Unter Vollziehung wird verstanden vollziehende Gewalt (zweite Staatsgewalt, ausführende Gewalt vollziehende Gewalt, Verwaltung und Regierung), siehe Exekutive Vollzug, insbesondere von Verwaltungsakten, siehe sofortige Vollziehung Vollziehung der Ehe, der erste Beischlaf zwischen zwei Ehepartnern nach ihrer Eheschließung (CIC can. 1061 § 1)
Siehe auch: Vollzug