mini|Die Notverordnung des Reichspräsidenten (Berlin im Juli 1932) mini|Telegramm von Papen an Hans Simons im Zuge des Preußenschlags Durch einen als Preußenschlag (auch Staatsstreich in Preußen oder Papen-Staatsstreich) bezeichneten Putsch wurde am 20. Juli 1932 mithilfe einer Notverordnung des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg die ohne parlamentarische Mehrheit geschäftsführende, legale Landesregierung des Freistaates Preußen unter Ministerpräsident Otto Braun durch den Reichskanzler Franz von Papen als Reichskommissar ersetzt. Eine zweite Verordnung vom selben Tag übertrug dem Reichswehrminister Kurt von Schleicher die vollziehende Gewalt im Freistaat Preußen und schränkte die Grundrechte dort ein.
So ging die Staatsgewalt im Freistaat Preußen, dem größten Land des Deutschen Reiches, auf die Reichsregierung von Franz von Papen über. Alle zivilgesellschaftlichen wie auch staatlichen Möglichkeiten des Protestes oder Widerstandes waren durch den Reichspräsidenten Paul von Hindenburg für illegal erklärt worden.
Folgen des Preußenschlages waren die Schwächung der seit 1919 geltenden föderalistischen Verfassung des Deutschen Reiches und die Erleichterung der späteren Zentralisierung des Deutschen Reiches unter Adolf Hitler. Hauptergebnis war jedoch die Ausschaltung des letzten möglichen Widerstandes des größten deutschen Landes gegen Franz von Papens politisches Ziel der Errichtung eines „Neuen Staates“. Adolf Hitlers Weg zur Macht wurde so entscheidend erleichtert. Motive und Chancen der Ereignisse werden unter Historikern kontrovers diskutiert.
Historischer Kontext Diskussion um eine Neuordnung des Reiches
Das Verhältnis zwischen dem deutschen Gesamtstaat und dem preußischen Gliedstaat war seit den späten 1920er Jahren Gegenstand einer Diskussion, besonders öffentlichkeitswirksam von Seiten des Bundes zur Erneuerung des Reiches, dem auch Papen angehörte. Ziel dieses von Hans Luther gegründeten und nach ihm benannten Kreises war die Stärkung der Zentralgewalt, die Neugliederung Norddeutschlands, besonders Preußens, und die Schaffung eines autoritären Präsidialregimes. Einzelne Punkte seines Programms waren die Ersetzung von Regierung und Parlament Preußens durch Reichspräsident, Reichsregierung und Reichstag und die Ernennung von Provinzkommissaren durch den Reichskanzler.
Schon 1928 kam außerdem eine Länderkonferenz aus Mitgliedern des Reichskabinetts und sämtlichen Ministerpräsidenten zu der „gemeinsamen Entschließung“, dass die Weimarer Regelung des Verhältnisses zwischen Reich und Ländern unbefriedigend sei sowie einer grundsätzlichen Reform bedürfe und dass eine „starke Reichsgewalt“ notwendig sei.zit. nach Franz Albrecht Medicus: Reichsreform und Länderkonferenz. Berlin 1930, S. 5 f. Ein Verfassungsausschuss wurde eingesetzt, der praktikable Vorschläge für eine Verfassungs- und Verwaltungsreform sowie für eine sparsame Finanzwirtschaft erarbeiten sollte.
Am 21. Juni 1930 lagen die Gutachten vor. Die vier Hauptforderungen waren in der Darstellung von Arnold Brecht, damals Ministerialdirektor der preußischen Staatskanzlei und „Architekt des Reformplans“, später Hauptvertreter der preußischen Landesregierung im Prozess gegen die Notverordnung: die Zentralverwaltung der preußischen Landesregierung mit der Zentralverwaltung der Reichsregierung zu vereinigen, die regionalen und örtlichen preußischen Behörden mit denen des Reiches zu vereinigen, Preußen als Staat oder Land vollständig zu beseitigen mini|Aktenvermerk Hans Simons zum Telegramm von Papen (Vorderseite)mini|Aktenvermerk Hans Simons zum Telegramm von Papen (Rückseite)und die dreizehn preußischen Provinzen einschließlich Berlins als neue Länder unmittelbar der Reichsregierung zu unterstellen.Arnold Brecht: Föderalismus, Regionalismus und die Teilung Preußens. Bonn 1949, S. 135 f., angegeben nach BLZ, s. Beleg 3. Die Reformbemühungen sahen sich meist dem Einspruch Bayerns und Preußens ausgesetzt.Karl-Ulrich Gelberg: Bund zur Erneuerung des Reiches (Luther-Bund), 1928–1933/34. In: Historisches Lexikon Bayerns. Abgerufen am 24. März 2016.
Eine Umsetzung des Programms war wegen der politischen Entwicklungen nicht mehr möglich, aber, wie Everhard Holtmann darstellt, „Kernstücke des Reformpakets, etwa die Aufhebung der Eigenstaatlichkeit Preußens, wurden ... im innenpolitischen Machtkampf hinfort gezielt instrumentalisiert“.
Papens Idee eines „Neuen Staates“ Papens Initiative für den Preußenschlag muss innerhalb des Plans der Errichtung eines „Neuen Staates“ verstanden werden, ein Konzept, das vor allem Walther Schotte und Edgar Jung propagiert hatten. Es ging ihnen nicht um die Begünstigung der Nationalsozialisten, sondern um die Schaffung einer autoritären Vorform der Monarchie, eines autoritären Präsidialregimes mit einem vom Vertrauen des Reichspräsidenten abhängigen Reichskanzler und mit einer in ihren Rechten stark eingeschränkten Volksvertretung ähnlich der Verfassung des Kaiserreiches. Langfristiges Ziel Papens war die Wiederherstellung der Monarchie der Hohenzollern. Der „Neue Staat“ sollte über partikularen Interessen stehen und für die wirtschaftliche Entwicklung die nötige Sicherheit, Ordnung und Ruhe schaffen.Stefan Scholl: Begrenzte Abhängigkeit. "Wirtschaft" und "Politik" im 20. Jahrhundert. Campus, Frankfurt am Main u. a. 2015, ISBN 978-3-593-50289-2, S. 178 (). (Dissertationsschrift Bielefeld 2015)
Situation in Preußen nach den Landtagswahlen vom 24. April 1932 Der Freistaat Preußen war seit 1920 von einer stabilen Koalition (Preußenkoalition) aus SPD, Zentrum und DDP regiert worden. Im Vorfeld der Wahlen war den Parteien der Weimarer Koalition klar, dass sie ihre Mehrheit verlieren würden. Daraufhin änderten sie die Geschäftsordnung des Landtags: Während bisher im dritten Wahlgang eine relative Mehrheit genügte, um den Ministerpräsidenten zu wählen, war dazu nun eine absolute Mehrheit nötig. Die war aber so gut wie ausgeschlossen, denn dann hätten KPD und NSDAP gemeinsam abstimmen müssen. Ziel war der Machterhalt, denn so blieb die alte Regierung geschäftsführend im Amt. Bei den preußischen Landtagswahlen am 24. April 1932 errangen die NSDAP 162 und die KPD 57 (zusammen also 219 Sitze) von insgesamt 423 Mandaten. Alle anderen Parteien zusammen erhielten erstmals nur eine Minderheit von 204 Sitzen. Ohne eine der demokratiefeindlichen Parteien konnte also keine Regierung mit parlamentarischer Mehrheit gebildet werden, was dazu führte, dass nach dem formalen Rücktritt der gesamten bisherigen Landesregierung – des Kabinetts Braun III – diese gemäß Artikel 59 der Landesverfassung geschäftsführend im Amt blieb.Vgl. Verfassung des Freistaats Preußen vom 30. November 1920. Diese Lage ähnelte der anderer Länder (Bayern, Sachsen, Hessen, Württemberg und Hamburg), mit denen sich die Reichsregierung jedoch nicht befasste.
Vorgehen Papens und Hindenburgs Rechnerisch möglich war in Preußen eine Mitte-Rechts-Regierung aus NSDAP (162 Sitze) und Zentrum (67 Sitze) mit einer Mehrheit von 229 Sitzen. Zusammen mit den 31 Sitzen der DNVP hätte diese Koalition sogar 260 von 423 Sitzen gehabt. Eine solche Koalition strebte Papen an; die NSDAP aber beanspruchte die Macht für sich allein. Per Brief forderte (der formal nicht zuständige) Papen am 7. Juni 1932 den der NSDAP angehörenden Landtagspräsidenten Hanns Kerrl auf, die geschäftsführende preußische Landesregierung durch eine gewählte zu ersetzen, was dieser jedoch aufgrund des Scheiterns von Koalitionsverhandlungen nicht gewährleisten konnte.
Daraufhin visierte Papen andere Möglichkeiten an: Die erste hätte in der Durchführung der schon länger debattierten Reichsreform bestanden, die Preußen aufgelöst bzw. aufgeteilt hätte. Weil dieser Weg erst langfristig zum Ziel geführt hätte, schwer erreichbar und hochumstritten war, favorisierte Papen eine andere Möglichkeit. Er plante, einen Reichskommissar anstelle der bisherigen Regierung zu ernennen und diese neue Ordnung nötigenfalls mit Hilfe der Reichswehr durchzusetzen.
In ähnlicher Weise war schon 1923 im Deutschen Oktober durch Reichspräsident Friedrich Ebert (SPD) die Reichsexekution durchgesetzt worden. Angesichts demokratisch gewählter Linksregierungen unter Einschluss der Kommunisten in Sachsen und Thüringen war die gewaltsame Absetzung dieser Regierungen dadurch begründet worden, dass in diesen Ländern Ruhe und Ordnung gefährdet seien, es bestand die Sorge vor einem von den Kommunisten geplanten – und von der Komintern in Moskau tatsächlich angeordneten – Revolutionsversuch. Nachdem die Regierung von Sachsen sich geweigert hatte, illegal aufgestellte Arbeitermilizen entwaffnen zu lassen, war die Reichsexekution verhängt und vollzogen worden. Lediglich in Hamburg war die Anordnung der Komintern zur Revolution dergestalt erfüllt worden, dass es zu einem kleineren kommunistischen Aufstand mit Todesopfern kam, der aber von der Polizei niedergeschlagen wurde.
Eine analoge Begründung fand man nun aber für Preußen in den Auseinandersetzungen der von Papen wieder zugelassenen SA mit den Kommunisten und Sozialdemokraten, die im Sommer 1932 einen Höhepunkt im Altonaer Blutsonntag am 17. Juli 1932 fanden. Die bürgerkriegsähnlichen Auseinandersetzungen und der unglücklich verlaufende Polizeieinsatz unterschieden sich jedoch merklich von der Reichsexekution gegen Sachsen des Jahres 1923. An der Verfassungstreue und dem polizeilichen Handlungswillen der sächsischen Linksregierung hatten tatsächlich Zweifel bestanden,Siehe dazu: 1918–1933. Der „deutsche Oktober“, Kurzüberblick, Deutsches Historisches Museum, Berlin. davon konnte im Falle Preußens jedoch keine Rede sein.
Schon drei Tage vorher, am 14. Juli, hatte Reichspräsident Hindenburg auf Wunsch Papens, der ihn zu diesem Zweck mit dem Reichsinnenminister Wilhelm von Gayl in Neudeck aufgesucht hatte, eine undatierte Notverordnung gemäß Artikel 48 WRV unterzeichnet. Durch sie bevollmächtigte er den Reichskanzler zum Reichskommissar für Preußen und ermöglichte ihm die Amtsenthebung der geschäftsführenden preußischen Landesregierung.Einzelheiten hierzu bei Wolfram Pyta: Hindenburg. Herrschaft zwischen Hohenzollern und Hitler. Siedler, München 2007, ISBN 978-3-88680-865-6, S. 712 f. Hindenburg überließ Papen damit die Wahl des Zeitpunktes, von der Vollmacht Gebrauch zu machen. Papen wählte dazu den 20. Juli. Die dritte Möglichkeit, die darin bestanden hätte, abzuwarten und die preußischen Landesregierung im Amt zu belassen und darauf zu vertrauen, dass sie die Lage auch ohne parlamentarische Mehrheit in den Griff bekommen würde, zog Papen von vornherein nicht in Betracht.
Ablauf des Preußenschlages