Landtag des freien Volksstaates Württemberg Landesflagge Landeswappen 120px|Flagge 90px|Landeswappen Basisdaten Sitz: Stuttgart Wahlsystem: Verhältniswahl mit geschlossenen Listen Anzahl der Stimmen: 1 Rechenverfahren: D’Hondt-Verfahren Anzahl der Wahlkreise: 24, seit 1924 56 Wahlberechtigte: 1.449.216 (1919) bis 1.807.152 (1933) Legislaturperiode: 4 Jahre Erste Sitzung: 23. Januar 1919

Der Landtag des freien Volksstaates Württemberg war das Landesparlament und damit die Legislative des Volksstaates Württemberg in der Weimarer Republik. Sein Vorgänger waren die Landstände des Königreichs Württemberg. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden anstelle des Landes Württemberg die Länder Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern errichtet. Deren Landtage in Stuttgart und Tübingen führten die Tradition des Württembergischen Landtags fort. Seit 1952 trat der Landtag von Baden-Württemberg an ihre Stelle.

Rechtsgrundlage und Aufbau mini|Siegelmarke für ein Mitglied des Landtags Der Landtag wurde gemäß § 11 Abs. 1 der Landesverfassung (LV) für vier Jahre gewählt. Wahlberechtigt waren Frauen und Männer ab dem 20. Lebensjahr. Der Landtag konnte nach § 16 Abs. 1 nur durch Volksabstimmung aufgelöst werden. Der Landtag beschloss gemäß § 6 LV die Gesetze, wählte das Staatsministerium und überwachte die Exekutive. Gemäß § 19 Abs. 2 LV konnte der Landtag die Verfassung mit Zweidrittelmehrheit bei Anwesenheit von zwei Dritteln der Abgeordneten ändern. Die Anzahl der Abgeordneten wurde für die einzelnen Legislaturperioden mehrmals geändert. Die Parteien hatten eine relativ starke Stellung. So regelte § 7 (1) Ziffer 6 Wahlgesetz, dass ein Parteiaustritt eines Abgeordneten zu einem Mandatsverlust führte.

Sitz Der Landtag hatte seinen Sitz in den zum Teil jahrhundertealten Landtagsgebäuden im Quartier der Stuttgarter Kronprinz- / Lindenstraße, Calwer / Kanzleistraße. Diese alte Ständevertretung der Renaissance (die so genannte „Landschaft“) residierte in einem Gebäude, das Jakob Salzmann 1580–1585 errichtet hatte und dessen Fassade 1745 dem Rokoko-Geschmack angepasst worden war. Der mehrfach umgebaute Komplex wurde zuletzt mit dem Kanzleigebäude im Stil der Neorenaissance (1876/77 von Spindler und Sauter) ergänzt. In der Nacht vom 20. auf den 21. Februar 1944 wurden diese Gebäude durch schwere Bombentreffer und einen Flächenbrand zerstört, wobei auch landeshistorisch wertvolle Archivbestände vernichtet wurden.

Landtagspräsidenten Präsident der Verfassunggebenden Landesversammlung 1919–1920: Wilhelm Keil (SPD)

Präsidenten des Landtags von Württemberg 1920–1924: Karl Walter (Zentrum) 1924–1928: Theodor Körner (WBWB) 1928–1932: Albert Pflüger (SPD) 1932–1933: Christian Mergenthaler (NSDAP) 1933: Jonathan Schmid (NSDAP) 1933–1934: Karl Waldmann (NSDAP)

Landtagswahlen Wahl zur Verfassunggebenden Landesversammlung am 12. Januar 1919 Wahlberechtigt waren 1.449.216 Bürger. Die Wahlbeteiligung lag bei 90,9 %, wobei 99,8 % gültige Stimmen abgegeben wurden. Die Verfassunggebende Landesversammlung umfasste 150 Sitze, von denen 137 an Männer und 13 an Frauen vergeben wurden.

Landtagswahl 1919 Partei Stimmanteil in % Sitze SPD 34,5 % 52 Sitze DDP 25,0 % 38 Sitze Zentrumspartei 20,8 % 31 Sitze Bürgerpartei 7,4 % 11 Sitze Württembergischer Bauernbund 5,8 % 10 Sitze USPD 3,1 % 4 Sitze Kleinbauern- und Weingärtnerbund 2,7 % 4 Sitze An 100 % fehlende Stimmen = nicht im Landtag vertretene Wahlvorschläge

Liste der Mitglieder der Verfassunggebenden Landesversammlung

Wahl zum 1. Landtag am 6. Juni 1920 Durch ein am 8. Mai 1920 beschlossenes neues Landeswahlgesetz wurde die Zahl der zu wählenden Landtagsabgeordneten auf 101 festgelegt. Wahlberechtigt waren 1.475.196 Bürger. Die Wahlbeteiligung lag bei 77,1 %, wobei 96,4 % gültige Stimmen abgegeben wurden. Nach der Wahl wurde das Kabinett Hieber gebildet.

Landtagswahl 1920 Partei Stimmanteil in % Sitze Zentrumspartei 22,5 % 23 Sitze Bauern- und Weingärtnerbund 17,6 % 18 Sitze SPD 16,1 % 17 Sitze DDP 14,7 % 15 Sitze USPD 13,3 % 14 Sitze Bürgerpartei 9,3 % 10 Sitze DVP 3,4 % 4 Sitze KPD 3,0 % 0 Sitze An 100 % fehlende Stimmen = nicht im Landtag vertretene Wahlvorschläge

Liste der Mitglieder des Württembergischen Landtages 1920 bis 1924

Wahl zum 2. Landtag am 4. Mai 1924 Durch das Wahlgesetz vom 4. April 1924 wurden die zu vergebenden Landtagsmandate auf insgesamt 80 reduziert. Wahlberechtigt waren 1.533.236 Bürger. Die Wahlbeteiligung lag bei 78,3 %, wobei 99,0 % gültige Stimmen abgegeben wurden. Nach der Wahl wurde das Kabinett Bazille gebildet.

Landtagswahl 1924 Partei Stimmanteil in % Sitze Zentrumspartei 20,9 % 17 Sitze Bauern- und Weingärtnerbund 20,2 % 17 Sitze SPD 16,0 % 13 Sitze KPD 11,7 % 10 Sitze DDP 10,6 % 9 Sitze Bürgerpartei und Vereinigte Vaterländische Rechte 10,4 % 8 Sitze DVP 4,6 % 3 Sitze Völkisch-Sozialer Block 4,0 % 3 Sitze An 100 % fehlende Stimmen = nicht im Landtag vertretene Wahlvorschläge

Liste der Mitglieder des Württembergischen Landtages 1924 bis 1928

Wahl zum 3. Landtag am 20. Mai 1928 Wahlberechtigt für die 80 zu vergebenden Landtagsmandate waren 1.653.216 Bürger. Die Wahlbeteiligung lag bei 68,9 %, wobei 98,5 % gültige Stimmen abgegeben wurden. Nach der Wahl wurde das Kabinett Bolz gebildet.

Landtagswahl 1928 Partei Stimmanteil in % Sitze Veränderung (Sitze) SPD 23,8 % 22 Sitze +9 Sitze Zentrumspartei 19,6 % 17 Sitze ±0 Sitze Bauern- und Weingärtnerbund 18,1 % 16 Sitze −1 Sitz DDP 10,1 % 8 Sitze −1 Sitz KPD 7,4 % 6 Sitze −4 Sitze DNVP (Bürgerpartei) 5,7 % 4 Sitze −4 Sitze DVP 5,2 % 4 Sitze +1 Sitz CSVD 3,9 % 3 Sitze +3 Sitze VRP 3,3 % 0 Sitze ±0 Sitze NSDAP 1,8 % 0 Sitze ±0 Sitze An 100 % fehlende Stimmen = nicht im Landtag vertretene Wahlvorschläge

Liste der Mitglieder des Württembergischen Landtages 1928 bis 1932

Die Klage der VRP und der NSDAP gegen ihre Benachteiligung durch das in Württemberg geltende Wahlgesetz führten am 22. März 1929 zum Urteil des Deutschen Staatsgerichtshofes und am 6. Juni 1929 zum Urteil des Württembergischen Staatsgerichtshofes, demzufolge die VRP nachträglich zwei Mandate und die NSDAP nachträglich ein Mandat im württembergischen Landtag erhielt. Die SPD, das Zentrum und der WBWB mussten jeweils ein Mandat abgeben.Frank Raberg: Biographisches Handbuch der württembergischen Landtagsabgeordneten 1815–1933. W. Kohlhammer Verlag, Stuttgart 2001, S. XLII, XLIII.

Wahl zum 4. Landtag am 24. April 1932 Wahlberechtigt für die 80 zu vergebenden Landtagsmandate waren 1.775.154 Bürger. Die Wahlbeteiligung lag bei 70,4 %, wobei 99,6 % gültige Stimmen abgegeben wurden. Aufgrund fehlender Mehrheiten konnte kein neues Kabinett gebildet werden, so dass das alte Kabinett Bolz geschäftsführend im Amt blieb.

Landtagswahl 1932 Partei Stimmanteil in % Sitze Veränderung (Sitze) NSDAP 26,4 % 23 Sitze +23 Sitze Zentrumspartei 20,5 % 17 Sitze ±0 Sitze SPD 16,6 % 14 Sitze −8 Sitze Bauern- und Weingärtnerbund 10,7 % 9 Sitze −7 Sitze KPD 9,4 % 7 Sitze +1 Sitz Deutsche Staatspartei 4,8 % 4 Sitze −4 Sitze DNVP 4,3 % 3 Sitze −1 Sitz CSVD 4,2 % 3 Sitze ±0 Sitze An 100 % fehlende Stimmen = nicht im Landtag vertretene Wahlvorschläge

Liste der Mitglieder des Württembergischen Landtages 1932 bis 1933

Wahl zum 5. Landtag am 5. März 1933 (Wahl zum 8. Reichstag) Die Neuzusammensetzung des nur noch 60 Sitze umfassenden Landtags erfolgte gemäß dem „Gleichschaltungsgesetz“ vom 31. März 1933 entsprechend dem Ergebnis der Reichstagswahl vom 5. März 1933. Bei der Reichstagswahl waren 1.807.152 Bürger in Württemberg wahlberechtigt. Die Wahlbeteiligung lag bei 85,7 %, wobei 99,6 % gültige Stimmen abgegeben wurden.

Der 5. Landtag trat nur ein einziges Mal zusammen. Am 8. Juni 1933 wurde bei Stimmenthaltung der SPD ein „Ermächtigungsgesetz“ für Württemberg verabschiedet. Die Auflösung des Reichstags am 14. Oktober 1933RGBl. I. S. 729, reichstagsprotokolle.de bewirkte nach § 11 des Gleichschaltungsgesetzes „ohne weiteres die Auflösung der Volksvertretungen der Länder“. Durch § 1 des Gesetzes über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 wurden diese Volksvertretungen ersatzlos aufgehoben.

Landtagswahl 1933 Partei Stimmanteil in % Sitze NSDAP 42,0 % 26 Sitze Zentrumspartei 16,9 % 10 Sitze SPD 15,0 % 9 Sitze KPD 9,3 % 6 Sitze Bauern- und Weingärtnerbund 5,4 % 3 Sitze Kampffront Schwarz-Weiß-Rot 5,2 % 3 Sitze CSVD 3,2 % 2 Sitze DDP 2,2 % 1 Sitz An 100 % fehlende Stimmen = nicht im Landtag vertretene Wahlvorschläge

Liste der Mitglieder des Württembergischen Landtages 1933

Literatur

Landschaft, Land und Leute. Politische Partizipation in Württemberg 1457 bis 2007. Begleitbuch und Katalog zur Ausstellung des Landesarchivs Baden-Württemberg, Hauptstaatsarchiv Stuttgart und des Landtags von Baden-Württemberg. Stuttgart 2007. Gustav Wais: Alt-Stuttgarts Bauten im Bild. Stuttgart 1951, Nr. 179, 466–470.

Weblinks

Daten und Fakten zum Volksstaat Württemberg Gesetze, Bekanntmachungen und Verfassungen zu Württemberg Wilhelm Heinz Schröder: Sozialdemokratische Parlamentarier in den deutschen Reichs- und Landtagen 1876–1933 (BIOSOP)

Einzelnachweise

Wurttemberg