellhauer 1838–1870 Johann Michael Greulich 1870–1894 Johann Menges 1894–1903 Erwin Spieß 1903–1933 Eugen Menges(I) 1933–1934 Josef Greulich 1934–1945 Benjamin Greulich 1945–1946 Eugen Menges (I) 1946–1949 Eugen Menges (II) 1949–1969 Berthold Hartmann 1969–1972 Wilhelm Spieß
Ortsvorsteher Rotenbergs