mini|Frankfurter Judengasse um 1868 mini|Judengasse, Carl Theodor Reiffenstein, 1875
Die Frankfurter Judengasse war von 1462 bis 1796 das jüdische Ghetto in Frankfurt am Main. Es war das erste und eines der letzten seiner Art in Deutschland vor der Epoche der Emanzipation im 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts. In der frühen Neuzeit lebte hier die größte jüdische Gemeinde Deutschlands.
Nach der Aufhebung des Ghettozwangs wurde die Judengasse ein Armenviertel. Ab Mitte des 19. Jahrhunderts wurden fast alle Häuser abgerissen. Die an ihrer Stelle angelegte Börnestraße blieb ein Zentrum jüdischen Lebens in Frankfurt, da sich hier die liberale Hauptsynagoge und die orthodoxe Börneplatzsynagoge befanden.
Nach den Zerstörungen des Zweiten Weltkriegs ist die Straße im heutigen Straßenbild Frankfurts kaum noch erkennbar. Der Verlauf der heutigen Straße An der Staufenmauer entspricht in etwa ihrem nordwestlichen Ende. Beim Bau eines Verwaltungsgebäudes wurden 1987 Reste der alten Judengasse entdeckt. Teile davon wurden nach langer öffentlicher Debatte als Museum Judengasse in den Neubau integriert.
Lage mini|hochkant=1.5|Die bogenförmige Judengasse auf einer Stadtansicht von Matthäus Merian aus dem Jahr 1628. Der Platz am südlichen Ende ist der Judenmarkt. Rechts der Friedhof. mini|hochkant=1.5|Der alte jüdischer Friedhof, 1872, Blick nach Westen. An der Westseite des Friedhofs sind im Hintergrund die hohen, schmalen Gebäude der Judengasse erkennbar. Der Judenmarkt lag hinter dem Gebäude am linken Bildrand.
Die Judengasse lag östlich der Staufenmauer, die die Frankfurter Altstadt von der nach 1333 entstandenen Neustadt trennte. Nur wenig mehr als drei Meter breit und etwa 330 Meter lang, beschrieb sie einen Bogen, der ungefähr von der Konstablerwache bis zum Börneplatz, dem früheren Judenmarkt reichte. Sie war rundum von Mauern umschlossen und nur über drei Tore zugänglich.
Der Judenmarkt am südlichen Ende der Gasse war vom 16. bis 19. Jahrhundert ein Zentrum des jüdischen Lebens in Frankfurt am Main. Ab Ende des 18. Jahrhunderts wurde er erheblich erweitert, 1885 wurde er in Börneplatz und 1935 von den Nationalsozialisten in Dominikanerplatz umbenannt. Seit 1978 heißt er wieder Börneplatz nach dem jüdischen Schriftsteller Ludwig Börne.
Nordöstlich des Judenmarkts lag der jüdische Friedhof. Die Friedhofspforte befand sich über Jahrhunderte an der südwestlichen Umfriedung des Friedhofs. Sie war vom Judenmarkt aus auf kürzestem Weg erreichbar.Zu den kurzen Wegen vgl. Modell des Judenmarkts mit Umgebung (etwa Mitte 19. Jahrhundert) auf lilit.de. In der Mitte der Judenmarkt, von oben mündet die Judengasse ein. Rechts der Friedhof.
Bebauung Das Areal des Ghettos war ursprünglich für 15 Familien mit etwas mehr als 100 Mitgliedern geplant. Die Häuser wurden zunächst nur auf der Ostseite der Straße gebaut. 1536 waren es 58 Häuser. Ab der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts kamen immer mehr Häuser dazu, vor allem auf der Westseite: 1612 gab es insgesamt 195 Häuser, davon 111 auf der Westseite und 84 auf der Ostseite; 1711 waren es 207 Häuser, davon 115 auf der Westseite und 92 auf der Ostseite.Franz Rittweger: Bilder aus dem alten Frankfurt am Main. Nach der Natur. Verlag C. F. Fay, Frankfurt am Main, Heft 21 (1904), Text zur Tafel 245 (hier zitiert).
Da der Frankfurter Magistrat jahrhundertelang eine Erweiterung des Ghettos ablehnte, lebten am Ende des 18. Jahrhunderts rund 3000 Menschen dort.Fritz Backhaus, Sabine Kößling: Jüdisches Frankfurt in der Moderne. In: Mirjam Wenzel, Sabine Kößling, Fritz Backhaus (Hrsg.): Jüdisches Frankfurt. Von der Aufklärung bis zur Gegenwart. Katalog zur Dauerausstellung des Jüdischen Museums Frankfurt. C.H. Beck, München 2020, ISBN 978-3-406-74134-0, S. 26–47, hier S. 26. Nicht weniger als 195 Häuser und Hinterhäuser bildeten je zwei doppelte Gebäudezeilen zu beiden Seiten der Gasse. Sie galt damit als das am dichtesten besiedelte Gebiet Europas und wurde beispielsweise von Johann Wolfgang von Goethe, Heinrich Heine und Ludwig Börne als äußerst beengt und düster beschrieben. Aufgrund der engen Bebauung wurde die Judengasse allein im 18. Jahrhundert dreimal durch Feuersbrünste zerstört: 1711 (Großer Judenbrand), 1721 (siehe unten) und 1796 (siehe unten).
Die Frankfurter Juden vor der Ghettoisierung Juden gehörten wahrscheinlich bereits zu den ersten Bewohnern Frankfurts. Ihre erste urkundliche Erwähnung stammt vom 18. Januar 1074, als Heinrich IV. den Bürgern und Juden von Frankfurt, Worms und anderen Orten bestimmte Privilegien gewährte, etwa die Befreiung von Zollgebühren. Achtzig Jahre später allerdings erwähnte der Mainzer Rabbi Elieser ben Nathan in der Handschrift Ewen ha-Eser, die „Orte, wo keine Judengesellschaft lebt, wie dies in Frankfurt und sonst der Fall ist“.Hermann Grotefend: Die Frankfurter Judenschlacht von 1241. In: Mittheilungen des Vereins für Geschichte und Alterthumskunde in Frankfurt a. M., 6 (1881), S. 60–66, hier S. 60. Grotefend betont, dass diese Aussage gerade die Nicht-Existenz einer Judengemeinde belegt und nicht, wie bis dahin fälschlicherweise angenommen, deren Existenz. In den folgenden 90 Jahren müssen sich aber wieder Juden in Frankfurt angesiedelt haben, da die sogenannte „Judenschlacht“ von 1241 durch zwei jüdische und eine christliche Quelle belegt ist.
Bis zum Spätmittelalter lebten die Frankfurter Juden in der heutigen Altstadt, im Wesentlichen zwischen Kaiserdom St. Bartholomäus, Fahrgasse und Main. In diesem Viertel, einer der besten Gegenden der Stadt, spielte sich auch das politische Leben ab. Hier befanden sich das Rathaus, die Münze, die Zunfthäuser der Färber und der Lohgerber – das Komphaus und der Loher- oder Lower-Hof – sowie ein Hof des Erzbischofs von Mainz.
Die Juden durften sich überall in Frankfurt niederlassen und genossen damit größere Bewegungsfreiheit als in anderen Städten des Reichs. Umgekehrt lebten auch viele Nichtjuden im Judenviertel. Dessen nördliche Häuser gehörten dem Domstift. Obwohl es Synodalbeschlüsse gab, nach denen kein Jude in einem der Kirche gehörenden Haus oder in der Nähe eines christlichen Friedhofes wohnen sollte, überließ das Bartholomäusstift die Häuser den Juden gegen hohe Kautionen zur Miete.
Die „Judenschlacht“ von 1241 Im Mai 1241 fielen die meisten Frankfurter Juden einem Pogrom zum Opfer, dem nur wenige durch Annahme der Taufe entgingen. Die wenigen erhaltenen Quellen aus dieser Zeit ergeben ein nur unvollständiges Bild des als „Erste Frankfurter Judenschlacht“ bezeichneten Massakers.
Die Vernichtung der jüdischen Gemeinde 1349 Im 14. Jahrhundert erreichte Frankfurt unter den Kaisern Ludwig dem Bayern und Karl IV. die Anerkennung als Freie Reichsstadt. Die Regierungsgewalt hatte nun der von Patriziern dominierte Rat inne.
Um die Mitte des 14. Jahrhunderts kam es erneut zu Gewaltakten gegen die Frankfurter Juden. Kaiser Ludwig zog verschiedene Mitglieder der Gemeinde wegen angeblicher Verbrechen vor Gericht. Die Juden gerieten in Panik und eine Anzahl von ihnen floh aus der Stadt. Dem Kaiser entgingen damit Einkünfte, die ihm das Judenregal, das Herrschaftsrecht über die Juden, bis dahin gesichert hatte. Er hielt sich schadlos, indem er Häuser und Besitzungen der geflohenen Juden einziehen und an die Stadt Frankfurt verkaufen ließ. Rückkehrer durften nach dem Willen des Kaisers mit dem Frankfurter Rat über den Preis für die Rückgabe ihres konfiszierten Eigentums verhandeln. Von dieser Möglichkeit machten einige zuvor geflohene Juden Gebrauch.
Im Juni 1349 verpfändete der römisch-deutsche König Karl IV. das Judenregal für 15 200 Pfund Heller der Stadt Frankfurt. Hatte bis dahin der königliche Schultheiß für den Schutz der Juden zu sorgen, so ging diese Aufgabe nun an Bürgermeister und Rat der Stadt über. Faktisch wurden die Frankfurter Juden also von kaiserlichen Kammerknechten zu Untertanen des Rates. Gleichwohl behielten sich die römisch-deutschen Könige und Kaiser bis zum Ende des Alten Reiches Schutzrechte über die Frankfurter Judengemeinde vor.
Bis zur Einlösung des Pfands durch den Kaiser oder einen seiner Nachfolger sollten sich die Herrschaftsrechte des Rats auf die Juden selbst sowie auf ihren gesamten Besitz innerhalb und außerhalb Frankfurts erstrecken, auf Höfe und Häuser, selbst auf den Friedhof und die Synagoge samt allen damit verbundenen Nutzungsrechten und Dienstbarkeiten. Angesichts der sich häufenden Pogrome während der seit 1348 grassierenden Pestepidemie hatten Karl IV. und der Rat einen Passus in die Verpfändungsurkunde einfügen lassen, der sich als verhängnisvoll erwies. Er besagte, dass der König die Stadt nicht dafür zur Verantwortung ziehen werde, falls die Juden „von Todes wegen abgingen oder verdürben oder erschlagen würden“. Das Eigentum getöteter Juden solle an die Stadt fallen.
Zwei Wochen nachdem Karl die Stadt verlassen hatte, am 24. Juli 1349, wurden alle Frankfurter Juden erschlagen oder in ihren Häusern verbrannt. Die Zahl der Opfer ist nicht genau bekannt, sie wird auf etwa 60 geschätzt. In der älteren Literatur werden durchweg Geißler, eine Schar umherziehender religiöser Fanatiker und Bußprediger, für die Tat verantwortlich gemacht. Bereits an anderen Orten hatten sie Pogrome verübt, weil sie den Juden die Schuld an der Pest gaben. Insgesamt wurden damals allein in Deutschland etwa 300 jüdische Gemeinden vernichtet.
Gegen die Urheberschaft der Geißler aber sprechen zum einen die oben zitierten Bestimmungen der Urkunde Karls IV., zum anderen die Tatsache, dass die Pest in Frankfurt erst im Herbst 1349 ausbrach. Nach neueren Forschungen handelte es sich bei dem Mordüberfall womöglich nicht um einen spontanen Aufruhr, sondern um ein von langer Hand vorbereitetes Massaker. Die Ermordung der Juden lag im wirtschaftlichen Interesse einiger Patrizier und Zunftmeister, die sich auf diese Weise ihrer Schulden entledigen und ungehindert den frei gewordenen jüdischen Besitz aneignen konnten. Der Pfarrkirchhof der Bartholomäuskirche beispielsweise wurde um Flächen erweitert, auf denen zuvor Hofstätten der Juden gelegen hatten.
Die Neugründung der Gemeinde Nachdem ein kaiserliches Privileg die Neugründung einer Gemeinde ermöglicht hatte, siedelten sich seit 1360 erneut Juden in Frankfurt an. Der Kaiser beanspruchte weiterhin die Steuern, welche von den neu zuziehenden Juden zu zahlen waren. Die Hälfte davon, die er dem Erzbischof von Mainz verpfändet hatte, erwarb die Stadt Frankfurt 1358. Für den Kaiser zog dessen Schultheiß Siegfried zum Paradies die Steuer ein, der so wiederum zum Schutzherrn der Juden wurde. Als die Stadt aber 1372 das Schultheißenamt selbst übernahm, erwarb sie für 6000 Mark auch das Recht am königlichen Halbteil der Judensteuer. Damit war das Judenregal abermals vollständig in den Besitz der Stadt gelangt.
Gegen Ende des 14. Jahrhunderts war die Gemeinde bereits wieder so groß, dass sie an der Stelle der alten zerstörten Synagoge eine neue errichten konnte. In ihr begingen die Juden nicht nur den Gottesdienst, sondern leisteten auch gerichtliche Eide, schlossen Geschäfte ab und nahmen Erlasse des Kaisers oder des Rates entgegen. Nach dem Gottesdienst mahnte der Rabbiner rückständige Steuern an und verhängte den Bann über Gemeindemitglieder, die sich strafbar gemacht hatten. Als bei Ausgrabungen die Fundamente der Synagoge freigelegt wurden, entdeckte man einen 5,6 Quadratmeter großen Raum, der so tief war, dass er bis zum Grundwasserspiegel gereicht haben könnte. Daher handelte es sich bei ihm vermutlich um eine Mikwe.