Die polnische (Abkürzung: sp.j., wörtlich „offene Gesellschaft“) ist im polnischen Recht eine Personengesellschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit, ist aber rechtsfähig und kann in eigenem Namen Rechte erwerben (zum Beispiel Grundeigentum), Verbindlichkeiten eingehen sowie klagen und verklagt werden. Sie entspricht in etwa der offenen Handelsgesellschaft (OHG) nach deutschem, der offenen Gesellschaft nach österreichischem bzw. der Kollektivgesellschaft nach schweizerischem Recht.
Eine spółka jawna entsteht durch Abschluss eines Gründungsvertrages. Rechtsgrundlage ist Art. 62–95 des polnischen Gesetzbuchs über die Handelsgesellschaften (Kodeks spółek handlowych). Eine Eintragung im Handelsregister ist vorgeschrieben.
Die Gesellschafter einer spółka jawna haften gesamtschuldnerisch, allerdings nur subsidiär. Das bedeutet, ein Gläubiger der Gesellschaft kann die Zwangsvollstreckung in das Vermögen eines Gesellschafters nur dann vornehmen, wenn der vorherige Versuch einer Zwangsvollstreckung in das Vermögen der Gesellschaft keinen Erfolg hatte.
Einzelnachweise
Kategorie:Personengesellschaft Kategorie:Wirtschaft (Polen) Kategorie:Recht (Polen)