(abgekürzt SARL, S. à r. l. oder auch Sàrl; deutsch: ‚Gesellschaft mit beschränkter Haftung‘) ist eine Rechtsform für haftungsbeschränkte Gesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit in Frankreich. Diese französischsprachige Bezeichnung findet sich auch in Ländern wie Luxemburg und der Schweiz wieder.
Die SARL wurde 1925 in bewusster Anlehnung an die deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung geschaffen.Johanna Kroh: Der existenzvernichtende Eingriff. S. 234.
Gesellschafter können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Für die Gründung ist die Erstellung einer Gesellschaftssatzung () erforderlich (schriftlich, in französischer Sprache). Seit dem 1. August 2003 kann das Stammkapital grundsätzlich durch die Gesellschafter frei festgesetzt werden, somit auch 1 Euro betragen. Es ist auch ein variables Stammkapital möglich. Die Eintragung erfolgt in das Handelsregister (, kurz RCS).
Es sind auch Einpersonengesellschaften möglich (Zusatz associé unique), ferner beruht die Entreprise unipersonnelle à responsabilité limitée auf der SARL.
Literatur Johanna Kroh: Der existenzvernichtende Eingriff. Eine vergleichende Untersuchung zum deutschen, englischen, französischen und niederländischen Recht. Mohr Siebeck, Tübingen 2013, ISBN 978-3-16-152372-4, S. 233 ff. Jung, Stefanie/Krebs, Peter/Stiegler, Sascha: Gesellschaftsrecht in Europa. Handbuch. § 13 Frankreich, Nomos, Baden-Baden 2019, ISBN 978-3-8329-7539-5.
Einzelnachweise
Kategorie:Gesellschaft mit beschränkter Haftung Kategorie:Privatrecht (Frankreich)